Reha abgelehnt - was beim Widerspruch zu beachten?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von francop, 8. Juli 2012.

  1. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Moin Moin,

    meine Reha wurde abgelehnt, das fühlt sich natürlich erstmal blöd an, weil man das ja nicht aus Spaß beantragt, aber nützt ja nix...nun gilt es den Widerspruch einzulegen.

    Hintergrund: Ich habe Rheumatoide Arthritis...bin seit ca.2 Jahren mit Metex und Cortison in Behandlung... Einschränkungen in Job durch Müdigkeit und tw.Schmerzen besonders im Kundenkontakt....keine wesentlichen Ausfallzeiten aufgrund Vertrauensarbeitszeit, aber Einschränkungen in Freizeit/Freundeskreis- deutliche Gewichtszunahme.

    Empfehlung durch Hausarzt: Reha....weil alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind, Physio, Ergo usw. Rheumatologe und Betriebsarzt teilen diese Meinung....(weil auch alle betrieblichen Maßnahmen erschöpft sind (Tastatur, Maus, Arbeitsplatzbegehungen und Schulungen)

    Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und die Krankenkasse (PKV) informiert, die PKV erkennt die Krankheit an, empfiehlt weitere ambulante Maßnahmen (ohne Idee, was das sein könnte) und die DRV lehnt ab. Grundsätzlich wird die Krankheit anerkannt, Empfehlung: Maßnahme zur Gewichtsreduktion und Fortsetzung fachärztlicher Behandlung.

    Nun möchte ich Widerspruch einlegen und bin noch nicht sicher wie genau.

    Hab einen Termin bei meinem Hausarzt und Werksarzt gemacht um übernächste Woche den Termin beim Rheumatologen.

    Werksarzt unterstützt bei dem formulieren.

    Rheumatologe und Werksarzt haben sich beim Antrag bei der DRV noch nicht geäußert, mach es Sinn, dass diese sich nochmal aus ärztlicher Sicht äußern, oder ist das der DRV egal?

    Was muss ich beim Widerspruch neben den Fristen beachten?

    Macht es Sinn sich von der DRV die detailierten Akten zeigen zu lassen, um die Begründung zu verstehen?

    Danke für eure Hilfe

    Francop
     
  2. oleco90

    oleco90 Mitglied

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    Glaube nicht das es Sinn macht erst die Aktensicht zu verlangen (kostet zuviel Zeit), meist wissen die ja selbst nicht warum ses ablehnen. Es wird soviel abgelehnt obwohl es dringend nötig ist und teils sogar von der KK empfohlen. Bei mir ebenfalls vor paar Wochen, mit der Begründung "Therapie nicht abgeschlossen" - wenn's danach geht darf man ja nie zur Reha. :D Ambulante Maßnahmen sind ausreichend und blabla... alles Käse. Ich habe in den WS nur reingeschrieben das ambulant alles ausgeschöpft ist und eine mögliche massive Gefährdung der Erwerbsfähigkeit besteht.Und wenn man das erwähnt mit der Gefährdung dann sollte die DRV eigentlich immer mit im Boot sein, denn die sind in erster Linie daran interessiert das man weiter fleissig Beiträge einzahlt. Würde an deiner Stelle abwarten was deine behandelnden Ärzte dir empfehlen denn die sind ja meist täglich mit sowas konfrontiert.

    Irgendwie hat man es als Patient doch auch mal Dicke wenn mal fortlaufend alles in Bezug auf seine Erkrankung begründen soll. Für die einen (z.B. beim GdB biste nicht krank genug - für die anderen biste dann wieder zu krank)! Das soll mal einer verstehen.. :confused:
     
  3. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Hallo Francop,

    ich schließe mich meinem Vorschreiber an - auf die Gefährdung der Arbeitsfähigkeit hinweisen und ggf. noch einmal ein Statement des Werksarztes und des Rheumatologen beilegen, falls diese wirklich nicht befragt wurden. Hast du diese beim Rehaantrag angegeben?

