Heute Kündigung bekommen :o(

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Kathy1975, 27. November 2012.

  1. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Ich habe heute meine Kündigung bekommen. Weil ich schon seit den 2. April 2012 krankgeschrieben bin. :mad:

    Da steht:

    "......auf Grund einer Erkrankung, bis zum heutigen Tage nicht arbeitsfähig.

    Bei einem Telefongespräch mit dem Geschäftsführer und Gesprächen mit der Ihnen vorgesetzen Ingenierin, Frau....., haben Sie sich so geäußert, dasss eine Beschäftigung in den von Ihnen bearbeitbaren Tätigkeitsbereichen über einen absehbaren Zeitraum nicht möglich sein wird.

    Dieser Zustand ist für die Firma eine erhebliche Beeinträchtung der betrieblichen und wirtschaftlichen Firmeninteressen.
    Außerdem entnehmen wir aus dem uns vorliegenden Schreiben der Arbeitsagentur und Ihrem Anschreiben dazu, dass an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein beiderseitstiges Interesse besteht." :confused:

    ----------
    Was ist das? Ich habe doch nur bald kein Anspruch mehr auf Krankengeld deshalb das zum ausfüllen für das Arbeitsamt wegen ALG 1 für Arbeitnehmer. Und dafür bekomme ich ne Kündigung.

    Und ich habe nie gesagt das ich für immer Arbeitsunfähig bleibe bzw undheilbar ist.

    Ich muss morgen erstmal mein Chef anrufen wenn der dabei bleibt ab zum Anwalt. Komisch ist das ich aber nichts bekommen habe wo ich selbst auch noch unterschreiben musst. das kam als Einschreiben mit Rückschein.

    Und meine Krankheit ist behandelbar und habe jetzt Reha Antrag gestellt. Und danach hoffe ich das ich wieder Abeitsfähig bin.

    Ich bin jetzt total fertig mit den Nerven. :(
     
  2. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Kathy,


    gaanz langsam.

    bevor Du mit Deinem Chef redest (und Dich womöglich noch tiefer reinreitest),
    solltest Du Dir Hilfe und Erklärung vom SoVD o.ä. holen.

    Hast Du eine Schwerbehinderung beantragt, egal wie hoch?

    Schau mal unter "Schwerbehinderung"- Deutschland, Mai/Juni 2011,
    da hab ich mal was unter dem Thema "Sonderkündigungrecht" geschrieben.
    Die einzuhaltenden Termine und Fristen sind seehr wichtig.

    Sicher wirst Du noch mehr Beiträge bekommen.
    LG Juliane.
     
  3. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Was ist denn SoVD?

    Ich muss erst noch Schwerbehindung beantragen, außer diese
    "Seronegative Rheumatoide Arthritis".
    Reha habe ich heute beantragt.


    Ich habe eben mit den Anwalt gesprochen. Er sagte das ich auch erst nochmal mit mein Chef reden kann falls das ein Irrtum ist. Weil er die Unterlagen vom Arbeitsamt von mir bekommen hat und er dachte das ich damit schon fast kündige. Ich sage mein Chef nur warum ich die Unterlagen schicken musste, weil ich ja ab den 4.1. kein Krakengeld mehr bekomme. Wenn er bei der Kündigung bleibt, soll ich ihm sagen das ich am Feitag ein Termin beim Anwalt habe?
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathy

    ersteinmal lass dich mal lieb drücken!:knuddel:

    mh, leider hast du das thema unter zwei verschiedenen überschriften gepostet. ist etwas ungünstig.


    eine kündigung zu bekommen, mit der man nicht rechnet ist ein herber schlag! lass dich aber nicht entmutigen!

    1.bitte rufe deinen chef nicht an! alles was du nun sagst, kann gegen dich verwendet werden und du hast keinen
    zeugen. gespräche nur noch im beisein eines dir vertrauten mitarbeiters! könnte betriebsrat oder die schwerbehinderten-
    vertretung sein oder aber ein vertrauter kollege/in. das darf dir keiner verbieten.

    gespräche beim chef vorher anmelden und sagen das eine vertrauensperson mit kommt. aber: ich würde keine gespräche mehr führen!

    2.schleunigst einen fachanwalt für arbeitsrecht suchen.du hast ab kündigungszugang 21 tage zeit, der kündigung zu wiedersprechen.

    hast du eine rechtschutzversicherung für arbeitsrecht? dann versicherungsnummer gleich mit raussuchen. hast du keine kannst du ggf. prozesskostenbeihilfe beantragen. frage dazu den anwalt. die erstberatung ist in der regel recht preiswert, manchmal kostenlos.

    3.bist du in der gewerkschaft? wenn ja kannst du auch von dort hilfe bekommen.

    4.melde dich möglichst per sofort heute noch telefonisch im kundencenter deines arbeitsamtes/hotline und melde deine
    kündigung an. die sind noch erreichbar.

    dazu halte deine kundennummer bereit. sie geben diese info in deine akte ein und geben diese info an deinen sachbearbeiter
    weiter. du musst dich unbedingt innerhalb von 7 tagen dort melden, sonst bekommst du eine kürzung deines geldes, ab
    kündigungsdatum.

    ich wünsche dir erst mal, dass du das schnellstmöglich hinbekommst, auch wenn der schock tief sitzt.

    liebe grüße vom sauri
     
    #4 27. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Heute Kündigung bekommen

    @hallo kathy

    die schwerbehinderung kannst du jederzeit beantragen.
    dieses hat jedoch auf ein eventuellen kündigungsschutz keine auswirkung mehr.

    die schweebehinderung hätte vor der kündigung feststehen müssen.

    frage?

    was ist das für ein anwalt???
    glaubt der anwalt an eine gute fee am arbeitshimmel? sorry, aber das kann ich so gar nicht nachvollziehn.

    dein chef bezieht sich doch nicht nur auf die unterlagen, sondern auch auf geführte gespräche. das ist m.e.n.
    nur um die kündigung zu begründen. mein gefühl ist, dass sie diese kündigung sowieso vorhatten.

    ob du deinem chef sagst, dass du einen termin beim anwalt hast, wird ihn nicht beeindrucken. der weiss
    doch genau dass die arbeitnehmer dagegen etwas tun.

    eine schriftliche kündigung ist geschrieben und somit rechtskräftig! sorry suche dir einen anderen anwalt!

    sauri
     
    #5 27. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2012
  6. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    @saurier

    Das mit dem Chef anrufen war eher meine Idee. Ich werde den auch doch nicht anrufen ist besser, ich häte mich ehe nicht getraut. Ich rufe mein Anwalt morgen nochmal an und sage es ihm. Und gehe dann am Freitag zum Termin.

    Das Problem ist weil in der Kündigung steht "Außerdem entnehmen wir aus dem uns vorliegenden Schreiben der Arbeitsagentur und Ihrem Anschreiben dazu, dass an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein beiderseitstiges Interesse besteht?" So ein Fall hatt mein Anwalt so auch noch nicht. Mein Chef legt es so aus als wäre ich mit der Kündigung einverstanden obwohl das nicht stimmt.

    Ein Betriebsrat hat die Firma nicht.
     
  7. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Servus Kathy,

    ein guter Anwalt würde jetzt erst mal eine Kündigungsschutzklage einreichen. Damit ist das ganze Verfahren erst mal auf Eis gelegt.

    Dann die Frage, wie sieht es mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach dem SGB aus? Wurde das durchgeführt? So wie ich Dein Posting lese, vermutlich nicht.

    http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement/index.html
     
  8. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Die Betrieblichen Eingliederungsmanagement war noch nicht. Ich komme ja bald in die Reha da wäre ja danach der Fall.


    Ich habe meine Vorgesetzte angerufen, sie wusste von der Kündigung nichts.
    Ich habe jetzt doch mit meinem Chef telefoniert.
    Richtig ist das er da sich nicht richtig auskennt aber er bleibt bei der Kündigung weil er sich es nicht leisten kann auf mich zu verzichten. Die Arbeit muss ja weiterlaufen. Als ich gesagt habe das ich ein Termin beim Anwalt habe hat das den nicht mal abgeschreckt. Ich habe ihm auch angesprochen wegen der Betrieblichen Eingliederungsmanagement, in einem Fall nach der Reha wo ich noch hingehe, da ohne diese Eingliederungsvereinbarung gar nicht kündigen darf, so hat das jedenfalls mein Anwalt gestern gesagt. Da sagte mein Chef das ich mich da wohl besser auskenne.
    Naja, er bleibt dabei, mal sehen was dabei herauskommt.

    Wie lange dauert eigentlich so ne Klage? Nicht das der Gerichtstermin genau da ist wenn ich in der Reha bin, da kann ich ja dann nicht hin.
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Heute Kündigung bekommen

    @hallo kathy

    BEM-bedeutet die Fa. hat ein solches mit dir eingeeitet. ds passiert unabhängig von einer reha und sollte normalerweise
    beginnen, wenn man länger als 6 wochen arbeitsunfähig ist. das würde also auch nach der reha nichts mehr bringen, da
    die kündigung feststeht.

    du solltest mal das internet quälen und nach solchen fragen bei kündigung googeln, da gibt es viele gute aussagen.

    eins steht fest eine kündigungsschutzklage dauert lange, da hier das anwaltliche prozedere allein zeit benötigt. alle schriftsätze
    gehen immer zu deinen händen. egal was dein anwalt unternimmt oder die gegenseite schreibt. das gericht eröffnet auf antrag
    ein solches verfahren. von daher geduld. die reha ist mit sicherheit nicht gefährdet.

    du solltest dann überlegen, was die kü-schutzklage für dich bringen soll. klage auf widereinstellung oder ggf. ein vergleich mit
    abfindung. das wird der anwalt mit dir besprechen. nehme bitte die kündigung und deinen arbeitsvertrag zum anwalt mit.
    sowie eine aufstellung wielange du in den letzten jahren und weswegen au warst.

    wünsche dir viel erfolg!

    liebe grüße sauri
     
    #9 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  10. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Ich stell Dir mal Wikki rein. Oft ist es bei diesen Klagen so, dass das Gericht nach "Aktenlage" entscheidet, also ohne eine "Verhandlung". Sollte eine Verhandlung notwendig sein, besteht auch die Möglichkeit, dass Dich der Anwalt vertritt, ohne das Du erscheinen musst. Im Gegensatz zu einer "verhaltensbedingten Kündigung" geht es hier ja nicht um einen "Schlagabtausch" vor Gericht wer jetzt was angestellt hat oder nicht. Erfahrungsgemäß kommt vom Gericht i.d.R. immer gleich die Frage nach dem BEM. Dabei nicht vergessen, dass Gerichte mit derartigen Klagen "überlaufen". Die sind dann evtl. glücklich darüber, wenn sie bei der Begutachtung schon mal einen Formfehler (BEM) im Vorfeld der Kündigung finden ;).

    http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsschutzklage
     
  11. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Ich arbeite in dieser Firma erst seit den 2.3.2011. Und war vorher ich auch schon ein paar Wochen verteielt auf ein paar Jahre krankgeschrieben wegen Rücken und Hüfte. Das heisst mit der Einstellung am 2.3. hatte ich schon problem, ich war da aber noch ohne Problme Arbeitsfähig. So schlimm wurde es erst seit Dezember 2011 so das ich ab April 2012 nicht mehr arbeitsfähig bin. Könnte es da probleme geben?
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    @kaufnix...in einer kündigungsschutzklage nach aktenlage zu entscheiden, habe ich keine kenntnis von.
    wäre natürlich ne einfache lösung, aber ob die im interesse ist, weiss ich nicht.

    der anwalt prüft erstmal, ob die kü fristgerecht erfolgt ist. meist gibt es da bereits die ersten formulierungs- und
    entscheidungfehler.

    eine rücknahme der kü durch formfehler wäre denkbar, aber dann wird die fa. diese zwar zurücknehmen und dann
    diese neu erteilen. ob das sinn macht ist eine andere frage.

