Gerade in unserer Fachliteratur gefunden. Interessante Geschichte zum Thema: Frage bzgl. der Schwerbehindung durch den Arbeitgeber. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.02.2012. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=15841
Da hat er aber sein Fähnchen mehr als wie nach dem Wind gedreht.... Persönlich finde ich dieses Urteil gerechtfertigt und auch nich diskriminierend. Wäre dies so, dann darf man auch keinen Antrag auf Feststellung GdB abgeben. Denn man stellt ihn ja nicht damit man einen Ausweis erhält, sondern um einen Ausgleich der Benachteiligung zu erlangen. Im Normalfall sollte jeder AN der auf Grund seiner Behinderung in den Kündigungsschutz fällt, spätestens nach den genannten 6 Monaten seinem Arbeitgeber dies kundtun. Hinzu kommen ja dann auch der Mehrurlaub. Wenn jemand Bedenken hat, dass ein GdB sich nachteilig auswirken könnte/kann, soll besser keinen Antrag auf die Feststellung abgeben. Ein Zurück auf 0% funktioniert nicht, weil man dann dem Antragsteller betrügerische Absichten bei der Antragstellung unterstellen würde. LG Waldi