Hilfe...Post von der KK

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Bella 1985, 8. Mai 2012.

  1. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich brauche dringend eure hilfe.
    Ich bin seit dem 27.02.2012 Arbeitsunfähig und seit dem 01.03.2012 Arbeitslos.
    Im März diesen jahres wurde bei mir seronegative rheumatoide Arthritis festgestellt.

    Seit Mitte März bekomme ich MTX 10 mg und Cortison anfangsdosis war 7,5mg war schon bei 5mg da waren die Schmerzen aber wieder da bin seit drei Tagen bei 6 mg.

    Meine Hände haben ein starkes Spannungsgefühl und die Schübe kommen in kürzen abständen ständig wieder.

    So nun zu meinem Problem

    Heute hatte ich Post von der KK im Briefkasten, da steht drinne das eine Begutachtung der Aktenlage durch den MDK ergeben hat das ich wieder Arbeitsfähig sei und mein Krankengeld endet am 11.Mai.

    Können die das einfach so machen? Ich mein laut meinmem Arzt bin ich noch nicht wieder Arbeitsfähig.
    Was soll ich jetzt tun? Ich habe morgen früh wieder einen Termin bei meinem Doc da werde ich das schreiben mitnehmen.

    Ich bin gerade völlig überfordert tut mir leid falls das hier etwas wirr geschreiben ist.

    Aber vielleicht hat ja jemand eine antwort für mich.

    Liebe Grüße

    Bella
     
  2. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Hallo Bella,

    du musst unbedingt Widerspruch einlegen. Ich würde das aber nicht ohne professionelle Hilfe tun.

    Es gibt Sozialverbände, die dich für einen geringen Monatsbeitrag vertreten, wenn es sein muss, bis vor das Sozialgericht. Du kannst dir auch einen Anwalt für Sozialrecht suchen, und dem die Sache übergeben. Wenn du das Geld dafür nicht hast, kannst du dir beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Erstberatung ausstellen lassen. Damit gehst du dann zu einem Anwalt.

    Kopf hoch, und nicht verzweifeln, lass dich von diesem Gutachten nicht einschüchtern und...
    ganz wichtig...
    Ruhe bewahren, das wird schon :)
     
  3. Allgäu

    Allgäu Mitglied

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    Hallo Bella,
    sofort zum Arzt der dich weiter krank schreibt.
    Bei der KK sofort Widerspruch einlegen.Es kann nicht angehen,daß ein Arzt vom MDK nach Aktenlage arbeitsfähig schreibt.
    Bestehe auf eine persönliche Begutachtung beim MDK.Auch das der begutachtende Arzt vom Fach ist und er sich mit deiner
    Erkrankung auskennt.Ich hatte mit meiner Erkrankung mal einen Frauenarzt der mich begutachtet hat,ist zwar schon zwanzig
    Jahre her,aber ich hatte auch darauf bestanden, von einem Facharzt begutachtet zuwerden.Hat geklappt und das ist dein
    gutes Recht.
    LG Allgäu
     
  4. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    Danke für die schnelle antwort.

    Muss ich den Wiederspruch schriftlich einreichen? Wie schreibt man sowas....Hab davon überhaupt keine Ahnung und bin in Moment ehrlich gesagt völlig überfordert mit.
     
  5. inged

    inged Neues Mitglied

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    Hallo Bella,
    ich denke, du solltest ganz formlos erst mal Widerspruch einlegen und da rein schreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Da du ja einen Termin bei deinem Arzt hast, kann der dir eine weitere AU geben und eine Begründung zum Widerspruch.
    So geht das nämlich nicht. Was die Krankenkassen sich manchmal rausnehmen, ist richtig schlimm.
     
  6. Hexchen76

    Hexchen76 Neues Mitglied

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    Hallo Bella,

    was sich die KK da herausgenommen hat ist ein Unding und funktioniert so auf keinen Fall. Es ist ein Versuch Dich einzuschüchtern. Sie können nicht nach "Aktenlage" entscheiden ob Du arbeitsfähig bist. Lege sofort schriftlich Widerspruch ein und nimm Kontakt zu Deinem behandelnden Arzt auf. Den Widerspruch kannst Du in dieser Art schreiben:

    Hiermit lege ich fristgerecht (sind meist 7-14 Tage nach Erhalt) Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid bezüglich meiner Arbeitsfähigkeit. Ich bin laut Beurteilung des Facharztes (beh. Arztes) Dr.med Sowiso bis auf weiteres arbeitsunfähig. Sollten Sie eine Beurteilung durch den med. Dienst wünschen, so bitte ich um eine persönliche Begutachtung und die Einsicht in die von Ihnen erwähnten Beurteilungen nach Aktenlage.
    MfG usw...


    Lass Dich nicht in´s Bockshorn jagen

    Alles Liebe
    Hexchen76
     
  7. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Leipzig
    Hallo Bella,

    genau das Gleiche ist mir vor zweieinhalb Jahren auch passiert. Interessanterweise hab ich damals auch in Lübeck gewohnt :confused: .

    Ich hab dem Schreiben widersprochen und meine Ärztin hat mich weiter krank geschrieben. Von der KK hab ich zu dem Thema nie wieder etwas gehört. Zum MDK musste ich auch nicht, Krankengeld lief bis zur Aussteuerung dann weiter.

    Also - widersprechen und nicht verrückt machen lassen.

    Alles Gute und viel Glück,

    Birte
     
  8. oleco90

    oleco90 Mitglied

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    166
    Hallo, ich kenne genau so einen Fall ebenfalls in meinem Bekanntenkreis. Hierbei wurde eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt und zwischenzeitlich war das Arbeitsverhältnis ausgelaufen und besagte Person arbeitslos. Hierbei ist es leider sehr oft der Fall, dass die Krankenkassen das so sehen, dass es sozusagen "geplant" war um einem Gang bzw. auch den Geldern von ALG erstmal zu entgehen. Meine Bekannte wurde schon nach nur 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit - also noch während der Lohnfortzahlung beim MDK vorgeladen. Frechheit, sagten auch die Ärzte damals. Sie beschwerte sich direkt vor Ort auf der KK und seitdem kam nichts wieder. :D

    Es ist also wirklich teils mutwillig um Personen einzuschüchtern!
     
  9. Clara46

    Clara46 Neues Mitglied

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    Hallo, das kenne ich. Ich war auch über ein halbes Jahr krankgeschrieben. Dann kam der Brief von der KK. Genau wie bei Dir sollte ich auch Arbeiten gehen. Ich habe einen Widerspruch eingelegt. Ich suchte mir auch einen neuen DOK. Irgendwo her musste der MDK ja die Unterlagen von mir haben.Der Arzt half mir dann weiter. Darauf hin musste ich Persönlich zum MDK. Und er hatte festgestellt, das ich weiterhin Arbeitsunfähig bin. Also mach dir nicht so viel Gedanken. Ich glaube, das wird schon wieder.:)
     
  10. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    So, erstmal vielen vielen Dank für die ganzen antworten und die netten Worte.

    Komme gerade von meiner Ärztin, habe Ihr das Schreiben gezeigt und Sie war entsetzt über diese Frechheit der KK.

    Ich soll nun Wiederspruch einlegen, das werde ich natürlich auch sofort machen. Vielleicht hat da noch jemand Tipps wie ich das am besten schreibe.

    Im Anschluß bin ich direkt zur Zweigstelle der KK gefahren und habe meine weitere AU eingereicht und gefragt wie sie darauf kommen das ich wieder arbeitsfhig sei.
    Die Dame heir vor Ort konnte es selber nicht verstehen und hat bei der Sachbearbeiterin angerufen, sie ist der meinung das ich auf jeden FAll wieder arbeiten gehen könnte denn ich werde doch behandelt......:eek:

    Nun soll meine Ärtzin ein Gutachten schreiben das ich zusammen mit dem Wiederspruch einreichen soll. Außerdem muss ich nun morgen zur Agentur für ARbeit um den Zettel der von der KK beigelegt worden ist abzugeben und mich den Arbeitsmarkt zu verfügung stellen.

    Denn Fakt ist ab den 11.05. bekomme ich kein Krankengeld mehr und ich müsste mich auch neu versichern lassen, weil mein versicherungsschutz am 11.05. erlischt.
    Ich weiß zwar nicht warum, aber OK.

    Denn ich denke mein nächster Schritt, wenn das alles vorbei ist wird sowieso sein das ich die Kk wechsel.

    Ihr werden Lachen meine Mutter ist momentan AU wegen Bandscheibenvorfall auch sie soll obwohl noch weiter Au geschrieben wieder arbeiten ohne vom MDK untersucht worden zu sein, sondern wie bei mir nach AKtenlage.

