Was kann ich tun,wenn ich die Kündigung bekomme,wegen Fibromyalgie?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Neumi, 4. Juli 2012.

  1. Neumi

    Neumi Neues Mitglied

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    hallo und liebe Grüße,
    ich bin seit August 2011 an Fibromyalgie erkrankt und war bisher 2 mal richtig krank geschrieben,jetzt scheine ich meine Arbeit deswegen zuverlieren,nehme 2 Schmerztabletten und extra Antidepressiva,wie soll ich mich verhalten?
    Danke euch im vorraus
     
  2. hexy1975

    hexy1975 Neues Mitglied

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    Hallo Neumi

    Hast du eine Rechtschutzversicherung?
    Geh doch mal zum Amt und hol Dir ein Antrag auf Schwerbehinderung, wenn Du 50 bekommst meine ich können sie dich nicht mehr kündigen. Ist euer Betrieb denn groß, sodas du vielleicht in eine anderen Abteilung arbeiten kannst?

    Lieben Gruß
    Marina
     
  3. Esuse

    Esuse Mitglied

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  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    auch der kündiungsschutz gibt keine 100%ige sicherheit.

    aber auf alle fälle versuchen.
     
  5. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ganz kurzer hinweis ...

    neumi schreibt in der schweizer länderecke, das deutsche recht wird
    wahrscheinlich nicht greifen ;)

    lg marie
     
  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    ups, danke marie.

    kommt wenn ma nur die topics liest und nicht die überschriften, des unterforums *hüstl*
     
  7. qmichael

    qmichael Neues Mitglied

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    Würde da einen Anwalt konsultieren falls möglich, oder sonstige Beratung in Anspruch nehmen. Kenn mich da bei .ch auch nicht aus.
     
  8. Neumi

    Neumi Neues Mitglied

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    Sachsenmädel

    Ich danke euch für die vielen Tipps und Ratschläge..,ich muß sehen wie es wird,erstmal 14 Tage Urlaub..da kann er mich ja eigentlich nicht kündigen..
    ich grüß euch alle lieb:top:
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Was lkann ich tun, wenn...

    @hallo neumi,
    viell. solltest du einmal in eurem länderrecht googeln, was es hierzu an
    aussagen und rechtliche regelungen gibt? ebenso zum dem behindertenrecht

    eine 100 %`tige sicherheit gibt es prinzipiell nicht, auch nicht im urlaub!

    aus krankheitsgründen zu kündigen, würde bedeuten du bist wochenlang und
    länger krankgeschrieben, oder aber sehr oft nacheinander.

    linkhttp://www.rheuma-online.de/forum/forums/57-Renten-und-Rehabilitation

    schau bitte einmal hier im forum nach, was du eventuell dazu findest bzw.
    schreibe doch mal estelle eine pn, viell. hat sie da erfahrungen gemacht und
    ihr könnt euch austauschen?

    zum deutschen recht könnte ich dir ne menge helfen. so aber dich leider nur
    ans internet verweisen. viell. findest du auch noch andere foren, die sich
    mit dem thema beschäftigen.

    liebe grüße vom sauri:)
     
  10. Sulander

    Sulander Neues Mitglied

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    Hallo Neumi


    Die Schweiz hat Probleme mit der Annerkennung von Fibromyalgie.Also vom Arzt wegen Krankheit (falls jemand bei Dir nachfragt
    allgemeine Schmerzen) bis auf weiteres (ohne genaues Datum krankschreiben lassen, kein Wort von Fibro erwähnen, der Arzt untertsteht der Schweigepflicht, er darf nur Auskünfte erteilen wenn Du ihn schriftlich vom Arztgeheimniss ausdrücklich entbindest.
    Die Zeit nutzen und einen sehr guten Anwalt für Sozialversicherungsrecht suchen.Der Arbeitgeber darf Dir im Krankheitsfall nicht künden jedenfalls geht das eine Weile.Wichtig guter Arzt u. Anwalt.

    Viel Erfolg wünscht Dir Sulander
     
  11. Neumi

    Neumi Neues Mitglied

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    Ich bin aus dem Urlaub wieder zurück und er war wunderbar in Schweden nur leider zu kurz..,mein Chef brummt mir natürlich gleich wieder 10 h jeden Tag auf..ich weiß nicht was ich noch machen soll,wir sind nur ein 2 Mannbetrieb im mom.,wohne nicht in der Schweiz sonder in Deutschland in der Sächsischen Schweiz bei Dresden :),ich muß erstmal sehn wie es weiter geht,vielleicht ist man zu dumm zum Arzt zugehn und mein Chef nutzt das aus..in dem Alter ist es eben auch schwer,was neues zufinden, auskurieren kann ich eh die Krankheit nicht,wie ich es gelesen habe nur lindern
     
  12. nio

    nio Mitglied

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    hoi

    Gang mal vor Arbeitsgericht, das darf ein Arbeitgeber gar nicht dich wegen der krankheit zu kündigen.
    Und wichtig nehme deine kündigung des arbeitsgeber mit und vor alem die krankschreibungen.
    dass sie ganz wichtigi beweise.
    und wenn en rechtschuz hesch chasches au über die lo laufe.
    aber mach da öbis dergäge das gat nid.
    lg nio
     
  13. kukana

    kukana in memoriam †

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    Kann es sein, dass du aus Versehen im Schweizer Forum gepostet hast, falls ja sag mir Bescheid, ich verschiebe es in die deutsche Abteilung.

    Gruß Kukana
     
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