Gilt vorläufiger GdB bei Einspruch?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Elke_63, 14. Juli 2012.

  1. Elke_63

    Elke_63 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Mai 2012
    Beiträge:
    18
    Hallo,
    ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung (RA) gestellt und heute Bescheid bekommen: 40%. Grundsätzlich gar nicht so schlecht aber ich bin davon ausgegangen, dass ich zu einem Gutachter muss und habe den Antrag nur mit meinen Diagnosen "bestückt", ohne die Auswirkungen zusätzlich zu beschreiben, also permanente Erschöpfung, Schlafstörungen, Bluthockdruck, Infekte (ich spritze Simponi) etc.. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen, deshalb meine Frage: gilt während der Widerspruchsphase die Einstufung von 40% oder geht man dann quasi bis zum Ausgang des Verfahrens auf 0% zurück? Weiß das jemand von euch?

    Grüße
    Elke
     
  2. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

    Registriert seit:
    17. Juni 2009
    Beiträge:
    232
    Ort:
    an der Küste, wo es wunderschön ist
    Wenn die Erkrankungsbilder weiterhin bestehen, warum sollte der GdB 40 abgesenkt werden ?
    Außer die Krankheitsbilder bestehen nicht mehr.....
     
  3. Elke_63

    Elke_63 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Mai 2012
    Beiträge:
    18
    ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.......die 40% sind unbefristet, aber ich würde gerne Widerspruch dagegen einlegen, da ich glaube, dass 50% berechtigt wären.

    Meine Frage ist, ob in der Zeit, in der der Widerspruch bearbeitet wird, die 40% gültig sind oder auch ausser Kraft gesetzt sind? Ich möchte nämlich einen Gleichstellungsantrag stellen, dann habe ich Kündigungsschutz.

    Grüße
    Elke
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Gilt vorläufiger GdB Einspruch?

    @hallo elke63,



    Hallo Elke,

    du kannst widerspruch einlegen. dein bescheid gilt solange, bis entweder eine änderung kommt
    oder aber entschieden wird, dass es bei dem entscheid bleibt.

    eine vorstellung beim gutachter erfolgt beim landesamt in der regel nicht. dies erfolgt nur im
    ausnahmefall. bei unklaren diagnosen für den gutachter der die befundung im landesamt macht,
    oder aber bei nicht nachvollziehbare beschwerden und deren auswirkungen.

    für die bewertung deiner erkrankung und der daraus feststellbaren auswirkungen im tgl.leben
    benutzen die ärzte die "grundsätze zur gutachterlichen stellungnahme" in denen alles an
    krankheiten,deren auswirkungen festgehalten und wonach bewertet wird. es erfolgt keine
    einschätzung einzelner krankheiten nach %'te, sondern ihre auswirkungen insgesamt.
    (erfolgte 2001 eine änderung der bewertung)

    du kannst dir sicher sein, dass eine einschätzung ein gutachterteam aus ärzten vornimmt.
    bei der antragstellung musstest du deine beh.ärzte angeben. diese werden, ggf. angeschrieben
    und um stellungnahme gebeten.

    bei der flut der tägl. antragstellung auf behinderung, die bei den landesämtern eingehen,
    wäre eine begutachtung aller anträge nicht realisierbar, oder aber der zeitraum zur
    entscheidung würde sich derart verlängern, dass man sehr lange darauf warten müsste.
    (mehrere jahre).

    ich wünsche dir viel erfolg!

    wenn auf suche gehst und versch.stichwärter eingibst zum thema (schwerbehinderung,
    ausweis, gutachter etc....)findest du bereits viele zum thema gemachte hinweise)
    oder aber auf Länderecke-Deutschland-Schwerbehinderung.

    sauri:)

     
  5. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. März 2012
    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Hallo Elke,
    der bewilligte GdB bleibt natürlich auch in der Zeit des Widerspruchs bestehen.
    Ich hab auch Widerspruch eingelegt, weil man mir nur 20 bewilligte. Bin aber gescheitert, denn die Bearbeitung einer Widerspruchs geht eine Instanz höher, und da schaut man anscheinend etwas strenger hin. Mein HA riet mir dann, es dabei bleiben zu lassen und in einem Jahr einen Antrag auf Verschlechterung zu stellen.
    Probieren kannst du es ja mal. Und schreib ausführlich auf ein gesondertes Blatt, welche Einschränkungen du im Alltag hast.
     
  6. kroma

    kroma Dermatomyositis

    Registriert seit:
    29. April 2010
    Beiträge:
    3.800
    Ort:
    Bayern/ am grünen Fluss
    Hallo Elke,
    wie mehrfach erwähnt, die 40% bleiben in der Widerspruchsphase unangetastet.

    Den Gleichstellungsantrag kannst du mit deinen 40% stellen.
    Ab 50% bekommst du einen Behindertenausweis und brauchst keine Gleichstellung mehr.

    Schönen Restsonntag
    kroma
     
  7. Elke_63

    Elke_63 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Mai 2012
    Beiträge:
    18
    Hallo,
    ich danke euch allen für die raschen Antworten, das hat mir weitergeholfen!!!! Wahrscheinlich ist es das beste, wenn ich keinen Widerspruch einlege und Ende des Jahres einen "Verschlimmerungsantrag" stelle, inzwischen lasse ich alles bei meiner HÄ und meinem Rheumadoc dokumentieren. Habe in der Vergangenheit viel alleine "rumlaboriert", ohne dass ich überhaupt beim Arzt war, was dazu führte, dass die mich für relativ fit hielten........

    Viele Grüße und ein schönes Restwochenende
    Elke
     
  8. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    331
    Ort:
    Westmünsterland
    Hallo Elke,

    ich möchte hier noch etwas anmerken was bisher unerwähnt blieb:

    abgesehen von der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises der den Antrag auf Gleichstellung überflüssig macht hast Du keine weiteren Vorteile von einer Erhöhung des GdB um 10%. Nur durch die Zuerkennung von Merkzeichen wie "G", "aG","B" , "RF"oder andere erhältst Du weitergehende, konkrete Nachteilsausgleiche. Das sind vor allem: Vergünstigte oder kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Steuerausgleiche bei Nutzung eines privaten PKW, Befreiung von Rundfunkgebühren (nur bei Taubheit,Erblindung, oder sonstiger die Teilnahme am öffentlichen Leben schwer beeinträchtigenden Erkrankungen)... Es gibt im Internet diverse Seiten die die möglichen Nachteilsausgleiche durch die Merkzeichen im Ausweis aufzählen. Generell ist es immer von Vorteil sich bei solchen Anträgen von aussenstehenden Experten wie z.B. VdK, Caritas etc helfen zu lassen. Es ist von großer Wichtigkeit, das man eben nicht, wie Du es getan hast, nur die sterilen Diagnosen aufzählt, sondern detailliert die individuellen Auswirkungen beschreibt da eine Begutachtung nur im Ausnahmefall vorgenommen wird wie saurier Dir schon geschrieben hat. Nur so kann der Gutachter tatsächlich beurteilen wie schwer Deine Behinderung sich auf Deinen Alltag auswirkt.

    Alles Gute wünscht
    Hexchen76
     
    #8 15. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2012
  9. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    28. Oktober 2005
    Beiträge:
    334
    Hallo,
    Hexchen hat nicht ganz recht- mit GdB 50 hat man im Gegensatz zu GdB 40 ganz erhebliche Nachteilsausgleiche:

    1. 5 Tage mehr Urlaub pro Jahr
    2. Die Möglichkeit früher ohne Abschläge in Rente zu gehen- mit 65 statt mit 67
    bzw. mit 63 +zig Monate statt mit 65 statt zig Monate wenn man älter ist als 48)
    3. Mit dem Schwerbehndertenausweis kommt man mitunter günstiger in Veranstaltungen.

    Ich finde die Punkte 1 und 2 ganz erheblich wichtig.

    Grüße
    Kröti
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo elke,

    ich beziehe mich auf @kroeti und ergänze noch:

    bereits ab 25% gibt es ermässigungen beim lohnsteuer-
    jahresausgleich.

    hier findest du viele aussagen:
    link http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf

    link dazu kfz steuer
    http://www.adac.de/infotestrat/mobil-mit-behinderung/kfz-verguenstigungen/default.aspx

    link für lohnsteuerermäßigung
    http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=99413&_psmand=110

    Eine bitte an user , die hier sich mühen antworten zu geben:

    bitte eure aussagen nach möglichkeit nachvollziehbar hinterlegen.
    sonst helfen sie nicht, sondern verwirren nur.
    und wir wollen den "nichtwissenden" ja kompetent helfen :)
    danke .(nicht bös gemeint)

    saurier
     
    #10 16. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2012
  11. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    331
    Ort:
    Westmünsterland
    Ich bezog mich auf die bereits erwähnte Gleichstellung. Mit der Gleichstellung hat man den selben Anspruch auf Nachteilsausgleiche wie mit den 50%GdB im Ausweis. So erklärte man es mir beim VdK.... Sollte das verkehrt sein, so ziehe ich hiermit alle von mir gemachten Aussagen zurück und halte ab jetzt meinen Mund! :o

