6 Wochen Lohnfortzahlung - danach Krankengeld...

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von doris0408, 24. April 2012.

  1. doris0408

    doris0408 Neues Mitglied

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    Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ( bis 20.01.2012) habe ich wieder bis letzten Mittwoch gearbeitet.
    Hatte Donnerstag (20.04.2012) schlimme Schmerzen in beiden Schultern, war nicht mal fähig mich anzukleiden.
    Hab mir für Freitag (21.04.2012) einen Arzttermin geholt und wurde ab Donnerstag krankgeschrieben.
    Nun bekomm ich ja weiterhin Krankengeld, wollte mal fragen ab welchem Tag das KG gezahlt wird.

    Bedanke mich für eure Antworten und wünsch euch einen erholsamen schmerzfreien Abend.

    Doris
     
  2. Kecky

    Kecky Mitglied

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    Hallo doris0408,
    soweit ich weiß bekommst du nur Lohnfortzahlung wenn die Diagnose eine andere ist.
    Die KK hat auch fristen.

    Alles Gute :rolleyes:
    Lg Kecky
     
  3. florenceHB

    florenceHB Aktives Mitglied

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    Lohnfortzahlung & Krankengeld

    Hallo,

    da ich gerade die Erfahrungen hinter mir habe versuche ich das mal ein wenig aufzudröseln:

    Du bekommst je Krankheit (Diagnose) normalerweise 6 Wochen Lohnfortzahlung. Evtl. gibt es gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o.ä. davon eine Abweichung. Die darf aber nicht zu deinem Nachteil sein.
    Sind die 6 Wochen rum gibt es Krankengeld für 78 (?) Wochen auf diese eine Krankheit. Arbeitest du zwischendurch wieder und bekommst eine andere Krankheit fängt alles wieder von vorne an zu zählen.

    Beispiel:
    Ich hatte im letzten Frühjahr eine Sehnenscheidenentzündung -> 2 Wochen krank -> 2 Wochen Lohnfortzahlung.
    Im Sommer hatte ich dann Verdacht auf r.A. -> 4 Wochen krank -> 4 Wochen Lohnfortzahlung
    Im Herbst dann massive Rückenschmerzen -> 2 Wochen krank -> 2 Wochen Lohnfortzahlung
    Im Spätherbst hat das Nervenkostüm dann nicht mehr mitgespielt -> 5 Monate krank -> 6 Wochen Lohnfortzahlung, Rest Krankengeld

    Gehst du nach längerer Krankheit in eine Reha von der DRV bekommst du Übergangsgeld und das Krankengeld ruht, d.h. die Zeit bist du zwar krankgeschrieben, aber solange du Übergangsgeld bekommst laufen deine 78 Wochen Krankengeld nicht weiter.

    Gehst du in eine Reha und hast vorher gearbeitet gelten wieder die 6 Wochen Lohnfortzahlung.

    Noch eine Anmerkung zum Krankengeld: Wenn du die 78 Wochen nicht ausgeschöpft hast ( also z.B. nur 30 Wochen) und wieder arbeiten kannst und dann innerhalb von 18 (?) Monaten wieder mit der selben Krankheit AU geschrieben wirst, zählt die KK weiter; du hast also nur noch 48 Wochen für diese eine Krankheit übrig.

    Was nun genau als eine Diagnose zählt weiß ich nicht, das muss jeder mit seinem Hausarzt und seinem Gewissen ausmachen, aber wenn ich mir das so im Nachhinein überlegen, könnte das ganz schön teuer für Chef und KK werden..... nur so'n dummer Gedanke....

    liebe Grüße

    florence

    PS: Zahlen mit (?) bin ich mir grad nicht sicher, müsste man noch mal genau erfragen.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    6 Wochen Lohnfortzahlung - danach Krankengeld

    @hallo



    @florenceHB

    so viel weiß ich zumindest darüber.

    saurier​
     
    #4 24. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2012
  5. florenceHB

    florenceHB Aktives Mitglied

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    @saurier
    Danke für den Tipp mit der Lohnfortzahlung auf ein und dieselbe Krankheit, das war mir durchgerutscht :confused:

    Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Bei einer erneuten Sehnenscheidenentzündung (zuletzt im Mai 2011) würde ich momentan nur noch 4 Wochen Lohnfortzahlung bekommen. Quäle ich mich damit noch bis Juni rum und lass mich dann erst AU schreiben gibt es wieder 6 Wochen Geld vom Chef.

    Fraglich nur wie lange ein Arbeitgeber so ein Spielchen mitmacht. Ich will es lieber nicht ausprobieren:mad:

    Liebe Grüße

    florence
     
  6. Plüschfussel

    Plüschfussel Mitglied

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    Aw

    Ich würde bei der Krankenkasse anrufen, wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt, weil Du von denen ab dann einen Auszahlungsschein benötigst, damit Dir dein Krankengeld erstattet wird.
    Du hast wenn jemand gepennt hat unheimliche Rennereien, wenn dem Arbeitgeber das auffällt und er die Lohnfortzahlung stoppt.

    Dann mußt Du den Auszahlungsschein rückwirkend besorgen,damit zum Arzt um den abstempeln und unterschreiben zu lassen und danach rechnet die Krankenkasse ersteinmal was Dir zusteht, überweist dann etwas verzögert.
    Evtl, könntest Du dann mit laufenden Abbuchungen von Deinem Konto in einen Nachteil geraten, weil das Verzörgerungen gibt.

    Als ich nach der letzten Operation 6,5 Monate ausfiel, hatte ich das Glück, daß mich meine Kollegin mich rechtzeitig benachrichtigte, daß ich im Dienstplan nun
    mit Langzeitkrank geführt wurde.
    Der Arbeitgeber meldete sich nicht und auf dem Anruf bei der Krankenkasse erhielt ich dann rechtzeitig die Forumlare.
    Die Kollegin war nur aufmerksam. Ansonsten hätten die gedacht: Das läuft alles immer automatisch.

    Am besten erkundigst Du dich bei deinem Lohnbüro und bei der Krankenkasse selbst einmal, denn Du hast nachher die Lauferei damit.

    Bei meiner Operation wegen einer Sehnenscheidenentzündung war ich zunächst 14 Tage krank geschrieben. Unterbrach den Krankenschein für
    einige Wochen und mußt danach die OP planen.
    Die 14 Tage wurden auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung angerechnet, und nach 4 Wochen begannen dann die Krankengeldzahlungen auf das angeforderte Formular von der Kasse.

    Mit den Anrufen ersparst Du dir jede Menge Lauferei, denn entweder stoppt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei der nächsten Abrechnung, oder aber der hat das übersehen und wird das gezahlte Geld dann zurückfordern können, und das über den Zeitraum der gesetzlichen Verjährungsfristen.
    Liebe Grüße Plüsch
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo doris

    dass solltest du tun und deine kk anrufen, sie geben dir da gern auskunft.

    das problem wäre nur, dass du mit beginn der krgeldzahlung mindestens
    4-5 wochen ohne krgeld bist. krankengeld soll immer nur einmal im monat
    an die kk eingereicht werden. je nach dem wie schnell deine kk zahlt, hast
    du dein erstes krgeld nachca 5-5 wochen auf dem konto.

    ich selber muss sagen, dass die kk bei mir bislang automatisch diese
    auszahlscheine geschickt hat. sowie für den neuen monat war immer
    ein neuer schein im briefkasten, ohne aufforderung an die kk.

    also daumen drück! das alles gut abläuft.

    saurier
     
  8. florenceHB

    florenceHB Aktives Mitglied

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    Auszahlung Krankengeld

    Dann steuere ich dazu auch noch mal ein wenig eigene Erfahrung bei:

    Nachdem meine Ärzte mir prophezeit haben, das ich wohl länger als 6 Wochen krank bin hab ich mich sofort bei der KK gemeldet. Die waren prinzipiell dankbar das ich mich gemeldet habe, sagten mir aber auch, das das bei denen dann automatisch geht.
    Wichtig zu wissen ist, das die Krankenkasse für die Berechnung des Krankengeldes wohl erst mal bei deinem Arbeitgeber nachfragt was du aktuell bekommst. Je schneller der auf die Anfrage antwortet, desto schneller bekommst du auch Geld.
    Den Anforderungsschein bekommst du dann vond er KK zugesandt, ebenso einen Bescheid über die Höhe des Krankengeldes. Mit dem Schein gehst du regelmässig zum Doc (ich war alle 3-4 Wochen da) und lässt dir den Schein ausfüllen und unterschreiben. Dann ab damit zur KK. (Kontonummer eintragen und Kopie machen nicht vergessen).
    Nach ein paar Tagen hast du das Geld dann auf dem Konto.

    Wenn du irgendwelche Fragen zu dem ganzen Papierkrieg hast nerve deine KK solange bis du es verstehst. Dafür sind die schließlich da.

    Viel Erfolg und baldige gute Besserung

    florence
     
  9. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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  10. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    So sollte es auch sein und zeugt von einem guten Service. Bei mir hat dies auch so geklappt. Aber kann aus eigener Erfahrung sagen, dass dies nicht bei allen Kassen so gut läuft.
    Auch beim Auszahlen gab es bei mir keine Probleme. Ich habe da immer am Monatsende den Zettel vom Doc stempeln und unterschreiben lassen. Die Kassen haben es nicht gerne, wenn man alle 14 Tage einen neuen Zettel reinsteckt.

