Bewertung Biologicals für RA durch IQWIG / GB

Dieses Thema im Forum "Biologika und niedermolekulare Wirkstoffe" wurde erstellt von Marie2, 27. Juni 2012.

  1. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Schreiben vom 21.05.2010 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln in der Zweitlinientherapie bei der rheumatoiden Arthritis beauftragt.


    die mit einiger spannung erwarteten berichte sind seit heute da,
    ich werde mir die dokumente heute abend in ruhe durchlesen,
    wer interesse hat, und "sein" biologica recherchieren möchte, hier sind die links......



    kurzfassung vorbericht (43 seiten)

    https://www.iqwig.de/download/A10-01_Kurzfassung_Vorbericht_Biologika_Zweitlinientherapie_bei_rheumatoider_Arthritis.pdf




    übersicht berichtsdokumente

    https://www.iqwig.de/a10-01-biotechnologisch-hergestellte-arzneimittel.986.html?tid=1280&phlex_override_command=element


    Pressemitteilung
    Grundsätzlich positive Effekte bei den meisten Wirkstoffen / Allerdings fehlen Langzeitdaten und belastbare Direktvergleiche

    Bei fünf Wirkstoffen (Abatacept, Adalimumab, Certolizumab pegol, Golimumab und Tocilizumab) ließen sich Belege für einen Nutzen bezüglich der Zielkriterien Remission, Symptome (z. B. Schmerzen, Schwellungen der Gelenke, Morgensteifigkeit), körperlicher Funktionsstatus und/oder Lebensqualität ableiten. Bei den weiteren vier Biologika (Anakinra, Etanercept, Infliximab und Rituximab) gab es zwar keine Belege, aber Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen Vorteil in Bezug auf mindestens eines der Zielkriterien. Bei vier Wirkstoffen (Adalimumab, Certolizumab pegol, Infliximab und Tocilizumab) zeigten sich aber auch mindestens Anhaltspunkte für Schäden durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen... weiterlesen....
    Pressemitteilung


    nachtrag:
    warum ist das für uns interessant, um nicht zu sagen wichtig:
    die vorberichte werden dem gemeinsamen bundesausschuss vorgelegt.
    dieser entscheidet welche medikamente in den leistungskatalog der krankenkassen aufgenommen werden. mittel die nicht im leistungskatalog enthalten sind werden von den krankenkassen nicht bezahlt. die entscheidung des GB geht auch an das gesundheitsministerium, dies hat ein beanstandungsrecht innerhalb einer bestimmten frist.

    lg marie
     
    #1 27. Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2012
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