    Gruß
    Hexchen
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo hexchen,

    die gleichstellung erfolgt einzig und allein über das arbeitsamt, bei der frage einer
    anstehenden kündigung. ist also seperat der entscheidung von %'ten im schwerbehinderten-
    ausweis.

    ich denke die neuen user haben wirklich große problem, sich in diesem dschungel
    an aussagen, regelungen und bewilligungen zurecht zufinden. von daher hilft
    es ihnen doch, so genau wie möglich auskunft zu bekommen.

    zumal viele in widerspruch oder zur beratung gehen wollen. je besser sie
    vorbereitet sind, um so besser können sie alles verstehen.

    dass wir so gut bescheid wissen und denken, der andere weiß das auch, was wir
    meinen könnten, ist ja leider eben nicht so.


    insofern, hattest du wohl meine bemerkung: nicht böse gemeint überlesen.

    das hat ja keiner gesagt, dass du nix mehr sagen sollst.

    grüße vom sauri
     
  13. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    331
    Ort:
    Westmünsterland
    Hallo sauri,

    nee hab ich nicht überlesen und bin auch nicht böse. Ich halte es nur mit der klugen Weisheit: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr...e halten! Da Du mir gekonnt mein eigenes Missverständnis der Regelungen aufgezeigt hast, bringt es nix wenn ich mit meinem vermeintlichen Wissen eben jene User weiter verunsichere. Daher mein Satz: Ich halte meinen Mund. Off topic aus!

    :vb_cool:
    Hexchen.
     
  14. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    wie gut, dass die eigentliche frage längst geklärt ist :)
     
  15. Elke_63

    Elke_63 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Mai 2012
    Beiträge:
    18
    Hallo ihr alle,

    ich danke euch sehr!! Ich erfahre hier in kürzester Zeit mehr als in den letzten drei Jahren meiner Erkrankung, und ich finde es toll, dass ihr euch soviel Mühe gebt bei der Unterstützung!
    Kurzes Update, habe mich an den Antworten entlang gehangelt und entsprechendes in die Wege geleitet:
    Antrag Ermäßigung bei der Lohnsteuer ist gestellt, die Gleichstellung, die man bei der ARGE beantragen muss, sollte erst dann beantragt werden, wenn man "von Kündigung oder Benachteiligung" betroffen ist, also das ist (noch) nicht der Fall. Das beste ist, dass mein Arbeitgeber bei 40% GdB freiwillig 3 Tage mehr Urlaub zum Nachteilsausgleich gewährt. Werde keinen Widerspruch einlegen und Ende des Jahres einen "Verschlimmerungsantrag" stellen, das geht wohl schneller und wird wohlwollender behandelt als Widerspruch......

    Viele Grüße
    Elke
     
  16. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    18. April 2007
    Beiträge:
    19.946
    Ort:
    wo es schön ist :-)
    @elke
    da hast du aber einen sehr sozialen arbeitgeber :top:
    gratuliere,
    liebe grüße
    katjes
     
  17. wessi

    Gesperrter Benutzer

    Registriert seit:
    2. März 2010
    Beiträge:
    269
    Ort:
    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo Elke,



    Das ist leider nicht ganz Richtig, man kann es auch so machen mit der ( Gleichstellung ).

    Achtung:

    Der Antrag muß 3 Wochen vorher gestellt sein!!!!!!!!!!!:top::top::top::top::top:.

    MLG der wessi
     
  18. Elke_63

    Elke_63 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Mai 2012
    Beiträge:
    18
    Gleichstellung

    Hallo Wessi,

    vielen Dank für deine Rückmeldung!! Ich hoffe, es werde es nicht brauchen aber jetzt weiß ich es für alle Fälle. Mein Arbeitgeber ist doch recht sozial, außerdem haben wir eine Behindertenbeauftrage und einen recht wehrhaften Betriebsrat........:top:

    Viele Grüße
    Elke
     
  19. wessi

    Gesperrter Benutzer

    Registriert seit:
    2. März 2010
    Beiträge:
    269
    Ort:
    In Mittelfranken (Bayern)
    Hi Elke,

    habe es gerne gemacht:top::top:.

    So ein Arbeitgeber möchte ich auch gerne mal haben:mad::mad::mad::mad:.

    Ich wünsche die alles gute ( Mit Allem ).

    MLG Der Wessi
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden