GdB abhängige Nachteilsausgleiche

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von kukana, 19. Juni 2012.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    Aktuell gibt es eine neue Liste für 2012 hierüber. Ich stell das mal gesondert ein, in der Linksammlung gehts schon mal unter.

    Als PDF zu laden:
    www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

    Angemerkt werden die Steuerfreibeträge, Finanzierungshilfen, Sozialtarife.

    Gruß Kukana
     
  2. sunshine

    sunshine Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2012
    Beiträge:
    13
    Ort:
    Hessen
    Hallo Kukana,

    Habe heute meinen GdB 50 bekommen, da ich nur auf 400€ Basis arbeite, habe ich etwas an anderen Vorteilen davon?
    Fahrzeugsteuer?
    Einkommensteuer von meinen Mann, ändert sich da etwas?
    Muß ich das der Krankenkasse melden?
    Wäre Dir dankbar für deine Antwort, damit ich weiss, was ich jetzt machen muß!

    VlG sunshine
     
  3. kaufnix

    kaufnix Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2012
    Beiträge:
    481
    Ort:
    Zentralbayern
    Servus sunshine,
    bin zwar nicht Kukana aber vielleicht doch eine Antwort von mir ;).

    Die "reine" Lehre (Privatwirtschaft na ja :o). Wenn in Deinem Arbeitsbereich ein Tarifvertrag gilt, dann ist dieser mit seinen Bestandteilen auch auf 400,-- Euro-Kräfte anzuwenden. Dies bedeutet, dass Du jetzt einen höheren "verrechenbaren" Urlaubsanspruch hast. Ob Dein AG diese "reine Lehre" aber berücksichtigt, weiß ich nicht. Wir im öffentlichen Dienst halten uns natürlich daran :rolleyes:
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    Wenn ihr zusammen veranlagt werdet, dann kann der GdB von 50 angerechnet werden beim Ehepartner(also dir), d.h. dein Mann hat einen weitern Betrag den er in Abzug setzen kann. Bei der Kfz Steuer weiß ich nicht wie das läuft, wenns Fahrzeug über dich angemeldet ist könnte es sein, musst du aber mal bei der Behörde anfragen.

    Die 5 Tag zusatzurlaub gelten soweit ich weiß auch bei 400 Eurokäften. Da bitte den Betriebsrat mal fragen oder in deinen Arbeitsvertrag schauen.

    Gruß Kuki
     
  5. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo,

    bei der KFZ-Steuer gibt es die Ermässigung nur mit dem "G",
    das Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen sein.

    LG Heidesand
     
  6. sunshine

    sunshine Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. Juli 2012
    Beiträge:
    13
    Ort:
    Hessen
    Vielen Dank euch allen!!

    VlG sunshine
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @Änderung der Einstufung für Schwerbehinderte
    in der "Versorgungsmedizin-Verordnung"

    Offenbar ist die Katze fast aus den Sack gelassen. Dem VdK liegen erste Infos vor, wie sich das Ganze zukünftig gestalten soll.
    Es macht ein sprach- und fassungslos, denn erworbene GdB's und Nachteilsausgleiche sollen in der Tat reduziert werden.Nicht nur bei Neuanträgen, sondern, so wie beteits vermutet, auch bei Menschen mit einem bewillgten GdB.
    Wenn man liest, wie sich das zukünftig gestalten soll, fällt einem fast nichts mehr ein! Ein GdB von einem Hilfsmittel abhängig machen zu wollen, wo jeder weiss wie "spendabel" die KK sind und man oft um Hilfsmittel kämpfen muss.
    In Zeiten wo von Inklusion geredet wird, tritt man uns mit Füssen.
    Wer in Gottesnamen hat sich diesen Unfug ausgedacht?
    sauri, ich bin sprachlos
     

    Anhänge:

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden