vielleicht kann mir jemand meine fragen beantworten, bin mit meiner Gewerkschaft vorm Sozialgericht wegen gdb Erhöhung letzte Befundnachweisse im August abgegeben! Wie lange kann das dauern bis die sich melden ? Werde ich noch einbestellt zu einer Anhörung ? Kann es sein das ich noch zu einem Gutachterarzt muß ? Das ganze läuft jetzt schon seit einem guten Jahr
Hallo Mäusebär, meine Klage vor dem SG lief im letzten Jahr. Nach 2 Monaten (ab Klageeinreichung) bekam ich Bescheid für einen Gutachtertermin, dem folgte (auf Empfehlung des ersten) ein weiterer Gutachtertermin. Bescheid/Urteil bekam ich knapp 6 Monate (nach Klage) und bis der neue Ausweis ankam dauerte es nochmals 2 Monate. Hast du deine Klageschrift vor einem Jahr eingereicht? oder den Antrag auf Erhöhung? Ab Klageschrift wäre das nämlich lang und da solltest du evtl. nachfragen, ansonsten ist die Zeit (meine Erfahrung) normal. Viel Glück!
Hallo kroma, vielen Dank für Deine Antwort zur ergänzung Klage ist letztes Jahr im Oktober eingereicht worden das Sozialgericht holte sich dann alle Befunde von meinen Ärzten ein. Da ich aber immer wieder im Krankenhaus oder in Reha war habe ich immer wieder neue Befundberichte nachgereicht. Den letzten Bericht habe ich im August 2012 meiner Rechtsanwältin gebracht kann der Gutachter auch entscheiden dass ich mehr als 50 gdb bekomme oder vielleicht ein Merkzeichen dazu habe nämlich eine Fußheber und Zehenheberparese und trage eine Schiene am Fuß? lg mäusebär
Hallo Mäusebär, ein Gutachter kann nur ene Empfehlung abgeben, keine Entscheidung fällen. Und wenn du ein Merkzeichen haben möchtest, müsstest du das in deiner Klageschrift mit aufgefhrt haben, mit Begründung (Einschränkungen etc.) Wenn Diagnosen und Berichte nachgereicht werden, dauert das ganze Procedere natürlich entsprechend länger. Entsprechend wirst du dich noch ein wenig gedulden müssen. kroma
Hallo Mäusebär! Von mir erst mal ein herzliches Willkommen, auch wenn ich dir deine Fragen nicht beantworten kann. :vb_redface:
@hallo mäusebär, ich möchte nur kurz meine bedenken äußern zum erhalt des merkzeichen"G". allein das tragen einer schiene, das laufen an unterarmstützen..etc. begründet allein die vergabe des merkezeichen "G" nicht. hinweise zur vergabe des merkzeichen "G" wird wie folgt geregelt http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm danke, sauri