Kündigungsgefahr im öffentlichen Dienst (Bundesbehörde)

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Büroliesel, 10. Juni 2012.

  1. Büroliesel

    Büroliesel Neues Mitglied

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    Hallo alle zusammen,

    ich habe hier eine spezielle Frage, die sicher nur jemand aus den Bundesbehörden beantworten kann. Wir sind so klein, dasss wir keine Behindetenvertrauensperson haben.

    Ich habe PSA und verschiedene Arthrosen. Bis jetzt habe ich es vermieden, öfter zu fehlen und habe mich immer ins Büro geschleppt. Jetzt merke ich aber, dass mir doch die Kräfte schwinden und ich Schmerzen, Müdigkeit etc. nicht immer "wegdrücken" kann.
    Wir sind eine sehr kleine Oberste Bundesbehörde und ich arbeite als Assistentin des Chefs, mich vertreten kann nur meine Kollegin, die nur halbe Tage arbeitet. Ich weiß, dass mein Chef überhaupt keine Skrupel hat/hätte, mich zu kündigen wenn er denn könnte.
    Bis jetzt - wie schon geschrieben - habe ich mich nur ganz ganz selten krank schreiben lassen, die meisten Arztbesuche - wenn sie länger dauern - habe ich über genommene Urlaubstage erledigt.

    Nun also zu der konkreten Frage: Könnte er mir kündigen, wenn ich öfter fehle als bisher? Eigentlich ist der Arbeitgeber ja die Bundesrepublik Deutschland. Mir geht es nicht um eine Umsetzung, das wäre mir gleich. Nur eine Kündigung wäre natürlich die Katastrophe. Ich bin im Übrigen 55 Jahre alt.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Das wäre schön.

    Einen schönen Sonntag noch und euch allen schmerzfreie Zeiten.

    Büroliesel
     
  2. anurju

    anurju anurju

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    Hallo Büroliesel,

    mein Rat: du solltest einen Schwerbehindenausweis beantragen...
    Mit dem Status als Schwerbehinderte genießt du einen gewissen Kündigungsschutz und zudem ist schon ab Antragsstellung die Schwerbehindertenbeauftragte für dich zuständig.
    Diese hat in meinem Fall wertvolle Tipps für mich gehabt und auch bei meiner Wiedereingliederung hilfreich agiert.
    So gab sie mir z.B. den Tipp beim Antrag auf Feststellung des GdB (Grad der Behinderung) wirklich alle konkreten Einschränkungen zu benennen.
    Zum Glück haben meine Ärzte auch sehr aussagekräftige Gutachten erstellt, sodass ich einen GdB von 50 (unbefristet) erhielt.
    Allerdings habe ich zum Rheuma auch noch eine massive orthopädische Einschränkung (Schrottknie...).
    Neben einem gewissen Kündigungsschutz stünden dir evtl. auch (je nach GdB) andere Nachteilsausgleiche zu - z.B. 5 Tage mehr Urlaub, früherer Eintritt in die Rente, steuerliche Vorteile...

    Ich denke, den Antrag solltest du zeitnah stellen - ab dem Termin gilt der Schutz (auch rückwirkend).
    Gutachten etc. kannst du auch nachreichen.

    Da du ja keine Nachteile bei einer Neueinstellung erwarten müsstest (möchtest ja eigentlich nicht wechseln), gibt es da wohl keinen Grund zu zögern.
    Ich persönlich habe das (vielleicht aus falschem Stolz so nach dem Motto - das möchte ich nicht...) viel zu lange hinausgezögert.

    Soooo einfach kann man Leute ja (gerade im öffentlichen Dienst) nicht kündigen - zur Not mal beim Personalrat nachfragen...

    Liebe Grüße von anurju
     
    #2 10. Juni 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2012
  3. luiselotte

    luiselotte Registrierte Benutzerin

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    :xyxwave: Nur eine kurze Anmerkung zum sogenannten Kündigungsschutz bei Behinderung:

    Man kann auch als anerkannt Behinderter genauso gekündigt werden wie ein Nicht-Behinderter - der einzige Unterschied ist, daß der Arbeitgeber nachweisen muß, daß die Kündigung nicht aufgrund der Behinderung erfolgt. Alle anderen möglichen Gründe gelten genauso wie für alle anderen.
     
  4. Büroliesel

    Büroliesel Neues Mitglied

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    Liebe Anjuru,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe bereits einen GdB von 50. Aber auch im Öffentlichen Dienst kannst du gekündigt werden, da stimme ich Luiselotte zu. Wenn man davon ausgeht, dass unsere Behörde (insgesamt nicht mehr als 16 Mitarbeiter und davon der Hauptanteil Beamte bzw. höherer Dienst ist), bleibt die Frage, ob hier die Größe unserer Behörde ausschlaggebend ist, dann kann mir ganz bestimmt gekündigt werden oder ob hier der Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme. Ist ersteres der Fall, dann kann er mir sicher kündigen, weil niemand da ist, der ansonsten meine Aufgaben erledigen kann. Es sei denn, eine Halbtagskraft als Vertretung würde eine Ganztagskraft ersetzen können - was sie naturgemäß nicht kann. Dass er mir nicht aus dem Grund "behindert" kündigen würde, ist ziemlich klar.
    Und genau das bereitet mir enorme Sorgen und Kopfschmerzen.
    :(
    Aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

    Büroliesel
     
  5. inged

    inged Neues Mitglied

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    Hallo Büroliesl,
    habt ihr denn auch keinen Personalrat,keinen Schwerbehindertenvertreter? Das kann ich mir bald gar nicht vorstellen. Ich arbeite auch als Angestellte im öffentlichen Dienst und bei uns wäre das ein Nogo. Das würde weder an uns, als Personalrat,noch bei unserem Bezirksrpersonalrat vorbeikommen. Da müsste der Personalchef einen anderen Einsatzbereich für dich finden.
    Ruf doch mal das Integrationsamt an. Die müssten da nämlich zustimmen, wenn dir gekündigt wird.
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Büroliesl,
    also ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster legen- aber soooo schnell schießen die Preußen nun auch nicht....

    Wenn, es deine Stelle nicht mehr geben sollte-also Rationalisierung- dann denke ich: wird man dir bzgl. des AG eine andere Stelle anbieten...
    Und Krankheit - deswegen Kündigung im öffentl. Dienst??
    Also ich arbeite auch im öffentl. Dienst- aber wegen lägerer Krankheit wurde beiuns noch kein Angestellter gekündigt...
    Hast du denn dein GdB beim der Agentur für Arbeit gemeldet- bzgl. Gleichstellung(eigentlich macht man es ja nur unter 50%) - nur bei 16 AN in deinem Betrieb ist doch auch schon ein Schutz bzgl. behinderter Beschäftigte....?
    Und wenn ihr keinen Schwerbehindertenrat habt- dann gibt es doch die Hauptstelle deines Arbeitgebers = Bundesrepublik..Bist du denn im politischen Bereich?????
     
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