Was ist denn nun richtig (oder ratsam.....)?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von auriga, 5. September 2012.

  1. auriga

    auriga Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich werde in den nächsten Tagen geplant meinen Antrag auf Änderung des GdB ("Verschlimmerungsantrag") stellen.

    Gestern habe ich bei meiner zuständigen Behörde angerufen, weil ich einige wenige allgemeine Fragen hatte.

    So zum Beispiel, ob die angegebenen Ärzte "einander sehen" - Hintergrund ist, das ich es nicht für notwendig erachten würde, dass mein Hausarzt weiß, warum ich bei welchem Psychotherapeuten bin. Aktuell spielte es nach meiner Einschätzung eben keine Rolle, aber ich habe bei einer anderen Ärztin eher unliebsame Erfahrungen gemacht, nachdem ich es in einem Gespräch kurz anriss ( so a la "Na dann ist ja alles klar - Schmerzen kommen von der aus dem Gleichgewicht gelaufenen Psyche....").

    Das geht wohl irgendwie. Aber geschickt finde ich es nicht gelöst, denn trotz Erkrankung und Beantragung einer entsprechenden Würdigung heißt das für mich nicht, dass jeder Arzt alles wissen muss (und mir geht es nicht darum, etwas zu verschleiern oder so, nur stigmatisieren manche Ärzte eben - und das weiß man manchmal eben erst, wenn es zu spät ist.....)

    Ich fragte dann auch, ob es denn in Ordnung (*blauäugig tu*) sei, wenn ich meine Beschwerden im Alltag kurz darstelle. Da meinte der Herr am Telefon (übrigens sehr nett!), das wäre eher kontraproduktiv, denn man würde sich da ja auf die angeschriebenen Ärzte abstützen. :eek:

    Und nu? Ich schreibe hier schon wie ein Weltmeister, wo mich mein Rheuma im täglichen Leben "hat" (immerhin 3 Seiten) und habe wirklich Sorge, denn welcher Arzt hört einem schon wirklich zu, was für Auswirkungen die Beschwerden wirklich auf den Alltag haben? Oder habe ich besonders schwerhörige Vertreter?

    Na da sehe ich ja wirklich eher schwarz für den Erfolg meines Antrages......:(
     
  2. Andi1966

    Andi1966 Neues Mitglied

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    Hallo

    Wenn Dein Hausarzt nicht wissen soll das Du beim Psychotherapeuten bist dann hast Du den falschen Hausarzt.
    Ich bin sogar der Meinung das es extrem wichtig ist da Dein Hausarzt letzendlich einen Überblick über alles haben sollte.
    Bezieh Dich bei deinen Angaben nur auf die Ärzte und nicht auf Deine eigene Einschätzung.ich würde auch die Ärzte auf die kommenenden Anfragen vom Versorgungsamt vorbereiten

    LG und Viel Glück Andi
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    irgendwie verstehe ich den ganzen satz nicht......
    es wird doch nach gesundheitsstörungen im antrag gefragt!
    ich würde genau angeben wie ich meine gesundheitsstörung empfinde, und nicht anders.
    wie soll man sich denn auf ärztliche aussagen stützen, wenn man die aussagen bei antragstellung gar nicht kennt (sofern befund nicht in kopie vorliegt)?

    auriga, du hast geschrieben 3 seiten deiner eigenen einschätzung hast du fertig.
    bitte denk dran, dass alles überprüft werden muss! dementsprechend dauert es auch!
    also nichts unnötiges schreiben ;-) es bietet sich natürlich an vorher mit den/dem arzt rücksprache zu halten.

    wenn du nicht willst, dass ein arzt von einem anderen weiss ist das dein gutes und vom gesetzgeber geregeltes recht (noch).

    viel erfolg, marie
     
  4. took1211

    took1211 Guest

    Hallo auriga,
    es ist immer besser ,wenn ein Arzt die "Fäden" in der Hand hält.In deinem sollte es auch ein guter HA sein.
    Seitenweises Schreiben für einen Verschlimmerungsantrag hat selten etwas gebracht.Kurz und Knapp und alles korrekt auf den Punkt gebracht
    wäre sinnvoller.Wie lange sollen denn dann die nachfolgenden Antragsteller warten?Jeder wünscht sich doch eine zeitnahe Bearbeitung seines Problems.
    Fülle alles vollständig aus und gib die Ärzte an.Bei Notwendigkeit werden sich die Bearbeiter an deine behandelnden Ärzte wenden.
    Das war meine Erfahrung gewesen.
    Ich wünsche dir viel Erfolg.
    lg took
     
  5. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    hier habe ich mal gute erfahrungen gemacht:top: und zwar antrag wg verschlechterung (40% waren schon) und wirklich nur den antrag ausgefüllt, keine ergänzenden seiten was alles nicht geht (das hätte ich bei ablehnung dann getan) und die ärzte angegeben die wichtig in bezug auf die verschlechterung waren und sechs wochen später hatte ich die bestätigung vom versorgungsamt und damit die 50%. ein dickes lob hier an meinen orthopäden, der es wohl sehr treffend geschildert hat und das ist eben wohl sehr wichtig, was die ärzte schreiben...
     
  6. bernd51

    bernd51 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Wiesbaden
    Gute Frage Auriga,

    ich habe meinen Erstantrag 01/2011 gestellt und einen GdB40 mit Dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit bewilligt bekommen (habe RA seit ca 10J., Hauptproblem beide Füße und rechtes Knie).
    Danach hatte ich größer werdende Beschwerden im Knie und benötige seit 10/2012 einen Gehstock.Im Februar 2012 hatte ich eine Arthroskopie im Knie mit Teilresektion der Gelenkinnenhaut und Entfernung
    des Rest-Innenmeniskus (Meniskusteilresektion und Innenband-OP nach Sportverletzung 1985). Nach Aussage des Operateurs konnte er bei der OP nicht viel machen weil kaum noch Knorpel vorhanden
    und auch die Knochen geschädigt sind.,Vorschlag einer TEP.
    Nach Empfehlung des Operateurs und meines Rheumatologen habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt(mit Schreiben meinerseits bezüglich der zusätzlichen Einschränkungen),der nach 3 Monaten mit dem Hinweis es sei Aufgrund der Befunde keine wesentliche Verschlechterung eingetreten,abgelehnt wurde.
    Daraufhin habe ich das Versorgungsamt angeschrieben und um die Angabe der Einzel-GDBs gebeten sowie um die Angabe der berücksichtigten Einschränkungen für Rheumatoide Arthritis und Funktionsstörungen im Knie.
    Ich erhielt dann einen Anruf des zuständigen Sachbearbeiters des Versorgungsamtes.Das mit der Angabe der Einzel-GDBs wäre kein Problem,aber die Frage,welche Einschränkungen bei der Ermittlung des GD
    berücksichtigt wurden, könnte er nicht verstehen. Die Ermittlung des GDB beruhe alleine auf den von den angegebenen Ärzten angegebenen Befunden,meine sebst angegebenen Einschränkungen spielten
    überhaupt keine Rolle.
    Die mir mitgeteilten Einzel-GDBs : Bluthochdruck 10,Refluxkrankheit wegen Zwechfellhernie 10,RA 20:eek:,Funktionsstörungen im Knie30:eek:,Gesamt 40.
    Hätte ich die Einzel-GdBs vorher gekannt,hätte ich einen Verschlimmerungsant
    rag,der sich hauptsächlich auf die größeren Kniebeschwerden gegründet hat ,nie gestellt.
    Kommentar meines Rheumatologen: GdB von 20 für RA ist viel zu wenig,aber seit 8/9 Jahren ist das in Wiesbaden so.l
    In Hessen ist die Mitteilung der Einzel-GdBs wohl nicht üblich.Laßt auf jeden Fall die Einzel-GdBs mitteilen,bevor ihr einen Verschlimmerungsantrag stellt.
    Übrigens nehme ich seit 1 Jahr 1500mg Sulfasalazin tgl,10mg MTX wöchtl. und 5 mg Prednisolon tägl.,nach Bedarf erhöhe ich auf 20-30 mg täglich,schon mehrmals dieses Jahr.