    Die Akteneinsicht kann nicht schaden, würde aber mit dem Widerspruch nicht warten, bis du die Akten gesehen hast.

    Noch ein Tipp - ich würde, wenn möglich, die "weichen", also schwer fassbaren Einschränkungen wie z. B. Müdigkeit und Gewichtszunahme beim Antrag nicht in den Vordergrund stellen - erfahrungsgemäß tun sich die Entscheider damit leider, leider ein bißchen schwerer als mit "harten" Einschränkungen wie Schmerzen oder Gelenkschäden. Erwähnen natürlich, aber wenn möglich nicht als Erstes.

    Ich hoffe, das hilft dir ein bißchen weiter. Viel Glück!

    Liebe Grüße,

    Birte
     
  4. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    hallo fracop,
    ging mir beim ersten antrag wg reha ganz genau so!!! die waren auch ganz schnell mit der ablehnung.
    auf jeden fall widerspruch einlegen und damit net zu lang warten, denn es gibt fristen die eingehalten werden müssen. sollte eigentlich auf dem schreiben irgend wo mit stehen wie lang das ist. ich hab se nur grad net im kopf, aber sicher meldet sich da noch wer der es weiss. was oleco geschrieben hat finde ich auch klasse, denn dann werden die sicher schnell reagieren u evtll. musst du dich auf einen gutachtertermin einstellen, war ich auch u die schrieb lieber gestern als morgen zur reha. (ob es so wörtlich drin stand weiss ich net, aber so sagte sie es mir:rolleyes: u es ging dann auch wirklich schnell...)
     
  5. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Hallo

    vielen Dank, sehr gute Hinweise....werde nun meinen Widerspruch schreiben. Ich siche noch Formulierungshilfen und dann kann es losgehen.

    Was passiert, wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird? Wenn ich es richtig verstehe, bleibt dann nur noch die Klage, oder?

    Grüße

    Francop
     
  6. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Leipzig
    Hallo Francop,

    eine eventuelle Klage würde ich mir bei einem abgelehnten Reha-Antrag seeehr gut überlegen - möglicherweise hast du ja noch öfter mit der RV zu tun. Ich würde lieber nach einer gewissen Frist einen neuen Antrag stellen.

    Noch etwas - beim Widerspruch würde ich noch darauf hinweisen, dass es darum geht, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, bevor eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt.

    Liebe Grüße,

    Birte
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Reha abgelehnt- was...

    @hallo francop

    stelle erst einmal zur wahrung der widerspruchsfrist einen formlosen wiederspruch!
    "hiermit lege ich gemäß ihrem entscheid vom... zum reahbilitationsantrag vom...
    fristgerecht widerspruch ein.
    zum detallierten wiederspruchsbegehren bitte ich um übersendung des gutachtens,
    was zur feststellung der nichtgewährung der rehabilitationsmaßnahme geführt hat."
    nach deren vorlage, sowie umfassender anwaltlicher beratung werde ich einen
    begründeten wiederspruch einreichen."

    mit frdl.gr......

    inzwischen gehe zum sozialverband, welchen ist egal ob vdk oder sovk, oder
    falls du eine rechtsschutzversicherung hast, am besten zu einen anwalt für sozial-
    recht und lass dich beraten und ggf. bitte um unterstützung.

    ohne einsichtnahme macht es null sinn einen wiederspruch zu schreiben.

    bitte denke daran, du hast verschiedene rechte. du kannst entsprechend deiner
    erkrankung dir 3 rehaorte aussuchen, wo du gern zur "reha" möchtest.
    am zeitpunkt kann man nur was machen, wenn es einen wirklich wichtigen
    grund gibt.

    m.e.n.ist die DRV zur zeit nur zuständig, wenn es sich bei dir um einen
    arbeitsunfall oder einer berufskrankheit handelt, bzw. deine arbeitskraft
    so gefährdet ist, dass du einen rentenantrag stellen musst.

