Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Anerom, 28. Dezember 2012.

  1. Anerom

    Anerom Neues Mitglied

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    ...mein Rententräger hat mir die Übernahme der Kosten für einen speziellen orthopädischen Bürostuhl und die Fußstütze nicht bewilligt, mit der Begründung, dass mein Arbeitgeber dafür zuständig sei, da ich zu den schwerbehinderten Menschen gehöre (GdB 50).

    Nach meiner OP war ich zur Reha und habe dort diesen Antrag gestellt. Die Sozialberaterin war der Meinung, dass der Antrag zu 99 % genehmigt würde.

    Ich möchte gern in den Widerspruch gehen. Aber wie begründe ich es?
    Hat jemand von Euch eine Idee?

    Vielen Dank
    Morena
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo morena

    gar nicht.

    die entscheidung der DRV ist richtig.

    den antrag zur teilhabe stellst du beim arbeitsamt, rehabilitationsabteilung.

    am besten vorher mal beim arbeitsamt anfragen wo du diese abteilung findest und wer dort dein
    zuständiger bearbeiter ist und ob du ggf. ein bestimmten vordruck nutzen musst.
    dem antrag fügst du den rehabericht bei.

    dieser ma wird deinen antrag ansehen und prüfen, welche arbeitsmittel dann für dich genehmigt
    werden .

    wenn diese arbeitsmittel genehmigt werden, wird das arbeitsamt kostenvoranschläge einholen.
    bei lieferung musst du dafür unterschreiben. d.h. dieses arbeitsmittel gehört dir.

    bei arbeitsstellenwechsel solltest du darauf bestehen diese arbeitsmittel dann mit zunehmen. der
    arbeitgeber hat kein anrecht auf dieses arbeitsmittel.

    viel erfolg.

    sauri
     
  3. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Moin Moin,

    Rentenversicherungsträger oder nicht, wer weiß das schon? Könnte auch das Integrationsamt sein. Kurz: Du solltest dir fachliche Beratung holen

    Kannst du kurz beschreiben, was das für ein Unternehmen ist, in dem du arbeitest? Haben die dort eine Schwerbehindertenvertretung?

    Guck auch mal folgenden Link an:
    http://www.diebandscheibe.de/wissen/37/139-hilfsmittel.html

    So oder so...hast du ein ärztliches Gutachten? (Die Ablehnung vom Amt ist ja: Wir sind nicht zuständig, nicht aufgrund mangelnder medizinischer Notwendigkeit - also: Falls du das nicht hast, solltest du deinen Doc fragen, bzw. ihn vorbereiten :) )

    Grüße

    Francop
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/33.html

    §33 des SGB IX regelt das eigentlich. Meinen Antrag auf Arbeitsmittel hatte ich damals bei der BfA gestellt. Wenn du in einer großen Firma mit Schwerbehindertenbetriebsrat arbeitest, dann solltest du dort mal um Rat fragen, wie man das am Besten alles begründet was du benötigst. Größere Firmen stellen den Schwerbehinderten häufig einen entsprechenden Arbeitsplatz, dazu müssen sie aber von deinen 50% auch wissen. Bei mir kam damals von der BfA sogar jemand an den Arbeitsplatz und hat sich alles notiert.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26192/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Rehabilitation/Rehabilitation-Nav.html

    Hier findest du rechts am Rand ein PDF mit Info zu dem Antrag bei der Arbeitsagentur. Lies dir das mal durch und dann weisst du schon ein bisschen mehr.

    Gruß Kukana
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    da ich diese art anträge von morena zur genüge kenne, beantragung von arbeitsmitteln nach reha, sind mir deren
    abläufe hinreichend bekannt und aus dessen grund habe ich morena, mit dem hinweis auf das arbeitsamt, geantwortet.

    das integrationsamt ist das LageSoz, die in dem falle mit dem integrationsfachdienst als möglicher fachbereich zur beratung und
    begleitung des behinderten (siehe SGB IX), immer wenn vorhanden, gemeinsam mit dem sb-vertreter und/-oder betriebsrat.
    Sozialgesetzbuch Neuntes BuchRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
    § 110 Aufgaben

    (1) Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
    (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie


    1. die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln,

    2. die Arbeitgeber informieren, beraten und ihnen Hilfe leisten.

