Mit Rheuma ins Referendariat - Verbeamtung? - Private Krankenversicherung?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Carina1987, 5. Juni 2012.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    Beiträge:
    4.653
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    bei Frau Antje
    die beihilfe verordnungen der einzelnen länder sind sicherlich in ihren anwendungs- und ausführungsrichtlinien sehr unterschiedlich.
    daher kann auch hier kein rat der fragestellerin gegeben werden.
    denn ob sie nach referendariat überhaupt übernommen wird und dann verbeamtet wird, ist überhaupt nicht für sie absehbar. da können im einzelfall so viele gesichtspunkte und kriterien den ausschlag geben.
    sie sollte sich vor ort erkundigen, sie weiss am besten, was sie benötigt hat und ggfs auch benötigen wird.
    auch kommt es auf die weitere lebensplanung an. da gibt es viele ungereimtheiten, sollte man heiraten und dann der alleinverdiener werden.

    sollte der beamte sich zum verbleib in der gkv entscheiden, hat er dennoch weiter anspruch auf beihilfe, sollte die gkv nicht zahlen.

    vieles ist tatsächlich eine rechenaufgabe mit etlichen unbekannten.
    auch kann niemand hellsehen; die sog. bürgerversicherung steht immer wieder zur diskussion und nächstes jahr sind bundestagswahlen. das gesundheitssystem wurde an die wand gefahren.
    manchmal haben es gkv patienten besser als die beamteten patienten - manchmal die anderen.

    was mich wundert, dir wurden noch nie eine honorarvereinbarung beim doc, heil- und hilfsmittelerbringer vorgelegt?

    gerade habe ich einen beihilfebescheid vorgelegt bekommen, bezüglich der kosten für arzneimittel sind diese entweder abgelehnt worden oder mit dem anteil angerechnet worden unter berücksichtigung einer pauschale in der erstattungssumme.

    also am besten vor ort fragen, wie sich was auswirkt.

    lg
     
  2. evje

    evje Neues Mitglied

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    Eigenanteil Beihilfe

    Ich möchte nur informieren, dass beim ersten Erstattungsantrag bei der Beihilfe im Kalenderjahr ein Eigenanteil von 300€ einbehalten wird, wenn der eingereichte Betrag darüber liegt (Rechnungsdatum vom neuen Jahr). Wenn der zu erstattende Betrag geringer ist, wird das auf die 300€ angerechnet und man bekommt den Rest beim nächsten Mal abgezogen. Eingereicht werden darf erst ab einem Gesamtbetrag von 200€ "Aufwendungskosten", sonst muss man 10 Monate warten. Der Eigenkostenanteil (Kostendämpfumgspauschale) wird nicht bei gesetzlich Versicherten erhoben, aber Beihilfe gewährt. Infos dazu gibt es beim LBV-NRW. Bei der GKV auf jeden Fall vorher erkundigen, wie dort mit Verordnungen außerhalb des Regelfalls verfahren wird. Bei manchen wird nämlich problemlos weiter erstattet. (z.B. Knappschaft, aber da gibt es vermutlich auch noch andere)
    Wegen der Verbeamtung kann ich auch nur dringend anraten, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Die eingetragenen Krankheiten dürfen dann beim Amtsarzt nicht berücksichtigt werden, egal welcher GdB. Ab GdB 30 kann dann ein Gleichstellungsantrag gestellt werden, der verschafft dir dann Ordnungsgruppe 0, so dass du bei jeder Bewerbung eingeladen werden musst. Die Chancen auf eine feste Stelle sind dann gar nicht so schlecht. Die SchwerbehindertenvertreterInnen der Verbände (VBE, GEW) helfen dabei. Wenn du im Verband Mitlied bist, klagen sie auch gerne für dich, um die Verbeamtung durchzuboxen.
    Viele Grüße
     
  3. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    28. Oktober 2005
    Beiträge:
    334
    Hallo Carina,
    vor lauter ergehen in PKV Geschichten hatte ich deine Anfangsfrage aus dem Auge verloren.
    Ich rate dir auch dringend, einem Berufsverband beizutreten. Ich konnte z.B. mit Hilfe des Verbandes eine Klage anstreben, die mir den GdB 50 brachte- vorher hatte ich nur 30 bzw. 40.
    Und du solltest dich dringend mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzen. Für Schulen kannst du die über das Kultusministerium erfahren oder über die Bezirksregierung usw. Diese Leute kennen sich meistens sehr gut aus. Wenn du Beamtin auf Widerruf bist, dann können sie sich um dich "kümmern". Als ich den GdB 30 hatte, setze eine Dame von der Schwerbehindertenvertretung für mich eine Gleichstellung durch.Nicht weil mir gekündigt hätte werden können, sondern weil ich mich auf eine Funktionsstelle bewerben wollte...Dort findest du sicher auch Hilfe, wie du weiter agieren solltest. Und bei unseren Treffen wird dann auch schon mal die PKV angesprochen , d.h. da kann man dir eventuell auch besser helfen als wir hier.

    Hallo Bise,

    leider fehlt die Anrede, meintest du mit
    "was mich wundert, dir wurden noch nie eine honorarvereinbarung beim doc, heil- und hilfsmittelerbringer vorgelegt?"

    mich??????


    Falls ja, natürlich bekomme ich sowas vorgelegt, aber das ist ja immer nur bei neuen Ärzten usw. und ich wechsle eigentlich nur bei Umzügen - und bevor ich das unterschreibe kann ich mit Leuten diesen sprechen bzw. auf einem Formular kann man einen Vermerk anbringen, dass ein höherer Faktor als 2,3 mit mir besprochen werden muss...aber wie gesagt, das war bisher kaum nötig- bei zig Ärzten und Physios usw. in 3 Bundesländern und 5 verschiedenen Städten...

    Viele Grüße Kröti

    P.S. Mir schienen die Beihilfevorschriften in den verschiednen Ländern immer recht ähnlich zu sein, die der Krankenkassen so und so.
     
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