Keine freie Arztwahl in Gemeinschaftpraxen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von annie1, 21. Januar 2013.

  1. annie1

    annie1 Neues Mitglied

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    Hallo Leute.
    seit ein paar Tagen ärgere ich mich über die neue OrthopädieGemeinschaftprxis bei der ich letztes Jahr war.
    Folgendes ist passiert:
    Ich habe dort am Freitag angerufen um einen Termin abzusagen, den ich heute Nachmittag wegen einer anderen Sache gehabt hätte.
    Ich wollte auch einen neuen Termin vereinbaren. Dabei stellte sich heraus, dass der Arzt bei dem ich letztes mal war nur Vormittags und Montagnachmittags Dienst hat. Da ich arbeiten muss, kommt nur ein NachmittagsTermin in Frage. Der Montag passt mir in den nächsten Wochen jedoch garnicht und so bat ich um einen Termin bei einem anderen Arzt der Praxis. Ich wähnte mich in den Glauben, das dies kein Problem ist, zumal es sich eben auch um eine andere Sache handelt als die Letzte.
    Die Dam am Telefon lehnte dies ab.
    Ich habe dreimal explizit nachgefragt ob ich nicht zu anderen Arzt dort darf. Die Antwort war jedesmal "nein"
    Auf weitere Nachfrage, ob ich mir dann eine andere Praxis suchen müsse wurde dies bestätigt.

    Nun trage ich mich mit dem Gedanken mich darüber zu beschweren. Jedoch weiß ich nicht bei wem, Krankenkasse oder Ärztekammer?
    Außerdem frage ich mich, ob ich das falsch sehe. Ist es normal, dass innerhalb einer Praxis kein Arztwechsel möglich ist?
    Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht?
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    Hallo annie,

    das kann och nicht nachvoll ziehen!

    in meiner Othopädichen Praxis gibt es sage und schreibe 8 Ärzte und davon habe ich schon 6 durchlaufen und das sogar mit ein und der selben Sache.

    einmal war mein Stamm doc erkrankt, dann war es mal eine doppel belegung vom Termin und um nicht unnötig lange zu warten wurde ich gefragt ob ich auch zu xy gehen würde

    das gleiche hatte ich auch in meiner vorherigen Hausarzt praxis, dort waren es zum Schluß 6 ärzte alles internisten mit noch jeweils einer anderenFachrichtung
    und dort konnte ich mir immer aussuchen zu wem ich möchte, die praxis hab ich nur wegen umzug gewechselt.

    ob sich da seit dem 01.01.2013 gesetzlich etwas geändert hat weiß ich nicht, aber vielleicht ist das auch die eigene philosofie der praxis, nach dem motto - nicht dem kollegen ins handwerk pfuschen-

    also wenn sich die gesetzeslage nicht geändert hat und die das intern so handhaben, würde ichmmir an deiner stelle überlegen ob ich da bleiben würde, denn vertrauenserweckend ist meiner meinung nach etwas anderes!

    oftmals sehen 4 oder 6 Augen mehr, das sagt mein Orthopäde, denn er hält mit seinen kollegen 2 mal die woche ein Meeting ab wo die kniffeligen fälle besprochen werden, und bei dringenden befunden geschieht das sogar sofort
    und das finde ich sehr gut, aber wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung

    ich wünsche dir schnelle und gute hilfe!
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo annie1,

    ich würde mich nicht beschweren, sondern einfach nachfragen, ob es dazu
    eine entsprechende "verordnung" gibt. zweitens würde ich ganz einfach nochmal in der praxis anrufen in der hoffnung, eine andere dame in der leitung zu haben. manchmal unterscheiden sich die auskünfte von person zu person ;-)
    ansonsten teile ich die erfahrungen von elke. meiner bitte zu einem bestimmten arzt
    gereicht zu werden wurde noch immer entsprochen.
    die auskunft, die du dir einholen willst, interessiert mich ;-)

    viel erfolg, marie
     
  4. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Mich interessiert diese Auskunft ebenfalls, ich möchte nämlich auch innerhalb meiner pulmologischen Gemeinschaftspraxis wechseln, da ich meinen zuständigen Doc nicht mehr ertragen kann (er redet schlecht über meinen Rheumatologen und das geht gar nicht). Mein alter Pulmologe ist vor einiger Zeit in Rente gegangen und ich wurde dann seinem Nachfolger -einem arrogangen und selbstgefälligen Ar***- zugeordnet - sein Motto: selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit (jedenfalls, was den Lupus betrifft, aber er weiß ja alles besser als mein Rheumatologe).
     
  5. annie1

    annie1 Neues Mitglied

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    Erstmal Danke für eure Rückmeldungen!

    Ich steh grad auf dem Schlauch. Ich will doch keine Auskunft einholen...

    Ich fragte euch, ob ihr mit solcher Sache auch schon Erfahrungen habt, oder bei welcher Institution ich mich beschweren kann.

    Ich will nicht Praxislotto spielen müssen, weil vielleicht die nächste Angestellte anders drauf ist!
    Diese sagte "Das ist bei uns nicht möglich"
     
  6. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    DAS ist die Auskunft, die Marie dir einzuholen riet und die uns auch interessiert.
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo annie1

    so handhaben es andere Gemeinschaftspraxen:
    (...)Freie Arztwahl

    Sie haben in unserer Gemeinschaftspraxis "Freie Arztwahl". Dies meint, dass Sie sich bei planbaren
    Terminen für den Arzt Ihrer Wahl entscheiden
    können. Geben Sie dies bitte bei der Anmeödung
    an.(...)

    Bei besonderen Situationen (Notfall, Wunscharzt auf Hausbesuch oder im Urlaub oder kein freier Termin)
    kann es erforderlich sein, dass wir Ihnen
    einen Termin bei einem Kollegen der Praxis geben. Da Ihre Behandlungs-
    daten vorliegen, gibt es keine Übergabeprobleme. (...)aus einer gemeinschaftspraxis

    (...)als begründung gilt folgendes:
    Eine Praxisgemeinschaft besteht aus voneinander unabhängigen Einzel- oder Gruppenpraxen, die miteinander
    Kosten für Räume, Personal und Geräte teilen, die aber für sich wirtschaftlich selbstständig agieren und
    jeweils ihren eigenen Patientenstamm haben – also getrennt abrechnen.

    www.medical-tribune.de

    Ausnahmen gelten etwa bei besonderen Fachärzten oder der Teilnahme an einem Hausarztmodell, aber das
    liegt bei dir auch nicht vor.


    das ist nicht ausser kraft gesetzt, dass es keine freie arztwahl mehr gibt.


    Das Prinzip der freien Arztwahl hat sogar die UN-Behindertenrechts-Konvention, die Deutschland 2008 ratifiziert
    hat, festgeschrieben.


    ist also nicht nachzu vollziehn warum du nicht zu deinen arzt kannst. ich denke, das macht denen zu viel arbeit,
    wenn du angmeldet bist, kommst du dran bei dem der frei ist. so wollen sie warscheinlich alle ärzte gleich auslasten.
    was zwar nachvollziehbar ist, aber gegen den grundsatz der freien arztwahl verstösst.

    andersrum könnten die ärzte sich eventuell auch darüber geeinigt haben, dass sie das so wollen. kann ich mir,
    aber auf der grundlage der getrennten abrechnung nicht vorstellen.

    oder aber, du gehst in die sprechstunde bei deinem arzt, wenn du wieder kannst und fragst ihn warum du nicht vom
    ihm direkt behandelt werden kannst. mal sehen was er dir antwortet. so manchesmal kann man sich über die
    eigenmächtigkeiten des praxispersonals nur wundern.

    also ärger dich nicht, wähle dann am besten eine andere praxis, wo du den arzt deines vertrauen findest!

    sauri
     
  8. Candela

    Candela Mitglied

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    Hallo

    ich meine auch, dass es einen Unterschied zwischen Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis gibt. Besonders im Bezug auf die Abrechnung.
     
