Noch 'ne Neue

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Luna-Mona, 5. August 2012.

  1. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    5. Dezember 2011
    Beiträge:
    1.920
    Ort:
    Mittelhessen
    Guten Abend an Alle,

    bei mir wurde im Februar 2012 "wahrscheinlich" Rheuma diagnostiziert, nachdem ich durch mehrere Entzündungen der Augen (Uveitis) innerhalb eines Jahres die Hälfte meiner Sehkraft verloren hatte. Das "wahrscheinlich" kam zustande, weil ich keine geschwollenen Gelenke hatte, nur der Rheuma-Wert im Blut war ziemlich hoch und natürlich auch der Augendruck. Es wurde sofort Humira verordnet, alle 2 Wochen eine Spritze. Meine Panik zu erblinden deckte sich damals ziemlich genau mit der Panik vor Spritzen.
    Da hat mir das Lesen in Eurem Forum sehr geholfen. [​IMG]
    Inzwischen ist der Rheuma-Wert unter 100 und es wurde von Humira auf Metex-Spritzen umgestellt, die gebe ich mir jetzt inzwischen selbst (man lernt es).
    Bei mir ist es also eine sehr seltene Augenrheuma-Erkrankung, zusätzlich zur wöchentlichen Spritze muss ich noch täglich diverse Augentropfen nehmen und Ibu.
    Mein Arbeitgeber ist nicht begeistert von meinen vielen Arztterminen, aber der Rheumatologe geht zum Glück Hand in Hand mit der Augenklinik. Zur Zeit läuft mein Antrag auf GdB, ich habe aber gehört, dass 50 % Sehkraft nicht 50 GdB bedeutet; schon wenn man ein Auge verloren hat, gibt es nur 40 GdB. Bis mir jemand bei meiner Computerarbeit Hilfen hinstellt, wird es wohl noch lange dauern (Widerspruch usw.). Ich hangele mich also durch meinen Arbeitsalltag, falle krankheitsbedingt öfter aus, es ist nämlich mega-anstrengend, die kleine Computerschrift zu lesen (der Gesetzgeber schreibt eine Mindestgröße von 1,3 mm vor und die haben wir auch). Im Gegensatz zu meinem PC zu Hause lässt sich das Programm auf der Arbeit nicht vergrößern.

    Tja, das war's erstmal von mir.
    Nein noch etwas: ich bin froh, dass es dieses Forum gibt.

    Luna-Mona
     
  2. anurju

    anurju anurju

    Registriert seit:
    13. März 2011
    Beiträge:
    6.700
    Ort:
    Im schönen Rheinland
    Hallo Luna,

    erst einmal Herzlich Willkommen hier im Forum !

    Da hast du ja eine schlimme Zeit hinter dir und vorbei ist sie ja noch nicht...
    Aber gut, dass die Medikamente anscheinend helfen. Trotzdem schlimm, dass man Schäden ja nicht wieder rückgängig machen kann.
    Ich hatte selber bei meiner Rheumaerkrankung Augenbeteiligung (zum Glück folgenlos) und weiß, wie anstrengend und schmerzhaft diese Entzündungen sind.

    Tja - dann noch die Sorge um den Arbeitsplatz und der ganze Bürokratiekram...
    Leider ist es wirklich so, dass du um Prozente oft noch kämpfen musst - wichtig ist, dass du beim Antrag deine Einschränkungen genau auflistest.
    Also ganz konkret beschreiben, was nicht mehr geht oder nur mit Hilfe (Job, Haushalt, Alltag, Soziales Leben...).
    Denn der GdB wird nicht nur nach Befunden berechnet sonder schon auch nach den konkreten Einschränkungen.
    Wichtig ist auch, dass sich deine Ärzte Mühe mit ihren Berichten geben - aber immerhin arbeiten die ja anscheinend gut zusammen.

    Ich drücke dir feste die Daumen, dass die Erkrankung nun weitgehend Ruhe gibt, du die Medikamente gut verträgst und dein Chef versteht, dass sowas jeden treffen könnte und dass du Unterstützung und Fairness brauchst.

    Alles, alles Gute und hoffentlich tut dir der Austausch hier so gut wie mir !
    Liebe Grüße von anurju :)
     
  3. Teelicht

    Teelicht Neues Mitglied

    Registriert seit:
    5. August 2012
    Beiträge:
    10
    auch neu

    Hallo zusammen,

    auch ich habe mich heute angemeldet! Spritz mir seit Januar alle 14 Tage Humira, bin erkrankt am Morbus Bechterew und hatte unter Enbrel auch eine heftige Augenentzündung, zusätzlich nehme ich 2 mal Täglich Celebrex und muß mich viel bewegen! Da ich Hundebesitzer bin, ist das natürlich selbstverständlich, trozdem komme ich oft an meine Grenzen, denn ich habe die ersten Einsteifungen der Wirbelsäule und dadurch sehr oft Muskelverspannungen, aber wenn mich meine Golden Hündin Ginger wieder ums Gassigehen anbettelt, rappele ich mich auf und das Gehen tut gut!

    Liebe Grüße an alle

    Teelicht
     
  4. alte Tante Ju

    alte Tante Ju Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. Juli 2012
    Beiträge:
    14
    GdB

    Hallo Luna Mona, kurzer Tip für die Anerkennung Deines GdB´s. Du hast den GdB beantragt. Wenn Du 30 % anerkannt bekommst, gehst Du damit zum Intergrationsamt. Dort kann unter Umständen Dein GdB auf 50 % erhöht werden. Wo immer Du wohnst in Deinem Bundesland gibt es das auch. Schau mal hier rein...gilt für Bayern:
    http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/

    ....dann gehst Du auf Kündigungsschutz und siehst unter anderem folgendes:
    [h=3]Sinn und Zweck des Kündigungsschutz-Verfahrens[/h]Behinderungsbedingte Nachteile schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt sollen dadurch, dass vor einer beabsichtigten Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden muss, ausgeglichen werden.
    Das Integrationsamt hat deshalb im Kündigungsschutz-Verfahren alle Möglichkeiten - insbesondere im Rahmen der Begleitenden Hilfe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses - auszuschöpfen. Die Entscheidung ist unter Abwägung der jeweils berechtigten Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Menschen zu treffen.

    [h=3]Geschützter Personenkreis[/h]1. Arbeitnehmer, deren anerkannter Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt mit mindestens 50 festgestellt wurde (Schwerbehindertenausweis);

    2. Arbeitnehmer, deren anerkannter Grad der Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 beträgt, die aber auf Antrag von der zuständigen Arbeitsagentur (früher: Arbeitsamt) einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden (Gleichstellungsbescheid).

    3. Arbeitnehmer, die innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX) von mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung bzw. bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hatten und im Feststellungs- bzw. Gleichstellungsverfahren entsprechend § 60 Abs. 1 SGB I ordnungsgemäß mitgewirkt haben (§ 90 Abs. 2a SGB IX), ohne dass jedoch bereits über den Antrag vom Versorgungsamt bzw. von der Arbeitsagentur entschieden wurde.
    (BAG, Urteil vom 01.03.2007, 2 AZR 217/06)



    Alles Gute und lass Dich nicht unter kriegen. Ju
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden