Änderung bei der Kühlpflicht von Etanercept.

Dieses Thema im Forum "Biologika und niedermolekulare Wirkstoffe" wurde erstellt von fred147, 25. Oktober 2012.

  1. fred147

    fred147 Neues Mitglied

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    Pharma-News
    Änderung bei der Kühlpflicht
    von Etanercept (Enbrel®)


    Ab sofort gibt es bei Enbrel®, dem ersten
    und bislang einzigen löslichen Tumornekrosefaktor-
    alpha-Rezeptor
    (TNF-α-Rezeptor) nach körpereigenem
    Vorbild eine Änderung bei der
    Kühlpflicht.


    Enbrel® muss prinzipiell immer kühl,
    zwischen 2° bis maximal 8° Celsius, gelagert
    werden. Ab sofort besteht
    jedoch die Möglichkeit, Enbrel®
    für einen Zeitraum von bis zu 4
    Wochen ungekühlt zu lagern (bis
    zu einer Temperatur von maximal 25 °C).
    Enbrel® muss jedoch, wenn es ungekühlt
    gelagert wurde, innerhalb dieser 4 Wochen
    aufgebraucht werden. Wenn das Medikament
    für eine gewisse Zeit ungekühlt
    gelagert wurde, kann sich die Haltbarkeit
    durch neuerliches Einkühlen nicht mehr
    verlängern.

    Diese Änderung kann für Enbrel®-Patienten
    eine Erleichterung bieten, da eine
    gekühlte Lagerung von Enbrel® zum
    Beispiel während eines Urlaubs eventuell
    entfallen kann. Allerdings gilt das nur,
    wenn die Temperatur am Aufbewahrungsort
    von Enbrel® im Urlaub bzw. am
    Weg in den Urlaub 25° Celsius nicht
    überschreitet und die ungekühlte Packung
    während des Zeitraums von 4 Wochen
    aufgebraucht wird.

    Fred.
     
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