arbeitsunfähig-> Rente?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von ursula1953, 28. März 2013.

  1. ursula1953

    ursula1953 Mitglied

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    entschuldugt bitte weiß nicht wie ich sonst rein komme,lese das die arbeitsunfähigkeit nur beamte betrifft,aber vieleicht kann mir doch einer helfen,bin 59 jahre an rheuma erkrankt und noch ein paar wehwechen,seit dez.2012 arbeitslos und nun hat mich mein hausarzt krank geschrieben,er meint das dies wohl längerfristig würde,von der kk bekommt man nach 6 wochen krankengeld,das weiß ich,aber nun zu meiner frage,nach welcher zeit muß man zum gutachter,hat jemand von euch erfahrung darin,bin keine beamtin !!!!!!hoffe es kann mir jemand eine antwort geben danke im voraus lg ursula
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Ich hab das mal in einen eigenen Beitrag verschoben, dann lesen es mehr Leute.

    Gruß Kukana
     
  3. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo ursula,:)

    die Rente muß beantragt werden. Mir hat mein HA geholfen den Antrag auszufüllen. Er wurde dann an die Rentenversicherung geschickt. Dann bekam ich einen Termin zur Untersuchung. Ich war aber nicht arbeitslos, sondern hatte einen Minijob. Soviel ich weiß wird man beim Arbeitsamt auch vorgeladen und dann von einem Gutachter untersucht.

    Lg. Adolina:)
     
  4. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    ...ich glaube, Ursula fürchtet, dass sie relativ zügig in Rente geschickt wird (finanzielle Einbußen) und deshalb hofft, dass eine Begutachtung nicht so schnell erfolgt...
     
  5. ursula1953

    ursula1953 Mitglied

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    arbeitsunfähig und rente

    genau so ist es,habe nun kurantrag gestellt,möchte mein rentenantrag so spät wie möglich stellen ,krankengeld und arbeitslosengeld,würde zwar gern noch ein paar stunden arbeiten,aber der arbeitsmarkt läßt das bei uns in der gegend nicht zu.
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    sofern du deine REHA hast, wirst du sehen, dass dort viel Info gegeben wird. Es ist dort auch ein sozialer Dienst, die dir da sehr weiter helfen...egal ob Antrag GdB oder aber Frührente....
    Du musst nur selber schauen, was es dir persönl. bringt...gerade finanziell...denn ob du nun bei 3 Std.tgl. Arbeit ( denn da sind die Gutachter schnell, dass man diese Zeit noch arbeiten kann-und somit Rente weg fällt) z. Bsp. monatlich 400-500€ verdienst-oder du erhälst eine Frührente in dieser Höhe oder mehr sogar- :confused::confused: wäre zu überdenken...denn Jünger und Gesünder wird man nicht ....

    Auf jeden fall: bevor das Krankengeld bei der KK eingestellt wird- Antrag bei der RV stellen auf befristete EU-Rente stellen...
     
  7. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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    Hallo Ursula,
    es spielt keine Rolle ob du Beamtin bist oder nicht. Nach 15 Monaten Krankengeld kommt befristete EU Rente. Das wird aber angesichts deines Alters keine Rolle spielen, da es dann wohl eher um Frühberentung geht. Ich würde mal darauf schauen womit du finanziell besser stehst - vermute aber daß die Vollrente besser wäre. Das könntest du in einer Reha auch beantragen obwohl ich von den Sozialdiensten dort nicht alzu viel erwarten würde. Da wäre ein echter Rentenberater besser.
    Dir alles Gute,
    Aorta
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    na so sehe ich es nicht....dass kommt immer drauf an, wie schnell der AG reagiert und was der Amtsarzt sagt....
    Da " 15 Monate" festlegen- ist bei Beamten nicht so....
    Ich habe die Erfahrungen in meinem Amt gemacht, dass Beamte nach 9 Monaten krank-in befristete Frühpension-andere Beamte nach fast 2 Jahren geschickt wurden..

    Bei Angestellten ist es wichtig- dass "der/die krank Geschriebene sich selber bei der RV kümmern- das eine vorläufig befristete EU gezahlt wird- bevor eine Aussteuerung erfolgt,aufgrund Ablauf der 72 KW Krankengeld von der KK.
     
  9. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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    Hallo Silberpfeil,
    Ursulas Frage bezog sich auf auf nicht-verbeamtete Arbeitnehmer. Die können auch arbeitslos sein. Daß es bei Beamten scheinbar schneller geht ist mir neu, erstaunt mich aber nicht. Damals lief meine Aussteuerung auf Zeit automatisch nach Ablauf der 72 Wochen. Das wird wohl die KK initialisiert haben. Jedenfalls denke ich daß es bei Ursulas Alter eher auf Frühpensionierung rausläuft anstelle von befristeter EU-Rente.
    Grüßle
    Aorta
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    arveitsunfähig-> rente

    @hallo ursula,
    ich versuch dir mal zu antworten und hoffe, das das den kern deiner frage trifft

    @hallo aorta,
    leider bekommt man weder automatisch befristete EU-Rente (Erwerbsminderungsrente)
    noch kann man selber entscheiden ob man eine volle oder teil EM-Rente bekommt.
    das entscheidet einzig und allein ggf.das ergebnis der reha oder ein gutachte.
    auf dessen grundlage dann die DRV festlegt ob man eine volle EMR, eine befristete EMR
    oder Teil-EMR bekommt oder aber arbeitsfähig ist /bleibt.

    @liebe ursula,
    erstmal ist es natürlich schwer, mit 59 keinen job mehr zu haben, für die normale rente
    aber noch zu jung zu sein. ist ein verdammt schweres los nicht mehr gebraucht zu sein.

    normalerweise läuft krankengeld 78. wochen, danach wird man so zusagen "ausgesteuert".

    in dieser zeit läuft im regelfall meistens eine reha.
    in dessen ergebnis dann verschiedene möglichkeiten stehen können.
    wie das jetzt bei bestehender arbeitslosigkeit aussieht, solltest du bei deiner
    kk erfragen.

    zwangsläufig muss deine krankheit nicht in eine dauerhafte arbeitsunfähigkeit enden.
    da stehen viele dinge hinter, wie:
    -woran bist du erkrankt,
    -ist das eine erkrankung, die nicht zu therapieren geht oder
    -gibt es noch weitere therapeutische möglichkeiten etc...pp.

    wenn dein rehaantrag genehmigt wird, brauchst du nicht zum gutachter.
    kann aber auch sein, dass die DRV erst mal dein antrag auf reha ablehnt.
    dann solltest du unbedingt wiederspruch einlegen.

    dein gestellter rehaantrag (kur) wird darauf ausgerichtet sein, deine arbeitsfähigkeit
    wieder herzustellen.

    dort kann ggf. von den rehaärzten festgestellt werden, dass du voll arbeitsfähig
    oder eingeschrenkt arbeitsfähig, unter 6-3 stunden, bist. oder aber die rehaärzte
    stellen fest, dass du nicht mehr arbeitsfähig bist. bedeutet, dass du weniger
    als 3 stunden am tag dem normalen arbeitsmarkt mehr zur verfügung stehen kannst.

    möglich ist also, dass du aus der reha arbeitsfähig oder weiterhin als arbeitsunfähig
    von dort entlassen wirst. nach der reha musst du dies sofort dem AA mitteilen,
    unabhängig davon was für ein bescheid später von der DRV erfolgt.

    gibt es eine solche feststellung deiner arbeitsfähigkeit in der reha und du auf anraten
    der ärzte einen antrag auf EMR stellst, kann die DRV entscheiden:
    - auf volle EMR
    - befristete EMR, oder aber die einstufung in die
    - verminderte erwerbsfähigkeit (s.g. Teil-EMR) oder
    - weiter arbeitsfähig

    stellst du einen antrag auf EMR musst du dies umgehend dem AA melden, notfalls
    auch aus der Reha.

    wobei die tatsache, dass es ev. keinen job bei dir am wohnort gibt, hierbei nicht von
    relevanz in der entscheidung der DRV auf EM-Rente oder nicht EM-Rente.

    den bescheid der DRV musst du dem AA vorlegen.

    wie die entscheidung des AA bei verminderter erwerbsfähigkeit oder weiterer
    arbeitsunfähigkeit ausfällt, kann ich dir nicht sagen. möglich wäre, dass das AA
    dich beim MD vorstellt und dann weiter entscheidet.

    ich würde dir empfehlen, dich schon jetzt bei der DRV über diese dinge beraten
    zu lassen und wenn du in die reha genehmigt bekommst, dort unbedingt den
    sozialdienst aufzusuchen und deine fragen ebenso klären zu lassen,
    was die EMR etc. angeht.

    je nach entscheid der DRV oder auch problemen mit dem AA kannst du dich
    u.a. bei sozialverbänden beraten lassen.

    warte erst mal ab, wie es dir nach der reha geht und welche entscheidung fällt.

    weitere fragen kannst du auch gern per PN an mich stellen.

    sauri
     
    #10 15. April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2013
  11. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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  12. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Aorta,
    du hast doch aber auch nen Antrag gestellt? wie soll das ohne gehen?



    bin auch ausgesteuert gewesen. die arge hat mich dann zum Gutachter geschickt, der meinte dass ich noch länger als 6 Monate au wäre und ich somit die Rente beantragen müsste.

    aber du bist ja erst am Anfang der au.so schnell wird kein gutachten auf Rente gemacht. nach dir darüber mal keinen kopf.
     
