rezepteärger

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von dassteph, 6. August 2012.

  1. dassteph

    dassteph Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    47
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    [TD="colspan: 2"]hi was macht ihr wenn ihr rezepte zb kg oder hilfsmittel mit verweis "aufs ärztl. budget" nicht bekommt, sondern nur mündlich die versicherung "ja, es ist nötig, aber ich kanns nicht aufschreiben" bekommt und auch ausdrucke mit gesetzl. regelungen, kassenärztl. vereinigungs-vorschriften etc pp nicht helfen?
    ich kann den arzt nicht mehr wechseln, die sind hier alle so und es wird immer schlimmer!
    lg
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  2. inged

    inged Neues Mitglied

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    Beiträge:
    535
    Huhu,
    frag bei der Krankenkasse nach.Es gibt ja diesen Zusatz auf den Rezepten "außerhalb des Regelfalls" oder so ähnlich. Ich habe mal bei meiner KK (AOK) nachgefragt und die würden das bei mir genehmigen.
     
  3. sissitt

    sissitt Neues Mitglied

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    27
    Rezepte/Verordnungen die von der KK genehmigt werden m�ssen

    Ich hab das Thema zwar noch nicht beim Rheuma, aber ich hab auch noch MS. Ich bekomme alle 5 Wochen eine Verordnung f�r Krankengymnastik, die ist halt mit einem Vermerk, dass die KG zum erhalt der Gehf�higkeit erforderlich ist versehen, aber eben au�erhalb des Regelfalls. Da die KK (AOK) die lanfristige Genehmigung f�r Verordnung der KG au�erhalb des Regelfalles abgelehnt hat, muss ich eben alle 5 Wochen zur AOK fahren und die Verordnung genehmigen Lassen. Ich mache KG �brigens seit September 2010! Die Genehmigung der Verordnung wurde mir noch nie verweigert, ist nur �rgerlich, dass das immer ne halbe Stunde in Anspruch nimmt. 13 Minuten Hinfahrt, 1 Minute Stempel drauf hauen lassen, zur�ck zum Auto 13 Minuten R�ckfahrt. Ist halt nur f�r das Budget wichtig, dass au�erhalb des Regelfalles angekreuzt ist. Der Patient hat dann das Nachsehen. Manche Physiotherapiepraxen bieten aber auch den Service an, den Setmpel selbst zu besorgen.

    Chronisch Kranke haben es ja noch nicht schwer genug! Was sollten wir mit unserer freien Zeit auch sonst so anfangen?
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Ort:
    an einem fluss
    @hallo dassteph

    kannst du etwas genauer werden, auf was sich das bei dir bezieht?

    es gibt verschiedene bestimmungen und möglichkeiten.
    viell.kann ich dir dann doch besser raten.

    @pflegbedarf/hilfsmittel
    diese gehen nicht aus dem persönlichen budget des arztes und ohne
    befreiung zahlt man normal 10 € maximal pro vo.
    inkontinenzmateial, ist begrenzt verordnungsfähig auf eine bestimmte
    anzahl pro monat, je nach erkrankungsfall, muss ggf. eine geringe
    differenz zugezahlt werden, wenn diese "anzahl" an windeln/vorlagen
    nicht reichen. aber auch hier gibt es ausnahmen.



    @hallo sissitt
    richtig, es gibt die möglichkeiten, der verordnung
    -ausserhalb des regelfalles- betrifft aber nicht alle

    aber, was
    deine kg betrifft, gibt es seit 01.01.2012 eine s.g.
    dauerverordnung für kg, die nicht mehr vom arzt ständig
    begründet werden muss.
    und für mind. ein jahr ausgestellt
    werden kann. also vor allem für dauererkrankte, chroniker etc.
    diese werden auch nicht mehr von der kk extra geprüft.

    eine weitere neuregelung ab 01.01.2012 besagt, dass
    freiverkäufliche medikamente von den kk auf antrag,
    wieder übernommen werden können.

    hier hilft also durchaus eine antragstellung, auf einzelfallentscheidung.

    @für alle
    besonders für patienten mit schweren erkrankungen, gibt es
    etliche ausnahmefälle, wo der arzt z.bsp.bestimmte vitaminpräperate,
    (freiverkäuflich) mit verschreiben darf.

    @ich suche das heute abend raus und stelle es hier ein.
    muss aber erst mal weg.

    liebe grüsse vom sauri
     
    #4 7. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2012
  5. inged

    inged Neues Mitglied

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    6. Juli 2010
    Beiträge:
    535
    @Saurier: hat dir schon mal jemand gesagt, dass du super klasse bist. Danke für die tollen Tipps :bussi:
     
  6. sissitt

    sissitt Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    27
    Krankenkassen Wahnsinn bei Langzeitverordnung

    @ saurier

    Ja von der Langzeitverodung weiß ich, aber die muss von der KK auch genehmigt werden. Bei mir wurde die innerhalb von 3 Tagen mit der Begründung: "Aus der vorliegenden Verodnung (war der Antrag auf Genehmigung der Langzeitverordnung) ergibt sich keine besndere Langfristigkeit im Sinne des § 8 Abs. 5 Heilmittelrichtlinie. Sowohl der Therapiebedarf, die Behandlungsdauer als auch die Behandlungsfrequenz sind langfristig nicht abzuleiten." Nee, nee, nee meine Nervenleitgeschwindigkeit und Dauer bessern sich natürlich von ganz alleine! Vielleicht haben die Iddies von der AOK ja ein tolles Mittel erfunden, um Nerven neu wachsen zu lassen oder aber um einige chronische Erkrankungen, zu der ja leider auch die MS gehört, zu heilen! Meine, und nicht nur meine Erfahrung ist, die AOK lehnt erstmal kathegorisch alles ab. Meine KG wird ja alle 5 Wochen neu genehmigt, das ist also nicht das Problem, nur die Fahrerei, jetzt mit dicken Rheumagelenken, ist halt nicht immer einfach! Die Langzeitverordnung gilt ja auch nur für ein Jahr und erleichtert eigentlich allen Beteiligten die Arbeit. Warum sich also alle 5 Wochen eine Mitarbeiterin der besagten KK die Minute Zeit nehmen muss, in der sie andere Arbeiten erledigen könnte, ist mir ein Rätsel. Nicht nur die Mitarbeiter der KK hätten weniger Arbeit, auch die Arzthelferinnen und der Patient natürlich auch.

    Ich hatte ja schon Angst mit meiner freien Zeit nicht umgehen zu können ;-). Nee im Ernst, mir doch egal, ich bin eh Hausfrau und kann mir den Besuch bei der KK frei einteilen, aber die anderen, die ihre normale Arbeit auch noch so nebenbei erledigen müssen, haben schon mein Mitgefühl. Soll die AOK doch alle 5 Wochen Geld beilegen, sorry nun kommt die Buchhalterin durch, und es immer schön abstempeln statt einmal im Jahr zu genehmigen und dann gut. Das nimmt bestimmt nicht mehr Zeit in Anspruch als 1 Stempel und der Kaiser Wilhelm alle paar Wochen. Die AOK hat es ja! So nun werde ich wieder ruhigen Gewissens mein BT-Rezept wegen der MS bei der Apo abgeben und dann muss die KK noch mal schnell € 1570,00 zahlen. Hihihi, mussen die ja alle 4 Wochen, soviel kosten nämlich meine Spritzen!!!

    Und nun nicht hauen, bin manchmal auch ein bisschen hämisch!
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo sissitt

    kann das aus deinem letzten beitrag nicht so genau erkennen,
    um was es dir geht, ausser sehr viel frust. sicherlich nachvollziehbar
    aber oft sind die kk gerade mit neuen gesetzen und vo-richtlininen
    restlos überfordert und einzelne der/die Sachberabeiter/-in fällen
    dann ggf, falsche entscheidungen.

    nicht s so schön von dir hier alle mitarbeiter der aok als"iddies"
    zu bezeichnen. das ist mehr als unhöflich, geht an der problematik
    vorbei und trifft auch die mitarbeiter de kk, die tag täglich eine
    super arbeit lesten und sich u.a. sehr für den versicherten einsetzen.

