Amtsarzt, Dienstunfähigkeit, Unterstützung

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Heike68, 8. November 2012.

  1. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Hallo,

    brauche mal Euren Rat. Vermutlich steht in nächster Zeit eine amtsärztliche Begutachtung zur Dienstunfähikeit an (bin Kommunlabeamtin in NRW). Nun sagt meine Therapeutin, dass der Amtsarzt in ganz vielen Fällen bei der Erstbegutachtung eine Dienstfähigkeit bescheinigt und der Beamte zur Wiedereingliederung geschickt wird. Ihre Stellungnahme/Krankschreibung sei da nur zweitranging, die Amtsarztentscheidung hat Vorrang. Wie kann ich in so einem Fall weiter vorgehen? Bekomme dann ja wohl Bescheid vom Dienstherrn, ab dem x.x. wieder den Dienst anzutreten. Kann man dagegen Widerspruch einlegen (mit Begründung des behandelnden Arztes)? Wer bietet da evtl. Unterstützung? Der VDK lehnt das bei Beamtenrecht z.B. ab. Ich sehe mich derzeit absolut nicht in der Lage auch nur eine Widereingliederung durchzuführen...

    LG
    Heike
     
  2. kaufnix

    kaufnix Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2012
    Beiträge:
    481
    Ort:
    Zentralbayern
    Servus Heike,
    servus Kollegin ;),

    gleich mal einen Verstoß gegen die Einschränkung der "Rechtsberatung". Aber unter uns Kommunalbeamte geht das schon :D.
    Was a bisserl schwierig ist, wir Bayern haben natürlich ein eigenes BeaR.. Aber nehmen wir mal "lex generalis". Schau mal in § 26 ff BeamtStG.
    Gegen die - aus dem Gutachten entstehende Entscheidung - Deines Dienstherrn (VA) kannst Du selbstverständlich den Weg des beamtenrechtlichen Widerspruches gehen. Wieder "lex generalis" § 54 BeamtStG. Du mußt das jetzt nur noch auf Euer Landesrecht "runterbrechen", aber es dürfte ähnlich sein wie unser bay. Recht.

    Empfehlung: Abwarten, was der Amtsarzt wirklich entscheidet. Im Rahmen eines Widerspruchs- oder auch Klageverfahrens, ist eine alternative Amtsarztentscheidung durch die zuständige Behörde durchaus zu erwarten. Kommunalverwaltung bedeutet jetzt mal (wenn es wie in Bayern läuft), dass die oberste Dienstbehörde (§ 54 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG) der Stadt- oder Gemeinderat ist. Der muss über Deinen Widerspruch entscheiden. Vorbereitet und geladen zu dieser Sitzung (Widerspruchsverfahren) wird durch den Bürgermeister (in Bayern).

    Was mir jetzt nicht klar ist, ist die Frage, wie ist Dein Verhältnis auf dieser Ebene. Was ganz entscheidend ist, genau diese Ebene (Verwaltungsleitung), muss Dich ja erst zum Amtsarzt schicken ;). Und eine Amtsarzt"einladung" wird ja erst nach einer gewissen Laufzeit der Arbeitsunfähigkeit angeleiert beachte: § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtStG.

    Noch Fragen, einfach her damit ;)

    VG
    Christian
     
  3. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Grüß Dich, Christian,
    danke erst mal für Deine Antwort, lieber Kollege :). Bin jetzt seit ca. 8 Monaten dienstunfähig erkrankt (ja, das mit den mehr als 6 Monaten ist mir bekannt). Da mein Dienstherr schon freundlich angefragt hat und auf evtl. amtsärtzl. Untersuchung hingewiesen hat, habe ich ihm eine Bescheinigung meiner Ärztin zukommen lassen, dass noch länger weiterhin mit Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Daher gehe ich davon aus, dass in nächster Zeit die Einladung des Amtsarztes in Haus flattert. Der teilt ja dann meinem Dienstherr, der Stadtverwaltung mit, dienstfähig oder dienstunfähig. Das Gutachten selbst ist ja kein Verwaltungsakt, gegen den ich angehen kann, aber kann wohl Akteneinsicht beantragen, oder? Die Mitteilung meines Dienstherrn ist dann der Verwaltungsakt, richtig? Heißt also im Zweifel dort Widerspruch und Widerspruchsbescheid erfolgt durch Bürgermeister bzw. Rat, dann Klageweg. O.k., soweit verstanden.
    Kann man mich zur Wiedereingliederung zwingen (Abmahnung?) :eek:? Was, wenn ich nicht erscheinen würde? Bescheinigung durch behandelnden Arzt, dass nicht möglich?

