Hi Ihr, brauche mal wieder einen Rat. Habe nach schneller Bearbeitung endlich meinen GDB von 50 bekommen. Jedoch ohne das G. Bringt es etwas einen Widerspruch einzulegen oder lieber warten und einen Verschlimmerungsantrag stellen? Das Versorgungsamt meint ich könne noch Strecken zu Fuß laufen HIHI. Wenn ich einen km schaffe bin ich total stolz auf mich. Aber ich brauche dafür viel Zeit und vielleicht mal ne Bank zum sitzen. Freu mich über Eure Erfahrungen. Lg Sille
Hallo Sille, so ein Bullshit, was das Versorgungsamt dir geschrieben hat oder auch gesagt hat . Wie viel km könntest du noch laufen nach denen ihre Meinung. Las dich nicht beirren, so ein Quatsch. MLG der wessi
@hallo Sille, leider schreibst du nicht, was du genau für einschrenkungen hast und wie sich diese bei dir auswirken. viel.kannst du das noch hinzufügen? und was das landesamt bei dir bewertet hat? dann lässt sich ev.erkennen was an tipps für dich noch gegeben werden könnte. grüsse vom sauri [FONT=Arial,Bold][FONT=Arial,Bold] [/FONT][/FONT]
Hallo muss mich auchmal zuWort melden,@ Wessi kennst Du Dich da gut aus ? Habe CP und einen GDB von 60,jetzt wollte ich das G beantragen,weil ich nicht mehr soweit gehen kann,geschweige einkaufen und ohne Auto ist das schwierig.. Ich habe den Einspruch über den VDK laufen lassen,habe noch 40 Euro bezahlt,das Versorgungsamt hatt aber den Verschlechterungsantrag ab gelehnt,da ja keine verschlechterung ihrer Meihnung nach eingetreten ist. Wenn ich nicht alles 6 Monate Mabthera kriegen würde, könnte ich sowieso kaum laufen. Ich verstehe das nicht . Mir wurde gesagt das mann das G nur bekommt,wenn zbs. ein Arm oder Fuss ab ist? Ich kenne mich da nicht so gut aus. Was kann mann den da machen? Schöne Grüsse
Hi ihr, also ich habe ein attest von meinem hausarzt bekommen und nunhabe ich durch den sozialverband widerspruch eingelegt. mal sehn was dabei rauskommt. Er hat z. b. geschrieben das ich nicht in der lage bin alleine einen km zu gehen usw. nun lass ich mich einfach überraschen. wünsche noch einen schönen sonntag. lg sille :o:o
@hallo brigitte, mh, wer ist paul? frage wer hat den antrag abgelehnt? der VdK oder das LaGeSoz? hat der VdK den antrag angenomen und ihn an das das LaGeSoz/Versorgungsamt weitergeleitet und es kam eine ablehnung durch das amt? wenn der Vdk bereits bei einem gespräch mit dir, den antrag nicht abgenommen hat, so wirst du dort mit einem anwalt gesprochen haben? der sich in den inhalten des sgbIX und den bewertungen des erfolges eines solchen antrages sehr gut auskennt. das ist dort tägl.brot . vermute die 40 € waren dann eine s.g.beratungsgebühr, was legitim ist, wenn man nicht mitlglied ist. bei einer mitgliedschaft deckt der beitrag dies ab. der anwalt wird ev.aufgrund deiner gegebenen erklärungen, dir geraten haben diesen antrag nicht zu stellen, weil keine aussicht auf erfolg besteht? jeder behinderte, der durch behinderung/erkrankung eine verschlechterung seiner beschwerden erfährt, kann den antrag auf verschlimmerung beim lagesoz stellen. es geht dabei um die darstellung der verschlechterungen gegenüber der letzten einstufung. wichtig: zwischen der letzten begutachtung und einreichung eines verschlimmerungsantrages müssen mind.6 monate liegen. mein tipp: unten findest du hinweise zum thema merkzeichen "G" und erläuterungen der gutachterlichen grundsätze zur einschätzung der beeinträchtigungen oder behinderungen. da kannst du nachlesen, wie die einzelnen stufen der einschrenkungen bewertet werden. spreche mit deinem behandelnden arzt, wie er das einschätzt, dass du eine solches merkzeichen mit deiner behinderung/erkrankung erwirbst. ggf. lass dir einen aktuellen befund geben, den du deinem antrag dann bei fügen könntest, wenn du diesen stellst. wenn du dir ob des ergebnisses beim vdk nicht sicher bist, könntest du ev. mit hilfe eines fachanwaltes klären, in wieweit dein antrag aussicht auf erfolg hat , da du jederzeit einen antrag auf verschlimmerung stellen kannst. (die kosten einer vertretung kann die rechtschutzversicherung übernehmen) es versuchen viele dieses merkzeichen für die parkerleichterung zu bekommen. aber selbst für ein behinderten im rollstuhl sitzend, wenn derjenige sich am rollator fortbewegen kann, ist das schon fast aussichtslos das "aG" zu bekommen. vielleicht hilft dir das ja weiter. grüsse vom sauri Hinweise merkzeichen "G" die nutzung eines behindertenparkplatzes lt.sgb IX nicht enthalten. erst im merkzeichen "aG" . manche bundesländer lassen bereits beim "G" erleichterte regelungen zu, die dem "aG" aber nicht entsprechen. Auszug aus dem SGB IX zum Merkzeichen "G" (...) 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist zu beurteilen: a)ob ein behinderter Mensch infolge seiner Behinderung in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Hilflose und Gehörlose haben stets einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. b)In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein, d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird (...) link http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile gesetzestext link http://www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml grundlegende informationen und weiterführende erklärungen dazu
Danke für Eure Antworten @Silli67 ,Du hast geschrieben eine Bestätigung von Deinem Hausartzt,das Du nicht in der lage bist einen km zu gehen.. Was meinst Du 1 km oder mehrere? Denn so wurde es mir aucg gesagt mit den km.. Aber jetzt meint das versorgungsamt,es müsste da schon ein Arm oder ein Bein ab sein um Das G zuerhalten? Was hast Du Für Beschwerden oder was fehlt Dir das Du das G bentragen willst? @saurier,Vielen dank für Deine Ausführliche Schielderung,hatt mich sehr gefreut einmal Antwot zu bekommen! Sorry mit Paul meinte ich wessi.. Mir wurde das auch so gesagt wenn ich das G will muss ein Arm oder Bein ab sein und was mir lieber wäre? Den Antrag auf das G hatt der Vdk Für mich gemacht. Er wurde vom Versorgungsamt abgelehnt,mit der Begründung es hätte sich nichts verschlechter? Woher wollen die das wissen? Manche bekommen es,andere wieder nicht verstehe ich nicht.. Dann hatt der VDK wiederspruch für mich eingelegt,da musste ich 40,00Euro bezahlen,dann haben Sie wieder abgelehnt.. Jetzt müsste ich Gerichlich vorgehen! Wenn ich nich alle 6 Monate Mabtherra bekommen würde ginge überhaupt nichts bei mir.. ohne Auto ,das mir gar nicht gehört könnte ich nicht weit gehen geschweige Einkaufen, se tut das Lencken schon weh,da beide Handgelencke betroffen sin.. Aber anscheinend Intressiert das nicht! Habe am Donnerstage einen Termin bei meinem R-Dov da werdich mal fragen. Dankenochmals liebe Saurier. Brigitte
@hallo Brigitte keine ursache, ich mache das gern. die bezahlung des widerspruches ist ok, dass ist im vdk so geregelt. anteilige verfahrenskosten. ich weiss es ist schwer zu verstehen, weil einem sein eigener leidensdruck zu verstehen gibt, dass man schmerzen hat und nicht mehr kann. im bezug auf die vergabe der merkzeichen "G" und "aG" sind die regelungen sehr eng gefasst. schwer ist zu verstehen, dass die eigenen einschrenkungen nicht dem entsprechen, was unser verstand als eingeschrenkt bzw. besonders eingeschrenkt meint, nicht dem der formulierungen des SGB IX entsprechen. wir quälen uns, haben probleme, die uns bestimmte dinge verdammt schwer fallen lassen. ich füge die aussage des SGB IX, absatz b nochmal an b)In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. bei dem grossen feld der behinderungen, gilt ein behindertenparkplatz wirklich denen, die aus einem auto aufgrund ihrer behinderung nur unter grösster anstrengung aussteigen können. aufgrund von lähmungen nicht laufen können und denen lange wege nicht möglich sind. dazu können auch bewegungsbehinderte z.bsp. aufgrund von hirnschäden oder aberg schwere innere erkrankungen gehören, die man nicht immer gleich so sieht. hinzukommt, dass die anzahl der behindertenparkplätze absolut begrenzt ist und diese ohnehin nicht ausreichen. ev.kannst du bei deinen vorh.problemen, schmerzen in den handgelenken, viell. beim tragen von einkäufen etc. einen rucksack nutzen? ggf. liesse sich auch an deinem auto die lenkung verändern, so dass deine handgelenke geschont werden. du könntest vom lagesoz eine anteilige finanzielle hilfe zum umbau bekommen, wenn du das auto beruflich nutzt. mals so nachdenk ... falls du noch andere einschrnekungen hast, schreibe doch eine pn, viell. kann ich dir irgendwie behilflich sein. sauri