soll ich einen sba beantragen ?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Juna, 18. Dezember 2012.

  1. Juna

    Juna Neues Mitglied

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    102
    hallo!

    ich ùberlege ob es sinn macht einen sba zu beantragen. ich bin arbeitsunfähig,im alltag durchaus (bewegungs-)eingeschränkt ,und habe chronische schmerzen. ausserdem,und auch deshalb die berunfsjnfähigkeit eine schwere traumafolgestörung die mir den alltag erschwert. folgende diagnosen:

    psoriaris-spondarthritis
    dissoziative identitätsstörung(multiple prsönlichkeit)
    art. hypertonie
    lws hyperlordose
    asthma bronchiale
    chron. gastritis

    also es sjnd ja schon einige baustellen. aber ich weiss nicht genau wonach da entschieden wird jnd ob ich es überhaupt versuchen soll. was sagt ihr ?

    lg
     
  2. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Juna,

    natürlich macht das einen Sinn, eine GdB Antrag zu stellen.

    Ich habe deinen Krankenvita gelesen, und kann mir nicht vorstellen warum du es nicht schon mal Früher gemacht hast?????????????.

    Bei deiner Krankheiten warum nicht, oder bedrückt ( Angst ) dich da was, es nicht zu machen????.

    Brauchst du vielleicht Infos darüber oder Hilfe?????.

    MLG Renè ( der wessi )
     
  3. Juna

    Juna Neues Mitglied

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    hm...ich dachte (denke) das es andere viel schlimmer trifft und ich gar kein recht darauf habe einen zu beantrage und die chancen gleich null sind..

    dann werde ich das nun bald auch mal in angriff nehmen...wie das ganze läuft weiß ich da mein sohn (3) einen sba hat.


    danke dir
     
  4. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo Juna,

    keine Ursache, ich helfe immer gerne, wenn jemanden Hilfe bräuchte :top::top:;);).

    Natürlich hast du auch ein Recht dazu einen GdB Antrag zustellen.

    Es geht ja um erst mal, den Patienten/in ( Personen ) bezogen, wenn ich das mal so sagen darf.

    Und was die Patienten/in mit dem GdB Ausweis danach kommen sollte, liegt alleine an den Personen selber.

    Mich wundert es schon seit Jahren, das Patienten sich nicht Trauen einen GdB Ausweis zu beantragen :confused::confused:.

    Ich kann nur eins dazu sagen.

    Meine persönliche Meinung ist, ausprobieren und den Antrag stellen und warten, was passiert.

    bis bald mal wieder.

    MLG wessi
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo juna,

    globale aussage: ja man kann prinzipiell alles beantragen;), aber das hilft dir ja nicht
    wirklich, weil du ja nicht weisst was dich da so erwartet. ich versuche mal dir einen kleinen
    einblick zu geben, was da alles auf dich zukommt, beachtenswert und informativ ist.
    aber bitte nicht "hauen":D wenn ich was vergessen habe.

    die beantragung eines sba ist eine notwendige möglichkeit, wenn man durch krankheiten,
    unfälle oder bestehenden behinderungen so beeinträchtigt ist, das dies zu behinderungen oder
    sowohl im tägl- und arbeitsleben führt.

    hierbei hilft dir das SGB IX teilhabe für behinderte menschen
    SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX Sozialgesetzbuch

    es geht dabei aber nicht um die aufzählung oder auflistung von vorhandenen erkrankungen,
    ob du arbeitsfähig bist oder nicht. es werden nicht die einzelnen krankheiten bewertet,
    sondern deren auswirkung auf dein leben, besonders im beruf und im alltag.

    bei der antragstellung solltest du mind. 1 jahr auf die genannte erkrankung behandelt werden,
    wo du die spürbaren beeintächtigungenen hast. du musst die beh.ärzte nennen, rgf.stationäre beh.
    oder rehas benennen. diese berichte solten auch dabei sin.

    die einschätzung selbst erfolgt dann durch das lagesoz, durch deine eingereichten unterlagen.
    dazu gehören notwendige aktuelle befunde und arztberichte. keine rö-bilder!
    normal erfolgt keine direkte begutachtung durch einen gutachterarzt!

    dazu solltest du dann auch eine erklärung abgeben, wie sich die beeinträchtigungen bei dir
    bemerkbar machen.

    krankheiten werden nicht einzeln in %'te bewertet, sondern im gesamtgefüge deiner person!
    dies ist sei 2000 so und war eine notwendige und folgerichtige änderung im sgb. die menschen
    werden älter, nicht gesünder und müssen länger arbeiten. von daher muss auch die krankheit
    in den beruf einfliessen.

    hier gibt es versch.möglichkeiten dich am arbeitsplatz durch das landesamt dann zu unterstützen
    (s.g. teilhabe: materiell, finanziell, technisch, häusl.hilfen(technisch) usw.) um weiter arbeiten
    zu können.

