Es ist wieder mal so weit , ich muss die Einkommensteuererklärung machen . So einiges hat sich ja wieder geändert.Wer kann mir sagen ,ob der Freibetrag für Schwerbeschädigte geblieben ist ? So wie ich das erlesen habe ,können nur noch die den Freibetrag angeben, die ein Zusatz haben (sprich G usw.) Dann würde das für mich bedeuten ,trotz 60% kein Freibetrag? Es wäre schön,wenn mir jemand eine Klare Antwort geben könntet. Lg. der delphin
Hallo, wurde bei Dir die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestallt? Das reicht für den Freibetrag.
Ist bei dir ein Freibetrag (720 € bei GdB 60) in der Lohnsteuerkarte bzw. in der Ersatzbescheinigung eingetragen? Wenn ja, dann kann der Arbeitgeber das berücksichtigen und du kannst du ihn bei der Steuererklärung mit angeben. Den Steuerfreibetrag gibt es schon ab GdB 30 (310 €) Lies mal hier: http://www.awo-dillenburg.de/inhalt/book-page/kurzfassung-die-wichtigsten-gdb-abhaengigen-rechte-und-nachteilsausgleiche http://www.welt.de/finanzen/article7358867/Staat-unterstuetzt-Behinderte-mit-Freibetraegen.html http://leberhaken.info/html/nachteilsausgleich.html