Höhe des GdB bei mehreren Beeinträchtigungen...

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von auriga, 21. April 2013.

  1. auriga

    auriga Mitglied

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    120
    Hallo zusammen,

    ich brauche mal wieder Eure Weitsicht und Kenntnis.

    Ich bereite gerade meine Widerspruchsbegründung vor, da eine meiner Erkrankungen (nicht die PSA) deutlich weniger "Prozente" bekommen hat als nach meiner Einschätzung angezeigt. Das sieht auch der FA genau so, ist ja nicht unwichtig :vb_redface:. Irgendwas ist da schiefgelaufen bei der Beantragung bzw. der "Abfrage" der Ärzte.....

    Jetzt weiß ich, dass natürlich nicht die zugestandenen Werte einfach addiert werden. Aber wenn die andere Erkrankung durch die PSA noch verstärkt wird? Könnte der Gesamtwert beider Erkrankungen dann doch etwas höher liegen als die Einzelwerte?

    Ich stehe da im Moment irgendwie auf dem Schlauch.....
     
  2. anurju

    anurju anurju

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    Hallo auriga,

    bei mir wurden auch verschiedene Erkankungen bzw. deren Folgen "zusammengefasst".
    Es geht halt immer um die damit verbundenen Einschränkungen - und wenn man z.B. durch Rheuma nicht mehr so mobil ist - dazu aber noch ein sehr stark geschädigtes Knie hat - dann sind diese Folgen halt ähnlich und werden nicht zusätzlich bewertet.
    So hat mir das die Schwerbehindertenvertretung erklärt.
    Allerdings sind bei mir auch einige Probleme mit 10 oder 20 % bewertet worden - tauchen aber in der Gesamtsumme überhaupt nicht auf.
    Das versteht man als Laie wirklich nicht und man gewinnt das Gefühl, dass da schon ein sehr großer Ermessensspielraum vorliegt...

    Nach 6 Monaten kann man ja einen Verschlimmerungsantrag stellen und dabei vielleicht den ein oder anderen Faktor durch neue Befunde oder aussagekräftigere Gutachten nochmal neu bewerten lassen.

    Alles Gute von anurju :)
     
  3. anurju

    anurju anurju

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    Im schönen Rheinland
    ... mir fällt gerade nochwas ein...

    wenn du Widerspruch einlegen willst, solltest du dir auf jeden Fall die Bewertungsgrundlagen schicken lassen - z.B. mit dem folgenden Ergänzungssatz:

    Ich beantrage zudem, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten sowie die abschließende Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes in Kopie zuzusenden, die den Bescheid begründet haben.

    Erst dadurch kannst du genauen Einblick darüber erhalten, was bei dir wie bewertet wurde. Aber vielleicht liegen dir diese Werte bereits vor.
    Es soll wohl auch vorkommen, dass ärztliche Gutachten nicht so aussagekräftig sind, wie sie sein müssten - das geschieht sicher nicht böswillig, ist eben einfach auch sehr viel Schreibkram für die Ärzte. Also würde ich mit den behandelnden Ärzten sehr genau besprechen, was in das Gutachten aufgenommen werden muss...

    Mir wurde damals gesagt, dass ein Verschlimmerungsantrag oft erfolgsversprechender ist als ein Widerspruch. Diese werden wohl öfter an die übergeordnete Behörde weitergeleitet und sind dann mit Gutachterterminen... verbunden.
    Ich hatte mich damals dafür entschieden, lieber den Widerspruch zurückzuzuziehen und stattdessen einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
    Habe ich aber noch nicht gemacht, hab ich aber zeitnah vor...
    Liebe Grüße von anurju
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo auriga,

    ein widerspruchsbegehren, muss schon ziemlich genau begründet werden.
    hier musst du sehr genau beachten, wie das lagesoz zu ihrer einschätzung deiner
    behinderung gekommen ist und welche bewertung wie erfolgt ist.
    hier folge ich mal @ anurju...

    ich beziehe mich auch nocheinmal auf ein thema, was hier vor einigen tagen gestellt
    wurde und wo ich einige aussagen zu diesem thema formuliert habe
    http://www.rheuma-online.de/forum/threads/54108-schwerbehindertenausweis?p=573796#post573796
    hier habe ich verschiedene links hinterlegt, wo man zur einschätzung und bewertung
    von behinderungen vieles erlesen kann.

