Krank und ALG?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Maggy63, 3. Mai 2012.

  1. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Hallo ihr Lieben!
    Bin ja nun seit März ausgesteuert und kriege Arbeitslosengeld.
    Lt. Arb.amtsgutachten bin ich voll arbeitsfähig. Mein Personalchef hat klipp + klar gesagt ich kann sofort wieder anfangen. Aber erst, wenn ich wieder fit bin!!!
    AA meint: Arbeitsbeginn sofort -
    Mein Psychotherapeut sagt: zum derzeitigen Zeitpunkt auf gar keinen Fall!!!
    Kann mir das Arbeitslosengeld deswegen gestrichen werden?
    Muss das AA das anerkennen oder können die auf dem Gutachten bestehen?
    (Welches übrigens nur nach Aktenlage und auf ,orthopädisch' erstellt wurde...)
     
  2. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Hallo Maggy,

    bevor ich EM-Rente bekam war ich ein Jahr lang krank geschrieben. Zu der Zeit hatte ein ärztliches Gutachten der ARGE besagt, ich sei arbeitsfähig. Und das, ohne dass der Gutachter gesehen hat, dass ich zu der Zeit kaum kriechen konnte... diese Gutachten nach Aktenlage sind meist das Papier nicht wert, auf dem sie stehen...

    meine Rheumatologin sagte damals: dann schreib ich sie weiter krank, ich bin die höhere Instanz...

    wenn dein Zustand allerdings länger anhält und du nicht arbeiten kannst, wird das AA dir nahe legen, eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit zu beantragen... denn wenn du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sind die auch nicht mehr für dich zuständig...
     
  3. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Hallo Maggy63,
    leider ist dies das Spiel, dass man mitspielen muss. Macht an dies nicht, so streicht einem das AA das ALG und mann muss sehen wo man welches herbekommt. Selbst ALGII gibt es dann nicht mehr.

    Problem an der Sache ist, dass keiner Leistungen bezahlen will und die Statisiken stimmen. Genau wie @Sprodde es schrieb, sind die Gutachten eigentlich nichts wert. Bei mir war es sogar so, dass man den Gutachter ausgetauscht hat, damit am Ende eine Arbeitsfähigkeit auf dem Gutachten stand. Auch wenn ich nun laut Gutachten nichts mehr tun darf, so bin ich dennoch arbeitsfähig.

    Wenn es immer so gehen würde. Leider werden die ansichten des behandelten Arztes nie annerkannt. Ein Gutachter wird dann sagen, dass er sozialmedizinisch ausgebildet ist, was der niedegelassene Kollege größtenteils nicht ist. Kommt es zum Streitfall, so wird das Gericht dem Gutachten des Amtsarztes glauben. Es sei denn, man hat auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Dies muss wiederum von einem zugelassenen Gutachter erstellt worden sein.
    Kurzum - eine Sache die man zum ko...en findet. Ich habe dieses Speil auch durchlaufen müssen. Erstes Gutachten vom Amtsarzt "arbeitsunfähig", dann das Gutachten der Rente "arbeitsfähig" und daran hat sich dann der Amtsarzt angeschlossen. Gutachter die meine Ekrankung begutachten sollten, kamen aus anderen Fachgebieten. Von Beginn an wollte man mich für psych. krank erklären. Doch ich hatte keine derartige Erkrankung, sondern Schmerzen und Entzündungen. Da kann ein psychiatr.-neurolog. Gutachten wenig Licht bringen. Ein rheumat. Gutachter habe ich bezüglich der Antragstellung nicht gesehen. Einzig die Befunde der Ärzte wurden der Akte beigefügt - mehr nicht!