    Grüße von bernd51:rolleyes:
     
  7. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo bernd51, das ist interessant! und widerspricht dem antragsverfahren
    siehe unten ;)

    ich füge mal auszugsweise passgen aus den hinweisen zum verfahren ...
    aus hamburg ein:

    zitat:
    ..........sollte er jede Gesundheitsstörung gegenüber dem Versorgungsamt angeben, die nach seiner Meinung zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft führt.

    Sofern dem Antragsteller die Diagnose seiner Gesundheitsstörung bekannt ist, ist es sinnvoll, diese einzutragen. Wenn er die genaue medizinische Bezeichnung nicht kennt, reicht es allerdings aus, wenn er die Auswirkungen der Gesundheitsstörung aufschreibt

    Hier haben Sie die Möglichkeit alle Gesundheitsstörungen möglichst mit Funktionseinbußen anzugeben, die als Behinderung festgestellt werden sollen.

    Vollständigkeit
    Der Antragsteller sollte daran denken, dass er seine Angaben möglichst vollständig macht. Andernfalls kann es passieren, dass wesentliche Beeinträchtigungen beim Feststellungsverfahren des Versorgungsamtes „vergessen“ werden. Er erschwert dem Versorgungsamt die Bearbeitung, wenn er hier überhaupt keine Eintragung vornimmt, und er hat nicht die Gewähr dafür, dass auch wirklich jede Gesundheitsstörung berücksichtigt wird.
    zitatende

    lieben gruss marie
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo auriga,

    gebe hier meinen vorrednern ganz doll recht, das maß der dinge und das konkrete
    ist entscheidend, nicht die "menge"!

    viele beachten beim verschlimmerungsantrag nicht, dass sie auf die bereits
    gemachten "bewertungen" von einschrenkungen nicht noch einmal bezug nehmen.
    sondern wirklich sich auf "die wesentliche verschlimmerung und deren
    auswirkung beziehen"
    sollten. betonung liegt hier auf die wesentliche verschlimmerung.

    oft wird dann beschrieben, was man nicht mehr kann. hilfreich wäre hier, die
    formulierung so zu wählen , etwa in der form:
    "ich kann dies "xy" nicht mehr ausüben, da ich starke schmerzen habe, oder aber
    ich so eingeschrnekt bin, dass ich dabei auf ständige hilfe in der und der form
    angewiesen bin."

    aber bitte: ehrlich bleiben! das sind fachärzte für gutachten und können auch eins
    und eins zusammenzählen. sie merken sehr schnell, wenn gemachte beschwerden
    sowie deren schilderung der auswirkung nicht übereinkommen.

    selbstverständlich sollte man seine ärzte immer einbeziehn, denn wenn sie
    wissen, was beantragt wurde, können sie bei anfrage des lagesoz durchaus
    besser antworten. die information der ärzte untereinander macht sinn!
    gerade auch in der verordnung von medikamenten und deren verträglichkeit
    untereinander oder doppelfeststellung von befunden und diagnosen.

    da stellt sich die frage, wenn ein arzt über die psychotherapie die nase rümpft,
    (ich drück das mal so aus, weil ich es in etwa so verstanden habe?)
    was ist das für ein arzt? warscheinlichn nicht der des vertrauens?

    als tipp:
    bei den betreffenden ärzten eine kopie eurer gemachten beschwerden und
    einschrenkungen abgeben. so wissen sie um was es geht und müssen sich
    nicht irgendetwas überlegen. vill. könnt ihr sogar im vorfeld mit ihm/ihnen
    rücksprache halten, damit ihr eventuell noch wertvolle hinweise bekommen
    könnt.

    @bernd51,

    das problem bei den einschätzungen besteht darin, dass die ärzte sich auf
    die gutachterliche stellungnahme von jetzt 2010 beziehen (müssen) da gibt es
    verschiedene regelungen der bewertung und auslegungen auf das gesamtbild.
    schon lange werden die einzelberwetungen in prozenten nicht mehr aufaddiert!
    so werden im allgemeinen auf bewertungen mit 10% diese nicht berücksichtigt,
    es sei denn, sie machen sich auf das gesamt geschehen des körpers im
    zusammenhang bemerkbar.

    bei der bewertung auf leicht, mittel und schwere auswirkung, passiert es, dass der
    betroffene das anders einschätzt, als der gutachter. verständlich ist natürlich, das
    man als betroffener schon sehr leidet und bestimmte termini eben anders benutzt.
    und dann eventuell unverständlich guckt, wenn dann darin steht:
    "mäßiggrade einschrenkung des körperteiles xy, mit der auswirkung einer
    leichten gehbehinderung"...
    (nur als beispiel gedacht, keine "wirkliche formulierung"aus einem gutachten)

    noch etwas:
    das stellen von verschlimmerungsanträgen mehrmals hintereinander, aus der sicht,
    da die vorhergehende antragstellung abgelehnt wurde und man nach 6 monaten ein
    anrecht auf eine erneute feststellung der verschlimmerung hat, kann auch s.g.
    "schlafende hunde wecken"
    was u.u. eine sehr genaue prüfung des antrages zur folge haben kann, inklusive
    vorstellung bei einem gutachter. was im normalfall beim lagesoz nicht gemacht wird,
    sondern nur bei unklarer darstellung von symptomen und auswirkungen oder fehlenden
    befunden. (dazu fehlt dem lagessoz, vor allem die zeit, die gutachter und das geld!)

    drück allen die daumen, die ein verschlimmerungsantrag stellen, dass sie auch
    erfolg haben. lasst euch dabei am besten beraten!

    sauri
     
  9. auriga

    auriga Mitglied

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    Erstmal vielen Dank für all Eure Beiträge und Meinungen!

    Die drei Seiten sind nur die Verschlimmerungen und "neuen" Auswirkungen;).......

    Aber das war ein guter Hinweis, das ggf. erst im Widerspruchsverfahren anzubringen, denn irgendwie ist die Liste nicht richtig fertig, ich möchte aber den Antrag endlich losjagen.

    Vielleicht nochmal zu meinen für manche nicht ganz klaren Vorbehalten, dass jeder Doc im Verfahren wissen muss, dass ich zum Psycho-Doc gehe - ich finde halt, dass ich Herr über meine Daten und manche Einschränkungen bin. Mit den Ergebnissen muss man dann schlimmstenfalls leben.

    Aber ich habe wie gesagt erlebt, das verurteilt bzw. abgeschoben wurde von Ärzten. Unglaublich, gerade in dem Berufsstand, aber im Zweifelsfall auch menschlich.

    Natürlich wäre es was anderes, wenn Dinge ineinander hineinspielen. Sobald ich auch nur den Hauch einer Ahnung bekommen sollte, dass es gut wäre, wenn der HA alles weiß, würde ich natürlich die Hosen runterlassen. Um mal ein hypothetisches Beispiel zu nennen: würde hier jeder seinem HA seine fiese Geschlechtskrankheit mitteilen, obwohl sie woanders fachärztlich behandelt wird, solange es medikamentös nicht von Bedeutung ist? Das hat für mich nicht nur was mit Vertrauen, sondern mit Selbstestimmtheit zu tun. Aber dafür haben wir ja nunmal die ärztliche Schweigepflicht nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch standesintern - weil wir noch weitestgehend selber bestimmen können, was wer wissen darf. Meinen Hausarzt finde ich übrigens klasse, an mangelndem Vertrauen liegt es nicht. Aber das ist eben nicht mein Mann, sondern "nur" mein HA - und meinem Mann erzähle ich auch nicht alles, wenn er es nicht wissen muss :p.....

    Vielleicht dampfe ich also die drei Seiten einfach ein und gebe das den Ärzten, die ich angeben werde bzw. schreibe es im Widerspruch.

    @ Sauri: klar, übertreiben oder fantasieren ist da wohl völlig fehl am Platze und geht doch nach hinten los, das sollte jedem bewußt sein. Gleichwohl können - jetzt mal als Beispiel - auch von einem Gutachter als nur mittelmäßig bewertete Beschwerden denjenigen, der sie hat, mürbe und kaputt machen. Man steckt eben nur selber in seiner Haut und muss damit zurecht kommen.Aber wem sage ich das gerade hier in diesem Forum... ;)
     
  10. trapper54

    trapper54 Neues Mitglied

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    Hallo auriga,
    ich kann deine bedenken verstehen, möchte dir aber mal kurz 2 dinge erläutern.
    1. mache ich seit einem jahr psychotherapie und zwar verhaltenstherapie.
    diese therapie gehört lt. meinem Rheumathologen zur behandlung dazu.
    sie dient dazu, mit vielen dingen, die unsere krankheit mitsich bringt, besser umgehen zu können.
    bei meinem antrag ist der psychische aspekt mit bewertet worden und hat mir damit
    weitergeholfen.
    2. die entgültige entscheidung über den antrag wird von einem amtsarzt gefällt. jedenfalls in NRW.
    ich drück auf jeden fall die daumen, dass bei dir alles klappt.
    viele grüße vom niederrhein
    trapper

    die dunkle welt wird durch ein lachen erhellt
     
  11. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Auriga,
    kannst du denn deine 3 Seiten kürzen? Es heißt, es sei schon gut, die verschlimmerten Einschränkungen im Alltag aufzuschreiben, aber es sollte sich auf 1 - 2 Seiten beschränken, übersichtlich aufgegliedert sein, und es sollte mit dem Vermerk "Anlage zum Antrag", Seitenzahlen und Namen versehen werden. Ich hab mal von einem Freund ein Beispiel bekommen, wie man so eine Anlage formulieren kann. Wenn du magst, kann ich sie dir reinkopieren.
    Viel Erfolg beim Verschlimmerungsantrag!
     
  12. auriga

    auriga Mitglied

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    Guten Morgen, Ihr Lieben!

    Vielen Dank für Eure weiteren Tipps und Meinungen.

    Mittlerweile bin ich auch eigentlich so weit, meinen anderen Ärzten zumindest teilweise über die Therapie zu informieren. Nur bei einem Arzt bin ich noch nicht so sicher, da dort meine Nachbarin arbeitet, die ich trotz strafbewehrter Schweigepflicht eben auch für Funktionspersonal als sehr mitteilsam kenne. Und wie es immer so ist - man kann ja nachher nicht nachweisen, wer was rausgetragen hat bzw. bekommt es gar nicht mit, dass da eine Andeutung gefallen ist. Der Doc ist aber nicht soooo wichtig, zu meinem HA gehe ich ggf. heute und "lasse die Hosen runter":vb_redface:.

    @ Nachtigall: Ich habe die Seiten noch nicht verkürzt, weil ich und mein Zwerg die letzten Tage krank waren. Aber ich hoffe, es diese Woche zu schaffen. Beim VdK war letzte Woche die Bude proppevoll :eek: (und ich meine WIRKLICH voll, nicht nur ein wenig Wartezeit, sondern über 3 Stunden sitzen und hoffen, man kommt noch dran), so dass ich da auch leider nicht zum Zug kam, insofern ist die kleine Verzögerung nicht so tragisch und ich hoffe, ich komme diese oder spätestens kommende Woche dort zu einem Beratungstermin.

    Insofern wäre ich Dir mehr als dankbar für die angesprochenen Textpassagen, gerne auch per PM.

    Euch einen schönen Tag!
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Auriga,
    ich schick dir das mal in einer PN, außer andere User melden sich und sind interessiert, dann kann ich das ja mal hier rein stellen. :)
    Und natürlich gute Besserung euch beiden! :top:
     
  14. anurju

    anurju anurju

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    Liebe Nachtigall,

    ich fände es auch sehr hilfreich, wenn du das hier reinstellen würdest..

    Zum Thema: ich würde die 3 Seiten auch kürzen und auf das wesentliche reduzieren - sonst verliert der Bearbeiter den Überblick - viele Dinge kann man ja auch kurz und knapp formulieren: z.B. häufig ist Hilfe bei der Haushaltsführung und beim Einkaufen nötig (statt das einzeln aufzulisten...)

    Alles Gute und liebe Grüße von
    anurju
     
  15. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    OK, dann mache ich es gerne! :)


    [FONT=&amp]Beschwerdenliste für den GdB-Antrag:[/FONT]

    [FONT=&amp]Alltagsfunktionen:[/FONT]
    [FONT=&amp]- Treppensteigen wegen Schmerzen nicht ohne Pause möglich[/FONT]
    [FONT=&amp]- längeres Stehen und Sitzen verursacht starke Schmerzen[/FONT]
    [FONT=&amp]- Fußwege ab … Minuten nicht ohne Pause möglich[/FONT]
    [FONT=&amp]- Tragen von festem Schuhwerk wegen Schwellungen an den Füßen/Zehen nicht oder nur mit[/FONT]
    [FONT=&amp] starken Schmerzen möglich[/FONT]
    [FONT=&amp]- Zuknöpfen von Hemden/Blusen wegen Schmerzsituation und reduziertem Tastsinn [/FONT]
    [FONT=&amp] schwierig bis unmöglich[/FONT]
    [FONT=&amp]- Probleme beim Fahrradfahren (Hände, Rücken, Knie, Füße)[/FONT]
    [FONT=&amp]- Flaschen und Dosen können nicht ohne Hilfsmittel geöffnet werden[/FONT]
    [FONT=&amp]- ständige Schmerzen auch im Ruhezustand[/FONT]
    [FONT=&amp]- Zukunftsängste, Depressionen[/FONT]
    [FONT=&amp]- …..[/FONT]

    [FONT=&amp]Berufliches Umfeld:[/FONT]
    [FONT=&amp]- Häufige Fehlzeiten und Arztbesuche führen zu Akzeptanzproblemen[/FONT]
    [FONT=&amp]- Teilnahme an Betriebsausflügen mit körperlicher Aktivität nicht möglich[/FONT]
    [FONT=&amp]- Probleme beim Schreiben am PC wegen Schmerzen in den Fingern und Handgelenken[/FONT]
    [FONT=&amp]- Trotz geeigneten und richtig eingestellten Mobiliars Schmerzen bei der [/FONT]
    [FONT=&amp] Schreibtischarbeit[/FONT]
    [FONT=&amp]- ……[/FONT]

    [FONT=&amp]Privates Umfeld: [/FONT]
    [FONT=&amp]- Eingeschränkte Mobilität führt zum Ausschluss von gemeinsamen Freizeitaktivitäten[/FONT]
    [FONT=&amp]- Partnerschaftsprobleme wegen sich häufenden depressiven Phasen[/FONT]
    [FONT=&amp]- …..[/FONT]

    [FONT=&amp]Medikamente (Nebenwirkungen):[/FONT]
    [FONT=&amp]- Schweißausbrüche[/FONT]
    [FONT=&amp]- Durchfallneigung[/FONT]
    [FONT=&amp]- Blähungen[/FONT]
    [FONT=&amp]- Juckreiz[/FONT]
    [FONT=&amp]- Kopfschmerzen[/FONT]
    [FONT=&amp]- Durchschlafstörungen[/FONT]
    [FONT=&amp]- ständige Müdigkeit[/FONT]
    [FONT=&amp]- ……[/FONT]

    [FONT=&amp]Zusätzlich bei Hautveränderungen (z. B. Psoriasis):[/FONT]
    [FONT=&amp]- Extremer Juckreiz, bei offenen Stellen auch Schmerzen[/FONT]
    [FONT=&amp]- Nicht verdeckbare Schuppenbildung (Kopf, Gesicht, Hände)[/FONT]
    [FONT=&amp]- Probleme beim Schwimmbadbesuch[/FONT]
    [FONT=&amp]- Hemmungen beim Friseurbesuch[/FONT]
    [FONT=&amp]- Akzeptanzprobleme bei Partner und Freunden (hoher Ekelfaktor)[/FONT]
    [FONT=&amp]- Schuppen auf dunklen Anzügen (im Beruf) führen zu Akzeptanzproblemen[/FONT]
    [FONT=&amp]- ……[/FONT]


    [FONT=&amp] Diese Liste lässt sich sicher endlos fortsetzen. Doch die einzelnen Punkte sind sicher nicht auf jeden übertragbar. Meine Anlage zum GdB-Antrag habe ich auf dem PC geschrieben. [/FONT]

    [FONT=&amp]Je klarer das Dokument gegliedert ist, desto größer ist die Chance, dass alle Aspekte Berücksichtigung finden. Man sollte sich auf ca. 2 Seiten beschränken.[/FONT]
    [FONT=&amp]Überschrift: „Anlage zum Antrag…“ – und Seitennummerierung sowie Namen nicht vergessen. [/FONT]

    [FONT=&amp]Ansonsten gilt: Nicht übertreiben, aber auch nichts weglassen.

    [/FONT]
    [FONT=&amp]
    [/FONT]
    [FONT=&amp]So hat es mir also dieser Freund zugeschickt. Man kann das hier natürlich nicht genau so übernehmen, da das nur ein Beispiel ist, sondern muss es auf seine eigenen Beschwernisse zuschneiden. Ganze Sätze zu formulieren wäre hier unnötig und wohl auch etwas unübersichtlich, Stichpunkte genügen. Der Gutachter soll sich ja beim Lesen nicht ermüden, sonst legt er den Antrag gleich zur Seite. [/FONT]:vb_redface:
     
  16. auriga

    auriga Mitglied

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    120
    Ganz herzlichen Dank!

    So habe ich es grob geschrieben, werde es aber nochmal eindampfen und generell überarbeiten.
     
  17. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Bayern
    @ Auriga:
    Gern geschehen! :D
     
  18. Lavernia

    Lavernia Neues Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    Hallo auriga,

    auch wenn es für den normalen Menschen oft unlogisch klingt, stell deinen Antrag in 1/2013. Wir haben ja bereits 3/2013 und oft werden leider im Hintergrund auch nicht gerade menschenfreundliche Anweisungen gegeben den Sozialhaushalt weniger zu belasten.So werden gerne in Quartal 3 und 4 Erstanträge einfach erstmal abgelehnt da mit Einhaltung der Fristen ein Widerspruch und eine erneute Bewilligung sich bis ins neue Jahr zieht und da gibt es ja einen neuen Haushalt.Wünsche Dir viel Erfolg.


    LG Lavernia
     
  19. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
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    120
    Oh mein Gott - es stimmt total,was Du da schreibst, da habe ich ja gar nicht dran gedacht!!!!! Vielleicht also erst im Oktober Antrag stellen und den Ärzten sagen, sie müssen nicht sofort antworten - und sich damit in den Januar retten......:p

    Ich bin ja selber im öD, aber an sowas habe ich echt im Moment nicht gedacht.....

    Sag mal, Lavernia - woher hast Du denn solche Erfahrungswerte *zugegebenermaßensehrneugierigundbeeindrucktsei*!
     
    #19 11. September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2012
  20. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2011
    Beiträge:
    120
    Hm, habe gerade nochmal überlegt - wegen Sozialhaushalt - in den Fällen ohne Unterstützungen und Befreiungen gibt es doch "nur" den Steuervorteil, oder? Vielleicht sind sie da ja nicht soooooooo restriktiv.. .....

    Ich geh jetzt lieber was essen, bin heute etwas neben der Spur. Habe ja bei meinem HA die Hosen runter gelassen - im übertragenen Sinne natürlich nur :D.
     
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