    deine ausage, dass du nach deiner einschätzung nach zu wenig %'te bekommen hast,
    möchte ich gern hinterfragen.

    um welche erkrankungen im zusammenhang geht es?
    was bringt dich zu dieser aussage?
    welche %' tuale bewertung hast du genommen um für dich zu dieser erkenntnis zu kommen?

    könnten...mh?

    bedenke bitte, dass bei der bewertung nicht die krankheitserscheinungen einfliessen,
    sondern grundsätzlich die frage gestellt wird, in welchem masse stellen sich die
    auswirkungen der krankheiten als einschrenkung und/oder als behinderung, bei dir
    im tägl. und/ oder arbeitsleben dar?

    sind diese behinderungen und auswirkungen leicht, mittelgradig-oder schwer einzustufen?
    welche behinderungen oder beeinflussungen und auswirkungen haben sie?
    was kannst du noch mit hilfe oder gar nicht mehr ausüben?

    ich denke, dass ein widerspruch zu stellen, keine leichte aufgabe ist!

    termini, die wir benutzen, haben bei den gutachterlichen grundsätzen u.u, ganz
    andere bedeutungen! das was wir ev. als vieleicht "mittelgradig" einschätzen würden,
    ist aber aus ärztl.sicht eventuell nur "leichtgradig"?

    das hat aber m.e.n. auch etwas mit der subjektivität der bewertung zu tun, mit der
    wir an die betrachtungsweise unseres eigenen leidens herangehen. sicher kommt
    einem die eigene erkrankung/behinderung immer schwerer vor, als einem aussen
    stehenden oder einem "fachpersonal". das von bestimmten grundsätzlichen ärztl
    formulierungen der auswirkung einer erkrankung, begleitet wird.

    @ auriga, gern werde ich mit dir auf dem pn weg in verbindung bleiben und dir
    schreiben und drücke dir die daumen, dass du eine aussagefähige bergründung
    zum widerspruch hinbekommst.

    möchte dir aber anhand meines eigenen "wiederspruchs", der noch nicht beendet ist,
    mal die komplexität eines solchen, aufzeigen:


    seit 07-2011 habe ich gegenüber den lagesoz einen verschlimmerungsantrag zu laufen.

    aus sicht des lagesoz, hatte sich bei mir seit der letzten begtachtung von 11-2010
    nichts verändert. sowohl die funktionalität der knieprothese, als auch andere
    erkrankungen. alles eben wie immer....

    dass ich seit meinem antrag in 07-2011 aus der reha, vorher wieder eine op hatte,
    haben sie glatt übersehen. wobei in der reha auch die ärzte der meinung waren, das
    kann so in der bewertung nicht bleiben...

    dieser antrag lief über gut 1,5 jahre. dabei erfolgte die bewertung im febr.2012
    und ich habe den bescheid erst im november 2012 bekommen.

    man solls nicht glauben!

    die prothese, die ich in 12-2010 eingesetzt bekommen habe, funktioniert wieder
    nicht einwandfrei. die beugung liegt bei kaum 20°, die wegstrecke, die ich ohne
    schmerzen zurücklege, noch dazu eingeschrenkt, unsicher....-keine 50 m.
    dies hat keine bewertung gefunden. als auch das vorhandensein anderer erkrankungen
    und deren einschrenkungen, die nicht im zusammmenhang mit der knieprothese
    stehen, aber dennoch auswirkung auf mein leben seit 2011 haben und zu erheblichen
    behinderungen bei mir geführt haben.

    da ich mit dieser feststellung des lagesoz zu meinem antrag nicht zufrieden war, habe
    ich ein widerspruch angestrebt und dem amt gleichsam mitgeteilt welche unterlagen
    benötigt werden.

    die rechtssprechung ist furchtbar defiziel, man im dschungel der aussagen und
    bewertungen, gerade gegenüber dem lagesoz, oftmals nicht allein durchkommt, habe
    ich mir anwaltliche hilfe genommen. anders geht es einfach nicht.

    mir geht es nicht mal um erhöhung, sondern um die frage der anerkennung eines
    merkzeichen.

