Hallo zusammen, ich bin so enttäuscht. Habe jetzt ein halbes Jahr gewartet seit Antragstellung und heute kam der Bescheid. Es werden nur 20 % bewilligt. Nur Fibro haben sie anerkannt. Nicht die Arthrose/Arthritis, den Hashimoto oder die anderen Erkrankungen. Da werde ich mir jetzt mal einen Termin bei der VDK machen und Widerspruch einlegen.
hallo inged, es werden keine diagnosen an sich anerkannt, sondern die einschränkungen die du dadurch hast. vielleicht habt ihr ( du oder auch dein arzt) nicht genügend erläutert, was für schwierigkeiten bestehen. für den hashimoto steht nichtmal etwas in der tabelle, also nen richtwert. es steht da, dass über- oder unterfunktion in der regel gut einstellbar sind und somit keine beeinträchtigungen zu erwarten sind. http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.15.htm#schilddruese habe selber hashi und wirkliche beeinträchtigungen habe ich nicht. zudem werden die punkte ja nicht addiert. also 20 für fibro und evtl 20 für arthritis werden nciht automatisch 40. aber vdk ist shcon mal ne gute sache
hallo inged, ja, das ist ja echt blöd! ich würde an deiner stelle auch auf jeden fall widerspruch einlegen nach entsprechender beratung durch den vdk. das frisst kein heu und vielleicht haben sie ja doch noch ein einsehen und gehen auf 30. dann wärst du wenigstens gleichgestellt, das wäre ja was. ich habe psa und warte auch auf meinen bescheid und rechne auch nicht mit den absoluten hammer-prozenten, aber mit 30 kann man schon was anfangen. viel glück!
Hallo Ducky, ich habe mich hinterher schon blöd gefühlt, weil mein HA den Antrag ausgefüllt und abgeschickt hat. Zuerst war ich erleichtert, dass er das macht, aber hinterher hab ich noch gedacht, dass das ziemlich ungeschickt war. Er kennt zwar meine Krankheiten, die ganze Palette, aber nicht die Einschränkungen, die ich dadurch habe. Aber durch Rückschläge lernt man eben besser :o @Mimi: viel Glück für deine Prozente.
Naja, ganz so ist das auch nicht. Man kann wohl Gleichstellung beantragen aber das kann auch abgelehnt werden. Ich hab auch nur 20 gekriegt ( und das, obwohl ich zu dem ganzen Formularkram noch 5 ! Seiten rangetackert habe, so von wegen Einschränkungen und Auswirkungen auf privates und berufl. Leben) und bin auch grad im Widerspruch. Jetzt warte ich gespannt drauf, was kommt..... Hey Inge, ich drück dir die Daumen, dass dein Widerspruch Erfolg hat
Hast Du keinen Jammerlappen mit abgegeben? Mach das bitte beim Widerspruch unbedingt, ein Schreiben, in dem Du Deine Einschränkungen schilderst. Bei meinem Mann wurde die Gleichstellung abgelehnt, weil er nicht auf einem für die Gleichstellung geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt war (ist inzwischen Rentner). Ich habe sie nicht beantragt.
Hallo inged Du solltest sofort in Wiederspruch gehen und Deine Krankengeschichte noch einmal aus Deiner Sicht schildern. Ich habe die Anträge generell alleine ausgefüllt,dabei auf gelistet wo und was meine Beschwerden aus machen, und nur die Ärzte auf geführt ,die man anschreiben soll . Aber Hashimoto wurde auch bei mir nicht angerechnet , das ist eine Krankheit , die bei richtigen Medikamenteneinstellung schon Beschwerden lindern kann. Wenn nicht stelle nach einem halben Jahr ein Verschlechterungsantrag , meist kommt bei unserer Krankheit eh laufend neue Sachen dazu. Ich habe mich auch langsam mit 30% hach getastet und bin jetzt bei 60 %. Und da ich nun arbeite , bringen sie mir nicht viel. Lg. der delphin
hallo ihr Lieben, danke für euren Zuspruch. Ja ich war wohl zu faul, um den Antrag selbst auszufüllen und habe meinem Arzt vertraut. Aber das passiert mir nicht noch mal. Dienstag muss ich eh zur Blutentnahme, dann sprech ich noch mal mit ihm, dann gehts zur VdK und da kann ich dann gleich den Krankenhausaufenthalt von diesem Jahr mit zu den Unterlagen geben. Denn der ist da noch gar nicht bei. Das ganze hat ja fast 6 Monate gedauert Ich halte euch auf dem Laufenden.
nur 20% GdB bewilligt @hallo inged, so wie alle anderen, kann ich mir vorstellen, dass du erstmal traurig und auch enttäuscht bist. sicherlich hast du erstmal die vermutung, dass dein arzt hier nicht richtig geschrieben hat. aber ich muss hier vor allem @ducky unterstützen und recht geben! dein doc schreibt im rahmen seiner ärztlichen tätigkeit und seiner einschätzung deiner person gegenüber, wie er diese behinderung/krankheit einschätzt und bewertet. das wird auch nicht falsch sein, da er gar nicht anders schreiben kann. es kommt nicht drauf an, was du an krankheiten hast!, also die anzahl und daraus ev. resultierenden %'te der behinderung. nicht jede krankheit führt zu einer bewertung! es gab ca. 2001 eine novelierung des Schwerbehindertenrechtes. dabei wurde die bewertung von krankheiten und behinderungen grundsätzlich verändert. einzig und allein, auf einen grad der behinderung, wird anerkannt, wenn die krankheit oder behinderung zu einer einschrenkung im tgl.leben oder im arbeitsleben führt. diese behinderung muss nachvollziehbar sein. es reicht auch nicht nur zu schreiben, ich habe dies und jenes. eine prozentule einschätzung erfolgt zwar, letztendlich wird aber aus dem gesamtergebnis der einschätzugn ein %' satz ermittelt, der deiner person entspricht.(berücksichtigung auf job, haushalt, tägl.leben) auch das fällt eben bei jedem anders aus. ich denke dein arzt hat erst mal richtig gehandelt. denn auch bei arthritis, gibt es versch.einstufungs %'te je nach dem schweregrad. soll heißen: es gibt ein gutachtertabelle, nach der verschie.erkrankungen in ihrem grad bewertet werden. arthritis ist nicht arthritis... sicherlich kannst du den vdk einschalten und solltest du auch. aber auch selbst bei 30% anerkennung ist es nicht sicher ob du die gleichstellung beantragen kannst. das geht nur, wenn du im fall einer kündigung einem arbeitnehmer mit selbiger aufgabe ohne behinderung gleichgestellt werden kannst, damit du nicht gekündigt wirst. ansonsten, ist gleichstellung nicht möglich. diese gleichstelltung wird beim arbeitsamt beantragt, wenn es zur kündigung durch den ag kommen sollte. eine neubewertung der %'te hat auch nicht mit "dem einsehen" eines amtes zu tun, eher mit dem tatsächlichen vorliegen einer beh./erkrankung und deren auswirkung. die im übrigen, bei jedem anders ausfällt. vorsicht, nach nur einem halben jahr einen erneuten antragstellung auf verschlimmerung stellen zu wollen! das macht nur sinn, wenn zu den bereits genannten behinderungen/krankheiten "neue" erkrankungen dazugekommen sind, die eine erneute einschätzung notwendig machen oder aber die bisherigen behinderungen/krankheiten sich in ihren auswirkungen wesentlich verschlechtert haben. bei einer verschlimmerung solltest du auch diese nur benennen. ich will auf keinem fall dir hier deinen mut nehmen, sondern deutlich machen, was ein antrag auf verschlimmerung bedeutet. das amt wird, wenn erneut alles wieder aufgezählt und beschrieben wird, diesen antrag erneut negativ bescheiden. das ist nunmal gängige praxis. prinzipiell steht ja geschrieben, dass man dem amt melden mus, wenn sich der zustand gebessert hat und wenn man da nicht aufpasst und kurz hintereinander "verschlimmerungsanträge"stellt, kann es passieren, dass man tatsächlich einem gutachter vorgestellt wird. dies ist normal nicht üblich. nicht nur eine kostenfrage , sondern verlängert das antrags- verfahren nur unnötig. normal wird nur nach "aktenlage" durch s.g. "gutachterärzte" bewertet, die sich mit den auswirkungen einer behinderung/erkrankung schon sehr genau auskennen. dieser gutachter prüft dann aber sehr genau beim antragsteller, ob die behinderungen/auswirkungen wirklich so sind. da kann es passieren, dass eine bereits bestehnde behinderung aufgrund einer verbesserung nun anders eingestuft wird. ich würde dir empfehlen, spreche mit dem vdk, du hast nach dem bescheid 4 wo frist, um ggf. dagegen widerspruch einzulegen. das kannst du erstmal formlos ans amt schicken und eine ausführliche begründung, nach dem beratungsgespräch einreichen. wichtig: du musst dann benennen was außer bereits die bewerteten behinderung schlechter ist! nicht noch einmal alles von anfang an auflisten! hier kann ich dir nur raten. ob man 5 seiten oder 2 schreibt, entscheidend sind fakten! diese werden ggf. auch beim arzt erfragt. du solltest dann sicherheitshalber, den ärzten die ev.durch das amt befragt werden könnten, eine kopie deines "vorganges" übergeben. gut möglich, dass dann der jeweilge arzt, sich daran langhangelt. kann aber auch sein, dass er aus ärztlicher sicht, eine andere meinung vertritt. manchmal ist es leider so, dass wir unsere behinderungen anders sehen, aber das amt, eine "medizinische!" einschätzung benötigt. informationen kannst du dir aus dem SGB IX dazu holen und aus den Gutachterlichen Grundsätzen zur Begutachtung der Schwerbehinderung. dies info's, die ich dir hier gebe, sind keine erfindungen meinerseits, sondern beruhen zum einen, auf der grundlage eigener tätigkeit als sb-beauftragter und aufgrund von informationen einer anwältin des vdk, die sich im anwalts- verfahren mit dem landesamt sehr gut auskennt. also auch kein wissen, was eventuell wikki oder ander seiten preisgeben. ich drücke dir die daumen und allen anderen, die zur zeit sich in ähnlicher situation befinden, dass ihr zu euren richtigen einschätzungen kommt! schreibt mir eine pn, wenn ihr fragen oder ähnliches habt. ich antworte euch gern darauf. sauri
vielen dank, lieber saurier, für deinen wie immer super informativen und sicher hilfreichen beitrag! in dem ganzen behördendschungel ist es oftmals schwer durchzublicken...
Hallo Sauri, ich kann mich dem Dank nur anschließen. Mir geht es eigentlich hauptsächlich darum, dass frühzeitig dokumentiert wird, dass bei mir gesundheitlich nicht alles ist, wie es sein sollte. Und nicht erst, wenn ich überhaupt nicht mehr kann. In der Reha wurde mir gesagt, dass ich unbedingt die GdB beantragen sollte. Ich werde bei dem Widerspruch meine Einschränkungen darlegen und abwarten, was passiert. Zumindest liegt dann schon mal etwas vor und ich habe etwas in der Hand. Denn besser werden ja die chronischen Erkrankungen eher nicht Und nochmals vielen lieben Dank für deine ausführlichen Infos
GdB Hallo, das Wesentliche bei der ganzen Angelegenheit ist das Problem des Nachteilsausgleiches. Quasi - was habe ich gegenüber "früher" aufgrund meiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Nachteile. Ansonsten hat Saurier mit der Problemschilderung recht. Aber es kommt auch auf die Sicht des Sachbearbeiters an und die Interpretation der geschilderten Beschwerden. Leider sind hier länderunterschiedliche Sichtweisen und eine teils fragliche bürokratische Antragsabwicklung (zu lange, zu ungenau) festzustellen. Die Antragstellung sollte in Form einer Schilderung der Beschwerden, entsprechend der Erkrankungen erfolgen. Das zusätzlich bzw. als Ergänzung zum Antrag. Was kann ich, warum nicht oder nur noch eingeschränkt...? Auch die zu den verordneten Medikamenten angegebenen möglichen Nebenwirkungen können berücksichtigt werden. Direkte medizinische Einschätzungen aufgrund der allgemeinen Angaben muß das zuständige Amt selbst einholen. Um zu Deinem Poblem genauere Antworten geben zu können bräuchte es mehr Angaben. Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit stelle ich desöfteren für "Andere" solche Anträge, auch schon für User von "ro". Man kann auch bezüglich eines bearbeiteten Antrages Beschwerde führen...hatten wir such schon Erfolge. Ja wenn nicht weiterkommst...schreibst ne PN Gruß aus Berlin "merre"
Vielen Dank für eure Antworten. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden. Was mir etwas schwer fällt ist, dass ich die Einschränkungen, die die ganzen Erkrankungen mit sich bringen, beschreiben soll. Aber für mich ist das ja schon fast normal. Ich kann halt nicht unter vielen Leuten sein, Termindruck ist für mich totaler Mist, körperliche Anstrenungen, langes Sitzen, stundenlange Konzentration, geht alles nicht mehr. Um einigermaßen beweglich zu bleiben, muss ich mindestens 3 x in der Woche Sport machen, incl. Krankengymnastik. Ich bin fast nicht mehr in der Lage, jeden Tag mit den Hunden zu gehen, weil mir einfach nach dem Büro die Kraft dazu fehlt. Aber wie macht man das und noch vieles andere jemanden klar, für den das alles total normal ist.Der kann sich das doch vermutlich gar nicht vorstellen, dass man darunter leidet. Von den Schmerzen mal ganz abgesehen.
das ging mir auch so, ich habe das wochenlang vor mir her geschoben und immer nur ein paar zeilen geschrieben. irgendwann konnte ich mich dann aufraffen und habe alles in einem rutsch fertig gemacht. das ging aber auch nur deshalb, weil ich gerade relativ locker war und nicht gerade im schub steckte. du schaffst das!
hallo zusammen, gestern haben wir die Unterlagen wieder zurückgeschickt. Mein Hausarzt hat auf der Stellungnahme geschrieben, dass die Fibromyalgie ziemlich unterbewertet wurde und noch einiges mehr. Und er hat geschrieben, dass er 50 % für angemessen hält. Jetzt heißt es wieder warten.
Hallo inged, leider ist es manchmal ein Kampf um die Grade. Mir sind vor über 10 Jahren auch 20-(damals hiessen sie noch Prozente) zugesprochen worden, wegen einer anderen Erkrankung. 20 GdB vergibt man schnell da die Bearbeiter davon ausgehen damit ist der Antragsteller erstmal zufrieden gestellt. Das habe ich schon häufiger gehört. Das es dem Antragsteller im realen Leben nix nützt ist egal. Mittlerweile habe ich 30, dann 40 GdB wegen einer PSA bekommen und ein Verschlimmerungsantrag läuft. Immer Widerspruch einlegen und wenn der abgelehnt wird, nochmals Widerspruch einlegen. Mag der Sachbearbeiter das dann nicht mehr entscheiden wollen oder können geht das ans nächste Sozialgericht. Wenn von dort eine Absage kommt kann man nur noch klagen. Habe ich nicht gemacht sondern nach einigen Monaten einen erneuten Verschlimmerungsantrag gestellt. Gehts halt wieder für alle von vorne los. Ich habe eine gute Schwerbehindertenvertretung in meiner Firma, sie hat gemeint dass die Sozialgerichte auf Jahre voll sind mit derartigen Klagen. Mein Schwager hat M.Bechterew und sofort nach der ersten Antragstellung 50 GdB bekommen, ich weiss nicht wo sie ihre Massstäbe ansetzen. Durchhalten ist immer wichtig, drücke Dir die Daumen Viele Grüsse vom Käferchen
Hallo Käferchen, es kommt wohl bei der Bemessung darauf an, welchen Wissensstand der Bearbeiter hat. Bei mir wurde der Hashimoto gar nicht berücksichtigt. Schilddrüse raus und weg sind die Probleme Es sollen sogar schon Fibro-Patienten direkt 50 % bekommen haben, mit nur dieser einen Erkrankung (laut Sozialberatung in der Reha).
Hallo inged, habe diverse Autoimmunerkrankungen seit meiner Kindheit, darunter auch den Hashimoto-wurde nie berüksichtigt, auch den späteren Bluthochdruck. Die Bearbeiter haben einen Katalog und da scheinen Hashimoto etc. eh mal schon rauszufallen. Wie ich vorhin geschrieben habe, mein Schwager hat mit Bechterew direkt 50 GdB bekommen, und ihm gehts nicht schlechter wie mir, und ich muss kämpfen. Kommt wohl immer auf das Amt an was bearbeitet. Viele Grüsse Käferchen
Hallo zusammen, ich möchte euch heute von einem Erfolg berichten. Mir wurden jetzt die 20 % nur auf 30 % erhöht, aber mit dem Zusatz einer dauerhaften körperlichen Bewegungseinschränkung. Das gibt zumindest mal einen steuerlichen Vorteil. Ich freu mich über die 30 % und den Zusatz.
hey, das ist ja prima! ich habe mit meiner psa auch 30% mit diesem zusatz. das ist doch schon mal ein ganz schöner einstieg! ich habe mich damit erstmal zufrieden gegeben und werde irgendwann (abhängig von der weiteren entwicklung) einen verschlimmerungsantrag stellen, das kann man ja fast jederzeit.