Antrag auf Gleichstellung abgelehnt, aber wenn ich arbeite bekomm ich sofort GdB 50?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von bell79, 21. Oktober 2012.

  1. bell79

    bell79 Neues Mitglied

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    2
    Guten Abend an alle....:)

    mich beschäftigt seit Tagen eine Sache und würde mal gern eure Meinung dazu hören.:o

    Ich habe dieses Jahr im Mai die Diagnose, chronisches Rheuma, bekommen. Habe leider einen Monat später meine Kündigung bekommen :mad:, war leider noch in Probezeit und mein ehemaliger AG hat mich aus betrieblichen Gründen gekündigt...:eek:

    Die Agentur für Arbeit hatte mir geraten einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, beim Amt sofort gestellt und 30 GdB bekommen, darauhin sollte ich einen einen Antrag auf Gleichstellung stellen, so dass ich auf 50 GdB komme. Alles erledigt!

    Vor 2 Tagen kam endlich der Bescheid, Fazit keine 50 GdB ,hmm hab ich mir gedacht, dann ruf doch mal den Sachbearbeiter an, weil deren Sprache (im Brief, muss ich nicht verstehen :)) der gute Herr soll mir bitte alles erklären.

    Also, der Ausweis würde mir nur zu stehen, wenn ich nicht Arbeitssuchend bin, da ich dann ja Kündigungsschutz hätte (so seine Aussage), Arbeitslose würde es nicht zu stehen (war auch soweit für mich verständlich).

    Ich hatte den guten Herrn Aussprechen lassen und am Ende sagte ich nur, dass ich mich vor 2 Wochen bei der Agentur für Arbeit vorgestellt hatte und angegeben habe, dass ich zur Zeit 30 GdB habe und einen Antrag uf Gleichstellung gestellt habe und auf eine Antwort warte.

    Aufeinmal wurde es am anderen Hörer ruhig und da sagte er zu mir, ach so, ja dass ist doch kein Problem, wenn Sie wissen, dass Sie eingestellt werden, rufen Sie mich an und in 2 Tagen kommt der Ausweis, sagen Sie nicht, dass Sie einen Brief bekommen haben, einfach sagen, dass Sie 50 GdB haben.

    Ich hatte gefragt ob ich einen Arbeitsvertrag in Kopie vorlegen soll oder irgendwas, er meinte nur, ach quatsch einfach anrufen, dann schick ich alles raus.

    hmmm, das Telefonat war richtig gut, aber dann versteh ich die Eingliederung der GdB nicht. Klar Gleichstellung nur bei Arbeit , aber 50 GdB ändert sich doch nicht, wenn ich wieder arbeitssuchend werde, oder seh ich das falsch? Und dann muss ich noch nicht mal was vorlegen?
     
  2. Bohne_62

    Bohne_62 die Geduldige :)

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    Gleichstellung ist NICHT gleich 50 % GdB

    Hallo Bell,

    ich glaube da hat man dich ganz falsch informiert.

    Du hast einen GdB von 30 % per Bescheid. Nun hat dich das Arbeitsamt aufgefordert die Gleichstellung zu beantragen.
    Sinn einer Gleichstellung ist es, einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer zu schaffen, die sonst gekündigt würden wegen ihrer Erkrankung.
    Insofern ist es richtig, dass die Gleichstellung nichts bringt, wenn du gerade arbeitssuchend bist. Im Gegenteil - das könnte für manchen Arbeitgeber ein Grund sein, dass du nicht genommen wirst, weil eine Kündigung nur unter Einbeziehung des Integrationsamtes möglich ist.

    Manchmal ist es aber auch so, dass das Arbeitsamt "Behinderte" mit viel Glück leichter unterbringen kann in einer Firma. Das ist aber nicht die Regel.

    Eine Gleichstellung bedeutet aber NICHT, dass du dann 50 % GdB hast und einen Ausweis bekommst.

    Gleichstellung bedeutet nur, dass du mit einem Schwerbehindertenden, der 50 oder mehr % hat, gleichgestellt bist. Das ist eben jener besagte Kündigungsschutz. Mehr nicht.
    Die 30 % bringen dir noch einen Freibetrag bei der Steuer, der je nach Grad der Behinderung gestaffelt ist.

    Erst wenn man 50 % GdB per Bescheid hat stehen einem mehr Urlaubstage, höherer Steuerfreibetrag, Kündigungsschutz und ein Schwwerbehindertenausweis "im Paket" zu.

    Was dir also der Herr vom Amt gesagt hat ist Unsinn. Am besten lässt du dir das schriftlich geben, dann könntest du ihn festnageln :vb_cool: .... aber das wird böse für den Herrn ausgehen.

    So, das sind meine Erfahrungen mit GdB und Gleichstellung.
     
  3. bell79

    bell79 Neues Mitglied

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    hallo bohne,
    ich danke dir für die aufklärung.
     
  4. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Guten Morgen bell,
    herzlich Willkommen!

    Schau mal nach unter:
    "Schwerbehinderung" (Deutschland), 14.06.2011
    "Sonderkündigungsrecht" (Juliane)

    da geht es nicht nur um Dinge der Überschrift, sondern auch um Deine Fragen.
    Viell. kannst Du dann besser abschätzen.
    LG Juliane.
     
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