  13. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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    I am so sorry. Das ganze ist 10 Jahre her und ich bin zu 85 % berufstätig. Und das hoffentlich noch die ca. 13 nächsten Jahre??? Es ist halt so wie es war. Oder war halt so wie es ist? Es gibt immer Ausnahmen von der Regel, oder eben diese werden als Regel bestätigt, oder auch nicht?.....Aber mache Dir darüber keinen Kopf. Es ist nicht immer so wie es man sich vorstellt und manche Dinge liegen auch schon eine Dekade hinter mir.Kann gut sein daß sich mittlerweile Dinge verändert haben....
    Für mich waren sie so wie sie waren. Wieso soll ich euch belügen ???
    Grüßle
    Aorta
     
  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    @Aorta,
    Ich glaube was die Meisten interessiert ist wieso das bei dir so geklappt hat? Normal wird eine Rente nur auf Antrag gewährt (oder auch abgelehnt), einfach so bekommt die keiner.

    Gruß Kukana


    ***
    Ein Antrag ist die offizielle – in der Regel schrift
    liche – Form, mit der der Versicherte Anspruch auf
    eine Leistung er hebt. Alle Leistungen der gesetzlichen
    Renten versicherung müssen be antragt werden. Sie
    werden in der Regel nicht „von Amts wegen“ gezahlt***
     
  15. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Ich bin seit 2003 in EU-Rente.
    2004 war ich nach 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert. Dann zum Arbeitsamt, dort wurde nach Aktenlage entschieden, daß ich in den nächsten 6 Monaten nicht arbeitsfähig sein kann. Vom Arbeitsamt wurde ich informiert, daß es für mich nicht weiter bezahlt und auch keine Beiträge mehr an die Krankenkasse bezahlt werden.

    Ich war also "gezwungen" Rente zu beantragen. Die Rente wurde rückwirkend erteilt und zwar wurde ein Rehaantrag aus 2003 in einen Rentenantrag umgewandelt.

    Also auch bei mir 10 Jahre her. Ich bin heute noch in Rente - auf Dauer. Damals lief es auch nur mit Antrag.
     
  16. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    ich habe gesagt daß es automatisch vom KK in die EU Rente ging. Das bedeutet nicht daß es ohne Formulare ging, das habe ich auch nie behauptet. Bei Entscheidungen aus Akten (=Fakten) Lage gehen viele Dinge ohne großen Aufwand und Rennerei. Hier ging es auch mehr um Ursulas Frage was nach so langer Krankheitszeit passiert. In meinem Falle eben eine befristete EU-Rente. Es muss nicht immer alles so kompliziert sein, Behörden und Ämter handeln nach Vorgaben um die komme ich auch nicht herum. Hauptsache Ursula ist mittlerweile davon überzeugt dass EU-Rente nicht nur für Beamte ist.
    Grüßle
    Aorta
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    habe mir heute auch errechnen lassen beim Besoldungsamt _ wieviel EU Pension ich jetzt erhalten würde...
    ja,ich würde ca. soviel bekommen, als wenn ich eine 25 Std./Woche hätte...
    Habe aber vergessen anzugeben, dass ich ja 50% GdB habe....
    OB DAS MEHR AUSMACHT??????? weiß das jemand von Euch???

    Wenn ich morgen dazu komme, werde ich da nochmal anrufen....

    Gruß S.
     
  18. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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    Hallo Silberpfeil,
    eine kleine Übersicht:
    GdB 50
    • Schwerbehinderteneigenschaft
    • Steuerfreibetrag 570 €
    • Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
    • Kündigungsschutz
    • begleitende Hilfe im Arbeitsleben
    • Freistellung von Mehrarbeit
    • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
    • Schutz bei Wohnungskündigung
    • Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
    • Altersrente mit 60 bzw. 63 ( näheres regelt der § 236a "Altersrente für Schwerbehinderte" im SGB (Sozialgesetzbuch) )
    • Befreiung von der Wehrpflicht (weggefallen durch die Aussetzung der Wehrpflicht)
    • Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
    • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
    • Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
    • Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
    • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
    • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
    • Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
    Grüßle
    Aorta
     
  19. ursula1953

    ursula1953 Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    133
    rente und schwerbehindertenausweis

    hallo,bedanke mich für die vielen hinweise,bin seit 12/2012 arbeitslos,seit 6 wochen krank geschrieben und nun zahlt die krankenkasse,habe nun kur beantragt und ich werde noch eine gallenop machen lassen müßen,wenn das krankengeld ausläuft,werde ich mich wieder arbeitslos melden(bekomme noch 1,5 jahre)möchte das alles ausnutzen um nicht so früh in rente (mit vielen abzügen )gehen. lg
     
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