    @hier kann ich immer nur raten:
    wenn ihr mit entscheidungen nicht einverstanden seid, wendet
    euch an den teamleiter eures sachbereiches. das erfordert aller-
    dings, dass man sachgerecht agrumentiert und von eurem arzt
    ggf. noch einmal eine genauere begründung für diese vo
    geben lassen müsst.

    vielleicht kannst du mir noch einmal genau schreiben, um
    welche vo-es dir hir geht.

    was deiner nervenproblematik angeht, wird die aok sicherlich
    nichts erfinden können!

    zu der frage, könnten dir die ärzte schon genau auskunft geben.
    aus einem privaten unfall ist es bekannt, dass allein das nachwachsen
    des nervus medianus an der hand, vom unterarm kommend, der
    etwa bleistift dick ist, ca. zwei jahre benötigt um wieder zu wachsen.

    saurier

     
    #7 8. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2012
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo hatte versprochen, dazu etwas rauszusuchen:

    (...)Als neue Regelung wurde aufgenommen, dass Menschen mit
    dauerhaften schweren Behinderungen ohne erneute Überprüfung des
    Behandlungsbedarfs
    eine langfristige Genehmigung von Heilmittel-
    behandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen können.

    Die vorherige Regelung sah vor, dass auch bei wiederholten langfristig
    notwendigen Verordnungen immer wieder eine besondere ärztliche
    Begründung mit prognostischer Einschätzung des Gesundheitszustands
    eingeholt werden musste.

    Da dies nun nicht mehr erforderlich ist, werden vor allem diejenigen
    Versicherten entlastet, die beispielsweise eine dauerhaft behandlungs-
    bedürftige funktionelle oder strukturelle Schädigung haben.

    Die langfristige Genehmigung soll mindestens ein Jahr lang gelten.

    Zu beachten ist hierbei allerdings, dass sich die Regelung auf die Möglichkeit
    einer langfristigen Genehmigung durch die Krankenkassen
    , und nicht auf
    die Ausstellung von längerfristigen Verordnungen beziehungsweise
    Dauerverordnungen durch den Vertragsarzt/die Vertragsärztin bezieht.
    (...)

    link: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/heilmittel/richtlinien/

    Die Heilmittel-Richtlinie ist eine untergesetzliche Norm und damit für den Arzt
    und die Krankenkassen verbindlich. Sie hat zudem Vorrang gegenüber den
    gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Heilmittelerbringer und des
    GKV-Spitzenverbands.

    link Rahmenempfehlung
    http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/rahmenempfehlungen/rahmenempfehlungen.jsp

    link Heilmittelrichtlinie

    http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittelrichtlinie/heilmittel-richtlinie.jsp


    lg vom saurier
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo ich noch mal :)

    anbei die information, über die Kann-Bestimmung

    "der freiwiligen Kostenübernahme der kk für rezeptfreie Medikamente"

    seit 01.01.2012

    (...) Rezeptfreie Medikamente Kassen erstatten Kosten
    24.01.2012 Von Anja Lang
    Krankenkassen dürfen seit Jahresbeginn auch nicht-verschreibungs-
    pflichtige Medikamente erstatten. Was erstattungsfähig ist, wie es
    funktioniert und was sonst noch zu beachten ist.

    Seit 1. Januar 2012 erlaubt es der Gesetzgeber den Kassen
    ,
    auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente zu erstatten.
    Dazu muss sich der Patient beim Arzt ein grünes oder ein Privatrezept
    holen und dieses dann zusammen mit der Kassenquittung bei seiner
    Kasse einreichen.
    Allerdings sollte man sich möglichst vorher bei seiner Kasse erkundigen,
    ob und in welchem Umfang es für rezeptfreie Medikamente jeweils
    Geld zurückgibt. Denn die Kassen dürfen, aber müssen keinesfalls,
    diesen Zusatz-Service anbieten.

    Allerdings sollte man sich möglichst vorher bei seiner Kasse erkundigen,
    ob und in welchem Umfang es für rezeptfreie Medikamente jeweils Geld
    zurückgibt. Denn die Kassen dürfen, aber müssen keinesfalls, diesen
    Zusatz-Service anbieten.

    Haarwuchsmittel nicht erstattungsfähig
    Auch sind nicht sämtliche Medikamente erstattungsfähig. So bezieht sich laut
    Deutschem Apothekerverband (DAV) diese Möglichkeit nur auf Arzneimittel,
    die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat.
    Life-Style-Produkte, wie Haarwuchsmittel oder bestimmte Appetitzügler, fallen
    damit in der Regel raus. Homöopathische Präparate, Phytopharmaka sowie
    anthroposophische Medikamente aber können jetzt von den Kassen bezahlt
    werden.

    Sinupret und Granufink auf Kassenkosten
    Noch ist das Gesetz ganz neu und noch sind nur wenige Kassen mit dabei.
    So zum Beispiel die Hanseatische Ersatzkasse. Hier werden nicht verschreibungs-
    pflichtige Medikamente aus dem Bereich Phytotherapie, Homöopathie
    und Anthroposophie grundsätzlich bis zu 70 Prozent bezahlt.
    Allerdings nur bis maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Person.

    Auch die Techniker Krankenkasse bietet den neuen Geld-zurück-Service
    für rezeptfreieMedikamente an. Erstattet werden hier sogar 100 Prozent
    der Kosten von Arzneimitteln aus den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie
    und Anthroposophie. Allerdings ist auch hier die maximale Höhe auf 100 €
    pro Kalenderjahr und Versicherten beschränkt.

    Kasse nicht dabei – trotzdem sparen
    Aber auch, wenn die eigene Kasse noch nicht mit dabei ist, kann man
    sparen. Dazu sollte man sich für jedes nicht-verschreibungsfähige
    Medikament immer ein grünes- oder Privatrezept ausstellen lassen und
    die Kassenquittungen fleißig sammeln. Bei der Steuererklärung kann man
    diese Kosten dann als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
    (...)

    link
    : http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorge_Versichern/rezeptfreie-medikamente-kassen-erstatten-kosten.php


    lg saurier
     
  10. 88Chris

    88Chris Neues Mitglied

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    Moin!

    Mein Arzt verschreibt mir auch immer nur 3x 6 Behandlungen (KG), und meint dann ich müsse 3 Monate pausieren...
    Das ist natürlich sehr kontraproduktiv, deshalb riet mir mein Physiotherapeut zur Antragstellung auf eine langfristige Genehmigung.
    Die wurde heute abgelehnt, "Diagnosegruppe EX2" benötigt keine langfristige Behandlung. Rheuma nicht langfristig?
    "EX2" steht leider für "Verletzung / Operation". Warum das auf dem Rezept steht? Weil ich an der Hand,
    um die es bei der KG hauptsächlich geht, bereits operiert wurde.

    Kann mir jemand sagen, wie ich doch noch an eine Langfristgenehmigung komme???
     
  11. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    hallo chris

    das ist ja interessant...

    auf meinen rezepten steht das gleiche, bin aber nicht operiert...

    ich wollte jetzt auch außer regelfall beantragen...

    also interessiert mich auch brennend ob jemand etwas darauf schreibt...

    lg tini [​IMG]
     
  12. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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  13. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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  14. Tini 5

    Tini 5 Mitglied

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    stimmt....habe gerade bei mir geguckt, bei mir steht ex3...

    ich lasse mir die rezepte von der kg kopieren, falls der arzt sich weigert weitere rezepte auszustellen.

    dann erbettel ich mir ein weiteres (bin ja mit ex3 noch im regelfall) bei meinem ha.....damit er weiß, was auf den voriegen drauf stand.

    ich habe nämlich grad gelesen das einem bei ex3....5 rezepte a 6x zustehen.

    es liegt im ermessen des arztes, ein weiteres rezept von ex2 auf ex3 zu erweitern bzw. zu ändern.
     
  15. 88Chris

    88Chris Neues Mitglied

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    Würde sich bzgl. langfristiger Genehmigung etwas ändern, wenn das Rezept außerhalb des Regelfalls wäre?
     
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