Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo mamami,
    herzlich willkommen erst mal!
    Das mit dem Schwerbehindertenausweis bei Arthrose ist nicht so einfach. Da muss es schon soweit sein, dass du dich nicht mehr rühren kannst. Da kommt es tatsächlich auf die Einschränkungen im Alltag an.
    Wenn du noch Rheuma dazu hast, könnte das mehr Einfluss auf den Grad der Behinderung haben. Du kannst gern mal deine Diagnosen und Medikamente hier reinschreiben, dann können wir mehr dazu sagen.

    Ich hab vor einigen Jahren auch einen GdB beantragt und gedacht, ich bekäme evtl. einen Schwerbehindertenausweis, bekam aber nur einen GdB 20. Da sich mein Rheuma sehr verschlimmert hat, will ich nun einen neuen Antrag stellen, da könnten nun evtl. schon 50 rausschauen. Wegen meiner Arthrosen eher nicht, nur wegen dem Rheuma.
    Hier kannst du mal die Richtlinien nachlesen: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#arthrose


     
  2. mamami07

    mamami07 Neues Mitglied

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    Hallo ihr lieben, danke für eure antworten,die sind doch recht hilfreich,rheuma wurde bei mir schon vor 4 oder 5 jahren festgestellt aber mein arzt meint normal beim kochberuf.vor 2 jahren dann atrhose , medizin bekam ich dann diclofena ,ibu 600 und arcocia.mein arzt erklärt mir auch nicht wirklich die auswertungen daher weiss ich auch nicht wodran ich bin, aber nächste woche werde ich mal hin und mir meine befunde anfordern, dann würde ich gerne noch mal alles genau beschreiben, ich kann kaum noch schlafen und mein bruf auch nicht mehr richtig ausüben , und das ist nicht mehr witzig, lg mamami07
     
  3. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo mamamai,

    was für rheuma meint dein doc?

    die meisten hier haben das rheuma als eine autoimmunerkrankung. diese hat mit einem beruf nichts zu tun, außer dass schübe ausgelöst werden könnten.

    anders sieht es bei überlastungen aus, schleimbeutelentzündung, tennisellenbogen o-ä.
    auch das ist rheuma, wird aber ganz anders behandelt.

    das autoimmune rheuma, wird mit anderen mitteln behandelt, als die, die du bekommen hast.

    alles gute :)
     
  4. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ mamami:
    Also wenn das so ist, hast du gute Chancen für einen Grad der Behinderung, aber für einen Schwerbehindertenausweis mit GdB ab 50 sehe ich eher schwarz. Das hört sich ähnlich an wie bei meinem ersten Antrag, da hab ich nur GdB 20 bekommen. Aber versuchen solltest du es schon.
    Bist du bei einem internistischen Rheumatologen? Wenn nicht, solltest du dir einen suchen, damit du besser behandelt wirst. Ibu und Diclofenac haben bei mir zu Anfang schon gar nicht angestreift, Arcoxia nur mit Cortison zusammen. Vielleicht brauchst du eine gute Basistherapie.
     
  5. sylli55

    sylli55 Neues Mitglied

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    hallo,bei mir wurde gleich der ausweis ausgestellt,habe starkes gelenkrheuma,erst mal 50%,dann kamen noch 2 bandscheibenvorfälle dazu,jetzt hab ich 60%.....die gucken aber auch nach dem alter.....wie alt bist du denn?
     
  6. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ sylli:
    Ich bin gerade dabei, einen neuen Antrag zu stellen, da sich mein Rheuma erheblich verschlechtert hat und schwere Arthrosen und Schädigungen vom Rheuma dazugekommen sind. Ich hoffe sehr auf mind. 50 - 60 GdB. :o
    Ja, Behinderungen haben nichts mit dem Alter zu tun.
     
  7. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Ob Arthrose allein genügt, um in den 50% Bereich zu gelangen möchte ich bezweifeln. Dazu müssten erhebliche Einschränkungen im Leben vorhanden sein, denn der GdB sollte nur den Ausgleich von den Einschränkungen widerspiegeln. Dazu müsste im konkreten Fall eine Bewegungseinschränkung der Arme und/oder der Finger vorhanden sein. Sicher wird sich ein GdB feststellen lassen, doch für einen Ausweis wird es nicht genügen. Zudem sind die Ämter teilweise recht zögerlich bei der Vergabe, da je nach Höhe auch Steuergelder verloren gehen. Sicher für den Einzelnen nicht sehr viel, aber in der Masse halt schon.

