Interessante Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Dadurch werden chronische Erkrankungen u.U. einer Behinderung gleichgestellt und der besondere Kündigungsschutz ist gegeben. http://www.n-tv.de/ratgeber/Chronisch-Kranke-koennen-hoffen-article10458921.html
@hallo, bedeutet wohl, das es für uns erstmal nicht von vornherein anwendbar ist...leider.d die gesetzlichen grundlagen müssten ja erstmal geschaffen werden. es wäre natürlich ein weiterer schritt nach vorn. aber bis die mühlen der regierung mahlen und änderungen im AGG und andere, u.a. dem SGB , erfolgen. wie jeder weiss: das kann dauern ! fraglich ob die seite der arbeitgeber dies mittragen werden. für sie würde dieses urteil erheblich mehr probleme aufwerfen, als sie ohnehin schon mit dem thema krankheit und behinderung haben, bezogen auf ersatz des arbeitnehmers während der krankheit, lohnforzahlungen usw. bitte mich nicht falsch verstehen, keinesfalls stehe ich hier auf der seite der arbeitgeber! sehe ausserdem die gefahr darin, das dann wohl vom arbeitnehmer nachzuweisen wäre, ob er wirklich einer diskriminierung unterliegt. warten wir es ab! sauri
hürdenlos wird das nicht werden, da schliesse ich mich an! http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-04/cp130042de.pdf In seinem Urteil vom heutigen Tag hat der Gerichtshof zunächst klargestellt, dass der Begriff „Behinderung“ dahin auszulegen ist, dass er einen Zustand einschließt, der durch eine ärztlich diagnostizierte heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn diese Krankheit eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist........ ....... Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob bei den Arbeitnehmerinnen im vorliegenden Fall Behinderungen vorlagen. (formatierung durch mich) lg marie