Welchen Behinderungsgrad bei Sacroiliitis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von pritt100, 2. Mai 2012.

  1. pritt100

    pritt100 Neues Mitglied

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    25. April 2012
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    8
    Hallo Zusammen,

    wer kann mir denn bitte sagen, welchen Grad der Behinderung
    man bei folgender Diagnose erwarten kann:

    Diagnose:
    HLA-B27 positive Oligoarthritis mit Sacroliitis a. e. reaktiver Genese
    Fehlstatisch degeneratives Wirbelsäulensyndrom mit Spondyarthrose LWK5/SWK1

    Vielleicht hat ja jemand bei eine Behinderungsgrad bei ähnlicher Diagnose.

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Infos.

    Gruß
    Manfred
     
  2. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    München
    Hallo Manfred,
    es kommt nicht auf die Diagnosen sondern auf die tatsächliche Beeinträchtigung an.
    Es geht darum, was du alles nicht mehr im Vergleich zu anderen kannst.

    LG
    Pezzi
     
  3. pritt100

    pritt100 Neues Mitglied

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    Hallo Pezzi,

    Danke für die schnelle Antwort, also ist nicht nur die Diagnose wichtig,
    sondern vor allem die Einschränkungen die man durch die Krankheit hat
    und diese im Antrag genau beschreibt.

    Gruß Manfred
     
  4. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Ort:
    Rheinbach
    Hallo Manfred,

    es gibt leider keine rechtsverbindliche Vorschrift, nach der Gesamt GdB gebildet wird. Eigentlich sollten sich Gutachter an der Tabelle (http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/) orientieren, was sie leider selten tun...

    Du solltest darstellen, welche Beeinträchtigungen Du hast. Schlechter Schlaf, dadurch leistungsgemindert, Scmerzen, dadurch nicht leistungsfähig,...

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  5. sunshinemomo

    sunshinemomo Mitglied

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    baden-württemberg
    hallo manfred,

    habe seronegative spondylarthritis,hlab27 pos.,hatte noch nen TIA,mehrere facialislähmungen,bandscheibenvorfälle im hws-bereich.
    bin trotz 70%arbeit zeitweise sehr eingeschränkt,auch durch die sacroilitis.
    habe 50% dauerhaft bekommen letztes jahr,doch mein rentenantrag wurde abgelehnt mit der begründung,dass ich ja noch 4 std.tägl.im kino karten abreissen könnte.

    so wie die vorschreiber schon empfohlen haben,kommt es auf die schilderung u.den verlauf an,auf die beeinträchtigungen des tägl. lebens.

    viel glück,lg sunshinemomo
     
  6. pritt100

    pritt100 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. April 2012
    Beiträge:
    8
    Hallo Zusammen,

    Danke an Alle für die guten Infos und Ratschläge.

    Gruß
    Manfred
     
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