Einkommenssteuererklärung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von delphin, 18. Februar 2013.

  1. delphin

    delphin Guest

    Es ist wieder mal so weit , ich muss die Einkommensteuererklärung machen . So einiges hat sich ja wieder geändert.Wer kann mir sagen ,ob der Freibetrag für Schwerbeschädigte geblieben ist ? So wie ich das erlesen habe ,können nur noch die den Freibetrag angeben, die ein Zusatz haben (sprich G usw.) Dann würde das für mich bedeuten ,trotz 60% kein Freibetrag?

    Es wäre schön,wenn mir jemand eine Klare Antwort geben könntet.


    Lg. der delphin
     
  2. Esuse

    Esuse Mitglied

    Registriert seit:
    21. Februar 2010
    Beiträge:
    586
    Ort:
    Nordthüringen
    Hallo,
    wurde bei Dir die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestallt? Das reicht für den Freibetrag.
     
  3. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. März 2012
    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Ist bei dir ein Freibetrag (720 € bei GdB 60) in der Lohnsteuerkarte bzw. in der Ersatzbescheinigung eingetragen? Wenn ja, dann kann der Arbeitgeber das berücksichtigen und du kannst du ihn bei der Steuererklärung mit angeben. Den Steuerfreibetrag gibt es schon ab GdB 30 (310 €)
    Lies mal hier:
    http://www.awo-dillenburg.de/inhalt/book-page/kurzfassung-die-wichtigsten-gdb-abhaengigen-rechte-und-nachteilsausgleiche
    http://www.welt.de/finanzen/article7358867/Staat-unterstuetzt-Behinderte-mit-Freibetraegen.html
    http://leberhaken.info/html/nachteilsausgleich.html
     
  4. delphin

    delphin Guest

    Danke Euch für die schnelle Hilfe.

    lg. der delphin
     
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