    Ich kann dir nur den Rat geben, dich hier anwaltlich beraten zu lassen. Ob dies durch einen Anwalt oder einen Sozialverband geschieht ist egal. Es lauern überall Fallstricke! Dann fechte das Gutachten an. Ich habe dies durch einen Anwalt machen lassen. Nun muss ich auf Reha und im Ergebnis dieser wird die Erwerbsfähigkeit festgelegt. Ohne eine Person vom Fach hat sich aber leider nie ein Rad gedreht. Jeder pochte auf sein Recht und gab kein bisschen ab. Kämpfe solange du Kraft dazu hast. Mürbemachen gehört diesbezüglich zu Gewerbe. Auch ich bin psychisch abgerutscht und brauche nun einen Arzt der mich aufbaut. Schlimme Gedanken waren täglich an der Tagesordnung, weil ich nicht wusste wie alles ausgehen wird und kein Amt und keine Rentenversichrung einen irgendwie behilflich war. Immer neue Knüppel wurden mir zugeworfen. Selbst die Reha die eigentlich am Anfang stand musste erklagt werden. Der Gutachter (Pychiater/Neurologe) schüttelte damals nur den Kopf und meinte das er mich unterstützen würde. Und er tat dies auch. Ich habe das Gutachten bekommen und er gab sich, was ein Fachgebiet betraf, sehr viel Mühe. Was ich vom Orthopäden leider nicht so sagen kann.
    Hätte man die Reha genehmigt die ich vor über 2 Jahren fast erfleht habe genehmigt, so denke ich wäre ich gesundheitlich nicht so tief gerutscht. 2 Jahre sind eine lange Zeit wo sich vieles verändern kann. Doch eine angeschlagenen Gesundheit kann man nicht einfach aussitzen. Und wenn ich auf der Webseite der Rente die Slogans lese wird mir einfach nur übel. Verlogenheit auf der ganzen Linie. man könnte meinen das sie sich dies von den Genossen aus der DDR, die ich ja auch erleben durfte, abgekupfert haben. Natürlich nebst den Erfolgsmeldungen die per Presse und Funk verbreitet werden. Ich fühle mich zurückversetzt in diese alte Zeit!

    Ich wünsch dir was und eine schmerzarme Zeit!
    LG
    Waldi
     
  4. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    @ Waldmensch

    wenn ich dich hier so lese, bin ich froh, dass ich an so manchem vorbei geschlittert bin...

    im Nachhinein war es wohl gut, dass ich zum Zeitpunkt meiner Erkrankung Hartz IV bekam und keinen Arbeitgeber hatte...
    dass ich krank geschrieben zur Reha ging und es dadurch leichter war, mich auch als nicht arbeitsfähig aus der Reha zu entlassen...

    dadurch ging der Rentenantrag problemlos durch...
    und auch die Verlängerung jetzt ist aufgrund der Arbeitsmarktlage bewilligt... puh...

    wenn man aber einen AG hat, ist es fast unmöglich...

    @ Maggy
    vielleicht ist ein psychiatrisches Gutachten zu bekommen, das weiter hilft...
     
  5. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Wenn Du ausgesteuert bist, sind Deine 78 Wochen Krankengeld "verbraucht". Du wirst also mit Krankenschein spätestens 6 Wochen nach Krankschreibung auf dieselbe Krankheit wieder ohne Geld da stehen.
    Die AfA soll allerdings nach der aktuellen Dienstanweisung keine GA nach Aktenlage mehr erstellen.
    Du bist jedenfalls in einem Teufelskreis gelandet. In dem GA sind bestimmt, Einschränkungen genannt, stell Dich dem Arbeitsmarkt im Rahmen des GA zur Verfügung. Allerdings kann die Aussage Deines AG dann Probleme geben. Manchmal verlangt die AfA, dass der AG auf sein Direktionsrecht verzichtet.
    Ich vermute, Du hast die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, dann hat die AfA sich geholt, was sie wollte, und rausgesucht, was ihr paßt.
    Kennst Du das GA? Wenn nicht fordere es an und zwar Teil A und B!
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Hallo ihr Lieben,

    vielen Dank für eure Antworten!

    Ich hab jetzt nen Termin beim Sozialverband gemacht - Rente beantragen. So häng ich total in der Luft und auch sonst komplett durch....:(
    Dann muss halt jetzt mein Psychodoc ran. Anders gehts wohl nicht.

    Ich richte mich schon mal auf längere Wartezeiten, Lauferei und Widersprüche ein....
     
  7. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    um Wartezeiten, Laufereien und Nervereien wirst du nicht drum rum kommen, aber der Sozialverband wird dir viel Arbeit abnehmen und dich entlasten...

    gute Entscheidung, das wird schon :top:
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Krank und ALG

    @hallo maggy,

    lass dich erst einmal lieb umärmeln. das ganze ist ein ablauf, den man nicht erwartet und dessen
    folgen man kaum übersehen kann. man wird irgendwie so hilflos und brauch natürlich hier große
    unterstützung. daher ist die idee mit den sozialverband nicht schlecht.

    darf ich fragen wie alt du bist? bist du 1963 geboren?

    du bist hier in der zwickmühle.
    das arbeitsamt(AA) hat durch seinen gutachter, egal auf welcher basis,
    bescheinigt, dass du arbeitsfähig bist und damit arbeiten"könntest" und erwarten, dass du deine
    krankschrift aufgibst. in wieweit sie dir das ALG entsagen können, wenn deine arbeitsfähigkeit auf
    weiter sicht, weiterhin nicht erlangt werden könnte und du dem AA auf dauer nicht zur verfügung stehst,
    glaube ich schon gelesen zu haben, dass sie zu diesem zeitpunkt nicht daran gebunden, das ALG 1
    aufrecht zu erhalten.

