Hallo ich heisse sabrina und bin neu hier. Habe seit 2006 Fibro und rheumatoide Arthritis. Versuch schon seit 2006 die Rente zu bekommen da meine Ärztin auch der Meinung ist das ich nur noch maximal 2 Stunden tägl. wenn überhaupt arbeiten kann. Bin jetzt beim dritten Antrag im Berufungsverfahren und hatte letztes Jahr einen Gutachter Termin. Ich hatte noch nie so einen unverschämten Gutachter und mein Anwalt hatte auch noch nie so ein Gutachten gesehen als hätte er etwas persönlich gegen mich! Ich möchte jetzt auch gerichtlich gegen den Gutachter vorgehen und Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen den er beleidigte mich und schrieb sachen die man als Gutachter vertraulich behandeln müsste! Hat jemand schon damit erfahrungen gemacht? LG sabrina
@sabi4780 Willkommen hier bei r-o. Wo schrieb denn der Gutachter die vertraulichen Sachen? LG, Frau Meier
Hallo er schrieb alles ins Gutachten für das Gericht! 60 Seiten hat er geschrieben. Es sind erzählung drin die ich auch anderen Gutachter erzählen sollte Kindheit und usw. dies aber nicht ins Gutachten geschrieben haben,weil es nur für sie wichtig war ein bisschen von mir zu erfahren!
Also ich möchte jetzt nicht alles so offen legen was er rein geschrieben hat aber wenn er lügengeschichten und falschen Daten reinschreibt die ich nie erzählt habe dann ist es nicht relevant für das rheumatologisches Gutachten! oder? LG sabrina
Du hattest vorhin von Lügengeschichten und falschen Daten nichts gesagt (oder meintest du die "Beleidigungen"?), sondern lediglich vertrauliche Angaben erwähnt. Und die können durchaus gutachterlich relevant sein. Aber ich bin dann jetzt mal weg, bevor der Zorn mich trifft
Hallo Sabrina! Auch wenn ich du deinem Problem nichts sagen kann, möchte ich dich doch hier herzlich willkommen heißen!
@hallo sabrina herzlich willkommen! deine frage ist sehr "speziell" und ich versuche dir aus meiner sicht zu antworten, ohne den ablauf, inhalt und aussagen des gutachten (Gut) zu kennen. bin aber nur, wie die meisten hier "laie". so wie ich denke, ist da schon eine menge gelaufen, sonst wärst du nicht im dritten antrag des berufungsverfahren. der drv steht es frei ob und welchen gutachter(gu) sie einsetzt oder andere massnahmen zur bewertung deines gestellten antragsbegehren auf erwerbsminderungsrente (EMR)einleitet. der gu hat den auftrag sehr genau einzuschätzen und zu bewerten, in welchem ausmass deine arbeitsfähigkeit soweit beeinträchtigt ist, wie dein antragsbegehren aussagt. also arbeitsunfähig unter 3 stunden und somit dem arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung zu stehen. er bewertet auch unter dem aspekt, dass bereits Gut erfolgt sind, nach deinem antrag auf EMR und den weiteren erfolgten verfahren. das ist natürlich umso schwieriger. von daher muss dieses Gut dann um so ausführlicher und umfassender sein. vor allem wird der gu hier dich sehr genau einschätzen müssen. denn die DRV entscheidet dann auf grundlage dieses Gut, dein begehren auf EMR. was ist vertraulich? eine aussage, die nur für den zweck bestimmt ist, so dass eine entscheidung getroffen werden kann und deren unterlagen beim entscheidungsträger verbleiben. also anderen institutionen oder personen, ohne deine schriftliche einwilligung, nicht öffentlich gemacht werden. diese haben dann keinen zugriff auf dieses gutachten oder andere unterlagen. alle gemachten aussagen vom antragsteller gegenüber dem gu, sind prinzipiell immer vertraulich ! der gu selbst ist verpflichtet, aus deinen gemachten aussagen, ein ergebnis zu erstellen. das geht nur, wenn er sich darauf im Gut bezieht und dies auch niederschreibt. dieses Gut geht an die entscheidungsstelle und wird nur noch für die beratung im entscheidungsprozess zur anwendung kommen. anders geht es leider nicht. andererseits, hättest du dich entscheiden können, nur bestimmte dinge darzulegen, wozu du ein recht hast. damit muss sich der gu zufrieden geben. aber, ohne oder nur teilweise angaben, gibt es keine genaue entscheidung. schweigt man sich gegenüber dem gu ganz aus, kann er nicht objektiv bewerten und er bezieht seine einschätzung aus vorliegenden unterlagen oder befunden. das wiederum könnte für dich zum nachteil gereichen, da in befunden der ärzte meist nicht die gemachten aktuellen beschwerden und probleme des antragstellers so ausführlich enthalten sind. nur es liegt doch in deinem interesse ein umfassendes gu zu erhalten?, da du dich doch bereits im 3. berufungsverfahren zur entscheidung auf EMR befindest. m.E.n. wird es für dich ziemlich schwer werden, dem gu nachzuweisen, deine gemachten angaben nicht vertraulich behandelt zu haben. ich sehe die chance eher nicht, hier einen grossen prozess auf schadensersatz gewinnen zu wollen. dieses begehren deinerseits würde mit sicherheit schwierig verlaufen. gibt es dazu von dir einen zeugen, der wärend der gesamten zeit des Gut mit im raum anwesend war? hast du, sofort nach dem gu-termin ein gedächtnisprotokoll mit den gemachten feststellungen gefertigt und dieses mit einer dienstaufsichtsbeschwerde sofort an die beschwerdestelle der drv geleitet? hast du um ein nochmaliges neues Gut von einem anderen gu beider drv, wegen voreingenommenheit des anderen gu, gebeten? wie ist die haltung deines anwaltes dazu? ich kann mir gut vorstellen, dass du bei einem solchen klageverfahren ohne handfeste beweise, dass er dich beleidigt hat, wohl eher den kürzeren ziehst. und sich dies unter umständen durchaus, auf eine hoffentlich für dich positive entscheidung auf EMR, negativ auswirken würde. sauri