Wann endet das Arbeitsverhältnis

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von AndySan, 15. Oktober 2012.

  1. AndySan

    AndySan Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    ich hätte da mal eine Frage an die Experten unter euch :D

    Folgende Sachlage:
    • Ich habe am 29.12.2011 Erwerbsminderungsrente beantragt.
    • Zum gleichen Tag wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme seit dem mein Geld von der Arge.
    • Ich befinde mich in ungekündigter Anstellung bei meinem Arbeitgeber (seit 11 Jahren).
    • Ich hab noch 27 Tage Resturlaub aus dem Jahre 2011 anstehen.
    • Meine Erwerbsminderungsrente sollte nach Reha die nächsten Tage bewilligt werden.

    Ich habe im Januar bei meinem Arbeitgeber angerufen, um diese zu informieren und wollte gleichzeitig veranlassen, dass mir der Resturlaub ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber verweigerte allerdings die Auszahlung, weil das Arbeitnehmerverhältnis so lange bestehen bleibt, bis der Rentenbescheid als Kopie beim Arbeitgeber vorliegt, erst danach würde man sich über den Resturlaub mit mir einigen.

    Jetzt meine Frage(n):
    Wann endet das Arbeitsverhältnis nun tatsächlich? Wenn die Rente rückwirkend zum 29.12.2011 bewilligt wird - am 29.12.2011 oder erst am Tag, wenn die Bewilligung eingeht?
    Wenn das Arbeitsverhältnis erst bei Eingang der Bewilligung endet, habe ich ja laut Gesetzt noch Anspruch auf Urlaub für 2012, dieser müsste dann zusammen mit den EU Tagen aus 2011 vergütet werden, oder?
    Habe ich nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf eine Art Abfindung, wenn ich durch EU- Rente ausscheide?

    Vielen lieben Dank im Voraus, vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus, das wäre sehr nett...
    Grüßle
    Andy San :eek:
     
  2. sternfieber

    sternfieber Der Brummkreisel

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    hallo andysan,

    bei mir ist es so, dass ich seit letztem Jahr eine befristete EMRente beziehe. Solange diese befristet bleibt, bin ich bei meinem AG weiter angestellt. Das ist solange so, bis die Rente unbefristet wird. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen aus den Jahren 2010/2011/2012 bei mir und wird erst dann ausgezahlt, wenn durch z.b. eine unbefristete EMRente die Kündigung kommt. So bleibt auch bei dir der Urlaubsanspruch bestehen und auch deine Anstellung, es sei denn du bekommst jetzt sofort eine unbefristete Rente.

    Mir wurde auch schon eine Aufhebung angeboten. Das ist möglich, sollte aber gut bedacht werden.

    Das ist mein Wissensstand zu diesem Thema. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    liebe Grüße

    sternfieber
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo,
    da würde ich doch mal abwarten ob du die Rente überhaupt bekommst, oder evtl. nur eine Teilrente? Diese habe ich bekommen und dann mit meinem Arbeitgeber abgeklärt ob und wenn ja wann ich anfangen könnte Teilzeit zu arbeiten. Die RV legt fest wieviel man dazu verdienen darf, somit habe ich das erste halbe Jahr keine Rente bekommen, die Rente wurde ab Antragsstellung gewährt, ich habe aber noch Vollzeit gearbeitet und somit zuviel hinzuverdient.

    Eine Abfindung bekommst du nur wenn dich dein Arbeitgeber kündigt, weil z.B. die Wirtschaftslage schlecht ist. Wegen Rente - davon hab ich nichts gehört bisher. Liegt aber auch am Arbeitgeber, vielleicht gibt es ja so kulante irgendwo?

    Gruß Kukana

    Urlaubsanspruch bei Beendigung wegen 2011 hast du nur auf Gesetzgrundlage, das sind 28 Werktage. Nicht den Urlaub der in deinem Vertrag steht (30-32 Tage). Das ist auch meist bei Langzeiterkrankung so, dass nur der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht. Bei dir dann 27 Tage aus 2011( bzw. wenn du von 32 Tagen schon 5 genommen hast dann nur noch 23 Tage Rest) und 28 Tage ( bzw. 28/xMonate aus 2012). So wird das zumindest bei uns berechnet. Und ausbezahlt hat das ein Kollege bei mir nicht bekommen, es wurde abgebummelt und erst danach kam er nach fast 1 Jahr krank wieder arbeiten.
     
    #3 15. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2012
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo andysan

    erstmal schliesse ich mich dem an , was @kukana schreibt, danke!

     
  5. AndySan

    AndySan Neues Mitglied

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    Raum Ludwigshafen
    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, jetzt hängt es also von der DRV ab, wie die Entscheidung letztendlich ausfällt.

    Die Pflicht- Reha habe ich inzwischen durch, mit dem Ergebnis unter 2h belastbar also nicht mehr arbeitsfähig.
    Der DRV liegt nun also ein Gutachten ihres unabhängigen Vertrauensarztes, sowie das Ergebnis der Reha vor, die beide zum gleichen Ergebnis gekommen sind.

    Ob das nun ausreichend ist, oder ob der DRV noch was einfällt, um die ERM zu bewilligen werden ich hoffentlich in den nächsten Tagen erfahren, ich halte euch auf dem laufenden ;-)

    Grüße
    Andy San :top:
     
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