Hi Ihr, ich habe mal eine Frage. Habe nach langem Drängeln endlich meine Leistungsaufstellung aus der MHH bekommen. Kann aber irgendwie immer noch nicht nachvollziehen, was der Doc abgerechnet hat. Es stehen ja nur Punkte da. Wie bekomme ich das raus? Hat jemand eine Ahnung? Freue mich über Antworten. Lg sille
Hallo, Guck doch mal ob du in dieser Datei fündig wirst. Sonst gib mir mal einen Beispielspunkt vielleicht finde ich damit etwas einfacheres. Gruß Kukana 4300 ist z.B. Kosten für eine Koronarangio kostet 181,50 http://www.kbv.de/ebm2012/EBMGesamt.htm
hallo sille 67, was genau meinst du mit punkte? steht da etwas von: gebührenordnung? ansonsten dies hier vielleicht: http://www.kvhb.de/ebm lg marie
. Also, es ist so: Der Arzt in der MHH hat mich nunmehr 2x NICHT untersucht kaum geredet und mir eigentlich nur Blut abnehmen lassen. Das will ich mir so nicht bieten lassen. Daher wollte ich die Abrechnung. Darin steht: GNR 13691 - Grundpauschale - Punkte: 745 und GNR: 13700 - Zusatzpauschale internistische Rheumatologie - 540 Punkte. Wofür er das abrechnet ist fraglich. Ich hatte Fragen die nicht beantwortet wurden, er hat nicht eingetragen, daß der Rheumatologe vor Ort ein anderes Medi aufgeschrieben hat usw. Einfach nur: nichts gemacht. Dafür sehe ich nicht ein, daß er Geld bekommt. Jedesmal soll ich 80km pro Strecke in Kauf nehmen und wofür?? Deshalb die Abrechnung, damit ich der Krankenkasse das mal weiterreichen kann. Bis denne Lg Sille
13691 ist die Grundpauschale für eine Untersuchung bis 59. Jahr einmal 26,11 13700 ist die Zusatzpauschale bei einem intern. Rheumatologen einmal 18,93 Also grad mal die einfachsten Leistungen, wenn ich das richtig interpretiere, ich weiß jetzt nur nicht ob die Beträge bundeseinheitlich sind. Gruß Kukana
http://www.kbv.de/ebm2012/EBMGesamt.htm hier sind die gebührennummern... was aber wieviel ist? wühl dich da mal durch, viel spaß
@hallo Sille nach der "Gebührenverordnung zur Abrechnungn ärtzlicher Leistungen" GÖA rechnen die Ärzte ab. link http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm ... auszug: einfacher Gebührensatz: der einfache Gebührensatz errechnet sich aus Punkte x 0,0582873 € zulässiger Gebührensatz: der zulässige Gebührensatz ist der um den ohneBegründung zulässigen Faktor gesteigerte einfache Gebührensatz (Schwellwert), reduzierte Faktoren für bestimmte Leistungen und Zuschläge sind rot gekennzeichnet. Laborleistungen, welche mit dem 1,15-fachen des einfachen Gebührensatzes berechnet werden können sind dunkelrot markiert. Wird ein abweichender Steigerungsfaktor vereinbart, so sind §2 und § 5 der GOÄ zu beachten. ... wobei zu verschiedene x fachen Sätzen abgerechnet werden kann der vorgegebenen einfachen gebühr: also zum bsp. den 3,4 fachen Satz je nach Regelung bei einer Leistung. frage bei der PKV (privatkassenärztlichen Vereinigung) an, die können dir dazu auskunft geben und wie eine solche abrechnung erfolgt, selbst wenn keine körperliche untersuchung erfolgt ist saurier