ambulante Vorsorgeleistungen im Ausland

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von catlittlelion, 12. Juni 2012.

  1. catlittlelion

    catlittlelion Neues Mitglied

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    12. Juni 2012
    Beiträge:
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    Reichshof
    Hallo Ihr Lieben alle!

    Kürzlich stellte ich bei meiner Krankenkasse den oben beschriebenen Antrag für einen 3wöchigen "Kurlaub". Auf grund eigener äußerst positiver Erfahrungen wählte ich als Ziel das in den Niederlanden gelegene Arcen, wo sich ein Thermalbad mitsamt Kurarzt und groß angelegter physiotherapeutischer Abteilung befindet. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da die Niederlande nicht zu den zwischen den Krankenkassen im Jahr 2004 abgeschlossenen Vertragspartnern zählt. Als Alternative wurde mir allen ernstes Polen und Tschechien angeboten (liegt ja geradezu um die Ecke ...).

    Kann mir jemand sagen, ob es sich bei dem Thermalbad Arcen um eine im Sinne des Sozialgesetzbuches anerkannte Einrichtung handelt? Im Netz ist hierüber bisher nichts zu erfahren. Denn wenn dem so ist, könnte ich trotz der Ablehnung des "Kurlaubs" die Rückerstattung der Kosten der in Arcen durchgeführten physiotherapeutischen Untersuchungen und Behandlungen durch meine Krankenkasse einfordern.

    Liebe Grüße
    Cat
     
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