    Wird schon alles klappen!
    LG
    waldi
     
  11. doris0408

    doris0408 Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben,

    erstmal lieben dank für die zahlreichen antworten.
    hab mich etwas unklar ausgedrückt, deshalb
    muß ich mein problem mal ein bisschen aufdröseln,
    im mai letzten jahres wurde bei mir chronische polyarthritis festgestellt.
    war im juni und august deshalb krankgeschrieben.
    im oktober-november hatte ich meinen nächsten schub, dann anfang januar...
    mein arbeitgeber fragte mal bei der krankenkasse nach wegen der lohnfortzahlung.
    die kk stellte fest, dass ich schon ab dem 9.11. krankengeld bekommen müßte.
    festgestellt ende februar 2012
    nach anruf vom arbeitgeber!
    wurde natürlich eine rückrechnung gemacht und ich mußte meinem arbeitgeber den zu unrecht erhaltenen lohn zurückerstatten.
    habe dann krankengeld bekommen für den 9.11. bis 18.11.2011 und den 4.1. bis 20.1.2012.

    nun zu meiner eigentlichen frage,
    war krank seit dem 2.1. , bin aber erst am 3.1. beim arzt gewesen und wurde rückwirkend zum 2.1. krankgeschrieben.
    mein krankengeld wurde aber erst seit dem 4.1. berechnet.

    nun hab ich wieder einen schub, am 19.4. nicht gearbeitet, am 20.4. beim arzt gewesen, zum 19.4. krankgeschrieben,hab meinen schein direkt bei der kk abgegeben und fragte wie es mit krankengeld aussieht, nicht dass ich wieder meinen lohn zurückzahlen muß.
    ich bekam die auskunft, wird wohl auf krankengeld hinauslaufen, aber erst ab dem 21.4.2012 weil immer erst am darauffolgenden tag , nach dem arztbesuch, das krankengeld zählt.

    ist das so rechtens, weil dann fehlen mir ja bereits 4 tage, für die ich weder lohn noch krankengeld bekommen habe?

    vielen dank fürs lesen
    schönen abend wünscht

    doris
     
  12. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Es kann nicht sein, denn die AU wurde korrekt datiert. Auch wenn rückwirkend einen Tag danach. Denn wäre dies so, dann wärst du auch diese 4 Tage nicht sozialversichert gewesen.
    Das Problem was hier greift ist die Blockfrist und wenn man da nicht aufpasst kommt man nun unbewusst an diesen Punkt. Merkwürdig ist nur, dass die Kasse hier nicht reagiert hat. Aber ich denke die wird sich gesagt haben, solange sie nicht zahlen muss, es niemanden auffällt und sogar noch Geld in Form von Versicherungsbeiträgen hereinkommt, ist es doch schön.
    Die AU von Juni und August ist eigentlich schon mehr wie die 6 Wochen. Oder waren es da nur die 6 Wochen? Dann ist es korrekt das dann im November die Krankengeldzahlung einsetzt. Die Blockfrist beträgt insgesamt 3 Jahre für ein und dieselbe Erkrankung. Manche Patienten versuchen diese zu umgehen, indem sie auf der AU-Bescheinigung eine andere Diagnose stehen haben. Aus diesem Grund ist es dem AG nicht aufgefallen, da die Kasse sich nicht gemeldet hat. Nur die kennt die Diagnose.

    Hier mal ein guter Link dazu:
    http://www.kv-media.de/kg_dauer.php

    Ich denke das der Link dies sehr gut und auch schön bildlich aufzeigt.

    LG
    Waldi
     
  13. doris0408

    doris0408 Neues Mitglied

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    hallo waldi,
    danke für deinen link, hab mich grad ein bisschen eingelesen und festgestellt, dass die kk mit der berechnung recht hat.

    also jetzt immer einen tag eher zum arzt gehen (bevor man schmerzen hat) !!
    könnt jetzt drüber lachen, wenns nicht so ernst wäre...
    krankengeld weniger als der lohn und dann noch 4 tage ans bein geschmiert...prima!!

    hier der auszug dazu:
    Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht


    Auf die Leistungsdauer sind nur solche Zeiten anzurechnen, für die ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V entsteht der Anspruch auf Krankengeld erst ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn eine stationäre Behandlung ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgte. Diese "Wartetage" im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V (auch wenn hierfür Entgeltfortzahlung geleistet wurde) werden nicht auf den Höchstanspruch angerechnet.


    lg und einen schönen abend
     
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