    nun läuft alles auf "anwaltlichem weg". meine liste der angeforderten unterlagen ist
    derart lang, dass das amt meinem anwalt freiwillig angeboten hat, die gesamte akte
    zur einsicht zu bekommen!:D ...256 seiten..

    schön nur und da sieht man mal wie gründlich die arbeit der deutschen ist, es sind
    alle unterlagen vom ersten tag an, seit 27.11.1978, in meiner akte vorhanden.
    man war das ein vergnügen, das alles noch mal zu lesen....:rolleyes: aber ich für meinen teil,
    habe auch alle unterlagen immer noch in meinem besitz, ausser eben die gutachten
    und bewertungen des lagesoz. nun hab ich sie aber ....wie gut dass es kopierer gibt.

    siehe da, die bewertung vom februar 2012 ist derart flach, dass hier mein anwalt
    schon handlungsbedarf sah. das lagesoz stützt sich auf ein gutachten vom 11/2010,
    was vor der erneuten op lag. die op ging mit dem wechsel der knie-tep einher und
    der weitere, bis heutige verlauf, fand hier gar keine berücksichtigung.:mad: obwohl die
    funktionalität gegenüber der ersten TEP noch schlechter ist.

    es erfolgte von anwalt eine genaue darlegung, welche punkte er als nicht "bewertet"
    also fehlend oder "nicht eindeutig bewertet", also vom falschen standpunkt aus
    gesehen, einschätzt. hierbei hat er bestimmte " ausführungen und bewertungen" der versorngmedizinischen grundsätze, wie sie vor gericht eben verwendet werden,
    angeführt und ausführungen zum gesundheitl.zustand meinerseits aufgeführt, die bis
    dato keine beachtung gefunden haben.

    wenn ich diese formulierungsfinessen und ausführungen im "anwaltdeutsch" lese, da
    weiss ich, das ich die begründung zum widerspruch so nie geschafft hätte-wie auch?

    auch wenn ich vieleicht zusammenhänge erkenne und mich meiner haut erwehren
    kann, aber hier habe ich mich einfach viel zu sehr allein auf weiter flur gefühlt.

    inwieweit nun eine änderung meiner bewertung im hinblick auf höherstufung oder
    anerkennung eines merkzeichens, erfolgt bleibt abzuwarten.

    liebe grüsse vom sauri
     
    #4 22. April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2013
  5. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Sachsen
    Hallo @auriga,
    ob da etwas schief gelaufen ist oder nicht, wirst du erst sehen wenn du Akteneinsicht hast. Gerade wenn Ärzte nicht oder nur kurz antworten auf das Schreiben vom Amt, wird da nicht lange nachgeforscht oder abgewartet. Denn die Anträge müssen auch mal wieder zu den Akten ...

    Wenn du nicht einverstanden bist mit den %ten, dann lege Widerspruch ein. Begründe wie du die Sache siehst und vor allem warum(Einschränkungen,Aufwand).
    Da es die Anhaltspunkte gibt, kann man in etwa sich vorstellen wie es ausgeht. Problematisch wird es bei den Erkrankungen mit viel Spielraum.
    Wichtig ist, dass du die Erkrankung mit den meisten Einschränkungen und Prozenten an den Anfang der Berechnung stellst. Hier muss man schon bei der Antragstellung achten, wenn man die Reihenfolge seiner Erkrankungen einträgt. Es gibt "tolle" Ämter die für den Antragsteller mitdenken und die Bürokraten die einfach die Sache durch das Programm schicken.
    Du kannst den Widerspruch auch erst einmal formlos hinsenden um die Frist zu waren. Achten musst du nur darauf, dass du mit hineinschreibst "Die ausführliche Begründung folgt nach Akteneinsicht.". Auch kannst du zur Einsicht den Bearbeiter anrufen und ihm sagen, dass du Einsicht haben möchtest und einen Termin vereinbarst. Wie ich hier mitbekommen habe, sollen sich manche Ämter etwas zieren und keine Akten(Kopien) außer Haus geben.

    LG
    Waldi
     
  6. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    30. April 2003
    Beiträge:
    2.474
    Für solche Angelegenheiten ist es sehr hilfreich, im Vdk zu sein, denn da wird einem wirklich geholfen!!!
     
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