    2) Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es,

    1. die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs?
    und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber
    und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten,
    1a. die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen einschließlich
    der auf jeden einzelnen Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen
    ,
    1b. die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten,
    2. geeignete Arbeitsplätze (§ 73) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen,
    3. die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten,
    4. die schwerbehinderten Menschen, solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten
    Arbeitsplatz zu begleiten,

    5. mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der
    Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten,

    6. eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen sowie
    7. als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über die Leistungen für die Arbeitgeber zu informieren und für die
    Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären,

    8. in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen
    zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen
    .

    leider sind gesetzliche regelungen und deren verknüpfung untereinander kaum zu durchdringen. das ganze eben für den laien ein wirrwar.

    da hilft eben nur: gezielt informieren, dazu sind wir ja hier :)um zu helfen

    was ich persönlich als ziemlich fragwürdig empfinde, wenn ein sozialarbeiter einer rehaeinrichtung dann offenbar falsche auskünfte erteilt.
    aber auch das scheint kein einzelfall zu sein.

    @danke kukana, ich hätte sicher auch ein link dazu einstellen können, aber schlichtweg nicht dran gedacht.


    saurier
     
  6. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Zusammen,

    zu dem Thema: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.


    @Hallo Morena.

    Meine Frage an dich, hast du einen Kostenvoranschlag mit geschickt???.

    Weil das die meisten Leuten, das vergessen.

    Selbstverständlich, kannst du einen Widerspruch schreiben bei deiner DRV.

    Aber, ich bin mir auch nicht ganz sicher ob du damit durch kommst.

    Du hast jetzt 2.) Möglichkeiten!!.

    1.) Denn Widerspruch schreiben, und betten das es klappt???.

    Das hätte ich dir geraten!!.

    2.) Einen Antrag zu stellen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    ( Der Kostenübernahme von einen Orthopädische Bürostuhl mit der Fußstütze. )

    Bei dem ( I-Amt ), weil du da mehr Glück hast es zu bekommen!.


    Ganz ehrlich, das ist wieder mal ein dummes Geschwätz ( Schwachsinn ), dafür habe ich leider kein Verständnis für so was zu zuschreiben von denen ( im allgemeinen Rententrägern ):mad::mad::mad:.


    Im allgemeinen, kann ich auch sagen so eine Entscheidung muß sich niemanden gefallen lassen.

    Mein Spruch von Heute ist:

    "Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

    MLG wessi
     
  7. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo saurier,

    Nachtrag:

    Du hast schon Recht :top:.

    Aber.

    das Integrationsamt ( I-Amt ) Zahlt auch diversen Sachen, z.B. das ganze für die Arbeit gebraucht wird.

    Nicht nur das, sondern auch andere Dinge!!!!.

    MLG wessi
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    wessi , sicher kann ich ein widerspruch machen, wenn er dann sachlich begründet ist.

    nur hier wurde auf einen anderen kostenträger verwiesen. von daher also eher unnötiger aufwand
    für etwas , was dann eh wieder abgelehnt wird. was du ja auch selber so schreibst.

    es muss von morena kein kostenvoranschlag mitgesendet werden, da sich das arbeitsamt den
    arbeitsplatz ggf. anschaut.deswegen soll der rehabericht mitgesedet werden, aufgrund der von der reha
    genannten und festgestellten krankheiten und auswirkungen, erfolgt eine vorauswahl durch das a-amt.

    ausserdem übernimmt der fb des aa-amtes dieses. inklusive kostenvoranschlag, bestellung und
    auslieferung an den arbeitsplatz.

    saurier
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    klar, auch das integrationsamt trägt bestimmte leistungen, wenn sie denn nicht von anderen getragen werden
    oder aber entsprechend §17 SGB IX (teilhabe) gemeinsam mit anderen rahbilitationsträgern , absatz(2)


    § 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget

    (1) Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe 1.allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern,
    2.durch andere Leistungsträger oder

    3.unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten
    und -einrichtungen (§ 19) ausführen. Er bleibt für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Satz 1 gilt insbesondere dann,
    wenn der Rehabilitationsträger die Leistung dadurch wirksamer oder wirtschaftlicher erbringen kann.

    (2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten
    in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind
    nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt.
    Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.
    Budgetfähig sind auch die neben den Leistungen nach Satz 1 erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen,
    Leistungen der Träger der www.verzeichnis-sozialrecht.de/Versicherung/Unfallversicherung/index.html Unfallversicherung bei
    Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen
    und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. An die Entscheidung ist der Antragsteller für die Dauer von
    sechs Monaten gebunden.
    (...)