    Liebe Grüße
     
  11. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    ...und wer zahlt das Gutachten, das deine Ärztin erstellen soll?

    bei der ARGE gibst du dann mit deinem Antrag auch gleich die AU mit ab... und nach 'ner Weile beginnt das Spiel von vorn... der MD der ARGE erstellt auch gerne Gutachten nach Aktenlage...
     
  12. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    Das Gutachten muss man bezahlen? Ok, werd ich morgen gleich mal nachfragen wer das bezahlen muss.

    Ich bin echt gespannt wie das jetzt weiter geht finde es eine ziemliche Frehcheit von der KK, ich mein krank zu sein haben wir uns ja nun mal alle nicht ausgesucht.
    Leider tun diese Leute aber so.
     
  13. arabeske 20.06.2011

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    auf passen die machen das Hase igel spiel mit dir

    tu dir selber ein gefallen und über gib es jemanden der das Professionell macht.
    selber als Laie kann man nur Fehler machen
    ich war mal in einer ähnlichen Lage Krank aus der Reha entlassen,
    da war dann keiner für mich zuständig am ende half der Anwalt für Sozialrecht
    hatte mich zwar 200 öcken gekostet aber der hatte beiden sowas von den Marsch geblasen der KK und dem Arbeitsamt
    das die plötzlich eine Einigung untereinander gefunden haben

    und ich hatte meine ruhe

    ich wünsche dir viel Glück
     
  14. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    So der nächste Schock, habe gerade beim Arbeitsamt angerufen, die Dame dort saget mir das sich die KK spätestens am 02.Mai bei mir gemeldet haebn müssen. Was sie aber nicht getan haben, ich soll morgen früh gleich zum Arbeitsamt gehen und einen Antrag auf Arbeitslosen geld stellen. Und unbedigt diese Sache mit in den Wiederspruch reinscxhreiben.

    Bin gerade völlig neben der Spur....sorry

    @arabeske
    An wen muss ich mich denn da wenden, der das Profisonell macht. Bin jetzt schon mit dieser Sache mächtig überfordert.

    Danke für die hilfe...
     
  15. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    ich hatte dir gestern um 16:23 schon den Tipp gegeben...
    ich würde mir auch professionelle Hilfe holen, siehe oben...

    1. kann man selber wirklich viel falsch machen (und du hat ja schon Probleme, einen Widerspruch zu formulieren)...

    2. kannst du die Sache abgeben und dich um Wichtigeres kümmern, nämlich um dich selbst...
     
  16. arabeske 20.06.2011

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    Anwalt für sozialrecht lübeck

    Hallo Bella 1985,

    ich würde jetzt sofort nach einem

    Anwalt für sozialrecht lübeck googeln

    Versuch den noch heute anzurufen,kläre auch gleich das finanzielle
    denn dafür haben die Anwälte eine Gebührenordnung und wie gesagt es Kostet in diesem Sinne nicht die Welt
    vor allem wenn man es jmd anderem übergeben kann und er sich dann darum kümmert.

    Dieser ist auch proffesionel und wird in deinem Sinne sich einsetzten

    Wichtig ist es aber das du dich mit ihm in verbindungsetzt am besten noch heute und bevor du Beim Arbeitsamt irgend eine Vereinbarung unterschreibst.

    Aber auch dazu kann dir dieser Fachmann besser Raten was zu machen ist

    Versuche nichts zu machen bevor du mit diesem gesprochen hast.

    Lg Frau Ara
     
  17. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    OK werde ich machen und sofort anrufen.

    Sprodde sorry habe das völlig überlesen das du mir gestern schon zu einem ANwalt geraten hast.

    So werde denn jetzt mal telefonieren und später berichten.

    Nochmal vielen vielen Dank ohne euch hätte ich den Kopf wahrscheinlich schon in den Sand gesteckt.
     
  18. Bella 1985

    Bella 1985 Neues Mitglied

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    So wollte mal berichten.
    Also Widerspruch ist bei der Kk eingelegt. Sozialhilfe beantragt bzw denAntrag gebe ich am 21.5 ab.

    Heute Post von der KK im Briefkasten habe jetzt am 31. 5 einen Termin bei dem Medizinischen Dienst...blöd ist nur das meine Ärztin bis zum 01 06 im Urlaub ist...Die KK sagt ich soll trotzdem den Termin war nehmen....Was wird mich da erwarten?

    Liebe Grüße
     
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