kur bzw. Reha!

Dieses Thema im Forum "Krankenversicherung, Reha, Kur" wurde erstellt von manuelah1984, 12. März 2013.

  1. manuelah1984

    manuelah1984 Mitglied

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    Wie oft kann man auf Reha o. Kur! Jährlich o. nur 2mal in fünf Jahren!
     
  2. taube007

    taube007 Neues Mitglied

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    aus dem Schwabenländle
    Hallole :) - oh gerade erst gelesen - geht um Österreich - dann nichts für ungut............... ich lass mein Text trotzdem drin....wenn nicht, dann bitte ich um Löschung!!!

    mich lassen sie (LVA) nur alle 4 Jahre zur Reha. Ich habe auch schon mal nach 3 Jahren eingereicht, kam dann als Antwort, dass die 4 Jahre noch nicht vorbei sind und ich nochmal einreichen "darf". :D

    Obwohl mir in Oberammergau gesagt wurde, als cronisch Kranken darf man jedes Jahr in die Reha. Stimmt wohl auch nichts so....:confused:

    War in Oberammergau, Baden-Baden (Höhenblick) und in Bad Buchau.

    Liebe Grüße und einen schönen Tag
    Taube007
     
  3. Sonne33

    Sonne33 Neues Mitglied

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    Österreich
    So als Faustregel: 2 x in 5 Jahren, außer wenn es aus medizinischer Sicht öfter notwendig ist. Mit Bechterew kann man jährlich auf Kur.
     
  4. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ Sonne33:
    Das ist ja interessant. Mir war immer bekannt, dass man alle 4 Jahre gehen darf, nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem neuen/anderen Krankheitsbild früher. Was bei Bechterew geht, geht das auch bei Spondylarthritis?
     
  5. wotti

    wotti Mitglied

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    hallo zusammen . Also das erstmal war ich im Mai 2012 in einer Reha . Und jetzt darf ich wieder am 25.04 .Also nach knapp einem Jahr ..ich weiß auch nicht warum .War aber beim zweiten Antrag zur Reha ,bei einer Gutachterin der LVA.


    die hatte die erste Reha als falsche Klinik für Rheuma Kranke angesehen. Die war in Bad Ems.


    lg wotti
     
  6. Sonne33

    Sonne33 Neues Mitglied

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    Österreich
    Es wird in Deutschland vermutlich anders sein als in Österreich. Für Österreich gilt eben normalerweise 2 x in 5 Jahren.

    Mir wurde von meiner Kasse gesagt, daß man nur mit Bechterw jährlich auf Kur darf, mit "nur" Spondylarthris jedoch nicht automatisch.

    Eigentlich ist ein Bechterew aber wirklich erst bei einer beginnenden Brückenbildung klar zu diagnostizieren ... oder doch früher? Gibt es wirklich im Vorstadium eine klare Diagnose? Das sieht wahrscheinlich nicht jeder Arzt gleich.
     
  7. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Bayern
    @ Sonne33:
    Oh, pardon, hab nicht drauf geachtet, dass du aus Österreich kommst. :vb_redface: Natürlich ist es da anders.
    Deine letzte Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da ich selber keinen MB habe.
     
  8. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Kur oder Reha

    Hallo, also grundsätzlich muß unterschieden werden:

    -Rehabilitation soll die Gesundheit der Patientin/des Patienten wiederherstellen.
    -Die Kur soll die Gesundheit der Patientin/des Patienten aufrechterhalten.

    Hier wäre auch der Ansatzpunkt eines Antrages.

    Zuständig sind als Kostenträger die Rentenversicherer und die Krankenkassen.
    Bei bestimmten Krankenhausleistungen ist eine AHB mit "geplant", hier ist keine Antrag nötig.

    Geht es um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist der Rententräger zuständig.

    Bei Fragen des Bereiches "gesundheitliche Stabilisierung" die Kankenkassen. Diese bieten, je nach dem Welche KK, außerdem ambulante Maßnahmen und auch zeitlich begrenzte stationäre gesundheitliche Vorsorgeleistungen" an.

    Bei Privatversicherten kommt es auf die Verträge an.

    Man verweist häufig auf 3-Jahresfrist bei ambulanten und auf 4-Jahresfrist bei stationären Kuren.
    Hieraus kann man einen Rechtsanspruch ableiten.
    Bei diesen Entscheidungen muß nicht zwingend eine medizinische Begutachtung erfolgen, sie könnten vom "Tisch aus" gefällt werden.
    Bei Ablehnung und eingestelltem Widerspruch kann man aber auf Begutachtung drängen.

    Wichtig ist aus der Sache heraus auch die Zielstellung "Reha vor Rente" , also die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit des Antragstellers.
    Hier ist die medizinische Begründung im Antrag also wichtiges Kriterium der Entscheidung.

    Wird ein eingelegter Widerspruch abgewiesen kann man Klage beim Sozialgericht einreichen.

    Zu beachten ist hierbei, daß die beantragte Leistung ja eine Zielstellung zur gesundheitlichen Stabilisierung beinhaltet hat. Kann man nachweisen, daß diese gefährdet ist würde ich eine Beschwerde rechtlichen Maßnahmen jederzeit vorziehen.

    In Deutschland könnte man sich an den Petitionsausschuß des Bundestages wenden oder eine Zeitung über einen Leserbrief um Hilfe bitten...

    Zusammenfassend kann gesagt werden, daß jegliche zeitliche Festlegung durch "dringende medizinische Gründe" ausgesetzt werden kann.
    Beispiel:
    "...wir können unserem Patienten keine weiterführende medikamentöse Therapie anbieten. Bisherige haben keine Wirkung mehr bzw. sind zu erwartende Nebenwirkungen nicht akzeptabel.
    Auf die verordneten physiotherapeutischen Behandlungen zeigte unser Patient aber gute Ergebnisse. Zur weiteren Verbesserung der gesundheitlichen Situation verweisen wir dringend auf eine Weiterführung und ergänzenden Behandlung im Rahmen Balneophysikalischer Therapie.
    Bei der bekannten entzündlich rheumatischen Erkrankung unseres Patienten mit degenerativen Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates sind entsprechende Behandlungsformen weiter notwendig.
    Deswegen haben wir eine AHB / Reha beantragt. ..."

    Ohne diese Maßnahmen sehen wir eine weitere Verschlechterung auch der verbleibenden Erwerbsfähigkeit als nicht auszuschließen...könnte man noch anfügen.

    Ja soweit mal kurz.
    Es gibt neben diesen gesetzlichen Vorschriften aber auch "Musterentscheidungen von Sozialgerichten" an die man "sich anhängen könnte".

    Und man kann zu einem Antrag auch immer auf ein persönliches Gespräch drängen (dieses verlangen).

    Ja denn, wenns Fragen gibt - gerne
    "merre"
     
    #8 14. Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2013
  9. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Bechterew

    Hallo Sonne 33,...zur Diagnose:
    Spondylitis ankylosans (Bechterew) wäre frühzeitig über eine beginnende "Sakroilitis" (Entzündung der Kreuz-Darmbeingelenke) zu diagnostizieren. Meist einseitig, dadurch kommt es zu einem leichten Beckenschiefstand, da sich das Körpergewicht leicht "zur gesunden Seite neigt"...ABER nicht von der Röntgenschwester "gerade vor das Gerät stellen lassen, die dirigieren die Leute immer so, daß sie passend stehen...aber dann oft unnatürlich falsch...". Sonst steht das Becken gerade.
    Ja und wenn noch nächtlicher Ruheschmerz, Besserung bei Bewegung, allgemeine Schwäche, ischial ausstrahlende Schmerzen, tief vom Rücken ausgehend, dazukommen...könnt man glatt wetten ! MB

    soweit kurz "merre"

    Eine Reha wäre angezeigt "um einer achsnahe Versteifung von Gelenken und der Wirbelsäule vorzubeugen, und die Beweglichkeit zu verbessern (erhalten)...."
     
  10. Sonne33

    Sonne33 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Österreich


    Hallo merre!

    Mein Arzt ist der Meinung, daß Bechterew eine veralterte Diagnose ist und vor allem wirklich nur dann als Diagnose gestellt werden kann, wenn es konkret bereits zu einer Brückenbildung gekommen ist.

    Ich lasse alle paar Jahre mal ein MRT machen und der Radiologe sieht es auch als Frühform von Bechterew. Buntes Bild im ISG und glänzende Ecken auf Höhe der BWS. Aber eben noch keine konkrete Brückenbildung.

    Beckenschiefstand habe ich lt. Ärzte aber trotzdem keine.

    Ich weiß ja nicht wie es in Deutschland ist, in Österreich bekomme ich bisher immer Kuren und keine Rehas.

    Wiederherstellen kann man die Gesundheit bei dieser Erkrankung auch gar nicht, sondern eben nur die Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten.

    LG

    Sonne
     
  11. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    @merre

    Ich habe das glaube ich nicht richtig verstanden - könntest du mir bitte mal erklären, wie du das meinst?

    Danke im voraus, liebe Grüße,
    Frau Meier :)
     
  12. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    @Sonne33

    Eine einzelne Meinung ist kein Argument; es gibt vereinbarte Kriterien für die Klassifikation.
    Du kannst sie unter dem Thread "Leitlinien" nachlesen ;)

    http://www.rheuma-online.de/forum/threads/52655-Leitlinien-zu-rheumatischen-Erkrankungen?highlight=Leitlinien

    Grüße, Frau Meier
     
    #12 18. Mai 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Mai 2013
  13. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Herne
    Hm Frolleinsche,

    mich hat man immer im Liegen geröntgt, wurde auch immer "in Form" gezogen..... bis ich zu einem Orthopäden kam, der mich einfach so, wie ich nun mal stand, vor das Gerät packte und plötzlich sah man den Schiefstand usw.

    Ich glaube, das meinte Merre....
     
  14. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Hi Madame,

    das könnte sein; vielleicht sagt er noch was dazu ;)
    Schöne Pfingsten :vb_cool:
     
  15. Sonne33

    Sonne33 Neues Mitglied

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    Österreich
    Ich habe von den Leitlinien für Deutschland schon einige Male gelesen. In Deinem Link habe ich jedoch nun keine konkrete Information gefunden. Mein Arzt nennt es immer HLA-B27 positiv assoziierte Spondylarthritis aber nicht Spondylitis ankylosans.

    Es ist nicht viel Unterschied zwischen den beiden Diagnosen, aber für die KK schon.

    LG

    Sonne33
     
  16. Malone

    Malone Neues Mitglied

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    Hilden
    Lahntal KLinik

    Hallo Leute,ich soll am 05.06.2013 in die Reha Klinik Lahntal.Wer kommt an diesem Datum noch..:)
     
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