Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. lucilena

    lucilena Mitglied

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    Hallo,

    da ich noch sehr neu mit meiner Diagnose bin, verzeiht mir bitte meine evtl dumme Frage.
    Also;
    Ich habe hier jetzt schon einiges von euch gelesen und viele von euch haben einen Behindertenausweis. Habt ihr den schon am Anfang eurer Rheumakarriere beantragt? Weil ich immer wieder GdB 20 lese.
    Was bringt er in dieser niedrigen Einstufung denn genau?

    Gruß
     
  2. mini1988

    mini1988 Neues Mitglied

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    hallo Lucilena,

    das mit den Behindertenausweis ist glaube ich immer gut wenn man das macht.
    meine Oma hat auch stark Rheuma und meine schwester hat auch eine rheumatische Erkrankung.
    keine von beiden hat sich so was mal überlegt, deshalb eine Ausweis dafür zu beantragen. Aber durch deinen Beitrag bin ich erst darauf gekommen, das die das bestimmt machen können, gerade meine Oma.
    Mich würde das jetzt allerdings auch intressieren ab wann man das beantragen kann?
    ich glaube aber das so ein Ausweis immer nützlich ist. ich würde mal einen Antrag auf behindertenausweis stellen und dann mal schauen was bei raus kommt.

    Mit lieben Grüßen,
    mini1988
     
  3. kroma

    kroma Dermatomyositis

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  4. lucilena

    lucilena Mitglied

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    Danke für den Link.
     
  5. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Hallo lucilena,

    also bei uns darf man nur mit dem Merkzeichen "aG" einen Behindertenparkplatz nutzen. Hier wird auch rigoros abgeschleppt und das kostet teuer!

    Luna-Mona
     
  6. Reh

    Reh Jenny

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    Da wo du nicht wohnst...:)
    Hey:)
    also ne frage: ich bin 16 und hab nen schwerbehindertenausweiß mit 50%.
    was kann ich damit alles machen? also hab ich irgendwelche vergünstigungen und rabate?
    Danke, LG Reh
     
  7. Reh

    Reh Jenny

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    Ort:
    Da wo du nicht wohnst...:)
    Danke:)
    und kann ich mit dem ausweiß auch bus und bahn fahren oder brauch ich da so ein merkzeichen?
    weil bei mir steht nix unter merkzeichen und im internet steht da sowas...
     
  8. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo,
    Du kannst mit dem Ausweiss Bus und Bahn fahren, aber Du mußt bezahlen. Entschuldige bitte die Ironie. Für Ermäßigungen brauchst Du das Merkzeichen G.
     
  9. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    reh,

    manche dinge, wie zum beispiel einige schwimmbäder kosten für leute mit schwerbehinderung weniger.

    ruhig bei eintritten jeglicher art nachfragen :)
     
  10. Reh

    Reh Jenny

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    Da wo du nicht wohnst...:)
  11. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
  12. Hannes78

    Hannes78 Neues Mitglied

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    Guten Tag,

    ich bekomme seit einiger Zeit eine Erwerbsminderungsrente. Macht es Sinn zusätzlich noch einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? Könnte mir ein Schwerbehindertenausweis dabei "helfen", trotz niedriger EM-Rente eine kleine Wohnung zu finden? Bisher war ich bei der Wohnungssuche nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Mitbewerbern. Es wurde zwar nicht direkt gesagt, aber man muß ja sein Einkommen angeben. Ich wohne derzeit in einer genossenschaftlichen Wohnung (bin dort Mitglied) möchte aber in eine kleinere Wohnung umziehen.

    Einen unterstützenden Facharzt habe ich. Wie ist denn das Prozedere für die Beantragung?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung
     
  13. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Hallo Hannes,

    einen GdB (Grad der Behinderung) beantragst du beim zuständigen "Landesamt für soziale Dienste", früher Versorgungsamt. Einen Schwerbehindertenausweis bekommst du erst ab einem GdB 50.
    Mit so einem Ausweis kannst du einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Ob du damit schneller eine kleinere Wohnung bekommst, müssten die dir bei deiner Wohnungsgenossenschaft sagen können.

    Du kannst bei deinem zuständigen LAsD anrufen und dir einen Antrag zuschicken lassen. Den füllst du aus und entbindest mit deiner Unterschrift deine Ärzte von der Schweigepflicht. Die holen sich dann die Berichte. Gib alles an, was du an gesundheitlichen Einschränkungen hast. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an einen Sozialverband in deiner Nähe. Die kennen sich damit aus.
     
  14. Hannes78

    Hannes78 Neues Mitglied

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    Hallo Sprodde,

    danke Dir. Das hilft mir schon mal weiter. Dann stürz ich mich mal in die Antragsformalien und halte Euch auf dem Laufenden. :)

    Sollte man dafür evtl. besser eine Rentenberaterin / Sozialprozeßagentin (ich bin mir nicht sicher, ob die so heißen) einschalten?

    Ich habe nämlich wenig Nerven für Behördenstreß.
     
  15. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Am Meer
    die Rente hast du ja schon, also ein Rentenberater macht meines Erachtens keinen Sinn. Aber, wie gesagt, ein Sozialverband kann helfen. Die nehmen dir auch den Schreibkram ab, evtl. Widerspruch usw.
     
  16. mamami07

    mamami07 Neues Mitglied

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    bescheid

    hallo ihr lieben .
    ich habe heute mein bescheid vom versorgungsamt bekommen,
    30 % unbefristet
    als behinderung wurde berücksichtigt

    polyatrthrose mit algemeinen schmerzsyndrom
    ellenbogengelenkbeschwerden und operierte ellennervstörung
    funktionsbehinderung der wirbelsäule
    umformende daumensattelgelenksveränderung
    so meine lieben nun bin am überlegen ob ich wiederspruch einlege . meine schmerzen im knie fuss und hüfte ist da garnicht aufgenommen worden oder ist das alles eins ?und mein schulter arm syndrom ?
    wäre für eure antwort sehr dankbar
    mamami 07
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo mamami07

    wenn ich deine beschreibung der behinderungen lese, so ist zu vermuten, dass die genannten
    beschwerden in knie, fuss und hüfte sowie dein schulter arm syndrom, aber auch die
    daumensattelgelenksarthrose, sich durchaus in der gesamtbewertung polyarthrose mit
    schmerzsyndrom wiederfinden.

    bedenke bitte, nicht einzelne körperteile werden bewertet, auch nicht einzelne erkrankungen,
    sonder das "gesamtpaket" also, was liegt vor und wo liegen einschränkungen und behinderungen
    für dich.

    allein die aussage schmerzen in hüfte, knie u füsse mit schulter-arm-syndrom fällt zum einen in die
    kategorie "schmerzsyndrom", ist die bezeichnung für ein umfassendes schmerzgeschehen im körper
    gesamt,
    nicht einzelner bereiche.
    wobei gelenkmässig (arthrose) diese hier in die polyarthrose mit hinein fallen. es erfolgt keine
    bewertung
    der arthrose nach einzelnen gelenken.

    sofern du nicht schon jetzt grosse bewegungseinschränkungen/behinderungen einzelner bereiche hast,
    könnte ich mir vorstellen, dass dies eine beginnende bewertung darstellt und auf grund der heute sehr
    gut wirkenden rheumamedikamente, bleibt abzuwarten, wie sich der verlauf entwickelt.

    ein verschlimmerungsantrag kannst du durchaus immer dann stellen, wenn neue erkankugnen auftreten
    oder bereits vorhandene dich soweit beeinträchtigen dass eine wesentliche verschlimmerung eintritt.

    du kannst natürlich ein widerspruch einlegen, innerhalb der frist, die im schreiben genannt ist.

    vieleeicht hilft dir das ein wenig.

    viel erfolg sauri

     
    #217 14. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2013
  18. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Bayern
    @Mamami:
    Bei mir wurden damals (beim 1. Versuch, als ich nur GdB 20 bekam), alles in "Polyarthralgien" zusammengefasst, das hörte sich ähnlich an wie deine Beschreibung. Widerspruch wurde abgelehnt. Mir hat dann mein Hausarzt geraten, einfach mal ein Jahr zu warten, um dann einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.
     
  19. mamami07

    mamami07 Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben
    danke für eure antworten
    ich habe da mal gleich noch ne frage an euch
    kriege in letzter zeit so dicke feste knoten an den fingern die auch doll schmerzen bei bewegung , bei der radiologie haben sie dann eine exostose am zeigefinger festgestellt.
    nun meine frage kennt das jemand oder hat das schon mal einer gehabt ?was wird das?
    genaue bezeichnung
    verdieckung der kortikalis im sinne einer flachen exostosenartige kortikalshyperplasie
    ich danke schon mal für eure antworten
    lg
     
  20. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo mamami07,

    ja du kannst einen Antrag stellen, auf einen GdB.

    Ob es ein Erfolg wird, hängt im Einzelfall ab.

    Du kannst nach einem negativen Bescheid einen Widerspruch einlegen ( innerhalb von 4 Wochen ).

    MLG wessi
     
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