Widerspruch - Formulierungen

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von kleine Eule, 16. April 2013.

  1. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    sitze über der Formulierung meines Widerspruches beim Versorgungsamt. Die wichtigsten Dinge habe ich schon aufs Papier gekriegt, aber nun stellen sich mir doch noch zwei Fragen. Wäre super, wenn Ihr sie mir beantworten könntet!

    1. Ist es sinnvoll, sich ausdrücklich auf die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit", sprich die GdB-Tabelle zu beziehen? Dort finden sich ja Angaben, wie hoch einzelne Erkrankungen/Erkrankungsstadien eingruppiert werden sollten und da liege ich deutlich drunter.

    2. Irgendwo im Netz habe ich gelesen, dass man genau angeben sollte, welchen GdB man erreichen will. Stimmt das? Habt Ihr das auch so gemacht?

    Vielleicht habt Ihr ja auch sonst noch einen guten Tipp oder eine gute Formulierung für mich.

    viele Grüße von der kleinen Eule
     
  2. anurju

    anurju anurju

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    Hallo,

    nur ganz kurz - ich müsste längst im Bett sein ;-).

    Also mein Arzt hat wohl die Formulierungen aus der GdB-Übersicht verwendet - das ist sicher günstig - aber die jeweiligen GdB-"Werte" würde ich nicht erwähnen.

    Ich habe noch nie gehört, dass man "angestrebte" Werte erwähnt - fände ich strategisch auch unklug.
    Mein Arzt hat in den Verschlimmerungsantrag geschrieben, dass er eine deutliche Erhöhung des GdB für angemessen hält.
    Aber ich glaube, mehr würde psychologisch eher ungeschickt sein.
    Schließlich obliegt die Entscheidung ja denen und es gibt da sicher Empfindlichkeiten, wenn man zu forsch vorgeht.

    Sehr wichtig ist die Auflistung der konkreten Einschränkungen im Alltag - also: was kannst du nicht mehr, wobei brauchst du Hilfe, wie groß ist die Wegstrecke, die du bewältigst, kannst du noch im Haushalt alleine zurecht kommen, brauchst du Hilfsmittel usw.
    Denn die Berechtung der GdB-Werte bezieht sich eben auf konkrete Nachteile, die durch die Erkrankung entstehen und nicht auf Befunde.

    Bin da aber sicher nicht so versiert in dem Thema drin wie andere hier - also vielleicht mal abwarten, was andere dazu schreiben.

    Liebe Grüße und alles Gute von anurju :)
     
  3. took1211

    took1211 Guest

  4. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Danke Ihr beiden!

    Ihr bestätigt meine Vermutung, dass die Tipps im Netz nicht wirklich sinnvoll sind. Genau deshalb habe ich ja noch mal hier gefragt. Da ich beide Tipps (nicht nur an einer Stelle) bei Seiten zu sozialen Themen bzw. Selbsthilfegruppen/-foren gefunden hatte, hab ich halt gestutzt. Den Link von Took hatte ich auch gefunden, aber gut, dass Du ihn hier noch einmal eingefügt hast. Vielleicht ist er auch für andere hilfreich.

    Habe nun den Text so gelassen, wie ich ihn schon formuliert hatte. Ich habe genau aufgeführt, welche Beeinträchtigungen vorliegen. Auch habe ich darauf hingewiesen, das bestimmte Ärzte nicht angeschrieben worden sind und gebeten, dies nachzuholen. Ansonsten habe ich mit meinem Arzt gesprochen wegen einer Einschätzung.

    viele Grüße von der kleinen Eule
     
  5. Malone

    Malone Neues Mitglied

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    Wiederspruch Abgelehnt

    Hallo,
    Ich habe ein Antrag für Schwerbehinderung gestellt habe 20% gekriegt für meine Krankheitsbild >Arthrose< daraufhin habe Wiederspruch eingereicht.
    Nach überprüfüng Meines Krankheitsbild wurde der Wiederspruch Abgelehnt.
    Die haben nur die Krankenakte von Orthopeden eingesehen obwohl ich andere Behandelten Ärtzte aufgelistet hatte.z.B.
    Schmerztherapie(ca.7 Jahre in Behandlung) und Hausartzt auch seit 10 Jährigen Behandlung und inPsychiatrische Therapie.

    Nach meinem rescharschen wurden diese Ärtzte nicht angeschierieben und Nach gefragt.
    Ich bitte um einen Rat wie ich vorgehen und was ich als nächstes schritt tun kann.

    Ich danke Allen die mir ein Rat vorschlagen können.
     
  6. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Malone, Du schreibst, der Widerspruch wurde abgelehnt, das heißt, dass Du einen "Widerspruchsbescheid" bekommen hast? Dann bliebe Dir nur der Klageweg. An Deiner Stelle würde ich in 6 Monaten einen Verschlechterungsantrag stellen. Wichtig bei einem Antrag auf GdB sind übrigens nicht die Diagnosen an sich, sondern die Einschränkungen dadurch. Diese musst Du ausführlich schildern...

    LG
    Heike
     
  7. Esuse

    Esuse Mitglied

    Registriert seit:
    21. Februar 2010
    Beiträge:
    586
    Ort:
    Nordthüringen
    Hallo,
    hast Du das Gutachten, welches zu den Werten, gegen die Du widersprechen willst, vorliegen?
    Das ist immer ganz günstig, da man dann sieht, wo es gehapert hat. Meine ehemalige Rheumatologin hatte echt Verdacht auf RA hingeschrieben, was direkt zu einer Ablehnung geführt hat.
    Obwohl ich die Logig der Versorgungsämter nicht verstehe, mein Mann hat nach Schlaganfall 20 für Schmerzen bekommen, ich mit Rheuma nichts für Schmerzen.
     
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