Nachtdienstbefreiung Atest

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Becky75, 6. Juli 2012.

  1. Becky75

    Becky75 Neues Mitglied

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    Heidelberg
    Hallo,
    so nun ist es wohl soweit. Nächsten Dienstag geh ich zum 2.Besuch zum Rheumatologen. Hab ein komisches Gefühl irgendwie! Muss /will ihn fragen wegen einem Atest wegen Nachtdienstbefreiung, da ich es nicht mer schaffe den Nachtdienst. Ich bin 36 J. und arbeite als Krankenschwester und hab
    die Diagnose : HLA B-27 positiv , seronegative rheumatoide Artritis, Vitamin D-Mangel.
    Weiß gar nicht wie ich fragen soll, mach mir jetzt schon den Kopf verrückt.

    Da im Arztbrief oben die Diagnose drinn steht, geh ich davon aus das ich es hab, nur im Bericht spricht sie wieder,es könnte sein. Ist also nicht 100%ig sicher die Diagnose. ??!!! :confused:Allerdings dürfte sie es dann nur als Verdacht auf..... schreiben.
    Oder was meint Ihr?

    Deswegen denk ich, dass sie es evtl. nicht macht. Oder nicht machen kann
    :(
    Ich muss ja dann auch mit meinem Arbeitgeber sprechen!
    Oh man, dass gibt noch was.
    Hat jemand auch so Erfahrungen gemacht?

    Bis bald Grüße
    Becky
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Becky!
    Bin selber Krankenschwester, allerdings in EMR, ich habe viele Jahre 100% in der NW gearbeitet und kann sehr gut nachvollziehen, daß es mit dem Nachtdienst nicht mehr funktioniert bei dir.

    Ich denke, es kommt nicht auf die Diagnose an, ob sie nun gesichert ist oder nicht, sondern es kommt auf deine Einschränkungen an.
    Liste mal auf, warum dir der ND so zu schaffen macht, dazu gehört natürlich ganz oben hin, daß Du da alleine bist und die Pat alleine lagern mußt, aufheben mußt, wenn sie gestürzt sind etc.

    Außerdem ist die ARbeitszeit in den meisten Fälle länger als im Tagdienst.
    Das solltest Du dir alles aufschreiben, wenn man das dann vor dem Arzt begründen muß, dann fällt einem häufig nur die Hälfte ein.

    Hast Du schon eine GdB beantragt, beim Versorgungsamt?
    Außerdem solltest Du dir langfristig Gedanken machen, ob ein Wechsel in eine Funktionsabteilung, als weg vom Krankenbett für dich nicht besser wäre, auch über eine Umschulung solltest Du dir Gedanken machen.
     
  3. käferchen

    käferchen Guest

    Hallo Becky,
    ich kann Josie nur zustimmen. Ich bin ebenfalls Krankenschwester, habe viele Jahre im Schichtdienst und einige Jahre in einer Funktionsabteilung (aber mit Bereitschaftsdienst und dadurch auch Nachtschichten) gearbeitet. Seit 6 Jahren arbeite ich in einer Ambulanz, 5-Tage-Woche von 8-16 Uhr. Vor 2 Jahren hat man bei mir die Psoriasis Arthritis festgestellt, mit den Beschwerden könnte ich heute nicht mehr im Schichtdienst arbeiten. Habe einen GdB von 40 und ein Verschlimmerungsantrag läuft.
    Im Abschlussbericht einer Reha die ich letztes Jahr durchgeführt habe wurde genau aufgelistet welche Tätigkeiten ich ausüben kann.
    Einige Kliniken haben für Angestellte mit den Erkrankungen wie wir sie haben extra Stellen wo man sich hinversetzen lassen kann, vielleicht gibt es das ja auch in Deiner Klinik.
    Alles Gute
     
  4. Becky75

    Becky75 Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich glaube bei uns gibt es sowas nicht. Ich arbeite in einer Psychiatrie. Aber das mit dem aufschreiben ist eine gute Idee.
    Ich bin einfach so unkonzentriert und müde in der letzten Zeit. Und wenn man dann alleine 30 Pat versorgen muss bzw. Medikamente richten muss, ist es schon hart.
    Ich hoffe sie machts, dann kann ich mich in diesem Punkt entspannen. Das lastet nämlich ganz schön auf meinen Schultern.

    Grüße
    Becky
     
  5. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Becky!
    Ich bin schon 10 Jahre aus dem Nachtdienst und schon damals hat es geheißen, daß Medikamente nicht mehr in der Nacht gerichtet werden dürfen, es ist nunmal eine Tatsache, daß man im Nachtdienst wesentlich unkonzentrierter ist, wie tagsüber, außerdem muß man ständig beim Richten weglaufen, weil es klingelt, dann kannst man gerade wieder von vorne anfangen.
    Die Fehlerquelle ist in der Nacht sehr hoch, deswegen wurde auch eingeführt, daß die Kollegin die die Tbl verteilt, kontrollieren muß, trotzdem wurde es wieder vom Tagdienst übernommen.

    Ich drück dir die Daumen, daß das mit dem Attest klappt.
     
  6. Becky75

    Becky75 Neues Mitglied

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    früher haben wir auch tagsüber gerichtet und irgendwann hat man es auf die Nachtwache abgewälzt. Ich habe es schon öfters im Teams gesagt, dass es sehr schwierig sei, leider stoßt man da auf taube Ohren. Die Leitungen machen ja keine.
    Berichte was am Dienstag raus kommt.
    Danke und Grüßle
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich glaube auch, dass es vom AG aus - eine KANN-Bestimmung ist. Wenn er da nicht mit zieht-sieht es schlecht mit Befreiung vom Nachtdienst aus....

    Was kann dann im schlimmsten Fall bei dir passieren??


    Bei uns (ich bin keine Krankenschweter) gibt es nur Dienstfähig oder Krank- ggf. in Folge EU!!

    LG
     
  8. Becky75

    Becky75 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,
    komm nun vom Rheuma-Doc. Nunja so richtig, keine Ahnung. Sie kann mir kein Atest und nicht mal eine Krankmeldung schreiben. Gibs den sowas? Ich gleich zu meiner Hausärztin gedüst und ihr das Problem geschildert und siehe da, es geht. Hat mich jetzt Krankgeschrieben und hab ein Atest wegen Nachtdienstbefreiung.
    Jetzt hoffe ich, dass es meinem Arbeitgeber reicht was sie rein geschrieben hat.
    Text
    Pat, kann derzeit und bis auf weiters nicht im Nachtdienst eingesetzt werden. Da wegen krankheitsbedingte Einschränkungen der Feinmotorik ( Finger) besteht, die ein Medikamentenrichten stark erschwert.

    Die Medis hat sie auch verändert. Soll jetzt Quensyl 1xamTag nehmen und mit dem Corti hoch auf 20mg. Und im Oktober wieder kommen.
    Jetzt darf ich alle 2 Wochen zur Blutentnahme kommen wegen dem Medik.

    Hab sie auch gefragt wegen meinem HLA B27 positiv gen, sie sagt, es habe nichts mit der rheumatoiden Artritis zu tun. Aber im Internet steht was anderes.

    Also bis bald,
    Grüßle Becky
     
  9. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Hallo Becky,
    dass du HLA B27 positiv bist, ist keine Krankheit.
    Du hast 2 HLA A und 2 HLA B Merkmale auf einem bestimmten Chromosom sitzen und manche davon lassen sich damit verbinden, dass eine bestimmte Erkrankung ausbrechen könnte.
    HLA B27 spielt bei Morbus Bechterew eine Rolle - aber nicht jeder mit diesem Merkmal hat Bechterew. Du hättest dann die Probleme in der Wirbelsäule.

    Also mach´ dir darüber möglicherweise weniger "einen Kopf".

    LG
    Pezzi
     
  10. Becky75

    Becky75 Neues Mitglied

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    Hallo,
    ja in der Wirbelsäule hab ich auch Probleme. Ging sie aber nicht wirklich drauf ein. Naja, warten wir es ab. Grüße Becky
     
  11. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    München
    Hallo Becky,
    ... und welche Probleme hast du in der Wirbelsäule?

    LG
    Pezzi
     
  12. Becky75

    Becky75 Neues Mitglied

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    im unterem Rücken immer morgens schmerzen und wenn ich lange sitze auch.
    Am Anfang dachte ich, es sei das Bett, jetzt nehm ich es hin und hoffe, dass das neue Medik. ( seit heute Quensyl) mir etwas auch dafür hilft. Corti hat da wenig geholfen. Hat sich auf die RA etwas versteift ( mein Doc).Warten wir es ab
    Grüße und Danke
     
  13. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    diese Probleme mit der WS habe ich auch
    Manchmaldenke ich meine Wirbelsäule will im unteren Bereich durchbrechen- wahnsinn Schmerz
     
  14. Plüschfussel

    Plüschfussel Mitglied

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    Mit diesen Attesten müssen unsere Mitarbeiter ersteinmal zum Betriebsarzt.
    Eine Kollegin bekam dieses auf 6 Monate begrenzt ausgestellt, danach nicht mehr verlängert und nach dem Ablauf der 6 Monate
    machten die mit dem Nachtdiensteintragen eine Punktlandung.
    Dh. genau an dem Tag bis dem diese Bescheinigung galt, waren dann die Nachtdienste geplant worden.
    In dem Fall alle die, die ihr anteilmäßig zugeteilt worden wären, wurden nachgeholt.
    Damit keiner der anderen Schwestern und Pfleger benachteiligt bei der Verplanung der Nachtdienste benachteiligt wurde.


    Nach Erschöpfung sämtlicher diagnostischen und therapeutischen Optionen, sind im Einzelfall - in Abstimmung mit dem Spezialisten (Facharzt) - „befristete“ oder „dauernde“ gesundheitliche Bedenken gegen die Fortsetzung des Nachtdienstes zu rechtfertigen.

    Die Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden können und Gründe dafür müssen im Einzelnen aufgelistet werden.
    Bei uns würde das wohl so laufen, daß man das Tabletten stellen ebenfalls aus den Nachtdienstaufgaben herauslösen würde,
    damit das Argument für die Nachtdienstbefreiung wegfällt.


    Ansonsten wäre ich ohne den Schutz durch das Schwerbehindertengesetz. ( 50 % GDB, oder 30 % und Gleichstellung) vorsichtig,
    wenn ich etwas wegen Krankheit nicht leisten könnte.
    Es heißt zwar, daß Krankheit kein Kündigungsgrund sein darf. Aber andererseits kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
    bei eine negativen Gesundheitsprognose kündigen.
    CLICK

    Und selbst wenn die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch darauf haben sich von der Nachtarbeit befreien zu lassen, dann
    kommen die da leider nicht so einfach heraus aus der Geschichte.

    Laut Arbeitszeitgesetz (CLICK)
    brauchen auch Mütter mit Kindern unter 12 Jahren keine Nachtdienste leisten ,sofern kein anderer im Haushalt die Betreuung der
    Kinder gewährleisten kann, und Arbeitnehmer die einen Pflegefall zu versorgen haben ebenfalls nicht.
    Das wird in der Regel damit abgelehnt, daß man ja auch einen anderen Verwandten rekrutieren könnte, Babysitter, Pflegedienst,
    ect.
    Warum der Passus in das Arbeitszeitgesetz aufgenommen wurde, weiß dann eigentlich kein Mensch.

    Ausdrücklich aber wirst Du dort lesen, daß die Freistellung vom Nachtdienst durch einen Arbeitsmediziner bestätigt werden muß.
    Das wird also nun vom guten Willen Deines Arbeitgebers abhängen, ob der sich darauf einläßt.

    Allerdings würde ich bei einem Attest durch den Hausarzt auch davon ausgehen, daß mindestens jeder 2. so ein Attest vom Hausarzt vorlegen würde, schon alleine weil das tagsüber schlafen als nicht sonderlich erholsam gilt und selbstverständlich gesundheitsbelastend ist.
    Bei uns hätte dann nahezu jeder so ein Attest, nur die Rheumatiker nicht, weil deren Ärzte ja meißtens der Ansicht sind, daß man sich ganz besonders viel bewegen muß mit der Erkrankung. ;-))))


    Ich könnte zb. wegen der Pflege meiner Mutter, die ich zu versorgen habe so einen Antrag stellen, aus dem sich ergebenden Rechtsanspruch heraus.
    Das würde damit enden, daß ich von einer Abteilung zur anderen weitergereicht würde, weil kein Team das langfristig mittragen
    wollte. Das würde dann heißen, daß das für die einzelnen Abteilungen nicht tragbar ist.

    Liebe Grüße plüsch
     
    #14 12. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2012
  15. Plüschfussel

    Plüschfussel Mitglied

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    115
    Zu dem Thema ist ein interessantes Urteil ergangen:

    CLICK

    daß man sich jedoch gründlich durchlesen muß, denn natürlich ist das kein Grundsatzurteil.

