Fahrkostenerstattung nur mit Begründung( lt. Beihilfe)

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Silberpfeil, 12. Februar 2013.

  1. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    die Beihilfe hat mir heute gesagt, dass sie nur die Fahrkosten zur Klinik bezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass diese Klinik für mich "notwendig" ist....Nach dem Motto- ich hätte ja auch in eine Klinik hier in der Nähe gehen können....

    Es geht um meine Einweisung in die psych.-som. Klinik Bad Grönenbach...Habe im anderen Thread darüber geschrieben.

    Macht das die Klinik oder der einweisende Arzt....???

    LG
     
  2. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich lasse von allen Terminen, egal ob Praxis oder KH oder Reha,
    Bescheinigungen ausstellen, wann ich da war.
    Die reiche ich dann bei der Steuererklärung ein
    (mit Adresse der Klinik/ Praxis und Kilometerangabe).

    Wird immer problemlos angerechnet.

    Somit kann ich dann auch solchen Niggeligkeiten aus dem Wege gehen,
    LG Juliane.
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ja - nur man muss dann auch einen bestimmten Betrag an Krank-Kosten haben im Jahr.....Wenn ich ;sagen wir mal 300€ Fahrkosten habe , das brauche ich nicht einreichen....4% vom zu versteuernden Einkommen können mein Mann und ich schön selber tragen...

    Ich will es direkt bei der Kasse und Beihilfe beantragen....
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ja nun konnte ich Widerspruch schreiben- wurde abgelehnt die Fahrkostenerstattung....
    Dabei hatte ich genug NAchweise beigelegt, warum und wieso diese Klinik.
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Widerspruch wurde abgelehnt...
    Habe bereits Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht - nun mal schauen...

    Habe auch schon Rückantwort...
    Muss zwar was bezahlen- aber wenn ich gewinne, bekomme ich das wieder....

    Blöde Beihilfe, denkt so wie so- dass KEINER klagt....:mad:

    Na mal schauen und abwarten
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    heute Post vom Gericht bekommen....

    Sie teilen mir mit, dass die Klage wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
    Regen Rücknahme an....

    Habe dort angerufen und auch mit dem zust. vorsitzenden Richter gesprochen....
    Da keine " ärztliche" Verordnung für diese Klinik vorliegt - braucht lt. Beihilfeverordnung die Beihilfe die Fahrkosten nicht zu erstatten...

    Nehme Klage zurück - ggf. wenn per Urteil die Klage abgewiesen wird, kann ich noch die Kosten/Auslagen der Beklagten übernehmen....
     
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