Widerspruch

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sille67, 10. September 2012.

  1. Sille67

    Sille67 Neues Mitglied

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    bad fallingbostel
    Hi Ihr,

    brauche mal wieder einen Rat.

    Habe nach schneller Bearbeitung endlich meinen GDB von 50 bekommen. Jedoch ohne das G.

    Bringt es etwas einen Widerspruch einzulegen oder lieber warten und einen Verschlimmerungsantrag stellen? Das Versorgungsamt meint ich könne noch Strecken zu Fuß laufen HIHI. Wenn ich einen km schaffe bin ich total stolz auf mich. Aber ich brauche dafür viel Zeit und vielleicht mal ne Bank zum sitzen.

    Freu mich über Eure Erfahrungen.

    Lg Sille
     
  2. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Sille,

    so ein Bullshit, was das Versorgungsamt dir geschrieben hat oder auch gesagt hat :mad:.

    Wie viel km könntest du noch laufen nach denen ihre Meinung:confused::confused::confused:.

    Las dich nicht beirren, so ein Quatsch;);).

    MLG der wessi
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo Sille,

    leider schreibst du nicht, was du genau für einschrenkungen hast und wie sich diese
    bei dir auswirken.

    viel.kannst du das noch hinzufügen?

    und was das landesamt bei dir bewertet hat?

    dann lässt sich ev.erkennen was an tipps für dich noch gegeben werden könnte.

    grüsse vom sauri
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  4. Brigitte54

    Brigitte54 Neues Mitglied

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    Hallo muss mich auchmal zuWort melden,@ Wessi kennst Du Dich da gut aus ? Habe CP und einen GDB von 60,jetzt wollte ich das G beantragen,weil ich nicht mehr soweit gehen kann,geschweige einkaufen und ohne Auto ist das schwierig.. Ich habe den Einspruch über den VDK laufen lassen,habe noch 40 Euro bezahlt,das Versorgungsamt hatt
    aber den Verschlechterungsantrag ab gelehnt,da ja keine verschlechterung ihrer Meihnung nach eingetreten ist. Wenn ich nicht alles 6 Monate Mabthera kriegen würde, könnte ich sowieso kaum laufen. Ich verstehe das nicht . Mir wurde gesagt das mann das G nur bekommt,wenn zbs. ein Arm oder Fuss ab ist? Ich kenne mich da nicht so gut aus. Was kann mann den da machen? Schöne Grüsse
     
    #4 21. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2012
  5. Sille67

    Sille67 Neues Mitglied

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    bad fallingbostel
    Hi ihr, also ich habe ein attest von meinem hausarzt bekommen und nunhabe ich durch den sozialverband widerspruch eingelegt. mal sehn was dabei rauskommt.
    Er hat z. b. geschrieben das ich nicht in der lage bin alleine einen km zu gehen usw. nun lass ich mich einfach überraschen.
    wünsche noch einen schönen sonntag. lg sille :o:o
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo brigitte,

    mh, wer ist paul?



    frage

    wer hat den antrag abgelehnt? der VdK oder das LaGeSoz?

    hat der VdK den antrag angenomen und ihn an das das LaGeSoz/Versorgungsamt weitergeleitet und es
    kam eine ablehnung durch das amt?


    wenn der Vdk bereits bei einem gespräch mit dir, den antrag nicht abgenommen
    hat, so wirst du dort mit
    einem anwalt gesprochen haben? der sich in den
    inhalten des sgbIX und den bewertungen des erfolges
    eines solchen antrages
    sehr gut auskennt. das ist dort tägl.brot .

    vermute die 40 € waren dann eine s.g.beratungsgebühr, was legitim ist, wenn
    man nicht mitlglied ist.
    bei einer mitgliedschaft deckt der beitrag dies ab.


    der anwalt wird ev.aufgrund deiner gegebenen erklärungen, dir geraten haben diesen antrag nicht zu stellen,
    weil keine aussicht auf erfolg besteht?


    jeder behinderte, der durch behinderung/erkrankung eine verschlechterung seiner beschwerden erfährt, kann
    den antrag auf verschlimmerung beim
    lagesoz stellen. es geht dabei um die darstellung der verschlechterungen
    gegenüber der letzten einstufung.

    wichtig: zwischen der letzten begutachtung
    und einreichung eines verschlimmerungsantrages müssen
    mind.6 monate liegen.


    mein tipp:
    unten findest du hinweise zum thema merkzeichen "G" und erläuterungen der gutachterlichen grundsätze zur
    einschätzung der beeinträchtigungen
    oder behinderungen. da kannst du nachlesen, wie die einzelnen stufen
    der einschrenkungen bewertet werden.

    spreche mit deinem behandelnden arzt, wie er das
    einschätzt, dass du eine solches merkzeichen mit deiner
    behinderung/erkrankung erwirbst. ggf. lass dir einen aktuellen befund geben, den du deinem antrag dann
    bei fügen könntest, wenn du diesen stellst.


    wenn du dir ob des ergebnisses beim vdk nicht sicher bist, könntest du ev. mit hilfe
    eines fachanwaltes klären,
    in wieweit dein antrag aussicht auf erfolg hat , da du jederzeit einen antrag auf verschlimmerung stellen kannst.
    (die kosten einer vertretung kann die rechtschutzversicherung übernehmen)

    es versuchen viele dieses merkzeichen
    für die parkerleichterung zu bekommen. aber selbst für ein behinderten
    im rollstuhl sitzend, wenn derjenige sich
    am rollator fortbewegen kann, ist das schon fast aussichtslos das "aG"
    zu bekommen.

    vielleicht hilft dir das ja weiter.

    grüsse vom sauri

    Hinweise

    merkzeichen "G" die nutzung eines behindertenparkplatzes lt.sgb IX nicht enthalten. erst im merkzeichen "aG" .
    manche bundesländer lassen bereits
    beim "G" erleichterte regelungen zu, die dem "aG" aber nicht entsprechen.


