Hallo. habe einen GDB von 20 bekommen und würde Widerspruch eingelegt. Leide an Bluthochdruck , Herzrythmusstörung , Sprungelenksinstabilität rechts, und Gicht. Trotzdem nur einen GDB von 20 bekommen. Könnte der Widerspruch erfolgreich sein? Gruß und danke für die Antworten
Hallo, es kommt nicht so auf deine Diagnosen an, sondern auf die Einschränkungen im täglichen Leben, die du dadurch hast, wenn du welche hast. Bluthochdruck und Herzrythmusstörungen können zB. durch Medikamente/Therapien,manchmal auch durch Eingriff ( einige Herzrythmusstörungen) gemildert oder sogar ganz beseitigt werden, ebenso die Gicht Medikament und/ oder Ernährung. also was ich sagen möchte, es zählen Hauptsächlich die Einschränkungen.
Hallo, aber wie kann den der Gutachter eine Stellungenahme machen ohne wissen welche Einschränkungen ich habe. Das ich für meine schon Chronische Gicht teilweise Cortison nehmen muss. oder auch das ich bei jedem Schritt die gefahr laufe umzuknicken und dann nicht mehr laufen kann für meherer Wochen...
Deine Einschränkungen, wenn du welche hast hättest du mit dem Antrag abgeben müssen, bzw. dazu schreiben, hast du das nicht gemacht ? Wenn nicht, dannn machst du das eben beim Widerspruch, aber keinen Roman schreiben. Eher in kurzen Sätzen oder stichpunktartig die Einschränkungen im täglichen Leben aufschreiben, auf ein extra Blatt und dazu legen- Zum Gutachter muss man für die Beurteilung Grad der Behinderung nicht unbedingt und nicht jeder, war ich auch nicht und viele die ich kenne auch nicht. Du musst es nur gut dazuschreiben, deine Einschränkungen.
hallo dinslak, lagune hat dir schon wesentliches gesagt, ich möchte noch anfügen: du hattest innerhalb deines antrages die möglichkeit deine einschränkungen zu schildern, und/oder eine zusatzseite beizulegen mit deinen persönlichen anmerkungen zu deinen einschränkungen usw. wenn du das nicht gemacht hast, so liest sich das für mich, ansonsten korrigiere mich bitte kann kein gutachter etwas beurteilen. überlege dir, ob du vielleicht später besser einen verschlimmerungsantrag stellst. du kannst dich beim vdk beraten lassen. wenn das eine option für dich ist? lg marie ...lagune war etwas schneller ;-)
Hallo, für die Begutachtung gibt es Tabellen die die verschiedensten Krankheiten beurteilen. Hier mal der Link um selbst nachzusehen was einem "zusteht": http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile Nun ist es so wie bereits gesagt, dass nicht die Menge oder an/die Erkrankung(en) alleine zählt, sondern die damit verbundenen Einschränkungen. So bekommen Diabetiker mit Insulintherapie 40%(früher 50%!) und nur wenn sie ab und an umkippen die 50%! In den heutigen gesellschaftl. Gegebenheiten wird es immer schwerer an die Prozente zu kommen. Dabei geht es dem Staat dem Grunde nach nur um das Geld(sprich Steuernachlass etc.). Bei den niederigen Prozenten ist es ja unerheblich und man bekommt sie. Aber aufpassen - es lohnt nicht immer sich um diese Zahlen zu streiten! Nur wer in einer beruflich gesicherten Position sitzt sollte nach den Sternen greifen. Wird man arbeitslos werden die erkämpften Sterne schnell zum Hindernis. Zurückgeben ist nicht so einfach. Also erst nachdenken und dann handeln! LG Waldi z.Z. 70%ig(ein geiles Gefühl wie das dreht ...:vb_cool
Gdb Hallo Waldmensch, warum ist für einen Arbeitslosen der GDB ein Hindernis? Habe das hier im RO schon öfter gelesen, aber verstanden habe ich es nicht. Liebe Grüße BB :o:o