    der integrationsfachdienst kann am arbeitsplatz notwendige veränderungen mit dir, deiner fa.
    erkennen und besprechen, sowie hilfen geben (arbeitsplatz: behindertengerechter stuhl/schreibtisch,
    ev.arbeitshilfen für eine begrenzte zahl an stunden....usw.) je nach grad der behinderung -GdB.

    nicht zu verwechseln mit dem -MdE-Minderung der Erwerbsfähigkeit um ...% durch arbeitsunfälle,
    berufskrankheiten oder andere unfälle.

    ich kann dich nur bitten, dass du dich hier erstmal durch die theman

    - behinderung
    - schwerbehinderung
    - grad der behinderung
    - gutachten
    - deine erkrankungen

    durch die suchfunktion ganz oben rechts (dunkelblaue leiste) mal informierst. hier gibt es viele postings,
    weil dies oft thema ist und du findest im forum ebenso antworten im linken teil, über krankheiten etc.
    im lexikon.

    du wirst dann so langsam ersehen um was es geht und kannst dich dann besser auf den antrag zur
    schwerbehinderung vorbereiten. diesen kannst du über die seite deines jeweiligen bundeslandes
    unter der rubrik: versorhgungsamt, landesamt für gesundheit und soziales, integrationsamt oder über die
    Bürgerämter online ausfüllen.

    dann bitte ausdrucken. diesen antrag und die schweigepflichtentbindung unterschreiben und mit deinen
    vorhandenen medizinischen unterlagen und erklärungen zum amt schicken.
    aber das wiesste ja, habs zu spät gelesen dass dein kind einen sba hat.

    dauer recht unterschiedlich. je nach lage: hast du keine befunde, werden sie bei deinen behandelnden
    ärzte diese abfordern. dann dauert es länger.

    zu unterscheiden sind
    - behinderung bei einem GdB ab 20 bis 49 % anerkennung der behinderung
    - schwerbehinderung ab einem GdB ab 50 bis 50 % bekommst du einen ausweis

    sowie je nach GdB bestimmte "nachteilsausgleiche" in verschiedener art und weise.
    bsp: stuerermäßigung, bei sb ü 50% mehr urlaub usw.

    wie ich deinen zeilen entnehme bist du au, eventuell schon länger? dann könntest du überlegen
    eine Reha über die DRV zu beantragen, um ggf. bald wieder ins arbeitsleben zurückzukehren zu.
    da steht der grundsatz: reha vor rente.
    dort erkennen sie aber auch, wie dein leistungsstand ist und es besteht ebenso nach einer solchen
    massnahme, dir über die DRV hilfen zu kommen zu lassen. je nach stand der arbeitsmöglichkeit
    ebenso verschiedene dinge, die du unter www.drv.de
    unter den rubriken : prävention/reha/teilhabe kannst du dazu alles gut nachlesen und dich informieren.

    viel. hilft das ein wenig weiter und viel erfolg!

    sauri
     
  6. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    Tut mir leid, das sagen zu müssen. Aber dass Schwerbehinderte oftmals mehr Kompetenzen entwickeln, um durchs Leben zu kommen, hat sich bei topp gesunden Bossen noch nicht herumgesprochen.

    Die Anerkennung einer Schwerbehinderung soll Arbeitnehmer schützen. Die hübschen neuen Gesetze sollen zur Integration verhelfen. Wenn aber am Ende nur massives Bossing und Absagen bei Bewerbungen herauskommen, lohnt es sich, vor einem solchen Antrag noch einmal nachzudenken.

    Jeder muss nach seiner individuellen Situation abwägen, ob ihm eine Anerkennung als Schwerbehinderter hilft oder noch mehr Steine in den Weg legt.
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
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    Ort:
    an einem fluss
    @hallo clara07

    danke für deinen hinweis. das ist einwichtiger aspekt und ein sba-retet leider nicht die welt
    der behinderten. aber er hilft durch bestimmte nachteilsausgleiche einiges wett zu machen.
    für die die schwere erkrankungen und usw. haben, ist dieser wertvoll, weil davon vieles abhängt.
    fahrdienste, befreiungen etc..... aber auch 5 tage mehr urlaub, ggf. ablehnung vün überstunden
    , erweiterter kü-schutz (gilt nicht überall!)

    lt.gesetzl.regelung sind die fa. zar verpflichtet sb-ma einzustellen, aber es ist einfacher
    sich davon freizukaufen! leider hat die bundesregierung diese lücke im gesetz gelassen.

    auf der suche nach arbeit, kann eine anekannte schwerbehinderung einen auf die füsse fallen!
    richtig. man muss ides aber nicht angeben. dann verzichtet man erstmal auf seine "vorteile"
    muss ggf. gesundheitsangaben wahrheitsgemäß beantworten, was nciht heisst , dass er die arbeit
    nicht machen kann, nur weil er behindert ist . ;)

    liebe grüße sauri
     
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