  9. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    Praxisgemeinschaft: da wird jeder Arzt extra bezahlt, also getrennte Abrechnungen, mehrere Praxen mit mehreren Ärzten

    Gemeinschaftspraxis: da wird zusammen abgerechnet.... eine Praxis, mehrere Ärzte
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @...

    ändert aber trotzdem nichts an der tatsache es bleibt bei der freien arztwahl;)
    egal ob in gemeinschafts oder praxisgemeinschaften.

    ...manchmal ein kleiner feiner unterschied, eben. aber nur der abrechnung .wegen
    danke

    sauri
     
  11. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo.

    freie arztwahl
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/76.html
    http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/grundprinzipien/freie-arztwahl.html

    praxisgemeinschaft
    http://www.kvb.de/praxis/praxisfuehrung/zulassung/kooperation/praxisgemeinschaft/
    gemeinschaftspraxis
    http://www.kvb.de/praxis/praxisfuehrung/zulassung/kooperation/gemeinschaftspraxis/

    Bei solchen fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen muss die freie Arztwahl der Patienten und das berufsrechtliche Gebot der Einhaltung der Fachgebietsgrenzen gewährleistet sein. Soweit ein Partner der Gemeinschaftspraxis über eine besondere fachliche Qualifikation verfügt, die zur Abrechnung bestimmter ärztlicher Leistungen notwendig sind, darf nur er die entsprechende Leistung in der Gemeinschaftspraxis erbringen.

    lieben gruss marie
     
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Ich kenn das aus einer Gemeinschaftspraxis so, dass ich bei einer Fr. XY als Stammpatientin bin, aber Herr Dr. ZZ mich behandelt wenn sie verhindert ist, krank oder Urlaub hat. Sollte ich einen Termin haben wollen an dem sie nicht da ist habe ich also immer eine Option oder gehe entsprechend später hin.

    Wenn es doch nur daran liegt dass du die nächsten Wochen am Montagnachmittag nicht kannst, dann musst du eben auch mal zu Arbeitszeiten zum Arzt gehen? Dein Arbeitgeber gibt dir für Arztbesuche normalerweise frei(muss er aber nicht), sofern das nicht ausserhalb der Arbeitszeiten stattfinden kann und das ist ja im Moment auch nur eine Ausnahme wenn ich dein Schreiben richtig interpretiert habe.

    Und wenn es dort länger dauert als vorgesehen kann man auch um eine Krankmeldung nachsuchen. Ich bekomme z.B. ohne Problem eine wenn ich beim Augenarzt bin und nach dem Tropfen nicht fahren oder am PC arbeiten darf.

    Gruß Kukana


    Noch was: ein anderer Arzt war in einem Medizin. Versorgungsgemeinschaft, also ein Haus, mehrere Ärzte aber alle arbeiten für sich, da benötigte man für einen anderen Arzt eine Überweisung jedes mal.


    ***Laut Rechtsprechung (Bundesarbeitsger.)ist man verrpflichtet, Arztbesuche in die Freizeit zu legen (BAG, Urteil vom 16.12.1993, Az: 6 AZR 236/93). Es besteht kein genereller Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Arztbesuche. Den Anspruch auf Ihre Vergütung verlieren Sie jedoch nicht, wenn Sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit durch in einem Ihrer Person liegenden Grund an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert sind, § 616 BGB.***
     
  13. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    hallo,

    ob die Ärzte wissen, was ihre Angestellten verzapfen ? habe ich mich auch schon mal gefragt. Beim nächsten Termin habe ich den Arzt darauf angesprochen und der war nicht nur erstaunt sondern auch verärgert.

    Ich gehe ich 2 Gemeinschaftspraxen und hatte keine Probleme, innerhalb der Praxis den Arzt zu wechseln.
    Bei der Anmeldung sage ich dabei, zu welchem Doc ich möchte und bekomme einen entsprechenden Termin bei ihm.

    In der Regel haben KK eine Abt. für Beschwerden, da würde ich mal nachfragen.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo heidesand,

    ne das wissen sie oft nicht, deswegen habe ich das in meinem posting auch so geschrieben.;)

    sauri
     
  15. annie1

    annie1 Neues Mitglied

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    Guten Abend und vielen Dank für eure Gedanken!!

    Jedenfalls lag ich mit meiner Einschätzung der Lage ja richtig.
    Was ich mit dieser Erkenntnis grad anfange, wei0 ich noch nicht so recht...

    Mir wäre ein anderer Arzt ja sogar sehr recht gewesen. Weil sich der Erste nicht grad mit Freundlichkeit und Kompetenz hervorgetan hat.

    Wahrscheinlich wäre aber bei einer weiteren Untersuchung auch wieder nichts herausgekommen *seufz*

    Morgen habe endlich wieder Termin bei meinem Hausarzt. Mal sehen, ob ich bei den vielen Sachen, die zu klären sind, auch dieses Problem nochmal ansprechen kann...
    Wichtiger scheinen mir da erstmal der leichte Vitamin D Mangel, meine Herzprobleme nach der Einnahme von Amy und ein Szintigram:)
     
  16. Wuschel100

    Wuschel100 Neues Mitglied

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    1
    Ich hatte das gleiche Problem vor einiger Zeit mit der Praxis meines Schmerztherapeuten. Er ist ein fähiger kompetenter Arzt der wirklich zu helfen versucht. Er hat dann eine Kollegin eingestellt, die einen nicht mal ausreden lässt und frech über den Mund fährt, sich Kompetenzen anmaßt und meint anders und kontraproduktiv entscheiden zu können als Ärzte (in dem Falle Chirugen; die jeden Tag mit genau den gleichen Problemen wie den meinen zu tun haben). Sie hat mir in dem Falle eine von den Krankenhaus-Chirugen ANGEFORDERTES aktuelles MRT ; respektive die Überweisung dazu verweigert, weil sie der Meinung ist das sich bei meiner Problematik innerhalb von 6 Wochen ja nichts ändere; was aber dann nachweislich doch der Fall war. Ich bin dann hier bei anderen Ärzten im Ort betteln gegangen um die Überweisung doch noch zu bekommen. Sicherlich hat es sich der Krankenhauschirug im weiter entfernten Krankenhaus es auch kostensparend einfach gemacht indem er mir sagte "Lassen sie sich vom behandelnden Arzt eine Überweisung zum MRT ausstellen" anstelle diese selbst auszustellen. Ohne dieses aktuelle MRT hätte man mich aber nicht stationär zu der erforderlichen OP aufgenommen. Auf meine Bitte hin nun weiter nur von Herrn Schmerzdoktor behandelt werden zu wollen wurde mir von der Schwester geantwortet "Wir haben innerhalb der Praxis keine freie Arztwahl" ..................................
    Nach einigen Erkundungen, muss ich mir dies leider gefallen lassen. DENN eine Arztpraxis mit mehreren fest angestellten Ärzten (keine Belegärzte) ist erst mal eine unternehmerische Wirtschaftseinheit. So darf dort durchaus bestimmt werden welcher Patient von wem und ob dieser überhaupt behandelt wird (außer in Notfallbehandlungen) . Da hilft es auch nicht ggf. um einen späteren Thermin zu betteln um zu dem Arzt des Vertrauens zu gelangen. Wenn der Cheff ( der in dem Falle mein Schmerztherapeut ist ) das Personal anweist die Patienten entsprechend auf die Ärzte gleichen Faches in der zu verteilen, kann man maulen wie man will. Eine rechtliche Handhabe dagegen gibt es explizit nicht. Man hat dann wieder die freie Arztwahl, sich bei Verärgerung darüber ebend eine andere Praxis zu suchen *lächel
    Tja schon irgendwie traurig aber leider ist das so. (Auskunft Krankenkasse, MdK, Jurist)
     
    #16 16. März 2022
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2022
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