Einspruch einlegen? 30%

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von wotti, 13. Oktober 2012.

  1. wotti

    wotti Mitglied

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    24. Februar 2012
    Beiträge:
    300
    Hallo zusammen.

    Hab heute vom Versorgungsamt bescheit bekommen 30% auf Rheumatoide Arthritis

    und Lungenfunktionsstörung . Ich finde das es zuwenig ist .Bin also nicht Gleichgestellt mit Schwerbehinderten.:o Das kann doch nicht sein.? Auf Antrag kann das Arbeitsamt mich gleichstellen um einen Job den ich nur mit Gleichstellung bekommen kann oder Behalten ??? ich bin ganz Konvus:eek::eek: wie soll ich mich jetzt verhalten ? denke werde Wiederspruch einlegen..und in die VDK eintreten. Vieleicht können die mir auch helfen.Was meint Ihr ?


    Hatte auch noch einen Brief der Krankenkasse in der Post darum geht es um eine eventuele Umschulung ! mit 55 Jahren.Was sagt ihr dazu ? würde mich freuen wenn mir jemand dazu schreiben würde. Bin seit Feburar diese Jahres Krankgeschrieben und war vor einem Monat in einer Reha....schreibt mir bitte

    vielen Dank im voraus

    wotti
     
  2. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    16. Februar 2005
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    1.480
    Hallo Wotti,
    das mit der Gleichstellung funktioniert nicht automatisch. Du musst beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Hierbei musst Du begründen, warum Du gegenüber Gesunden auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt bist bzw. bei der Arbeit eingeschränkt bist. Ruf beim Arbeitsamt an, die sagen Dir dann, welche Unterlagen sie haben wollen und schicken Dir die passenden Formulare.
    Unabhängig vom Antrag auf Gleichstellung kannst Du parallel Widerspruch gegen den GdB beim Versorgungsamt einlegen. Es schließt sich nicht aus.
    viele Grüße von der kleinen Eule
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    2.519
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    Weserbergland
    Moin wotti,
    schau mal unter "Schwerbeh. Deutschland", am 14.06.11 hab ich unter "Sonderkündigungsschutz" das Prozedere beschrieben,
    hilft Dir bestimmt weiter.
    LG Juliane.
     
  4. käferchen

    käferchen Guest

    Hallo Wotti,
    Widerspruch einlegen lohnt sich immer, dann bekommst Du die Kopien der Unterlagen zugesandt welche die Ärzte dem Amt zur Verfügung gestellt haben, und kannst schauen wo eventuell was fehlt.

    Zuerst reicht es, wenn Du formlos gegen den Bescheid Widerspruch einlegst.

    "Hiermit reiche ich gegen Ihren Bescheid vom ... Widespruch ein und bitte um Zusendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen. Begründung folgt."

    Dann hast Du das erledigt und wenn die Unterlagen kommen ausreichend Zeit diese zu sichten und Dir ggf. Hilfe zu holen für die Begründung.

    So habe ich das mit Hilfe meiner Schwerbehindertenvertretung gemacht.

    Drücke Dir die Daumen
    Viele Grüsse
    Käferchen
     
  5. wotti

    wotti Mitglied

    Registriert seit:
    24. Februar 2012
    Beiträge:
    300
    Einspruch?

    Vielen dank für Eure antworten.Werde es wohl einspruch erheben müssen. Weiß im Moment auch nicht was das mit einer Umschulung soll,kann die Krankenkasse mich überhaupt dazu drängen. Ich kann kaum laufen ,nur unter Schmerzen und die Hände :( na ja ich will nicht stöhnen.Ihr kennt das ja selbst. Nur Beruflich was kann ich da noch tun ?

    Liebe Juliane ! ich finde diesen Beitrag nicht ,den du beschreibst "Deutschland Schwerbehinderung" wo soll ich da schauen.Vieleicht kannst du mir da nochmal bei helfen auch PN wäre super. Vielen Dank an euch .


    lg wotti
     
  6. wessi

    Gesperrter Benutzer

    Registriert seit:
    2. März 2010
    Beiträge:
    269
    Ort:
    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo wotti,

    wenn du Infos brauchst über das ganze, auch Formulare.

    Dann kann ich dir auch helfen, wenn du es möchtest.

    MfG der wessi
     
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