    @hierbei handelt es sich aber ausschliesslich um eine leistung des arbeitsamtes zur sicherung der arbeitsfähigkeit und
    verhinderung weiterer erkrankung bzw. verschlechterung bestehender erkrankungen.

    sauri
     
  10. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, entweder I-Amt, DRV, Arge.

    Hallo saurier,

    sorry.

    Punkt 1.) hast du leider übersehen:mad:, was ich geschrieben habe!!!.


    Ich habe es noch mal Fett gemacht!!.

    Punkt 2.)

    Leider Falsch!!!!.

    Wenn du, den ersten Beitrag von Morena gelesen hättest. wüstest du das aber auch, das es nicht hier auf anderen Kostenträger geht, gelle.

    Ich weiß aber auch, das du auch Recht hast.

    Aber.

    Noch mal von vorne:mad:.

    Ich schreibe es mal so auf.

    Das Thema ist ja ( "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ).

    Und da gibt es halt mal mehrere Möglichkeiten, wo, wie, und was, ich Beantragen kann und darf.

    1.) Der Schwerbehinderten Menschen mit einem GdB oder einem Gleichgestellter, ist das Integrationsamt ( I-Amt ) zuständig.

    Was alles mit dem Arbeitsplatz zu tun hat, ist er ( I-Amt ) zuständig, und zu Beantragen.

    Das ist leider auch so.

    2.) Dann kommt erst die DRV, weil die können auch was zahlen.

    3. ) Was die Arge betrifft, mit solchen Sachen ( mit Anträgen ) habe ich leider keine Ahnung.

    Aber andere Sachen ( mit der Arge ), dafür:top:


    4.) Das Thema: Auto, auch da gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Das ( I-Amt ) Teilweise, Ja und Nein.

    Wenn nicht.

    Dann die Rententrägern zahlt das bis zu 100%.


    Das Thema: Kostenvoranschlag

    Habe ich nur geschrieben, weil es tatsächlich gibts da Leute, die Kaufen das vorher ( egal was das jetzt ist ) und geben die Rechnung mit dem Antrag ab!!!.

    Oder aber auch Nachträglich die Rechnung abgegeben ohne einen Bescheid zu bekommen ob es Genehmigt wird!!!

    Und dann wundern, warum man es abgelehnt bekommen hat!!.

    Und dann bleiben die Leuten auf der Rechnung sitzen, das ist auch schon passiert.

    Ich kann nur sagen.

    Wer sich nicht vorher Informiert, ist selber schuld.

    Z.B. Wegen mein Auto und der ( DRV ) die mussten auch zahlen:top::top:.

    Mann muß nur wissen, wie man es Richtig macht.

    Zum Schluss noch.

    Es kommt auch immer darauf an was man braucht für die Arbeit.

    Wichtig ist es aber auch nicht zu vergessen.

    Die Länder unterschiedliches Verfahren zu berücksichtigen.

    Weil ich mich da auch aus kenne.


    MLG wessi
     
  11. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    teilhabe am arbeitsleben

    möchte hier mal berichten,wie es bei mir ist.vorerst möchte ich sagen daß ich eine gleichstellung habe.aber vielleicht auch nicht wichtig.ich hatte als ich noch arbeitete bei der rentenversicherung kostenübernahme für orthopädische arbeitsschuhe gestellt u bekam das auch genehmigt.und nun neben meiner klage wegen weiterzahlung der erwerbsminderungsrente die teilhabe am arbeitsleben beantragt u es wurde auch genehmigt.und wenn ich mal fähig wäre zu arbeiten oder die rente wird abgelehnt werde ich das in anspruch nehmen u mit der rentenversicherung mich beraten wie es in meinem beruflichen wertegang weitergeht .möchte zum schluß noch sagen daß die teilhabe 2jahre gültig ist aber man braucht vor ablauf nur eine formlose verlängerung zu beantragen u somit erspart man sich den ganzen antrag wieder neu auszufüllen.vielleicht kann ich hiermit etwas weiterhelfen lg die dickekatze
     
  12. Anerom

    Anerom Neues Mitglied

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    Vielen, lieben Dank für Eure Antworten und Eure Bemühungen.
    Die Ratschläge von Euch weiß ich sehr zu schätzen.

    Ich arbeite im öffentlichen Dienst, bin aber seit Ende August krank
    wegen einer OP.

    Werde mich nächste Woche mit meiner Personalabteilung und mit
    der Kollegin von der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzen.

    Bissl entäuscht bin ich aber von der falschen Beratung während der
    Reha, zumal die Sozialarbeiterin von den 50 GdB wusste.
    Schade um die verlorene Zeit. Die Arbeitsmittel sollten mir zur Verfügung
    stehen, wenn ich im Februar/März mit meiner Wiedereingliederung
    beginne.

    Ich danke Euch und wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    LG
    Morena
     
  13. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo,
    mir wurde vom Rheumadoc geraten, einen Bürostuhl, Tastatur und Mauspad zu beantragen. Ich habe im Moment GdB 40. Wo muß denn nun mein Antrag hin?
    Gleichstellung werde ich vermutlich nicht bekommen, da mein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist.
     
  14. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    hallo esuse
    gleichstellung mußt du beim arbeitsamt beantragen u hat nix damit zu tun ,ob dein arbeitsplatz in gefahr ist kannst du übrigens ab30%beantragen u ist dann unbefristet.da hast dann einen kündigungsschutz.lg
     
  15. Esuse

    Esuse Mitglied

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  16. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    esuse komisch bei mir wars jedenfalls so u mein arbeitsplatz war da auch nicht in gefahr hatte sogar einen unbefristeten arbeitsvertrag bekommen.
     
  17. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Das scheinen dann die Arbeitsämter auch zu halten, wie sie lustig sind.
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @mal was zur beantragung gleichstellung :

    in der regel per formlosen antrag ans arbeitsamt, aber der arbeitgeber muss dann bestätigen, dass der arbeitsplatz durch kü gefährdet ist.

    (...)Was versteht man unter Gleichstellung?
    Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit
    schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten
    Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

    Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX. (...)
    linkhttp://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html

    (...)Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können unter anderem sein:

    • wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten,
    • behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz,
    • dauernde verminderte Belastbarkeit,
    • Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,
    • auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter,
    • eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.

    Die Gleichstellung wird grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam. Zum Wirksamwerden
    des besonderen Kündigungsschutzes nach § 85 SGB IX hat das Bundesarbeitsgericht mit (PDF, 16 KB) entschieden, dass dieser nur dann greift, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gleichstellung
    mit einem schwerbehinderten Menschen mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt hat.

    Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine
    betriebliche Veränderungen (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmassnahmen, etc.),
    von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation. (...)

    auch ist der besondere kündigungsschutz gebremst u.a. durch die regelung:
    wenn die fa. oder der fa.bereich weniger als 10 mitarbeiter beschäftigt, greift der besondere kü-schutz nicht. da hilft leider keine schwerbehinderung.

    @esuse und @dickekatze

    da es auch bei uns in der fa. so war, noch keine kündigung, aber man"hörte"was munkeln. also beantragten mitarbeiter diese gleichstellung.
    diese mögliche antragstellung als schutz eines "behinderten"menschen wurde zwischenzeitlich geändert und ist so nicht mehr möglich.
    (s.o.)

    @dickekatze
    eine gleichstellung bekommt nur der zuerkannt, dessen arbeitsplatz von kü bedroht ist.
    liegt diese beantragung bei dir ev.schon länger zurück?

    @esuse
    deine arbeitsmittel musst du, so wie bereits genannt bei der agentur für arbeit beantragen (siehe link im beitrag von @kukana)

    sauri
     
  19. dickekatze

    dickekatze Mitglied

    Registriert seit:
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    hallo saurier ja liegt schon ein paar jahre zurück,kenn die veränderungen jetzt noch nicht.bei mir war kein arbeitsplatz in gefahr u meine firma hatte ne schwerbehindertenvertretung die ich immer nur loben kann hat mich da sehr unterstützt.bei mir steht da auch drauf unbefristet aber wie das jetzt ist weiß ich nicht.hatte ja gesagt kann nur erzählen,wie es bei mir war.lg
     
  20. wessi

    Gesperrter Benutzer

    Registriert seit:
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    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo dickekatze,

    Damit gebe ich dir auch Recht :top: :top: :top: :top: :top: :top:.

    Aus meiner Erfahrungen wo ich, einige Personen geholfen habe eine Gleichstellung zu bekommen :D :D.

    Ach in 2012.

    MLG der Wessi
     
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