    LG
    Heike
     
    #3 8. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012
  4. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    15. Januar 2011
    Beiträge:
    2.395
    hallo heike,
    ich bin auch in einem unternehmen beschäftigt wo noch sehr viele beamte arbeiten und ich hab hier immer das gefühl, man löst so sein personalproblem-allerdings sind es bundesbeamte...ich selbst bin angestellte und wurde letztes jahr auch zu einer
    DIENSTUNFÄHIGKEITSFESTSTELLUNG geschickt sprich zum amtsarzt u musste kämpfen das man mich nicht als dienstunfähig einstuft, weil d.-unfähig heißt bei der drv ja net gleich arbeitsunfähig... warte einfach mal ab und ich habe mir den schwerbehindertenbeauftragten mit genommen. sah süß aus hand in hand da rein:rolleyes: aber vielleicht geht das bei euch auch, wenn nicht, habt ihr bestimmt einen betriebsrat-frag da nach-du hast rechte, nur kennt man die nicht alle, deshalb löcher den br...
     
  5. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Danke, norchen, unser Personalrat ist leider mehr als schwach und "dienstherrenorientiert". Aber die Idee, die Schwerbehindertenvertretung mitzunehmen, hat was...
    Bei mir ists eher ander herum. Ich weiß, Post, Bahn etc. wollen "ihre" Beamten loswerden. Mein Dienstherr sieht das eher anders. Musste schon arg für meine Teilzeitstelle kämpfen...


    LG
    Heike
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Hallo Heike,
    Ich würde das auch erst mal abwarten. Nimm dir ne Unterstützung mit, vielleicht deinen Partner, falls vorhanden. Das macht nen anderen Eindruck, als wenn man alles alleine macht. Dann heißt es ja gern 'die kann doch...'.
     
  7. kaufnix

    kaufnix Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2012
    Beiträge:
    481
    Ort:
    Zentralbayern
    Grundsätzliches vorab ;). Wir Bea. unterliegen dem Dienst- und Treueverhältnis (33/3 GG und § 33 ff BeamtStG). Entscheidend ist auch die Fragestellung Deines Dsth. an den AA: dienstfähig oder nicht 26 BeamtStG, beschränkte Dienstfähigkeit 27 BeamtStG oder Einstweiliger Ruhestand 30 BeamtStG. Dann die Frage nach 26/4 BeamtStG (andere Tätigkeit). Noch was zur Untersuchung. Wenn bei der Untersuchung "Eingriffe" in Deinen Körper erfolgen sollen (Blutabnahme, Röntgen usw.) dann darf das nur mit Deiner Einverständnis erfolgen. Ansonsten "Körperverletzung im Amt durch den AA". Die Frage wird hier nur sein, alles endet im Streit :o

    Richtig. Das Gutachten dient nur dazu, später durch den Dsth. einen beamtenrechtlichen VA erlassen zu können. Akteneinsicht: Hier ist zu beachten, dass der AA dem Dsth. nicht den med. Befund übermitteln darf. Nur seine Feststellungen; also dienstfähig usw. http://www.besoldung-nordrhein-westfalen.de/nordrhein_westfalen_landesbeamtengesetz_paragraf_102c.

    Richtig

    Abmahnung gibt es im Beamtenrecht nicht. Wir Beamte unterliegen dem Disziplinarrecht. Aus unseren Verpflichtungen nach dem Dienst- und Treueverhältnis sind wir nach Ausschöpfung unserer Rechtmittel "gezwungen" mit der Entscheidung zu leben https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20340&bes_id=13084&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det221192

    Einfache Antwort, wer zum HA gehen kann, ist auch in der Lage, zum AA zu gehen ;) oder macht der HA nur Hausbesuche ;). § 35 Satz 2 BeamtStG

    Jetzt höre ich mal auf, wird i-wie unübersichtlich :o. Frage noch, wieviele Einwohner hat Eurer Kommune? Damit ich in etwas weiß wie die Verwaltungstruktur ist (bei uns 20.000 EW).
     
  8. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Das ich beim AA erscheinen muss ist mir schon klar, da gibts eindeutige Urteile. Gut zu wissen, dass ich bei bestimmten Untersuchungen zustimmen muss, hatte ich bisher gar nicht drüber nachgedacht...
    Ich weiß, der Dienstherr bekommt nur das Ergebnis, aber mich interessiert natürlich schon, was der AA geschrieben hat. Die Fragestellung meines Dienstherrn an den AA werde ich wohl nicht mitgeteilt bekommen, richtig?
    Mit dem Erscheinen meinte ich beim Dienstherrn zur Wiedereingliederung... ob man mich da zwingen kann...
    (meinte natürlich disziplinarechtl, sorry Christian).
    Kommune mit ca. 150.000 EW

    Maggy, meine Ärztin hat mir abgeraten, meinen Mann mit zum Termin zu nehmen. Wenn überhaupt in Begleitung, dann nicht Verwandschaft.
    Gibts dazu noch andere Meinungen?


    P.S. habe meine Diagnosen mal bei der Krankenvita eingestellt, wenns jemanden interssiert
     
    #8 8. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012
  9. kaufnix

    kaufnix Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2012
    Beiträge:
    481
    Ort:
    Zentralbayern
    Zwei Varianten. Entweder schreibt der Dienstherr Dir gleich, warum Du zur Untersuchung mußt (bekommst ja eine Einladung ;)) oder frage den AA gerade heraus, was er mir Dir machen soll. Wie gesagt, körperliche Untersuchungen gehen nur mit Deinem Einverständnis.

    Wenn alle Prozesse abgeschlossen sind (Untersuchung, mögliches Widerspruchs-/klageverfahren) dann unterliegst Du selbstverständlich dem Weisungsrecht Deines Dienstherrn (wie jeder Arbeitnehmer).

    Schau Dir mal an, was ich gefunden habe. Lies sich doch etwas anders als das bay. Recht :rolleyes:.
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2030&bes_id=12684&aufgehoben=N&menu=1

    :D "seronegativ" kenne ich irgendwo her :D

    Laß Dich nicht unterkriegen, schaffst Du schon :top:. Stell Dir auch einfach mal die Frage, ob eine "Frühpensionierung" nicht auch ein Stück Lebensqualität bringt. Muss natürlich auch wirtschaftlich betrachtet werden.
    Und zum AA. Vielleicht beißt er ja gar nicht. Evtl. ein bischen "tricksen" nach dem Motto: "Ich wurde hier eingeladen und möchte mich erst informieren, was geplant ist". "Befunde habe ich noch nicht alle, könnte sie aber zum nächsten Termin mitbringen". Damit "verweigerst" Du Dich nicht (Kooperationsbereitschaft) und kannst aber gleichzeitig schon mal die "Chemie" prüfen.
     
  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Christian, danke...werde den Link mal ein wenig studieren...
    Meine Befürchtung ist halt, das der AA mich für dienstfähig hält. Komme Leuten, die mich nicht näher kennen immer stark, souverän vor, gute Fassade schon seit Jahren und habe immer funktioniert. Und ansehen tut man mir nix. Momentan wäre mein Ziel eine zumindest befristete Frühpensionierung.
    Deine Tips zum Termin helfen mir auf jeden Fall schon mal weiter... Habe schon mal eine eigene Zusammenstellung aller Diagnosen gefertigt und werde die auch "übergeben".
    Muss halt immer etwas aufpassen, viele "Mädels" fangen ja eher an zu weinen, wenn sie etwas "härter rangenommen" werde, ich hingegen werde dann gern mal "böse"...
     
    #10 8. November 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2012
  11. kaufnix

    kaufnix Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2012
    Beiträge:
    481
    Ort:
    Zentralbayern
    Fällt mir noch zum Schluss ein. Muss jetzt noch in die Gemeinderatssitzung als "Verwaltungs-Lolli" und Katadolon wirkt noch nicht :(.
    Sollte jetzt der AA meinen, er muss Dich dienstfähig schreiben, hat er immer noch das Problem, dass Dich die behandelnden Ärzte auch weiterhin krank schreiben können/dürfen. Damit hat ja er das Problem sich mit seinen "Zunftkollegen" auseinander setzen zu müssen. Der AA ist nicht der "Oberherrgott in Weiß" ;). Sagt er heute, Du bist dienstfähig, weil keine rheumatische Erkankung vorliegt, hast Du Morgen halt die Grippe ;)
     
  12. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Du Armer, biste Schriftführer?

    Danke Dir, für die Tips.... :top:
     
  13. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    update:

    bin jetzt bereits seit 9 Monaten krank geschrieben und bisher keine "Einladung" zum Amtsarzt erhalten...
    also weiter abwarten, was so kommt...
     
  14. Lilly BrettConny

    Lilly BrettConny Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. November 2009
    Beiträge:
    20
    Ort:
    Pfalz
    Beamte

    Kenne das von einer Freundin (Beamte, Lehrerin), wenn es Dir nicht gut geht und Du nicht arbeiten kannst, solltest Du auf jeden Fall eine Behinderung beantragen, das wird für Dich für den weiteren Verlauf eine Rolle spielen!
    Dann wird der Amtsarzt sowieso auf Dich zukommen
    Gruss
    Conny
     
  15. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Hallo Conny,

    danke, für den Hinweis, habe bereits seit Jahren einen GdB von 50.

    LG
    Heike
     
  16. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    So, heute hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er den Amtsarzt eingeschaltet hat, um "die Dienstfähigkeit festzustellen". Mit dieser Formulierung ist sein Ziel ja m.E. eindeutig formuliert. Anstatt "festzustellen" hätte man, ja freundlich auch "zu überprüfen" schreiben können :mad:...
     
    #16 18. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2012
  17. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
    15. Februar 2011
    Beiträge:
    20.630
    Ort:
    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Hallo Heike,
    Wo genau siehst du denn das Problem? Hast du Bammel, dass du womöglich für arbeitsfähig erklärt werden könntest?
    Ging mir so, als ich den Begutachtungstermin beim Arbeitsamt hatte...
    Mach bloß nicht den Fehler und beiß die Zähne zusammen!
    Der Doc muss schon sehen, dass es dir schlecht geht.
    Das heißt natürlich nicht, dass du ne Show abziehen sollst, aber mach klar,wo du die Einschränkungen hast. Auch wenn die Psyche hakt - immer raus damit...
    Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und viel Erfolg!
    Und jetzt ist auch erst mal Weihnachten...entspann dich und grübel nicht so viel.....:)...LG
     
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. Januar 2009
    Beiträge:
    3.465
    Ort:
    Norddeutschland
    ich bin auch Beamtin, und kann nur feststellen, dass ein Beamter schneller in Frühpension geschickt wird, als ein Angestellter....

    Der Grund ist einfach der: ein kranker Beamter bekommt weiter 100% Gehalt-egal wie lange krank....Bei einer Frühpensionierung spart das Land doch ungemein:D....
    Und ist da auch noch ein GdB von 50% - glaube ich-ist die Entscheidung des Amtsarztes schnell getan......

    Also muss Jede(r) sich im Klaren sein -dass das beim Amtsarztbesuch raus kommen kann....Und nicht event. noch mal Krankenscheinverlängerung......

    Ich wäre auch schon in Frühpension - habe es aber versucht, und bin arbeiten gegangen, zwar mit Kopfschütteln meines Arztes-- und wenn man erstmal wieder für 2 Wochen erscheint in der Arbeit...

    Nach einem halben Jahr "krank" muss ein Beamter damit rechnen, dass die Amtsarztuntersuchung erfolgen kann, bzgl. Dienstfähig ja/nein.....

    Gruß Silberpfeil
     
  19. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Ja, Maggy, habe Bammel, dass der Amtsarzt mich für dienstfähig hält. Diese Begutachtung soll sehr unangenehm sein, wurde mir von meiner Therapeutin (ja, bin in Psychotherapie und von dieser Ärztin auch krank geschrieben) angekündigt. Und momentan gehts mir einfach wirklich nicht gut. Hat man mir auch schon gesagt, dass auf keinen Fall die "Starke spielen" angesagt ist. Habe auch schon eine Aufstellung mit allen Beschwerden gemacht. Danke, für Deine Wünsche!

    Silberpfeil, beim Land soll das so sein, die Kommunen sehen das momentan anders. Aber versuche, mich nicht schon im Vorfeld verrückt zu machen...leichter gesagt als getan, leider...

    Grenzwolf, wie lief das denn ab? Nach der 1. Untersuchung erfolgt ja der Bescheid des Arbeitgebers. Hast Du dann Einspruch eingelegt und eine weitere Begutachtung beantragt?

    Meine Ärztin meinte, dass ich vermutlich zu einem Arbeitsversuch aufgefordert werde, und davor hab ich einfach Panik...


    @all, danke..
    wünsche Euch schöne Weihnachtstage...
     
    #19 25. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dezember 2012
  20. Heike68

    Heike68 Moderatorin

    Registriert seit:
    8. Juli 2012
    Beiträge:
    6.709
    Ort:
    NRW/Rheinland
    Grenzwolf, danke für Deine Rückmeldung....
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden