Wie lange bis zum Bescheid?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Kathi2010, 14. September 2012.

  1. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben!

    Ich brauche mal wieder Euren Beistand;). Wer was weiß, bitte immer raus damit!:D

    Ich hab ja im März EM-Rente beantragt...dann war ich am 30.07. zur Begutachtung....und nun wüsste ich gern, wie lange das so in der Regel dauert, bis man nun entweder den Bescheid (positiv o. negativ) oder eine Einladung zu einem weiteren Gutachter bekommt????
    Bei dem Gutachtertermin sagte die Ärztin, das sie innerhalb von 2 Wochen den Bericht abgibt und darin darauf hinweißt, dass sie es empfiehlt mich noch zu einem anderen Gutachter zu schicken ( Ich war bei einer Psychologin und sollte ihrer Meinung nach lieber zum Rheumatologen.....hatte ich ja gleich gesagt:p).

    Bis jetzt hab ich noch nix gehört.........und ja, ich habs nicht so mit der Geduld:)
    Ist das normal, dass es so lange dauert????

    Vielen Dank für Eure Antworten!!!!:)
     
  2. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Keiner ne Ahnung????:vb_confused:

    Ich hab echt keine Ahnung ob das noch im Rahmen ist oder ob ich mal nachfragen sollte....?
    Im Dezember läuft meine ALG aus und falls ich womöglich noch Wiederspruch einlegen muss und so weiter, wird das doch alles sehr eng oder?!?
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo,
    Nachfragen kostet nichts. Meine Begutachtung war im März und im April habe ich den Bescheid in Händen gehabt. Wenn du jetzt noch zu einem weiteren Gutachter sollst, dann frage nochmal nach.

    Gruß kuki
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    wurde das erste mal im november begutachtet und der bescheid kam im märz und beim zweiten mal im dezember und der bescheid kam ende dez
     
  5. jens41

    jens41 Aktives Mitglied

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    Hallo,

    also ich würde sicher auch nachfragen. Bei mir wurde auch ein weiteres Gutachten empfohlen, dass ging aber relativ schnell. Innerhalb von 5 Wochen hatte ich den nächsten Termin.
    Also ich würd dem Rententräger aber sowas von auf die Nerven gehn. Einfach mal anrufen kann ja wirklich nicht schaden.

    LG jens
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich hab den Antrag im Mai gestellt, Gutachtermin war im Juni oder Juli (is schon wieder so lang her :rolleyes:...), ein 2. Termin wurde wieder zurückgezogen, und der Bescheid kam im August.
    Wie die Anderen schon sagen - ich würde an deiner Stelle mal nachfragen.
    Alles Gute und viel Erfolg :)
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathi,

    normal haben die gutachter der drv 4 wochen zeit einen bericht zu erstellen
    und weiterzuleiten.

    gutachtertermin am 30.07.2012 bedeutet mit postweg, eventuell auch urlaub
    oder sogar krankheit des gutachters dazwischen, käme ende august anfang
    mitte septembern gut hin, bis der bericht bei der DRV ist.

    gesetz den fall der sachbearbeiter ist krank oder hat ausgerechnet jetzt urlaub,
    kann es gut sein, dass du dich noch einige tage gedulden solltest.

    in der regel dauert der bescheid zur bewilligung/nicht bewilligung ca.3 monate.
    kann aber auch, so wie bei dir, wenn noch ein neuer gutachter anzuhören ist,
    dann länger dauern. hier muss von der DRV ersteinmal intern entschieden
    werden, ob dieser empfehlung eines weiteren gutachters, stattgegeben wird.

    aber bis zu 6 monate bis zum entscheid sollte keinen verunsichern.

    ich gehe mal davon aus, dass du zur zeit entweder krankengeld oder
    alg bekommst.

    Korrektur
    du bekommst, mit antragstellung auf EMR rente und ablehnung und
    wiederspruchslegung vor gericht, solange krankengeld bzw. alg 1, wie du
    anspruch darauf hast. dauert der entscheid vor gericht länger, hast du
    anrecht auf zahlung von algII, allerdings nur bei vorliegen von bedürftigkeit

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
    siehe § 145 SGB III und ff.

    naja und anrufen, kannst du und solltest du auch.
    einen stand der bearbeitung können sie dir zumindest sagen.

    z.bsp. nur in der forrm:
    - das gutachten liegt noch nicht vor oder
    - gutachten des arztes xy ist zur zeit in der bearbeitung... etc.

    du kannst aber auch um rückruf deines sachbearbeiters bitten,
    um weiteres klären zu wollen.

    liebe grüße saurier:)
     
    #7 18. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 19. September 2012
  8. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo lieber Saurier,

    vielen Dank für Deine Antwort! Das ALG oder Krankengeld weitergezahlt wird war neu und eine wichtige Info für mich!!!

    Ich bekomme jetzt ALG I in der Nahtlohsigkeit und das noch bis Anfang Dezember. Ist es auch so, dass ALG I weiterezahlt wird, wenn man einen negativen Bescheid bekommt und sofort Wiederspruch einlegt? ( Ich geh mal davon aus, dass ich erst mal ne Absage bekommen werde:o, bin bei sowas leider eher Pessimist:rolleyes:)

    Bis lang wurde mir nämlich gesagt, wenn das ALG ausläuft müsste ich bis die entgültige Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt, Hartz4 beantragen, egal ob ich es bekomme oder nicht. Und in meinem Fall würde ich nichts bekommen, weil mein Mann ein bissel zuviel verdient und wir müssten dann die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenbeiträge selbst bezahlen und dass, obwohl wir dann in Schwierigkeiten kommen würden.....deshalb bin ich auch so besorgt was den Zeitfaktor angeht!

    Wie muss ich mich denn beim Arbeitsamt bemerkbar machen, um die Weiterzahlung zu beantragen? Gibt es dafür ein Antragsformular?
    Vieleicht , magst du mir dazu ja noch was schreiben?!

    Vielen Dank im Voraus!:top:
     
  9. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Hallo Kathie2010, zuerst einmal Hallo auch von mir.
    Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du. Von daher kenne ich viele Dinge aus eigener Erfahrung. Einige Dinge die es zu beachten gilt schreibe ich hier mal was auf Grundlage der Dienstanweisungen der AA:

    Der Anspruch auf Krankengeld ist dem Alg-Anspruch auf der Grundlage des
    § 125 vorrangig.

    Also prüfen ob da noch was vorhanden ist.

    Die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den RVTr
    ist zu überwachen. Der Überwachungszeitraum soll 9 Monate nicht
    überschreiten.
    Somit kann sich die Rente ziemlich Zeit lassen.

    Zur Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten durch die AA und den RVTrn sowie unnötiger Doppeluntersuchungen wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesagentur und dem
    Verband Deutscher Rentenversicherungsträger abgeschlossen.

    Unschöne Sache, denn die AA passt sich in Folge immer schön der Auffassung der Rente an:mad:.
    Gucks du hier:vb_confused::
    Wird vom RVTr das Vorliegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung verneint und schließt sich der Arzt der AA dieser Beurteilung an, ergänzt er das Leistungsbild durch entsprechende Hinweise, um eine berufliche Eingliederung zu ermöglichen.
    Klingt zwar schön, bringt jedoch in der Realität eine berufliche Reha mit sich.
    Vor der H4 Reformen bekam man solange ALG1 bis die Sache geklärt war. Heute nun nicht mehr... und die Sachbearbeiter haben recht, dass nach Aussteuerung und ALG1 nur noch H4 kommt!

    Das mit den vielen Gutachtern habe ich auch durch. Wieso zu Beginn gerne ein Psychiater genommen wird, der dann zum eigentlichen "Fachgutachter" weiter verweist kann ich nicht sagen, aber persönlich sehe ich hier den Zeitfaktor.
    In meinem Familien- und Bekanntenkreis habe ich auch jemanden der Gutachten für die RV anfertigt. Von daher bin ich sehr gut über die wahren Ansichten und den Vorgängen der Rente informiert. Leider kann ich öffentlich hier im Forum wenig dazu sagen. Aber ich bin sicher das jeder versteht was ich meine.
    Ja sie sind verpflichtet so lange zu bezahlen, jedoch nur solange bis der gesetzliche Anspruch endet. Im §125 steht insofern zwar das es die Nahtlosigkeitsregelung gibt, aber nicht(!) was ist wenn die Anspruchsdauer vorbei ist. Zu diesem Chaos gibt es noch ein Urteil(LSG Baden-Württemberg, Az.: L 8 AL 1601/07 vom 14.3.2008) das dem §125 schnell außer Kraft setzten kann und ALG1 aufkündigt. Nirgends habe ich ein Urteil zu einem Rechtsstreit finden können, in dem die max. Anspruchsdauer des ALG erschöpft war und weiter nach §125 ALGI gewährt wurde.
    Die Bundesregierung Den Anhang ALG1_H4_Anfrage.pdf betrachten (hier der komplette Text zum nachlesen) antwortet hierzu wie folgt:
    Bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes nach § 125 SGB III handelt es sich
    nicht um eine Sonderleistung der Arbeitsförderung, die unabhängig von der Er-füllung der übrigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld ge-zahlt wird. Die Regelung fingiert vielmehr nur einen Teilbereich einer
    Anspruchsvoraussetzung, nämlich die subjektive Verfügbarkeit. Ein arbeitsloser Leistungsempfänger, der Arbeitslosengeld nur unter Anwendung des
    § 125 SGB III für sich in Anspruch nehmen kann, tut dies deshalb darüber hin-aus zu den gleichen Bedingungen wie ein in seiner Leistungsfähigkeit uneinge-schränkter Arbeitsloser. Deshalb mindert sich die vom leistungseingeschränkten Arbeitslosen erworbene Anspruchsdauer für den Bezug von Arbeitslosengeld genau so wie der Anspruch eines gesunden Arbeitslosen um die Tage, für
    die die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld gezahlt hat.
    Eine unbegrenzte Zahlung des Arbeitslosengeldes kann von der Arbeitslosen-versicherung nicht geleistet werden. Die Beschränkung der Dauer des Arbeits-
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache16/11318
    losengeldanspruchs ist notwendig, um die Beitragsbelastung der beschäftigten
    Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber angemessen zu begrenzen und damit die
    Leistungsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Nur mit Hilfe derartiger Begrenzungen ist es möglich, das „Risiko Arbeitslosigkeit“ zu versichern und dem Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit zu sichern.


    Ich möchte hier kein Wirrwarr stiften, aber einmal auf die aktuellen Regularien hinweisen. Manche User wissen das ich ehrenamtlich im VdK-Sozialverband als Kreisvorsitzender tätig bin. Von daher sehe ich manche Dinge aus einer anderen Perspektive.
    Panikmache ist sicher nicht nötig und teilweise gefährlich, wenn man sich aber gezielt auf die kommenden Dinge vorbereitet, kann man treffender handeln. Man darf jedoch aber nie vergessen wie schnell ein Monat vergehen kann und andere Standpunkte(Aussteuerung, Auslaufen von ALG1 etc.) eintreten können.

    @Kathie, gerne kannst du mir noch offene Fragen dazu stellen(auch per PN). Das die Sache eng werden kann hast du bereits erkannt. Es kommt nun darauf an wie schnell du den nächsten Gutachtertermin erhälst. Sobald der vergangen ist muss man mit max. 3 Monaten rechnen, so wie @saurier schon schrieb. Gehst du dann in Widerspruch(am besten durch einen Anwalt!) dauert es erneut die max.3 Monate(obwohl erfahrungsgemäß hier schneller reagiert wird). Sollte es am Ende zur Klage kommen rechne dann mit etwa 2 Jahren(je nach Auslastung des Gerichtes).

    LG
    Waldi:top:
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathi,

    deine frage betrifft viele hier, die ersteinmal eine ablehnung der
    drv bekommen haben.

    das alg1 endet fristgerecht nach für dich vorliegender anspruchsdauer.
    danach tritt alg II in kraft, allerdings nur wenn bedürftigkeit vorliegt.
    (verheiratet, ehepartner/lebenspartner hat einkommen-dann nicht)

    du musst dich aber darauf einrichten, wenn der antrag auf EMR dann
    ggf. durch ein gerichtsurteil abgelehnt wird, es zu einer rückzahlung zu
    viel erhaltener leistung kommt.

    bekommst du die EMR per gericht zugesprochen, so wird dein gezahlter
    anspruch auf alg1/II (hartz IV) mit dem rentenanspruch verrechnet.
    das klären die entsprechenden träger untereinander.

    es kann passieren, dass du dann zuviel erhaltene leistung, die dann entsteht,
    wenn die EMR niedriger ausfällt, als die leistung die du in dem widerspruchszeitraum
    erhalten hast, zurückzahlen musst.

    beispiel:
    widerspruch zur ablehnung der EMR und gerichtsurteil nach 8 monaten
    1. alg 1 wurde für diesen zeitraum gezahlt (anspruchsdauer war vorhanden)

    das alg1 beträgt 800 € gezahlt für 8 monate. die EMR beträgt 750 €.
    dann werden die 750 € von deiner rente an das arbeitsamt zurückgezahlt
    der differenzbetrag in höhe von 8x50 € =400 € ebenso.
    dadurch würdest du im ersten regulären anspruchsmonat nur eine rente in
    höhe von 400 € erhalten, da dein wirklicher rentenanspruch geringer war.
    danach die reguläre leistung

    2. alg II in höhe von 370 € wurde für 8 monate gezahlt.
    dann verrechnet die rentenkasse diesen betrag mit deiner EMR und du erhältst
    für die 8 monate nur eine EMR in höhe 380 €. danach dann die volle EMR.

    siehe
    http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-1-Anspruch,-bei-Ablehnung-der-Erwerbsminderungsrente-(in-ungekuendigter-Stellung)-__f188343.html
    ....Die Arbeitsverwaltung soll keine dem Arbeitslosen nachteilige Entscheidung
    über seine Leistungsfähigkeit treffen dürfen, solange keine Feststellung des
    Rentenversicherungsträgers hierüber vorliegt
    (vgl mwN BSG 30. 1. 2002 – B 5 RJ 6/01 R).

    Der Bescheid der Rentenversicherung ist ja nur vorläufig, da Ihr Widerspruch
    aufschiebende Wirkung erzeugt hat.

    Die BA wird aber darauf hinwirken, dass ein Antrag auf medizinische Rehabilitation
    gestellt wird nach § 145 Abs. 2 SGB III.

    Bedenken Sie dabei, dass, wenn der Anspruch auf Alg endet, auch
    der Krankenversicherungsschutz nach § 5 Abs 1 Nr 2 SGB V endet, der
    grundsätzlich vom tatsächlichen Leistungsbezug abhängt.

    ...


    hoffe das hilft etwas weiter.

    sauri:)
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo waldmensch,

    habe meine bemerkung zur finanzierung bereits verändert.
    war einfach nicht gut ausgedrückt.

    natürlich nur solange wie die anspruchsdauer besteht.

    danke sauri
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @kathi

    sollte es wirklich dazu kommen, dass die zeit nicht ausreicht und du algII
    beantragen musst, so solltest du dies rechtzeitig tun. (mind. 6-8 wo vorher)

    dabei ist natürlich das problem der finanzierung der kv und rv beiträge gegeben,
    wenn euer einkommen, durch den vedienst deines mannes zu hoch ist.

    du solltest dich ggf. genau erkundingen oder beraten lassen, wie die zusätzlichen
    zahlungen, für kv und rv, im anrechenbaren monatlichen einkommen berücksichtigt
    werden.

    leider kann ich da nicht weiter helfen. könnte mir vorstellen, dass es sicher
    bestimmte berechnungsmodis gibt um auszurechnen, ab wann dann anspruch
    auf alg II besteht.

    lg sauri:)
     
  13. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    386..
  14. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Lieber Waldmensch und lieber Saurier,

    vielen Dank für Eure Hilfe!:top: Tja, ich hoffe, das ich in den nächsten Tagen endlich Post bekomme und werde auch noch mal nachhaken ( Heute am Telefon mit der DRV hieß es sehr unfreundlich:" Das kann dauern, wenn der Bescheid da ist ist er da! Und außerdem würde dauerndes Nachfragen nur den Prozeß verzögern!!!" Blöde Kuh!)

    Tja, ich werd mich mal drauf einstellen, das ich mir nen Termin bei der ARGE geben lasse um den Hartz4-Antrag zu stellen.....:(
     
  15. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Für euch zur Info:

    Habe heute wieder bei der DRV angerufen und wohl auch Glück, denn ich bin an eine freundliche Sachbearbeiterin gelangt! Laut Ihrer Aussage lag das Gutachten von der Ärztin nicht vor.........?!?! Habe ihr erklärt, dass ich schon vor ein paar Wochen bei der Ärztin nachgefragt habe und diese mir sagte das Gutachten hätte Sie 2 Woche nach der Begutachtung weg geschickt. Darauf hin hat die Sachbearbeiterin nochmals nachgeschaut und meinte das Gutachten ist nicht da und am 10.09. hätte die DRV eine Erinnerung an die Ärztin geschickt.

    Darauf hin hab ich nochmal bei der Ärztin angerufen und nachgehakt. Da hieß es doch glatt, die hätten soooooo viel zu tun und auf ein paar Wochen mehr oder weniger käme es doch auch nicht an! Hallo???Gehts noch????! Hab die Frau erst mal rund gemacht und Sie gefragt, ob Sie überhaupt auf dem Schirm hat, das da auch Existenzen auf dem Spiel stehen!? Tja, da kam dann ne kleinlaute Entschuldugung und die Begutachtung ist vor 2 Tagen raus gegangen.

    Tja, jetzt heißt es wieder abwarten und dank der blöden Ärztin haben wir viel wertvolle Zeit verloren!

    Sorry, aber ich musste mal Dampf ablassen:mad:
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo kathi,

    ach mensch, das ist ja mehr wie ärgerlich!

    trotzdem, gut dass du angerufen hast. hoffentlich kommt nun bewgeung in die
    ganze angelegenheit. drück dir mal meine beiden daumen!:top:

    warum sollst du hier nicht weinen dürfen? jeder hat solch dinge schon erlebt
    und ist froh, wenn er sich mal "anlehnen"darf!

    also, ich hoffe dass du bald bescheid bekommst!

    saurier
     
  17. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Wenn das Gutachten nicht eindeutig ist, geht es wohl erst zum Arzt der DRV und der entscheidet, wie es weiter geht - jedenfalls lag bei meinem Mann das Gutachten auch ewig da rum. Auch dahin kann man sich verbinden lassen und nachhaken.
     
  18. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Immer am Ball bleiben bringt schon was. Auch mal drohen und Respektsperson(Anwalt etc.) dort mal telefonisch sprechen lassen. Bei mir war nach dem Gerichtsurteil seltsamer Weise meine Akte weg. Nachdem ich selbst nachgeforscht hatte(beim Gericht nachgefragt) kamen meine Akten plötzlich wieder auf den Schirm. Nur nie einschüchternn lassen und jemanden befragen der Ahnung hat von dem Ganzen! Das erspart einem viel Ärger! Ich habe es schon selbst oft erleben müssen, dass versucht wurde einzuschüchtern. Jedoch gibt es auch geügend Beispiele das nicht alle daran glauben. Uns so stand auch der Gerichtsvollzieher in der Jobagentur und hat die Kasse gepfändet, weil kein H4 gezahlt wurde. Es gab diesbezüglich ein Urteil, aber die Behörde glaubte sich zu Höherem. Und so geschah es in leipzig, dass der Vollstrecker auch mal zur Behörde ging um Geld zu holen ...

    Aber egal wie es ausgeht, ich drücke dir die Daumen das dir ALG II erspart bleibt und du ohne Probleme in den EU-Status gehen kannst. Am Montag werde ich in eigener Sache hier auch weiterkämpfen müssen. Du bist nicht allein ... und sollte es doch zum Desaster kommen - hier mal ein Link http://www.harald-thome.de eine sehr brauchbare Adresse nicht nur für dich. Schaut dort mal umher und ihr werdet sehen das auch RA/RÄ hier sich Infos holen.

    Allen ein schönes WE!
    Waldi
     
  19. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    In der Nähe von Hamburg
    Ablehnung bekommen....

    So, nun ist es so gekommen wie befürchtet: siebeneinhalb Monate nach Antragstellung und einem Gutachtertermin kam am Samstag die Ablehnung der EM-Rente ins Haus geflattert :(
    Ich hatte das ja schon befürchtet, da ich ja zum "falschen" Gutachter musste. Nun wird vom SoVD Wiederspruch eingelegt......weiß jemand wie lange das dann dauert? Im Dezember läuft mein ALG aus und dann bekomm ich nix mehr....

    Das tolle an der Ablehnung der RV ist, dass die RV die Erkrankungen wg. denen ich den Antrag gestellt habe nicht mal berücksichtigt haben! Mein gesichert diagnostiziertes Wirbelsäulenrheuma mit periphärer Polyarthritis wurde zum Wirbelsäulensyndrom degradiert und mein kaputtes Herz wurde gar nicht berücksichtigt.....wie geht sowas?!?!?:confused:

    Bin momentan körperlich und auch langsam seelisch total am Ende......:(

    Danke für`s zuhören!!!
     
  20. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
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    Panama
    hallo kathi,

    es gibt die sogenannte nahtlosigkeitsregelung.
    bei mir hat das amt gezahlt bis ich dir rente hatte. ging allerdings schneller als bei dir. mache dich da mal bitte schlau :)
     
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