    Ich ( Krankenschwester/ rheumatoide Arthritis ) habe einen leistungsgerechten Arbeitsplatz erhalten, der unter anderem eine Nachtdienstbefreiung einschließt.- Die beruflichen Einschränkungen sind allerdings umfangreicher und betreffen nicht nur die Nachtarbeit, die in unserem Beruf zu leisten ist.


    Der Weg dazu war folgender:

    Der Betriebsarzt erhielt alle Befunde und riet dann zu einer beruflichen Rehabilitation.
    Den Antrag unterstützte der Betriebsarzt und er beantragte die berufliche Rehabilitation.

    In der Rehabilitation wurde das Leistungsvermögen anhand der Untersuchungsergebnisse
    und Befunde schriftlich beurteilt.
    Es erfolgte eine Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an das Integrationsfachamt
    der Rentenversicherung.
    Mit dem Abschlußbericht der Rehaklinik mußte ich mich an das berufliche Eingliederunsmanagement
    wenden( BEM). (Die zuständige Mitarbeitervertretung wird ebenfalls ins "Boot" geholt.)

    Ich erhielt daraufhin einen leistungsgerechten Arbeitsplatz, der unter anderem auch Nachtdienste
    ausschließt.

    Doch man muß auch hier etwas aufpassen, denn es kann durchaus darauf hinauslaufen,
    daß man einen geringeren Verdienst in Kauf nehmen muß.

    Je nachdem wie das positive und negative Leistungsvermögen im Abschlußbericht der beruflichen
    Rehabilitation ausfällt, kann eine teilweise Erwerbsminderung infrage kommen .

    Andere Kollegen in vergleichbarer Situation erhielten eine Kündigung. Der Arbeitgeber nahm die Zahlung
    einer Abfindung kauf.
    Hier sollte man sich vorher ausführlich erkundigen und beraten lassen.

    Es wurde in diesen Fällen negativ bewertet, daß die Mitarbeiter aus ihrer Erkrankung eine Geheimaktion
    machten und im Vorfeld durch viele einzelne und Langzeiterkrankungen ausgefallen waren.

    Als ich feststellte, daß die körperlichen Belastungen zu groß wurden um das Arbeitspensum weiter zu bewältigen,
    wandte ich mich mit allen Befunden an den Arbeitsmediziner, bevor ich langfristig durch die Erkrankung ausgefallen bin.

    Die Kollegen in vergleichbaren Situationen hatten die Kommunikation mit dem Arbeitsmediziner und dem Arbeitgeber
    abgelehnt und wollten ihre Befunde nicht mit dem Arbeitsmediziner besprechen.

    Ich denke, daß das natürlich auch ein " Schuß nach hinten werden kann.

    Ich sah aber keinen Sinn darin, eine Geheimaktion, die der Arbeitgeber nicht nachvollziehen
    kann aus der Situation zu machen.

    Hätte ich eine Kündigung erhalten, dann hätte ich an der Situation leider auch nichts mehr ändern können, wobei
    eine Kündigung wegen einer Erkrankung OHNE Langzeitkrankschreibung und übermäßige Ausfälle durch
    Krankmeldungen nicht so einfach beim Arbeitsgericht durch zu setzen ist, denn dem Arbeitgeber ist noch kein unzumutbarer Schaden entstanden, den er einem Arbeitsgericht nachweisen könnte.

    In meinem Fall, war der offene und rechtzeitige Kontakt zum Arbeitsmediziner und Arbeitgeber der
    geeignetere Weg.
    Der allgemeine Tenor der Klinik- Mitarbeiter lautete: "Der Betriebsarzt unternimmt nichts." und " Man
    darf dem Betriebsarzt / Arbeitsmediziner auf keinen Fall etwas über seine Befunde erzählen."

    Das kann ich SO nicht bestätigen.
    Der Arbeitsmediziner leitete nachdem er Einsicht in die Befunde erhalten hat, alle nötigen
    Maßnahmen und Schritte ein, und sorgte für die Einhaltung der Leistungsbeschränkungen, die ich
    habe, und half mir bestimmte notwendige Untersuchungen/Diagnostik zu erhalten, bei denen sich der
    niedergelassener Arzt wegen der Budgetierung eher wie Kaugummi gezogen hätte.

    Liebe Grüße Plüsch
     
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