Zielvereinbarungen bei Krankenkassen?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von kukana, 17. September 2012.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ich habe extra ein Fragezeichen dazu gesetzt, weil ich das nicht so recht glauben kann. Zielvereinbarungen kenne ich aus großen Firmen, da wird in Mitarbeitergesprächen das letzte Jahr besprochen und wie das neue Arbeitsjahr weitergehen soll, inkl. Aufzeigen der verschiedenen Möglichkieten zum Sparen.

    Angeblich gibt/gab es das bei einigen Kassen auch. Mitarbeiter wurden angehalten bei der Vergabe von Heil und Hilfsmittel zu sparen, aus dem nicht ausgeschöpftem Budget das zur Verfügung stand, wurde dann eine Provision an den Mitarbeiter gezahlt als Belohnung. Bei Ablehnung von kleineren Beträgen lassen die meisten Versichterten das auf sich beruhen, das macht bis zu 90% der Anträge aus, die als erledigt gesehen werden können.

    dass z.B. eine Nichtbewilligung eines Hilfsmittels zu weiteren Problemen einer Erkrankung führt und sogar Mehrbedarf an Medikamenten auf die Kasse zukamen war egal- dies betraf ja ein anderes Budget.

    §1 des SGB 5 besagt aber :
    Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.



    Was sagt ihr dazu, bitte aber jetzt keine Hasstiraden auf die Kassen, sondern konstruktive Kritik.
    Gruß Kukana
     
  2. inged

    inged Neues Mitglied

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    Hallo Kukana,
    ich kann das von meiner Krankenkasse nicht sagen. Bisher habe ich immer alles bekommen, was ich beantragt habe.
    Alles was ich wissen wollte, haben sie mir sehr nett erklärt. Also ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. Wenn das beweisbar wäre, dann wäre das ein Fall für die Gerichte.
     
  3. Muhkuh79

    Muhkuh79 Guest

    Naja, solche Vereinbarungen gibt es ja auch in Krankenhäusern. Da müssen Ärzte auch teilweise Zielvereinbarungen erfüllen, könnte dann auch bei den Kassen so sein. Auch wenn es nicht in Ordnung ist, aber wo kein Kläger da kein Richter.
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ich würde das nicht ausschliessen!

    wenn es bei banken zielvereinbarungen mit den mitarbeitern über abschlüsse gibt, und man kann ja mal darüber nachdenken wie die erreicht werden, sicher auch nicht immer koscher, dann ist das hier angesprochene genauso denkbar, insbesondere bei kleinen oder klammen krankenkassen, obwohl der topf ja voll ist. aber vielleicht kriegen selbst grosse und gut gepolsterte kk den hals nicht voll.

    du schreibst "angeblich", gibt es dazu irgendwo irgendwas greifbares?

    lg marie
     
  5. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    @Muhkuh79

    Zielvereinbarungen sind per se nichts Schlechtes, und z. B. Zielvereinbarungen in Krankenhäusern mit Ärzten liegen auf einer völlig anderen Ebene....u.a. geht es dabei um persönliche Ziele und Aufgaben und nicht um das individuelle Einsparen von Geld, sondern um Personalentwicklung (die vielleicht auch nicht ganz zu vernachlässigen ist)

    Prämienzahlungen für erwünschte Einsparungen bei Kassen ohne Berücksichtigung tatsächlichen medizinischen Bedarfs sind - so es sie tatsächlich gibt - ein ganz anderes Kaliber und m. E. sowohl illegitim als auch unsozial. Prinzipiell sind Einsparungen jedoch (ich weiß, das wird nicht jeder und jedem gefallen) durchaus notwendig - im Sinne einer rationalen Verwendung von Geldern. Das "Rundum-sorglos-Paket" auf Kosten der Krankenkassen (die alle Beitragszahler finanzieren) und ohne Eigenverantwortung ist in vielen Fällen nicht sinnvoll und auf Dauer auch nicht begründbar, wenn wir die Versorgung der wirklich Kranken aufrecht erhalten wollen. Es wird eine Priorisierung in den nächsten Jahren geben müssen....)

    Grüße, Frau Meier
     
  6. kukana

    kukana in memoriam †

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    "Angeblich" habe ich geschrieben weil es dazu (Mißbrauch) öffentlich kaum Hinweise gibt, lediglich mal hinter vorgehaltener Hand. Persönlich würde ich sagen: wenn innerhalb von 2 Jahren ein neuer Rollstuhl bezahlt werden soll, dann würde ich das zumindest hinterfragen. Oder wenn Orthesen in einem Jahr dopperlt verordnet werden ohne Begründung (bisherige leider defekt). Medizinisch Notwendiges aber sollte nicht dazu gehören. Wenn da tatsächlich gespart wird und an anderer Budgetstelle dann wieder zugebuttert wird, nur damit ein Ziel erreicht wird, dann finde ich das mindestens fragfwürdig.

    Mit google Suche zu: Zielvereinbarung Krankenkasse findet man auch ältere Beiträge im Netz weil es schon um den wirtschaftlichen Nutzen geht. Aber der Patient darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__84.html
    2.Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen, insbesondere Verordnungsanteile für Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen im jeweiligen Anwendungsgebiet, auch zur Verordnung wirtschaftlicher Einzelmengen (Zielvereinbarungen), insbesondere zur Information und Beratung und....


     
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