    Auszug aus dem SGB IX zum Merkzeichen "G"
    (...)
    1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist zu beurteilen:

    a)ob ein behinderter Mensch infolge seiner Behinderung in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
    beeinträchtigt ist. Hilflose und Gehörlose haben stets einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen
    Personenverkehr.

    b)In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des
    Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit
    nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr
    zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse
    des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein, d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen
    noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern,
    die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird (...)

    link
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile
    gesetzestext


    link
    http://www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml
    grundlegende informationen und weiterführende erklärungen dazu
     
  7. Brigitte54

    Brigitte54 Neues Mitglied

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    Danke für Eure Antworten @Silli67 ,Du hast geschrieben eine Bestätigung von Deinem Hausartzt,das Du nicht in der lage bist einen km zu gehen.. Was meinst Du 1 km oder mehrere? Denn so wurde es mir aucg gesagt mit den km.. Aber jetzt meint das versorgungsamt,es müsste da schon ein Arm oder ein Bein ab sein um Das G zuerhalten? Was hast Du Für Beschwerden oder was fehlt Dir das Du das G bentragen willst?

    @saurier,Vielen dank für Deine Ausführliche Schielderung,hatt mich sehr gefreut einmal Antwot zu bekommen! Sorry mit Paul meinte ich wessi.. Mir wurde das auch so gesagt wenn ich das G will muss ein Arm oder Bein ab sein und was mir lieber wäre? Den Antrag auf das G hatt der Vdk Für mich gemacht. Er wurde vom Versorgungsamt abgelehnt,mit der Begründung es hätte sich nichts verschlechter? Woher wollen die das wissen? Manche bekommen es,andere wieder nicht verstehe ich nicht.. Dann hatt der VDK wiederspruch für mich eingelegt,da musste ich 40,00Euro bezahlen,dann haben Sie wieder abgelehnt.. Jetzt müsste ich Gerichlich vorgehen! Wenn ich nich alle 6 Monate Mabtherra bekommen würde ginge überhaupt nichts bei mir.. ohne Auto ,das mir gar nicht gehört könnte ich nicht weit gehen geschweige Einkaufen, se tut das Lencken schon weh,da beide Handgelencke betroffen sin.. Aber anscheinend Intressiert das nicht! Habe am Donnerstage einen Termin bei meinem R-Dov da werdich mal fragen. Dankenochmals liebe Saurier. Brigitte
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo Brigitte

    keine ursache, ich mache das gern.:)

    die bezahlung des widerspruches ist ok, dass ist im vdk so geregelt. anteilige verfahrenskosten.

    ich weiss es ist schwer zu verstehen, weil einem sein eigener leidensdruck zu verstehen gibt,
    dass man schmerzen hat und nicht mehr kann. im bezug auf die vergabe der merkzeichen
    "G" und "aG" sind die regelungen sehr eng gefasst.

    schwer ist zu verstehen, dass die eigenen einschrenkungen nicht dem entsprechen, was
    unser verstand als eingeschrenkt bzw. besonders eingeschrenkt meint, nicht dem der
    formulierungen des SGB IX entsprechen. wir quälen uns, haben probleme, die uns bestimmte
    dinge verdammt schwer fallen lassen.

    ich füge die aussage des SGB IX, absatz b nochmal an

    b)In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge
    einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen
    oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten
    oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag,
    die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    bei dem grossen feld der behinderungen, gilt ein behindertenparkplatz wirklich denen,
    die aus einem auto aufgrund ihrer behinderung nur unter grösster anstrengung aussteigen
    können. aufgrund von lähmungen nicht laufen können und denen lange wege nicht möglich
    sind. dazu können auch bewegungsbehinderte z.bsp. aufgrund von hirnschäden oder aberg
    schwere innere erkrankungen gehören, die man nicht immer gleich so sieht.

    hinzukommt, dass die anzahl der behindertenparkplätze absolut begrenzt ist und diese
    ohnehin nicht ausreichen.

    ev.kannst du bei deinen vorh.problemen, schmerzen in den handgelenken, viell. beim
    tragen von einkäufen etc. einen rucksack nutzen? ggf. liesse sich auch an deinem auto
    die lenkung verändern, so dass deine handgelenke geschont werden.
    du könntest vom lagesoz eine anteilige finanzielle hilfe zum umbau bekommen, wenn du
    das auto beruflich nutzt. mals so nachdenk ...

    falls du noch andere einschrnekungen hast, schreibe doch eine pn, viell. kann ich dir
    irgendwie behilflich sein.

    sauri
     
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