BfA macht gezielt Menschen kaputt!

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von AndySan, 23. April 2012.

  1. AndySan

    AndySan Neues Mitglied

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    25. Oktober 2011
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    Raum Ludwigshafen
    Hallo zusammen,

    Ich habe seit 2006 chronische Polyarthris in Kombination mit einem degenerativen Wirbelsäulensyndrom, chronischen Reflux und eine gesicherte Osteoporose, bin seit 2010 zu Hause und seit Dezember 2011 bei der KK ausgesteuert. Am selben Tag der Aussteuerung habe ich meinen EU Rentenantrag gestellt und bekomme seitdem das Übergangsgeld vom Arbeitsamt, obwohl ich weiterhin in ungekündigter Anstellung bei meinem Arbeitgeber bin. Ich bin mittlerweile bei der 5. Basistherapie angelangt, weil nichts bisher half:

    - MTX
    - Arava
    - Enbrel
    - Humira
    - aktuell RoActemra©

    Und zu den permanenten Schmerzen und der starken Einschränkung, bei fast allem was ich mache, kommt nun der psychiche Druck der Rentenversicherung dazu.
    Hier mal meine letzte Korospondenz mit einer befreundeten Anwältin, vielleicht könnt ihr auch was dazu sagen:

    Auszug: "Bei mir läuft derzeit ja das Festlegungsverfahren wegen der EU- Rente und ich war am 18.02.2012 diesbezüglich bei einem Vertrauensarzt der Rentenversicherung (XXXXXXXXXX) zur Gutachtenerstellung vorgeladen. Dieser Arzt hat mir nach der Untersuchung deutlich gesagt, dass er eine sofortige Berentung ohne zeitliche Begrenzung stark befürworten wird, da es bei mir aussichtslos ist, jemals wieder arbeiten gehen zu können. Das war übrigens dann schon der 4. Befund von 4 verschiedenen Stellen, der das gleiche aussagt (MD Krankenkasse, MD Arbeitsamt, Klinikum XX und eben dieser Dr. XXXXXX).

    Nachdem nun die Rentenversicherung am 28.03.2012 eine Reha gefordert hat bevor sie abschließend entscheiden könne, obwohl bei einer systemischen Erkrankung des Auto Immunsystem eine Reha völlig sinnfrei ist, da es nur kurzfristig Besserung ergeben kann, habe ich um die Herausgabe des Gutachtens von Dr. XXXXX gebeten, um es mit meinem behandelnden Arzt durchzusprechen und ggf. Stellung dazu nehmen zu können.


    Am Samstag (21.04.) kam nun der Bescheid im Eilverfahren unverschämter Weise auch noch in eine Reha Einrichtung 600 KM entfernt, obwohl mein Vorschlag nur 150 KM in ein vergleichbares Haus lautete, ohne in irgendeiner Form auf meine Wünsche/Forderungen einzugehen.
    Die Herausgabe des Gutachtens ist bis heute nicht erfolgt und wenn ich richtig recherchiert habe, steht mir eine Kopie des Gutachtens in jedem Falle zu. Für mich reine Schikane, um die Rentenzahlung hinauszuzögern oder um einen Arzt zu finden, der mich vielleicht doch nicht für arbeitsunfähig erachtet, was seine 4 Kollegen vor ihm ja bereits getan haben.

    Ich habe nun ein Schreiben verfasst und eine Frist von 14 Tagen für die Herausgabe gesetzt und gegen die Reha Widerspruch eingelegt.


    Sollte, wie ich stark vermute, das Gutachten nicht bei mir ankommen und der Widerspruch abgelehnt werden, werde ich dann auf Sie als Rechtsbeistand zukommen.
    Ich würde echt gerne gegen diese Schikane vorgehen, denn einen kranken Menschen, bei dem die Erkrankung so offensichtlich ist, wie bei mir, dann noch solchem Druck auszusetzen und mit allen Mittel versuchen um die Rentenzahlung zu kommen, finde ich unmenschlich und dreist und musste leider in vielen Internet Foren feststellen, dass ich bei weitem kein Einzelfall bin…"

    Vielen Dank für eventuelle Kommentare
    Andy...
     
  2. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Hallo AndySan,

    zunächst mal eines vorweg: ich kann und will deine Erkrankung natürlich nicht beurteilen und damit auch nicht, ob und in welchem Umfang du eine Rente benötigst, zumal wir alle hier ja wenig von dir wissen.

    Wer sie braucht, soll sie m. E. auch bekommen; das Urteil hierüber liegt jedoch oft im Auge des jeweiligen Beschauers, und dessen Blickrichtung ist nachvollziehbarerweise verschieden gepolt.

    Aus deinem Beitrag lese ich allerdings viel Aggression (u.a. steht ein "Schwert" in deiner Signatur), die möglicherweise am Verlauf deiner Erkrankung mitbeteiligt sein könnte. Das entnehme ich auch anderen Passagen deines Postings; ich teile nicht deine kategorisch geäußerte Ansicht, dass eine REHA bei einer Autoimmunerkrankung sinnlos sei (bestimmt tun das auch Andere nicht), weil die Erkrankung nicht weg gehe.

    In der Sache hast du zwar Recht: eine AI-Erkrankung wird dich in der überwältigenden Mehrheit der Fälle lebenslang begleiten. Allerdings finde ich, dass das ein Grund mehr für Reha-Maßnahmen ist - der Umgang und das Leben mit einer solchen Krankheit sind etwas, was du unabdingbar lernen musst!
    Dabei könnte dir unter Umständen auch helfen, eine gewisse Akzeptanz dir, deiner Krankheit und ihren Begleitumständen und auch den an deiner Behandlung Beteiligten gegenüber zu entwickeln; ich weiß, dass das nicht einfach ist, es geht aber nicht ganz ohne. Dazu gehört auch, sinnlose Aggressionen in sich zu hinterfragen und manchmal auch seine eigene Weltsicht anzupassen (man kann immer und ausschließlich das Negative betrachten, man kann aber auch aktiv nach Positivem suchen...)
    Medikamentös gibt es ein ziemlich üppiges Arsenal an Substanzen; ein gewisses Grundvertrauen braucht es allerdings für den Erfolg meist auch.

    Denke noch einmal in Ruhe darüber nach, wie deine gesundheitliche und existenzielle Lage real ist und was du an deinen Bedingungen rundherum ändern könntest (auch seelisch....); dazu gehört auch, eventuelle Ziele zu formulieren und eine klare Perspektive zu reflektieren.
    Wenn alle bisher mit deiner Erkrankung Befassten zu dem Schluss kommen, dass du wirklich einer dauerhaften Rente bedarfst, dann gehe konsequent den Weg dorthin (auch gegen Widerstände).
    Manchmal hilft es aber, sich zu fassen und etwas unaufgeregter an Dinge heranzugehen, um seinen Blickwinkel etwas zu korrigieren.

    Vielleicht stehst du noch am Anfang deiner "Bewältigungs"karriere und bist daher noch unsicher; wenn das so ist, such dir konstruktive Hilfe statt destruktive Gedanken wild wuchern zu lassen ;)

    In diesem Sinne alles Gute, Frau Meier
     
  3. AndySan

    AndySan Neues Mitglied

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    Raum Ludwigshafen
    Hallo Frau Meier,
    vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt, das mag sein. Ich war in den letzten Jahren bereits bei 3 Reha Maßnahmen und diese haben mir sehr gut getan. Gegen die Reha an sich, würde ich nie was schlechtes sagen und danach fühlt man sich meistens besser, als davor, ABER!!!

    Was ich mit meiner Aussage meinte war, dass nicht die angebotene Reha schlecht ist und nichts bringt, sondern dass es im Bezug auf die beantragte Rente nur eine weitere Ausrede der BfA ist. Wenn bereits 4 Ärzte ihren Befund abgeben, dass es nunmal so ist, muss man auf den Gedanken kommen, dass es reine Schikane ist...

    Ich bin in dem Thema sehr belesen und versuche mich ständig auf dem aktuellen Stand zu halten, nehme an mehreren Studien Teil und habe meine Erkrankung längst angenommen, bin auch lange genug "dabei" um zu wissen, dass Dir eine Rentenversicherung absolut nicht helfen will, der gehts nur um die Kohle sonst um rein garnichts... Wie es Dir als Person geht, ist den Sachbearbeitern dort absolut egal!!!

    Das hat absolut nichts mit einer negativen Einstellung oder einem "Schwert" in meiner Signatur zu tun, das ist einfach die Erfahrung, die ich gemacht habe... :rolleyes:
     
  4. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Hallo Andy,

    so klingt das schon ein wenig anders ;)
    Trotzdem bleibe ich dabei, dass dein erstes Posting für mich ziemlich aggressiv klingt.
    Es ist auch nicht Aufgabe der BfA, jedem Einzelnen empathisch zu helfen, sondern nach festgelegten Regeln (mit einer gewissen Bürokratie, das kann man finden, wie man will) und Abwägung persönlich wirksame, adäquate Entscheidungen zu treffen, die immer auch die Allgemeinheit betreffen. Logischerweise kann eine Sachbearbeiterin in einer großen Behörde nicht jeden Antragsteller persönlich kennen und höchst individuell betrachten.
    Es geht natürlich auch ums Geld - das muss in letzter Konsequenz aber irgendwo her kommen und kann nicht alle "Wünsche" erfüllen.

    Apropos Wünsche: die Angabe eines gewünschten Reha-Ortes oder "Forderungen" in diesem Zusammenhang - wie von dir formuliert - sind kein Argument!
    Auch "unverschämte" 600 km mögen lästig sein, aber die eierlegende Wollmilchsau ist nicht immer in unbegrenztem Maß für alle verfügbar.

    Nichts für ungut, aber so manche rein fordernde Haltung kann ich (ist jetzt nicht nur auf dich bezogen) nicht nachvollziehen.

    Grüße, Frau Meier
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich habe gestern abend die Sendung mit Günther Jauch gesehen- zu Gast war Samuel Koch (Wetten dass Kandidat der seit 12/2010 querschnittgelähmt ist.....

    Unter anderem wurde dort das Thema (vom Arzt) angesprochen, dass Querschnittgelähmte zu früh berentet werden.....

    Hierzu kann sich jeder sein Teil denken......
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo AndySan

    ich habe deinen beitrag gelesen und erstmal ein wenig überlegt, was ich dir hier antworte.

    du scheinst im forrum neu zu sein, so dass es schwierig ist, dir so zu antworten, wenn
    man mehr über dich wüsste.

    aber ich fange mal beim thema "Rentenantrag" an-hier ja offensichtlich die Erwerbsminderungsrente,
    verkürzt EMR, wobei es die volle und die teilweise EMR gibt.

    dazu müssen von deiner seite verschiedene dinge erbracht werden, sowie hat die DRV ihre vorgaben.
    im grundsatz gilt bei der DRV: "reha vor rente"

    irgendwie irretiert es mich, dass du erst mit letztem krankengeldtag einen rentenantrag gestellt hast,
    wo du doch schon die begründung der genannten einrichtungen und ärzte hattest. die dir offerierten,
    das würde in eine voraussichtliche rente enden. hier hättest du dich doch schon viel eher mit diesem
    thema befassen sollen, zumal dieser antrag auf EMR unabhängig von einer krankschrift, jederzeit
    sogar gestellt werden kann.

    im internet findet man hinreichende ausführungen dazu und vor allem auch, genügend foren
    und beiträge wo man erlesen kann, wie die EMR oder auch teilweise EMR bewilligt wird.
    da ich davon ausgehe(siehe in deinem beitrag) dass du ersehen hast "wie unmenschlich" der
    umgang der DRV mit den klienten in der bewilligung ist, hast du doch dies bestimmt gelesen.

    im gutachterlichen verfahren wird eine vorstellung bei einem gutachter von der drv angeordnet.
    um beschwerden, erkrankungen die du angibst mit dem gutachten in einklang zu bringen. dann wird
    danach oft eine reha angeordnet, wenn dinge noch nicht eindeutig klar sind und fragen zur arbeitsfähigkeit
    eingeschätzt werden müssen!

    es gibt erkrankungen, die einen zwar nicht gefallen, aber gut und gern eine leichte tätigkeit zulassen.
    auch wenn man dann vill. nicht mehr in seinem beruf arbeiten kann, so dann in einem anderen.
    im übrigen richtet sich die entscheidung zu einer leichten tätigkeit nach deinem arbeitsvermögen,
    nicht danach, ob dieser arbeiitsplatz auf den freien arbeitsmarkt gerade vorhanden ist.

    außerdem kann dann die drv auch entscheiden, ob teilhabe am arbeitsleben als mögliche alternative
    möglich wäre.

    eine berentung ob voll oder teilweise, befristet oder unbefristet entscheidet die drv erst, wenn sie alle
    erforderlichen befundungen dazu vorliegen haben. sie muss nicht aufgrund anderer vorliegender
    befundungen (siehe in deinem beitrag : "(MD Krankenkasse, MD Arbeitsamt, Klinikum XX ") sich
    diesen anschließen!

    meines erachtens nach, gibt es keine erkrankungen, die keinesfalls im sinne einer reha nicht
    therapierbar sind. eine reha führt im allgemeinen auch zur teilweisen vorrübergehenden besserung
    der physichen und psyschichen probleme. du negierst dieses, gibst jedoch gleichzeitig an psyhchischen
    druck zu leiden.
    eine reha wird nicht nur auf rein körperliche schäden ausgerichtet, sondern bezieht den menschen
    in seiner gesamtheit ein.

    ich möchte hier @frau meier -danke für deinen beitrag- auch diesbezüglich zustimmen, dass du doch
    noch einmal dein, aus meiner sicht, nicht angebrachtes forderndes verhalten zu überdenken.
    sondern dich den vorgaben der drv anzuschließen und aufgrund deren anordnung die reha aufzunehmen und
    deine arbeitsfähigkeit zu testen und gleichzeitig dazu die möglichkeit einer besserung deiner beschwerden,
    zu nutzen!

    und bevor du nun anfängst los zu wettern, schau dich mal ein wenig hier im forum um,
    bei den usern, deren krankenvita sowie auch deren verschiedensten problemen. ich glaube da sind viele
    dabei, die sehr schwer krank sind und sich den dingen des lebens positiv stellen.

    saurier

    p.s es gibt keine BfA mehr, das ist mittlerweile die DRV-Deutesche Rentenversicherung Bund
     
    #6 23. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2012
  7. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Hallo hasenmotor,

    ich bin nicht verantwortlich für die Abläufe bei der BfA, sondern habe versucht, einigermaßen sachlich eine Wahrnehmung zurecht zu rücken.
    Der Vergleich mit der Blumenkunde bei Ärzten hinkt etwas; Sachbearbeiter haben eine kaufmännische Ausbildung und sind in der Regel keine med. Fachkräfte.

    Es gibt dennoch (bitte, ich spreche hier niemanden konkret an!) die Notwendigkeit, Rentenanträge (denen ja ein entweder berechtigtes oder unberechtigtes Begehren zu Grunde liegt!) zu bearbeiten.
    Dass es dabei Fehler gibt, bestreite ich nicht. Dass nicht jeder Antrag "blind" bewilligt werden kann, stimmt leider aber ebenso.

    Mit Willkür hat das erst einmal nichts zu tun. Dass die Ablehnung von Rentenanträgen einzig dem Zweck der Schikane an oder des Kaputtmachens von Menschen dient, ist eine von vielen persönlichen Interpretationen - diese mag (wer will das ohne genaue Kenntnis der Materie und von außen beurteilen?) von Fall zu Fall korrekt sein, ist aber nicht die einzige Möglichkeit und schon gar nicht als Pauschalurteil akzeptabel.

    Es gibt auch und gerade in diesem Forum zahlreiche Menschen, deren Rentenantrag befristet oder sogar dauerhaft positiv beschieden wurde.
    Und es gibt unzweifelhaft auch nicht gerechtfertigte Rentenbegehren.

    Ein bisschen differenzierter zu gucken ist doch erlaubt, oder?

    Grüße, Frau Meier
     
  8. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    *off topic an*

    @hasenmotor

    Glaubst du ernsthaft, dass Menschen mit Rheuma die Einzigen sind, die Rente beantragen? Das kann ich nicht glauben.

    Von Sippenhaft kann doch keine Rede sein (und nebenbei: ich habe damit schon gar nichts zu tun, wer Rente bekommt oder nicht) aufgrund der Tatsache, dass es Rentenanträge gibt, die nicht einfach so durchgehen.
    Bei allem Verständnis: SO einfach ist es dann doch nicht. Es gibt gar nicht so wenige Menschen, die sich für kränker halten, als sie sind.
    Es muss schon auch ein paar objektivierbare Kriterien geben - schließlich ist die Berentung eine auch für die persönliche Zukunft weit reichende Entscheidung.
    Nicht wenige, die ich kenne, haben daran heftig zu knabbern gehabt, nicht mehr arbeiten zu können und berufliche UND private Wünsche aufgeben zu müssen.
    Eine solche Entscheidung hat immer ganz erhebliche Konsequenzen!

    Das Thema Kosten beschränkt sich dabei leider nicht auf den formalen oder zeitlich verzögerten Vorgang der Berentung.....

    Und vielleicht lasse ich es dann auch dabei, es lenkt von Andys Thema ab.

    *off-topic wieder aus*
     
  9. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Da möchte ich @hasenmotor zustimmen! Was hier zum Teil abgeht und wie die Gutachter der DRV zuarbeiten.
    Um meine Erfahrungen darzulegen, brauche ich nur wenig schreiben. Der nachfolgede Link zeigt wie mit sehr vielen Menschen seitens der DRV umgegangen wird!
    http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/

    Ich habe diesen Fall lange beobachten können und kenne auch die Not dieser Familie.

    Sicher ist @AndySan erregt darüber wie mit ihm umgegangen wird. Problem an der Sache ist ganz sicher, dass niemand ihn korrekt über den Ablauf aufgeklärt hat. Auch bei mir wollte die DRV das ich warte bis zum letzten Tag. Hätte ich dies getan naja... Aber auch die Arbeitsagentur war keine besondere Hilfe. Und deren Amtsarzt ist auch wie eine Fahne. Zuerst 100% überzeugt das ich nicht merh arbeiten kann, sich am Ende der Auffassung der Rente angepasst. Einzig das er Einschränkungen bezüglich einer Vermittlung aufzeigte. Diese Einschränkungen beinhalten numehr Tätigkeiten die ich wie ess cheint nur im Liegen ausführen darf. Denn sitzen,gehen,stehen und laufen auf unebenen Grund ist nicht möglich. Toll!

    Leider ist es so, dass man seine Wünsche einfordern muss. Auch wenn es andere Usernicht so sehen. Der Staat und seine Versicherungen fordern auch von mir, und wünschen nicht. In meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Sozialverband habe ich erkennen und erlernen müssen, dass allein mit "wünschen" sich keine Veränderungen einstellen.
    Ebenso hat leider auch nur ein Bruchteil der Antragsteller auf EMR das große Glück, auf Anhieb diese so gewährt zu bekommen wie @saurier. Und da hat @hasenmotor vollkommen recht, dass man diesen Antrag sicher nicht aus Blödsinn stellt. Denn die finanziellen Einbusen im Verhältnis zur geregelten Tätigkeit sind nicht unerheblich und die Zuverdienstgrenze gering(insofern man in der Lage ist hinzuverdienen zu können).
    @saurier hat ganz recht, wenn er schreibt ob eine berufl. Reha möglich ist. Man sollte hier nicht abwinken.

    Wegen der Reha die so weit weg ist würde ich nicht verzweifeln. Eine andere Gegend ist oft ein neuer Klimareiz. Auch würde ich versuchen, wie es Frau Meier auch schrieb, zuerst die Erkrankung zu akzeptieren und zusehen das sich die Psyche stabilisiert. Ohne gute Nerven und Geduld wird man das Begehren der Rente nicht durchstehen. Das beginnt mit dem Verfassen von Schreiben an die Versicherung. Emotionen haben dort keinen Platz, da ist Sachlichkeit gefragt. Und so zieht sich das durch wie ein roter Faden.

    Gib nicht auf und erhole dich erst einmal.

    LG
    Waldi
     
  10. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Am Meer
    Als chronisch kranker Mensch hat man nun mal ein schwächeres Nervenkostüm. Da muss man sich auch mal :barf:...
    bei seinem Anwalt... oder beim Berater vom Sozialverband... oder hier...

    um wieder runterzukommen hilft es vielleicht zu wissen, dass die Sachbearbeiter bei der DRV auch nur nach ihren Anordnungen handeln... das sollte man also nicht persönlich nehmen...

    und so ein Gutachter sägt auch nicht den Ast ab auf dem er sitzt...

    mein Rat: auskotzen... runterfahren... sich professionelle Hilfe holen... kämpfen...
     
  11. took1211

    took1211 Guest

    Hallo,

    @ Frau Meier und

    @ saurier

    :top:für eure Beiträge.Es ist m.E. alles mitgeteilt worden,was mitzuteilen ist.
    Ihr habt Informationen,Orientierungsansätze,rechtliche Klärungen und
    kritische Anmerkungen gegeben.Super.

    Liebe Grüße.took
     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    1. Februar 2004
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    bei Frau Antje
    hallo AndySan,
    ich habe mir alle beiträge durchgelesen und versucht zu verstehen, was kann/soll ich dir raten?

    1. reha vor rente - das ist das allseits bekannte motto der DRV.
    dagegen ist absolut nix zu sagen.
    gehe in die reha. die reha docs haben mehr möglichkeiten als die docs draussen. manchmal marschieren patienten durch: von der reha sofort in (zeit)rente.... das gibt es verhältnismässig häufig.
    ich kenne deinen allgemeinzustand nicht. 600 km entfernung sind keine schikane, können aber vom antragsteller durchaus als solche aufgefasst werden. was hast du genau dargestellt? die sachbearbeiter sind mediz. laien, bist du körperlich so eingeschränkt, dass du 600 km entfernung nicht schaffst - aus welchen gründen auch immer - dann schreibe es. ich könnte eine derartige entfernung nicht mehr meistern; für mich ist stop nach 100 km entfernung im taxi/auto. dann kann ich nicht mehr sitzen.
    längeres zugfahren ist für mich seit jahren schon unmöglich auf grund ganz best. einschränkungen. doch das MUSS der entscheidenden stelle bekanntgegeben werden, die können dort nicht hellsehnen oder es erahnen.

    2. ich bin schwerst autoimmunkrank seit jahren. natürlich täte mir eine reha sehr, sehr gut in einer klinik, die sich mit dem rheumatischen formenkreis auskennt. doch ich erhalte keine mehr, da ich bereits berentet bin.

    3. klar, man kann fordern; doch man kann auch wünsche vorbringen.
    bei der entscheidung, ob nun rente oder noch nicht, spielt das gesamtbild eine gr. rolle:
    das alter, der ausgeübte beruf, der erlernte beruf, die schwere der erkrankung, die einschränkungen und natürlich auch, ob die nachteile aufgefangen und anderweitig ausgeglichen werden können. das alles muss vorgetragen werden, erst dann kann entscheidung nach aktenlage ergehen.
    vergess bitte nicht, viele berufstätige würden gerne noch länger im erwerbsleben stehen wollen, wenn es denn noch ginge. denn nur eine winzige rente zu erhalten, wenige kontakte zur aussenwelt - das ist ein immenser verlust an lebensqualität.....

    nix für ungut
     
  13. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Bärlin :-)
    kurze Frage

    Warum bitte nach 4 Gutachten,unterschiedlicher Ärzte,
    wenn ich das richtig verstanden habe,immer noch keine
    Anerkennung.
    Für mich merkwürdig.
    Biba
    Gitta
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    ganz einfach:
    der MD der Kasse und der MD der arbeitsagentur entscheiden nicht über die rente, das KH XYZ gehört wahrscheinlich nicht zu den entscheidungsträgern der rentenversicherung.
    die gutachten müssen von den von der rentenversicherung ausgesuchten kompetenten ärzten hergestellt werden, das sind i.d.r. die reha docsder rentenversicherung.
    früher stand immer beim antrag auf reha, dass der antrag auch als rentenantrag weiterbearbeitet werden kann. ist das jetzt nicht mehr so?
    wahrscheinlich ist deshalb im eilverfahren über die reha entschieden worden.
    na ja, jetzt läuft der widerspruch wg der reha; die posterin sollte jetzt aufpassen, dass das kein "schuss ins eigene knie" wird.

    gruss
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo bise

    du sprichst das aus, was ich versucht habe erst einmal zurückzuhalten.

    @gitta

    der MDK des AA oder der KK sind entscheidungsträger eigener behörden,
    deren entscheidung zur arbeitsfähigkeit, formal eingeschätzt wird,
    ohne einer entscheidung einer bedingten arbeitsfähigkeit wie wei der drv.

    die drv hat mehrere möglichkeiten, als nur zu entscheiden arbeitsfähig
    ja oder nein. zumal dies bei der berentung eine wichtige rolle spielt!

    oberstes ziel der DRV ist:
    kann eine rente abgewendet werden um mit anderen dingen die
    arbeitskraft zu erhalten ?

    also nicht die frage: vor eintritt in die normale regelaltersrente menschen
    zu berenten.

    grüsse vom saurier
     
  16. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Bärlin :-)
    ***

    Hi Ihrs,
    ich habe das alles soweit kapiert.
    Nur,mein Menschenverstand sagt,(falls der akzeptiert wird)
    das vier unabhänige,von ausgebildeten Mediziner
    noch hinterfragt werden.
    Wir haben selber einiges hinter uns.Letzendlich an 1 Wohlgemerkt 1
    ausversehen falschen Häkchen,das ein behandelnder Arzt setzte.
    Er hat es auch mitgeteilt,nur da zählte eine Meinungdie er ausversehen
    getägtigt hat.Das war ein Vorteil für den Rententäger.
    Normal ist das alles schon lange nicht mehr.
    Biba
    Gitta
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    an einem fluss
    BfA macht gezielt Menschen kaputt

    @hallo zum Verständnis

    KH xyz:

    die ärzte im krh entscheiden normal nur über die frage einer op,
    behandlung ets. ggf. noch über eine reha oder ahb. nach
    erfolgter op oder behandlung. sie überweisen in der regel an den
    einweisenden arzt, der weiter zu entsch. hat.

    völlig unrelevant also für die DRV

    Arzt des MDK :

    entscheidet nach einem katalog der KK, in dem aufgeführt wird,
    wie lange bei einer erkrankung durchschnittlich jemand au sein könnte.
    um denjenigen wieder in arbeit zu bringen. sie entscheiden:
    wie lange noch der jenige arbeitsunfähig sein könnte oder sich
    daraus eine komplette arbeitsunfähigkeit entwickelt. längerer
    prozeß mit letztendicher entscheidung einer ev.beantragung
    einer EMR rente.

    der DRV/KK vorgelegt , die aber ersteinmal prüfen in wieweit
    z.bsp durch gezielte maßnahmen wie "Reha" vor "Rente" eine
    arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. führt in der regel
    zu noch keiner entscheidung zu einer teilweisen oder vollen EMR.

