http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können unter anderem sein: wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten, behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz, dauernde verminderte Belastbarkeit, Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit, auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter, eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung. Wichtig für die, die lediglich einen GdB von 30 oder 40 haben und oft Fehlzeiten haben, Kündigungsandrohungen bekommen. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass sich die Firma bei einem Gleichgestellten wirklich "netter" verhält. Gruß Kukana
Meine Gleichstellung wurde abgelehnt, nun überlege ich wie ich den Widerspruch verfasse. Hat jemand einen Vorschlag oder schon ähnliche Erfahrungen gemacht, das ihm die Gleichstellung abgelehnt wurde?
Hallo Stani, Für eine Gleichstellung wird ja deinem Arbeitgeber ein Fragebogen vorgelegt, wenn er darin bestätigt, dass dein Arbeitsplatz nicht von Kündigung bedroht ist, kann eine Gleichstellung abgelehnt werden. Frag nochmal nach dem Grund der Ablehnung. Gruß Kukana
Hallo stani, schau mal nach unter "Sonderkündigungsschutz" aus Mai 2011, da hab ich mal was zum Thema Gleichstellung 30/ 40 geschrieben. Viell. hilft Dir das weiter. LG Juliane.