    normal ist das die KK, bei der du den antrag auf eine mediz.reha stellen mußt.

    ich schicke dir mal den link mit:
    http://www.reha-patient.de/02_reha_antrag.php

    da findest du eine menge angaben.

    auch den hinweis, welche dinge erfolgt sein müssen um anspruch auf eine
    stationäre reha zu haben. sie können dir auch eine ambulante reha am
    ort genehmigen. also aufpassen!

    bei weiteren fragen, schicke mir bitte eine pn!

    liebe grüße vom sauri
     
    #7 8. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2012
  8. francop

    francop Aktives Mitglied

    Registriert seit:
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    260
    Vielen Dank, insbesondere die Verbände sind ein guter Tipp, hat da jemand Erfahrungen im Hamburger Raum?

    Die Zuständigkeit scheint bei mir klar zu sein, da die DRV Zuständigkeiten anderer geprüft hat und in meinem Fall kein anderer zuständig ist (so sinngemäß der Wortlaut)

    Bin gespannt auf die Parameter die erfüllt sein müssen wg. stationärer Reha...

    Grüße

    Francop
     
  9. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    francop,

    ob stationär oder ambulant, hat mir mein arzt damals auf den rehabogen geschrieben. denke das hat viel damit zu tun, inwieweit du in der lage bist neben der reha noch deine haushalt etc zu führen

    auch bei der amb rhea gibts dann wieder unterschiede in kleine und große reha. die kleine dauert 2-3 std, laut der techniker

    in hh gibts am berliner tor auch eine reha die ein ableger von bad bramstedt ist. die sollten sich also auch mit rheuma auskennen..wenn eine amb für die in frage kommen sollte.

    soeit ich mich erinnere ist am berliner tor auch eine zweigstelle der drv.

    wo es einen vdk oder einen sovd gibt, könnte man googlen
     
  10. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    abgelehnte reha

    Ablehnen ist oft Methode....sofort Widerspruch, kann man formlos machen und eine nachfolgende Begründung ankündigen.
    Hier muß nocheinmal die ausgeschöpfte Möglichkeit an Ort bekräftigt werden und erklärt werden, daß die Verbesserung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit diese stationäre Maßnahme dringend erforderlich macht. Dein behandelnder Arzt muß quasi anmerken, daß er eine gewisse Verantwortung ablehnt, wenn die Maßnahme nicht genehmigt wird.

    Du kannst, wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird auch Beschwerde führen. Kann man denen richtig Ärger machen.

    Ja denn viel Glück "merre"
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Reha abgelehnt- was...

    @hallo merre

    sicherlich gut, wenn wir francop hier unsre tipps geben:

    aber damit hätte ich echt probleme, weil daraus könte ich nix erlesen..was er nicht schon
    wüsste. außerdem können die kk entscheiden ob ambulant oder stationär, das steht ihnen frei.
    und warum soll der arzt verantwortung ablehnen? das erschließt sich mir nicht ganz.
    andersrum was meinst du "wird auch Beschwerde führen" könntest du das erklären?

    auch für alle anderen, denen es vill. genauso noch geht.

    danke! liebe grüße vom saurier und danke!
     
    #11 10. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2012
  12. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Moin Moin,

    vielen Dank für eure Tips, hab soweit meinen Widerspruch formuliert und die Gutachten der Ärzte zusammen.

    Nu hoffe ich dass es soweit durchgeht...ich werde berichten.

    Beschweren würde ich mich nur, wenn ich mich durch Person X persönlich falsch behandelt vorkommen würde (Im Sinne unfair), da tue ich nicht. Noch denke ich, dass da Menschen sitzen und auf Faktenlage hunderte Anträge die Woche bearbeiten müssen und die schwierige Aufgabe haben zu entscheiden...mag sein, dass da auch Methodik dabei ist, aber sicher nicht von dem Fachangestellten oder deren ersten Vorgesetzten.

    Bin mal gespannt wie das ausgehet.

    Grüße

    Francop
     
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