Fahrtkostenerstattung?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von klan82, 7. Dezember 2012.

  1. klan82

    klan82 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    7. Dezember 2012
    Beiträge:
    5
    Hallo!

    Ich habe seit 2009 Rheuma! Seit ca. 1 Jahr fahre ich alle 4 Wochen in die Uni und bekomme dort eine Tocilizumab Infusion. In der Uni hat man mir jetzt gesagt das die AOK die Kosten für die Anfahrt (einfache Strecke 30km) übernimmt. Habe also Antrag gestellt, der wurde vom Medizinischen Dienst überprüft und abgelehnt. Angeblich werden nur Fahrten zur Chemo und Dialyse bezahlt. Habe jetzt nochmal in der Uni angefragt und die meinten das stimmt nicht. Alle Patienten die bei denen wegen Rheuma behandelt werden, bekommen die Fahrtkosten zurückerstattet, da man nach der Infusion Fahruntüchtig ist. Und jetzt? Wie ist das bei euch?
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    hallo klan82

    kann dir nur empfehelen, mal im leistungskatalog der gesetzlichen krankenkassen (GEK) nachzuschaun.
    http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzlich-vorgeschriebene-leistungen/gesetzliche-leistungen/

    ersteinmal ist diese aussage so richtig, gut möglich, da die kostenübernahme zu fahrten bei heilbehandlungen
    drastisch gekürzt wurden.

    rheumapatienten laufen -ausserhalb des regelfalls-wegen chronisch krank und wenn du danach nicht fahren
    kannst, wie sollst du nach hause kommen?

    lass dir das vom arzt der uniklinik bestätigen und mache nochmals einen anfrage auf einzelfallentscheidung an deine kk,
    aber nicht an den sachbearbeiter, sondern an den teamleiter der abteiung. am besten mal in der kk anrufen und lass dir
    den namen vom teamleiter geben. persönliche ansprache klingt immer gut.

    dazu legst du die bestätigung des arztes aus der uniklink anbei und ein freundliche anfrage von dir.

    Nachsatz:
    der arzt muss dir bestätigen, dass du allein nicht fahrtüchtig bist und diese behandlung
    am wohnort nicht möglich ist.

    hatte ich vergessen




    grüsse vom sauri
     
    #2 8. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2012
  3. Pezzi

    Pezzi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Dezember 2009
    Beiträge:
    759
    Ort:
    München
  4. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
    31. August 2004
    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo,
    falls die KK das nicht übernehmen sollte:

    am Jahresende kannst Du das als "außergewöhnliche Belastungen"
    bei der Steuer absetzen (wie auch jede Fahrt zum Rheumadok usw.)

    Dafür mußt Du allerdings eine Bescheinigung der Klinik/ Praxen
    über die Termine haben, das sollte kein Problem sein.
    Bei der Steuererklärung dann die Adr. und Fahrtkilometer angeben.

    LG Juliane.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden