Probleme mit Gutachten und EMR

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Roscoe, 12. April 2013.

  1. Roscoe

    Roscoe Neues Mitglied

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    5
    Hallo liebe Mitbetroffenen,

    ich bin die Gisela, 57 Jahre alt und hoffe auf eure Hilfe.

    Aktuell bin ich im Rechtsstreit mit der Rentenversicherung, da ich nach langer langer Krankheit die Rente vor 2 Jahren beantragt habe und seitdem von einem Arzt zum nächsten geschickt werden.

    Ich war bereits bei einem Amtsarzt der ein Gutachten geschrieben hat, das aber nicht wirklich gut für mich ausging, deswegen hat mir mein Anwalt empfohlen ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.

    Dieses eigene Gutachten wird nun Aber seitens der Klinik gecancelt, da die von einer normalen Untersuchung ausgingen und keinem Gutachten, das machen die nur wenn Sie die unterlagen von der Rentenversicherung bekommen haben.

    Ich komme aus der Nähe Salzburg / München und weiss nun nicht, wo ich auf die Schnelle ein Gutachten bekomme, besonders, da der Arzt, bei dem das Gutachten ja nichts wird, bereits vom Anwalt der Rentenversicherung gemeldet wurde.

    Ich bin am Verzweifeln und weiss gerade nicht weiter. Könnt ihr mir helfen?


    Liebe Grüße,

    Gisela
     
  2. nomen.nominandum

    nomen.nominandum Neues Mitglied

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    Hallo Gisela,

    ich führe gerade einen Rechtsstreit mit dem Land BW, wegen meinem Grad der Behinderung.
    Bei mir hat der Richter bisher nur nach Aktenlage entschieden, ohne einen Gutachter zu hören. Leider hat er Partei für das Land BW ergriffen:mad: und mir nahe gelegt, die Klage zurückzunehmen. Da ich meine beh. Ärtze und meine Anwältin aber der Meinung sind, dass die Erhöhung rechtmäßig wäre, habe ich nun ein Gutachten nach § 109 SGG gefordert.

    Ich habe dem Gericht nun meinen Wunschgutachter mitgeteilt und das Gericht hat diesen beauftragt....
    Die einzige Vorgabe war, dass er mich nicht kennen darf.

    hier mal der Paragraph:
    § 109 SGG


    (1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.


    (2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.


    Vielleicht ist das auch eine Weg für Dich?

    Liebe Grüße NN
     
  3. Roscoe

    Roscoe Neues Mitglied

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    Das hört sich auf jedenfall gut an.

    Wie kann ich nun aber einen Arzt finden, der auf das spezialisiert ist, und auch wirklich Gutachten für mich schreibt?

    Das ganze soll sich ja nicht ewig ziehen, ich würde das Gutachten gerne zeitnah machen lassen.
    Auch gerne zwei wenn das meine Chancen erhöht.

    Wie kann ich gute Gutachter finden im bayrischen Raum? Sollte ich vielleicht hier meine gesamte Leidensgeschichte nochmal schreiben, was bereits unternommen wurde?
    Die auch verstehen wie es einem wirklich geht?
    Evtl. macht auch ein psychologisches Gutachten Sinn?

    LG

    Gisela
     
  4. nomen.nominandum

    nomen.nominandum Neues Mitglied

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    Hallo Gisela,

    also ich habe das so gehandhabt:
    Ich habe bei einigen Unikliniken angerufen und gefragt, ob sie überhaupt zur Zeit zeitnah Gutachten schreiben. Letztlich blieben mir dann 2 übrig, die ich auch in angemessene Zeit erreichen kann. Dann habe ich die Bewertungsportale im Netz bemüht. Und mich dann für einen der beiden entschieden. Diesen habe ich dann dem Gericht mitgeteilt....Dieses hat nun wiederum den Arzt angeschrieben und um das Gutachten gebeten. Nun hat der entsprechende Arzt 6 Monate Zeit. Davon sind bereits 4 um...:rolleyes:. Ich bin gespannt, wann es soweit ist.

    Frag doch mal deinen Rhematologen ob er nicht mit irgendeinem Rheumatologen gut auskommt, der dann das Gutachten schreiben könnte. Diese Variante hatte bei mir leider nicht funktioniert...

    Du kannst doch auch den bereits ausgesuchten Arzt benennen. Wenn das eine gerichtliche Anordnung ist, tun die sich meist schwer nein zu sagen. Oder spricht da etwas dagegen?

    Liebe Grüße NN
     
  5. Roscoe

    Roscoe Neues Mitglied

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    5
    Das Klinikum wo ich dachte ein Gutachten machen zu können habe ich bereits über meinen Anwalt dem Gericht genannt.
    Das wiederrum soll nun wohl die Unterlagen an die Klinik weiterleiten.

    Die Klinik selber hat mich aber am Freitag angerufen und gemeint, dass Sie normalerweise keine Gutachten macht, es also zu 90 % nix wird.
    Also du wartest seit 4 Monaten selber auf einen Termin fürs Gutachten? Och mein Gott, das kann sich dann ja noch ewig ziehen.

    Dacht mir irgendwie ich kann das alles irgendwie beschleunigen, da ich schon seit 2 1/2 Jahren drum streite.
     
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