    dass es eine aussergerichtliche einigung geben kann, wäre möglich. dies schlägt im allgemeinen das gericht vor.

    von daher kathy solltest du dich darauf einstellen, auch dort vor gericht erscheinen zu müssen. sicher kannst du
    dann die aussage deinem anwalt überlassen.

    kathy schau bitte nochmal in deine kündigung ob da steht kündigung aus verhaltensbedingten gründen oder aus
    personenbedingten gründen. kü aus krankheitsgründen zählt nomalerweise dazu.

    ich hatte bisher vier kü-klagen innerhalb von 10 jahren, zu denen ich immer anwesend sein musste und keine
    aussergerichtliche einigung gab. auf was sollte der arbeitgeber sich einigen? er wollte mich ja loswerden.
    in der letzten verhandlung ging es um widereinstellung bzw. abfindung. diese habe ich immer gewonnen, auch auf
    grund von formfehlern. aber dann hat der ag eine weitere kü nachgereicht. letztenendes habe ich in der letzten
    kündigung vorgezogen nicht auf weiterbeschäftigung zu klagen und lieber eine abfindung zu erstreiten.

    ich denke auch, dass die möglichkeiten, unwarscheinlich vielfältig sind und jeder fall für sich andere entscheidungen bringt.

    @kathy
    dein anwalt wird dir das prozedere sicher genau erklären und welche möglichkeiten du hast.

    sauri
     
    #12 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Heute Kündigung bekommen

    @hallo kathy

    was vor der einstellung dort war, ist unerheblich. das musst du auch nirgendwo anbringen
    oder erzählen. geht nur um die zeit dort in deiner fa.

    dass krank geworden bist und gleich so lange, kannst du nicht wissen.

    von daher ist die beschäftigungszeit nicht lang und ob es dann eine abfindung geben könnte,
    ist fraglich. aber eni versuch wäre es wert, wenn du sagst, dass du dort nicht mehr arbeiten
    (willst und kannst).

    die aussage deiner fa. dass eine langfristige au sie sich nicht leisten können, ist zwar rechtens,
    aber wenn aussicht auf heilungserfolg besteht, sind 6 monate au eigentlich nicht lange.
    also ein weiterer aspekt, der in die kü-schutzklage einfliessen könnte.

    sauri
     
    #13 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2012
  14. Balu756

    Balu756 Neues Mitglied

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    Nicht Anrufen

    Ich würde alles über einen Anwalt machen, der tut das richtige.
     
  15. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Nö steht da nicht da steht:

    "Hiermit kündigen wir vertrags- und fristgemäß das Arbeitsverhältnis zwischen der Firma ............. und mein Name lt. Arbeitsvertrag vom 01.03.2011 zum 31.12.2012

    Begründung:

    Sie sind in der Firma ........ seit dem 01.03. 2011 als Löterin tätig. Seit dem 26.01.2012 sind Sie mit einer kurzen Unterbrechung in den letzten drei Märzwochen dann wieder ab 01.04.2012, auf Grund einer Erkrankung, bis zum heutigen Tage nicht arbeitsfähig."

    Den Rest hatte ich ja schon gepostet. Das mit ende Januar und März war so das ich wegen den Schmerzen ende Januar schon krangeschrieben war, habe ja Schmerzpflaster bekommen wo es auch zu Schmerzlinderung kam so das ich wieder arbeitsfähig war, nur leider habe ich die Schmerzpflaster aufeineinmal nicht vertragen mir ging es dann sehr schlecht, das war dann. Blöd gelaufen.
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathy

    eine fristgerechte kündigung, müsste dein anwalt prüfen, was dein av dazu aussagt.
    die 6.wochen zum jahresende ob die in ordnung sind.

    inwieweit dann daraus eine personenbedingte kündigung gemacht wird, frage ihn am besten.
    denn krankheitsgründe sind personenbedingt. das könnte probleme beim arbeitsamt geben,
    weil man dann eine sperre von drei monaten bekommt.

    hier wäre es gut, wenn in der kündigung stehen würde aus betriebsbedingten gründen...
    wird gekündigt.

    nicht so einfach das ganze.

    mach dir am bsten ein notizzettel, was du ihn alles fragen willst bzw. was welche dinge
    für eine auswirkung haben. ist bestimmt von vorteil, damit du am freitag vor aufregung
    nichts vergisst.

    sauri

    @hinweis: sorry meinte nicht verhaltensbedingt sondern personen bedingt, danke.
     
    #16 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2012
  17. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

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    Was krankheitsgründe sind verhaltensbedingt? Ich kann doch nichts dafür das ich krank bin.

    Heute morgen hat das Arbeitsamt angerufen weil ja mein Krankengeld ausläuft und beim Amtsarzt vom Arbeitsamt war. Er wollte mein Status wissen, da habe ich ihm gesagt das ich Reha beantragt habe. Und er wird mir das Gutachten schicken. Und irgendwas von 6 Monate arbeitsunfähig geredet, habe ich nicht richtig verstanden.
    Dann habe ich ihm gleich von der Kündigung erzählt. Er sagte mir ob ich Alg 1 bekomme werden die dann entscheiden. Allerdings wollen die auch nicht das ich ins Hartz IV rutsche, davor habe ich große angst.

    Ich gehe morgen zum Arbeitsamt da weiss ich hoffentlich mehr. Heute hat das geschlossen.
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathy

    der ma am aa meint bestimmt die zahlung nach § 145 ff, sgb IX, zum nachteilsausgleich.da wird geregelt, wann
    man weiter alg1 bekommt.

    nehme deine kü mit und wenn du hast, den antrag zur reha, damit du was nachweisen kannst.

    @leider ist es so, dass kü aus krankheitsgründen personenbedingt sind, auch wenn man dafür eigentlich nichts kann.
    aber da gibt es bestimmte regelungen. also langfristige au, arbeit kann nicht mehr ausgeführt werden, fa. kann arbeitsausfal
    nicht kompensieren etc...

    (...) Personenbedingte Kündigung
    Eine personenbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften
    oder Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, die von ihn nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen
    und gleichzeitig zum Zeitpunkt der Kündigung davon ausgegangen werden muss, dass mit weiteren Störungen bei der
    Erbringung der Arbeitsleistung zu rechnen ist.

    Der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers.
    Krankheit schützt nicht vor Kündigung!

    Ein Arbeitnehmer kann also durchaus gekündigt werden, wenn er aufgrund der Krankheit nicht zur Arbeit erscheint oder
    erscheinen kann. (...)
    http://www.kuendigungsschutz-online.net/personenbedingtekuendigung.html

    infos zu kündigung aus krankheitsgründen
    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

    @kathy, und ein kleinen tipp:

    wenn du etwas nicht verstehst, frage bitte immer sofort nach! lass es dir genau erklären, so vermeidest du, dass dir
    wichtige informatiobnen verloren gehen oder vorenthalten werden.

    grüße vom sauri
     
    #18 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2013
  19. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Um jetzt hier keine Grundsatzdiskussion loszutreten ob "personen- oder verhaltensbezogene" Kündigung, eher der Hinweis, dass m.E. hier eine fristgerechte, ordentliche Kündigung vorliegt. Nur dumm, dass der AG diese Kündigung begründet. Bei fristgerechten Kündigungen ist eine Begründung nämlich nicht erforderlich.

    Jetzt begibt sich Dein AG auf das Glatteis, eine ordentliche Kündigung mit "Krankheit" zu begründen. Würde mal sagen, viel Spaß vor Gericht.

    PS: Krankheit ist eine "personenbezogene Kündigung". "Verhaltensbezogene Kündigungen" haben im Vorlauf erst die milderen Mittel in der Anwendung (Abmahnung.....).

    Nachtrag: Sauri, danke sehe gerade warst schneller. ;)
     
    #19 28. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2012
  20. Kathy1975

    Kathy1975 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Den Link habe ich vorhin auch gefunden. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

    Wenn man mir was erklärt oder mein Anwalt am Freitag am besten alles aufschreiben, man kann sich ja alles merken.

    Ich hoffe mit "viel Spaß vor Gericht." meinst du nicht mich. Sondern mein AG.
     
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