    Wie lange hast du anpsruch? 12 monate oder länger?

    du hättest auf alle fälle weiter anspruch auf ALG1 , wenn du einen antrag auf EMR stellst. somit darf d
    as AA dir das geld nicht untersagen (§125 SGB III) Nahtlosigkeitsregelung. mindestesn bis zum entscheid
    auf EMR längstens bis zum ablauf des ALG 1. zumindest könntest du beruhigt eine reha absolvieren und
    weisst hinterher woran du bist.

    aber:
    wenn du weiterhin dem aa nicht zur verfügung stehst, bleibt dir keine andere wahl, dann einen
    antrag auf EMR (erwerbsminderungsrente) zu stellen. auf befristete EMR, musst du nicht stellen,
    da die DRV, prüfen wird (in der regel mittels einer REHA), welche Tätigkeiten du noch verrichten kannst,
    und in welchem umfang. es gilt der grundsatz "Reha vor Rente" das ist völlig normal.

    wenn die DRV dir dies vorschlägt, würde ich das auf alle fälle machen!
    dann weisst du aufgrund eines richtigen medizinischen gutachten, ob du wirklich arbeitsfähig bist oder
    nicht, oder nur leichte tätigkeiten verrichten kannst. dieses kann die DRV bei der prüfung zur EMR so
    entscheiden, egal ob du in solch einer tätigkeit schon gearbeitet hast, oder aber diese zur zeit auf d
    em arbeitsmarkt vorhanden ist.

    die DRV kann auch festlegen, ob du eine halbe oder volle EMR auf zeit oder sogar auf dauer bekommst.
    das hängt von vielen faktoren ab, letztendlich auch von v.g. reha. Sie haben die möglichkeit über die
    teilhabe zum arbeitsleben, dich schrittweise einzugliedern oder ggf. dir eine umschulung oder ähnliches
    anzubieten. da gibt es eine breite palette.

    viell. bespricht du das ganze, bevor du nun in aufregung verfällst, mit deinem behandelnden arzt.
    wer schreibt dich zur zeit krank? dein psychotherapeut, oder dein orthopäde?

    dein arbeitgeber, ist er wirklich an dich interessiert? gäbe es eventuell im rahmen der teilahbe
    zum arbeitsleben in deiner firma eine "leichte andere tätigkeit" für dich? manchmal geschehen wunder.
    du könntest über die möglichkeit "hamburger modell", also die schrittweise wiedereingliederung,
    an die arbeit herangeführt werden. während dieser zeit bleibst du weiter krankgeschrieben. du kannst
    dieses modell jederzeit beenden, wenn du merkst, dass es aus gesundheitlichen gründen deinerseits,
    nicht geht. voraussetzung ist, dass dein arbeitgeber, du und dein doc der gemeinsam dem beginn
    dieses modell zustimmt. verpflichtet ist dein arbeitgeber nicht, darauf sich einzulassen.

    eine weitere krankschreibung durch deinen arzt, kann durch ein gutachten des medizinischen dienstes
    durchaus außer kraft gesetzt werden. damit das nicht passiert, würde ich mich auf die beantragung
    der EMR einlassen. sollte dieser zugestimmt werden, dein arbeitgeber dich weiterhin haben wollen
    und es dir inzwischen besser gehen, musst du diese nicht antreten. das musst du dann gut überlegen.

    viell.hilft dir das weiter. gern auch fragen per pn an den : saurier:)
     
  9. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    huhu Sauri :)

    Oh Gott, soviel Text.....ich hab ganz ehrlich nur mal überflogen - mehr raff ich z.Zt. nicht ....
    Also mein Arbeitsplatz steht mir jederzeit zur Verfügung, ich muss halt fit sein, sonst wird das nix Vernünftiges. Und da hängt ein Haufen Kohle dran, wenn ich Mist baue!
    Nee, also ich versuch erstmal EU-Rente. Mein Psychodoc ist wirklich super und wird mich unterstützen. Der Mann ist deutschlandweit be- und anerkannt. Er darf auch Gutachten erstellen und von daher fühl ich mich in guten Händen.
    Vom Sozialverband bin ich mittlerweile nicht mehr ganz so überzeugt. Naja, abwarten......
    Aktuell hab ich grad nen Widerspruch laufen wg. GdB, in 4 Wochen ist Termin wg. Rentenantrag.
    Wenns Neuigkeiten gibt werd ich mich melden. Und ansonsten kann mich das AA mal ganz doll liebhaben....mein Nervenkostüm ist mittlerweile spinnwebenzart....und bevor ich endgültig abklappe mach ich lieber ein paar Schotten dicht...will aufn Arm. Basta!:bawling: ....(nee, Sooooo schlimm is auch nich....:rolleyes:)
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    So, die AfA hat nen Aufhebungsbescheid geschickt. Die wollen jetzt nicht mehr zahlen weil ich nicht arbeiten will ....weil ich doch sowas von gesund bin >( Bin jetzt doch beim Anwalt gewesen, Widerspruch läuft. Heute kam ne Einladung zur persönlichen Begutachtung. Mir zittert jetzt schon alles. Nu muss ich aber erstmal den Anwalt fragen ob ich da hin muss. Rente ist jetzt auch beantragt. Da muss ich vermutlich auch zum Gutachter.Ganz ehrlich - bin kurz vorm Nervenzusammenbruch...
     
  11. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Die AfA muß Dich sogar begutachten, wenn Du Leistungen nach $125 beantragt hast. Und da sie dies nicht nach Aktenlage tun, ist alles OK. Es wird ein GA erstellt werden, wenn Du danach arbeitsfähig bist, stellst Du Dich mit Deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und wirst wieder Geld bekommen.
     
  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    ...und noch was: mein Pers.chef hat mich doch allen Ernstes gefragt, ob wir nicht doch besser mein Arbeitsverhältnis auflösen wollen! Gehts noch???? Ich werd doch nach 27 Jahren nicht kündigen, nur weil ich grad krank bin!
     
  13. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Auf keinen Fall!
    Warum sollst Du das Arbeitsverhältnis auflösen?
     
  14. Hoffeglaube

    Hoffeglaube Aktives Mitglied

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    Hallo Maggy,

    was für eine Odysse ich nehme Dich mal auf den Arm.
    Werde jetzt auch nicht mehr viel dazu sagen weil ja alles bereits gesagt ist.
    Nur soviel -restarbeitsvermögen zur Verfügung stellen -schrittweise Arbeitserprobung befürworten und wenn es nicht geht abbrechen - kommt gut bei Rentenantrag ....

    Ansonsten liebe Maggy halte durch nicht klein bei geben -schicke Dir Kraft .


    LG Hoffeglaube
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ach ja, das sagt mein Mann auch dauernd...geh doch ein paar Tage hin und sag dann, es geht nicht. Wenns so einfach wäre...mittlerweile ist mein Klaps in der Birne so weit, dass ich alleine kaum noch das Haus verlasse. Angstzustände, Panikattacken - ich muss höllisch aufpassen, dass ich wg dem Scheiß nicht wieder in der Klappse lande.
    Steht auch so im Rentenantrag - Arbeitsvermögen gleich null. Zumindest z.Zt.
     
  16. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Gute Frage! Wahrscheinlich ist man als chron. Kranker ein Risikofaktor.
     
  17. Hoffeglaube

    Hoffeglaube Aktives Mitglied

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    Maggy soweit ich informiert bin hast du doch ein Grad der Behinderung und ja das Arbeitsverhältnis bleibt nicht auflösen ........niemals
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Bis jetzt sinds ja nur 20, aber ich hab Widerspruch eingelegt. Und kündigen? Da müsste ich nen Knüppel aufn Kopf kriegen (27 Jahre öfftl. Dienst)
     
  19. arabeske 20.06.2011

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    Ja Maggy

    jawohl Maggy,

    super jetzt wird aufgestanden und die Ärmel hoch,

    nix gibts mit selber kündigen und so

    ne ne ich denke du wirst es packen.

    Was noch viel wichtiger ist das du einen guten Arzt auch hinter dir stehen hast der zu dir steht.

    Es ist wichtig das du dir erst mal diese Hürden aus dem Kreuz schaffst.

    Dann kannst du dann langsam auch an dir selber arbeiten.

    Ich umärmel dich mal ganz lieb meine Süße
     
  20. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    neues AfA-Gutachten

    Juhuhuhuhuuuuu! Freude schöner Götterfunken.....
    Die Agentur für Arbeit hatte mich zur ärztl. Begutachtung gebeten. Ich also mit Riesenbammel und Flattergliedern hin (mit Männe im Schlepptau) und was soll ich sagen: nach persönlichem Gespräch ist Frau Maggy tatsächlich für 100 % arbeitsunfähig erklärt worden!
    Ihr glaubt gar nicht, welcher Felsen mir da von der Seele geplumpst ist!
    Jetzt muss die AfA doch zahlen. Zumindest, bis der Rentenbescheid da ist.
    Nä. Woche hab ich Termin beim Gutachter.
    Wenn ihr mir dafür noch die Däumchen drücken wollt?
    Wenigstens ein bisschen Glückssträhne muss ich doch auch mal haben...
    Ach ja, und vielleicht. das andere Däumchen für meinen Magenspiegelungsbefund. Da gabs Auffälligkeiten. Ich will aber nix Böses haben......
     
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