    LG
    Waldi
     
  8. took1211

    took1211 Guest

    Hallo,
    die Erfahrungen und Meinungen scheinen doch wohl sehr unterschiedlich zu sein.Auf meinen ersten Antrag GdB erhielt ich sofort 50% + G und den Schwerbehindertenausweis dazu,musste nur ein Passbild zusenden.Die nachfolgenden Überprüfungsanträge wurden jeweils mit 70%+G und 100%+G
    unbegrenzt eingestuft. Ich brauchte zu keiner Zeit meine täglichen Einschränkungen aufzulisten.Die Festsetzungen erfolgten anhand der ärztlichen Unterlagen,
    Gutachten,Rehaabschlussberichten und OP-Berichten.

    @mamamai,versuche es einfach.Stelle den Antrag,am besten mit Unterstützung deines HA oder Rheumatologen.Bist du mit dem Ergebnis nicht einverstanden und dein Arzt teilt deine Meinung,so lege einen Widerspruch ein.
    Ich wünsche dir viel Erfolg.Du kannst uns ja mal berichten,was herausgekommen ist(wenn du magst).
    LG took

     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    schwerbehimndertenausweis

    @hallo


    dies mal als wesentliche inf's zu den GdB und Behinderungen:
    http://www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml#grad


    auszug
    (...)
    Werte aus der Tabelle sind die Grundlage.(2) Bei der Gesamtbeurteilung der unterschiedlichen
    Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen
    vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdB/MdE-Werte
    angegeben sind.

    Ein Gesamt-GdB/MdE-Grad von 50 kann nur dann angenommen werden, wenn die Gesamt-
    auswirkungen der unterschiedlichen Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich sind, wie beispielsweise
    beim Verlust einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel, bei einer vollständigen Versteifung großer
    Abschnitte der Wirbelsäule, bei Herz-Kreislaufschäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion
    mit nachgewiesener Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung, bei Hirnschäden mit
    mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung etc. (...)

    die frage nach eine GdB und deren bewertung ist bei jedem so unterschiedlich, wie ein
    6'er im lotto. einzig und allein nicht die anzahl der erkrankungen ,sondern die auswirkung
    auf das tägliche leben mit bestehnden behinderungen haben inzwischen den stellenwert
    zur begutachtung gefunden. das heisst, auch wenn viele rheuma haben, bedeutet das nicht,
    dass jeder die selbe "bewertung" erlangt.das ist relativ kompliziert und bedarf u.a. auch
    die angabe eurer einschränkungen, für die dinge die ihr nicht mehr machen könnt oder die
    nur mit hilfe möglich sind.

    z.bsp. ist der einsatz einer prothese zwar nicht schön. führt diese aber dazu, dass man damit
    relativ gut klarkommt, diese komplikationslos funktioniert, erfährt dies eine andere bewertung,
    als wenn eine solche nicht funktioniert oder einschrenkungen vorliegen.

    wie die bewertung erfolgt, hängt u.a. auch vom schweregrad der erkrankung ab, die meist
    in leicht-, mitel- und schwergradig eingestuft wird. hinzu kommen dann noch andere
    erkrankungen, die bei jedem anders sind.

    u.a. erfolgen auch keine bewertung bei alterstypischen erkrankungen, die im allgemeinen
    bei einem grossteil der alterguppe ohnehin vorliegen, wenn diese einen normalen verlauf
    hat

    auszug(...)
    Physiologische Veränderungen im Alter sind daher bei der GdB/MdE-Beurteilung
    nicht zu berücksichtigen. Als solche Veränderungen sind die körperlichen und
    psychischen Leistungseinschränkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft
    entwickeln, d.h. für das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind.

    Hierzu gehören:

    die altersbedingte allgemeine Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit
    (weniger Kraft, Ausdauer, Belastbarkeit),

    die allgemeine Verminderung der Leistungsbreite des Herzens und der Lungen
    durch physiologische Gewebealterung (entsprechend den altersabhängigen
    Sollwerten der EGKS),

    eine leichte Verminderung der Beweglichkeit der Gliedmaßen und der
    Wirbelsäule (=geringgradige Abweichungen von den Normwerten der
    Bewegungsmessungen nach der Neutral-0-Methode,

    das Nachlassen von Libido oder Potenz,

    das altersentsprechende Nachlassen des Gedächtnisses, der geistigen
    Beweglichkeit und der seelischen Belastbarkeit,

    die altersspezifischen Einschränkungen der Seh- und Hörfähigkeit
    (Presbyopie=Erschwerung bis Verlust der Nahadaptation,
    Presbyakusis=altersbegleitender Hochton-Hörverlust).

    inzwischen gab es wieder veränderungen in den gutachterlichen grundsätzen von 2010,
    hinsichtlich verschiedener bewertungen. grund dazu ist die enorme zunahme von
    erkrankungen, z.bsp. arthrosen....
    hier wurde gegenüber der früheren tabelle die GdB bewertung abgesenkt!

    @Hinweis: auch wenn das noch nicht allen bekannt ist, habe ich diese information
    über meiner derzeitigen antragstellung vom RA erhalten.

    broschüre mit vielen info's dazu:
    http://www.lvr.de/app/publi/PDF/493-LVR_BuA_2012_finale-Version_komplett.pdf


    also bitte nicht verzweifeln, wenn eben die bewertung beim anderen ganz anders
    verläuft als beim anderen.

    dennoch besteht immer die frage einlegen eines widerspruchs. was bedeutet, dass das
    schon sehr gut begründet sein muss und manchmal es einfach besser ist, einen
    verschlimmerungsantrag später zu stellen.

    wobei grundsätzlich bei der antragstellung die erkankung mindestens 6 monate bestehen
    muss und zu dauerhaften einschrenkungen führt und bei verschlimmerungen, immer nur
    das zu benennen ist, was sich seit der letzten bewertung verschlimmert hat, nicht alles erneut
    aufzuschlüsseln ist.

    bei erkrankungen, denen eine op vorangegangen ist, gibt es eines s.g. wartezeit um abzuklären,
    ob sich besserung einstellt. das können 6 monate oder aber auch ein längerer zeitraum sein,
    wo diese erkrankung keine oder aber eine niedrige bewertung erhält.

    manche erkrankungen eine generelle befristung erhalten (z.bsp. tumor) und erst wenn die folgen
    der tumorerkrankung anders sind, als regulär erwartet, erfolgt eine neue bewertung nach dieser
    zeit, allerdings erst auf antragstellung.

    sauri
     
    #169 16. April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2013
  10. CaRo:)

    CaRo:) Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben :)

    Ich hab seit Januar einen neuen Chef bei mir in der Arbeit. (Arbeite dort schon seit 2,5 Jahren)
    Er hat nachgefragt warum ich nur Halbtags Arbeite, weil Ich ja noch so jung bin. (20 Jahre)
    Ich meinte darauf das ich Rheuma habe & es einem halt nicht immer gut geht & mir des mit den
    Arbeitszeiten super passt. (die hat mein früherer Chef noch gemacht)

    Jetzt will er das ich mit einen Behinderten Ausweiß Ausstellen lasse, im Hinblick auf meine Rente!
    Er meinte, wenn ich jetzt weiterhin nur halb tags Arbeite bekomm ich später mal fast keine Rente!

    Kann mir mal jemand sagen wie viel Prozent ich in etwa an "Behinderung" bekommen würde?
    & vor allem, wie ist es wenn ich mich für eine andere Stelle bewerben würde? Dann hab ich doch bestimmt
    nur Nachteile wenn die sofort wissen, die würden jemand Einstellen der "krank" ist?

    Ich hab zwar ne'n Unbefristeten Arbeitsvertrag, aber man weiß nie was kommt & ob man immer dort Arbeiten
    möchte.

    Ich kann leider erst Morgen oder Montag meine Rheumatologin erreichen & mich darüber Informieren.

    Bin um jede Antwort Dankbar ;)

    LG Carolin
     
  11. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Hallo Carolin,
    einen Antrag auf "Minderung der Erwerbstätigkeit" kannst Du Dir vom Versorgungsamt zuschicken lassen, das machen die auf Anruf (bei mir jedenfalls). Dann musst Du zu Deinem Rheumatologen gehen und er füllt das Formblatt für den Arzt aus. Ob Du dann die Prozente kriegst, die Du für einen Ausweis brauchst, weiß ich natürlich so nicht zu sagen, das sollte Dein Rheumatologe so mal grob sagen können.
    Liebe Grüße
    von Luna-Mona
     
  12. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    hallo caro,
    für die beurteilung eines GdB sind in erster linie die einschränkungen maßgeblich, die du im täglichen leben durch deine erkrankung hast.
    da du halbtags arbeitest, gehe ich mal davon aus, dass sie bei dir "nicht ohne" sind.
    hinzugezählt werden auch therapien mit kortison, mtx etc.
     
  13. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    @CaRo
    Na da hast du aber einen netten Chef! Wenn es nur mehr davon geben würde ...

    Ob der Ausweis vorteilhaft ist oder nicht, nun darüber streiten sich die Geister. Fakt ist, wie du richtig erkannt hast, dass es Probleme geben kann wenn man sich für eine neue Tätigkeit bewirbt. Andererseits braucht man die GdB nicht in die Bewerbung schreiben. Erst wenn die Probezeit vorbei ist, muss man den Chef darüber informieren. Doch es gibt auch Stellen an denen ein Behinderter vorrangig eingestellt wird, wenn er geeignet dafür ist. Diese Plätze sind meist im öffentl. Dienst zu finden.
    In deinem Fall ist es ja aber auch so, dass du nur noch halbtags tätig sein kannst auf Grund der Erkrankung. Man muss sich halt damit auseinandersetzen was in der eigenen Position günstig wäre.
    Andererseits hat der Ausweis auch Vorteile wie, eher in Rente, mehr Urlaub und keine Pflicht für Überstunden. Es ist also nicht ganz einfach, hier einen konkreten Rat abzugeben.

    Das man mit einer Halbtagsstelle weniger Rente bekommt liegt auf der Hand. Jedoch hat dies mit dem Ausweis oder dem GdB erst einmal nichts zu tun.
    Für deinen Chef wäre es gut, wenn du einen GdB von mind. 30% besitzen würdest, da er dann die Ausgleichsabgabe an den Staat nicht zahlen bräuchte(in Abhängigkeit von den Arbeitsplätzen und den bereits vorhanden Schwerbehinderten).
    Was genau an Prozenten rauskommt kann man schwer vorhersagen. Dafür spielen zuviele Dinge mit rein. Einschließlich die Ermessensfrage/Ansichten der Bearbeiter des Antrages.

    LG
    Waldi
     
  14. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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  15. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    @ Waldi

    bist du sicher das der Chef bei 30 schon Vorteile hat?

    meines Wissens zählt das erst ab 50 GdB, also schwerbehindert, welches man mit 30 GdB noch nicht hat.
    ich meine einen GdB von 30 ohne Gleichstellung oder macht das keinen Unterschied?
     
    #175 26. April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2013
  16. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Mit einem GdB 30 hast du steuerliche Vorteile und kannst einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

    Um einen Nutzen von der Feststellung eines Grades der Behinderung zu haben, muss man einen Behindertenausweis erhalten (den gibts aber erst ab einem GdB von mindestens 50), oder man muss einen Gleichstellungsbescheid beantragen. Mit dem Gleichstellungsbescheid gibt es verschiedene »Nachteilsausgleiche« (z. b. Behindertenpauschbeträge bei der Einkommensteuer (kann auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden). Eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht - allerdings hat man ohne die Mitteilung auch keine Ansprüche auf die arbeitsrechtlichen Vorteile der Bescheinigung. Und wenn der Arbeitgeber es nicht erfahren soll, dann sollte man sich den Freibetrag nicht auf der Steuerkarte eintragen lassen. Manche Arbeitgeber sind aber auch froh, wenn sie durch einen »Gleichgestellten« ihre Behindertenquote erfüllen können und keine Ausgleichsabgabe mehr zahlen müssen.
    Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/grad-der-schwerbehinderung-30-prozent
     
  17. CaRo:)

    CaRo:) Mitglied

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    Hey :) Vielen Dank für eure Antworten! :)

    Heute um halb 1 kann ich endlich meine Rheumatologin Anrufen und mich verbinden lassen. Ich glaub nicht das ich mehr wie 20% bekomme.
    Es geht Hauptsächlich darum, wenn man lange nur Halb tags Arbeitet, bekommt man doch später sehr wenig Rente & mit dem Ausweiß soll
    das anders sein? Meinte zum. mein Chef.

    Ich Arbeite übrigens in einer Kinderkrippe bei den kleinen ;)

    Sobald ich mehr weiß Meld ich mich! :)

    GLG Carolin
     
  18. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Wenn du mehr als ein halbes Jahr lang MTX in Verbindung mit Kortison oder eine ähnlich aggressive Therapie bekommen hast, wird das bei der Erfassung des Grades der Behinderung auf jeden Fall mitgewertet, da dies auf einen schwereren Verlauf der Erkrankung hinweist und mehr als GdB 20 bedeutet. Soweit ich weiß, kann man mit GdB 50 ein paar Jahre früher in Rente gehen, sonst kenne ich rentenmäßig keine Vorteile.

    Ich hab soeben deine alten Beiträge (die wichtigsten) durchgelesen. Es wäre gut, so viele Untersuchungsergebnisse wie möglich zu haben. Ich hab gelesen, du hast weitere Untersuchungen wie Rücken MRT abgelehnt. Wenn du einen GdB willst, dann musst du ALLE Hebel in Bewegung setzen. Es wäre sehr von Vorteil, bildgebende Untersuchungen vorweisen zu können. Ich hab z. B. keine RA, auch wenn das viele meinen, da ich Gelenkschmerzen habe, sondern Spondylarthritis (=Wirbelsäulenrheuma) mit peripherer Gelenkbeteiligung. Wenn man da bei dir etwas feststellen könnte, könnte man dich auch effektiver behandeln.

    Du scheinst eine gute Rheumatologin zu haben. Lass dich von ihr beraten und beherzige auch ihren Rat. :vb_cool:
     
  19. CaRo:)

    CaRo:) Mitglied

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    Hey ;)

    Also heute Mittag hatte ich mit meiner Rheumatologin Telefoniert. Sie meinte bei meinem Krankheitsverlauf würde man 30% bekommen.
    Sie weiß aber ned wie die des sehen, die es bearbeiten.
    Ich soll mir des Formular zu schicken lassen & sie füllt dann alles aus & dann müssen wir schauen was raus kommt. Wie lange kann denn
    so was dauern? Also bis des fertig bearbeitet ist? :)

    Sie meinte Außerdem das ich es bei einem "neunen" Arbeitgeber gar nicht Abgeben müsste & des auch verschweigen könnte. So hätte
    ich quasi bei einer neuen Bewerbung oder ähnlichem keine Nachteile. Hoffe mal das des so weit stimmt?

    Jetzt muss ich über's Wochenende mal schauen wo ich da Anrufen muss wegen dem zu schicken des Formulares usw.


    Vielen Dank für so viel Antworten! Hat mir echt weiter geholfen :)
     
  20. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Also bei mir hat es 4 Monate gedauert von der Antragstellung an. Ich hab damals, vor 4 Jahren, leider nur GdB 20 bekommen, obwohl der Hausarzt meinte, 40 müssten schon drin sein. Da wird wohl ein ganz strenger Gutachter drangesessen sein. Das ist wohl ganz verschieden, wie man so hört. Und hier hab ich gelesen, dass am Jahresende auch weniger bewilligt wird. Hab dann Widerspruch eingelegt, der ging dann in die nächsthöhere Instanz und wurde noch kritischer begutachtet und abgelehnt.

    Beim neuen Arbeitgeber hab ich es dann im Vertrag angegeben, dass ich GdB 20 habe, bisher aber noch keine Einschränkungen in der Arbeit hatte. Die neue Chefin meinte zwar, ich müsse das nicht angeben, aber ich hab's dann doch angegeben, damit sich hinterher keiner beschweren kann und ich dachte auch, wer weiß, wofür es mal gut ist.

    Bei uns in Bayern ist es das Versorgungsamt, wo man den Antrag herbekommt. Bei mir ist es in Augsburg, bei dir ist es dann sicherlich in Ingolstadt. Ich hab den ersten Antrag und jetzt auch den neuen Verschlimmerungsantrag bei uns in der Stadtverwaltung geholt, die haben bei uns sowas auch da. Kannst ja bei euch auch mal nachfragen, am besten gleich am Montag. Wenn die das nicht haben, dann frag nach der Adresse und Telefonnummer des zuständigen Versorgungsamtes.
     
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