    Rehaeinrichtung:

    entscheiden nach ablauf der reha über die frage arbeitsfähig/nicht arbeitsfähig
    im auftrag des rehaträgers und geben eine orientierung, in einem vorläufigen
    entlassungsschreiben
    dies wird durch die DRV/KK geprüf. in der regel bei weiterer arbeitsunfähigkeit nach
    der reha geht der betroffene weiterhin zum behandelnden arzt und/oder auch ggf.
    zum aa, für die die nicht beschäftigt sind und deren kk-geld ausgelaufen ist.
    beantragung des alg1 bei anspruch oder hartz iv. nach großem gutachten der reha
    einrichtung zur arbeitsfähigkeit, wird DRV /KK ggf. empfehlen die vorzeitige EMR
    zu stellen.

    dieses gutachten sollte dem MD des AA vorgelegt werden, sobald man zu
    diesem vom AA aufgefordert wird. der MD entscheidet aufgrund des gutachten
    und seiner untersuchung dann, ob die arbeitsfähigkeit länger als 6 monate
    bestehen wird. danach entscheidet sich die frage zum anspruch auf zahlung
    des alg 1 nach §125 SGB III, oder auch nicht.

    MD des AA:

    der med.dienst des Arbeitsamtes schaut, ggf. nach vorlage von gutachten
    oder eingehender gesundheitl.untersuchung, ob der jenige weiter vermittelbar
    im sinne des aa ist. oder aber anspruch auf leistungen des AA hat, wie z.bsp.
    alg1, entweder nach kü oder aber nach kü und bestehender au unter maßgabe
    § 125 SGB III, bei voraussichtlicher berentung. d.h. auch wenn diese noch nicht
    entschieden ist, aber beantragt. grund: damit derjenige nicht ohne leistung
    da steht, da meist die LF und weiterzahlung des Krankengeldes nach ablauf
    der 78. woche beendet ist. trifft dies nicht zu, ist man nicht vermittelbar
    erhält man ggf.nur noch leistungen nach dem hartz iv gesetz.

    kann der DRV vorgelegt werden (wenn man dieseserhält)
    enthält aber keine entscheidung zur"arbeitsfähigkeit und leistung"
    entsprechend seiner erkrankung und damit nur informativer charakter.
    da es sich hier nur um die entscheidung zur zahlung einer leistung
    handelt.

    MDK der DRV:


    hier entscheiden gutachterärzte im sinne der DRV, ob gesundheitliche einschrenkungen
    dazu führen, ob und wie jemand noch arbeiten kann. auch dazu gibt es unterschiedliche
    bewertungen, die von der DRV vorgegeben werden diese ärzte beurteilen nicht die
    krankheit an sich, sondern bewerten die krankheit im zusammenhang mit einer noch
    möglichen arbeitsfähigkeit, die unterschiedlich seien kann. d.h. schitsystem oder nicht.
    schwer, mittel oder leicht, in unterschied. ausführungen: stehend, sitzend, wechselnd usw.

    also hier genaue prüfung einer möglichen weiteren arbeitsfähigkeit in zusammenhang
    mit seiner erkrankung und daraus resultierenden fähigkeiten unter abwägung einer
    weiteren tätigkeit in einem anderen beruf oder job. wobei eine bessere einsatzmöglichkeit
    oder vermittlung mit hilfe der teilhabe am arbeitsleben angestrebt werden kann.
    ist dies alles nicht möglich, wird über eine teilweise oder volle EMR entschieden.

    Achtung:

    wobei für die weitere arbeitsfähigkeit völlig unerheblich ist, ob die arbeit, die man ausführen
    könnte, auf dem arbeitsmarkt vorhanden ist. lediglich für die arbeitnehmer, deren tätigkeit auf dem
    arbeitsmarkt nicht mehr vorhanden ist und ggf. telweise arbeiten könnten, wird dann
    entschieden, dass der arbeitsmarkt verschlossen ist und eine volle berentung mit einer EMR erfolgt

    "Ist der Arbeitsmarkt verschlossen, d. h., kann dem Betroffenen keine Tättigkeit vermittelt werden, darf der Versicherte
    nicht auf den Teilzeitarbeitsmarkt verwiesen werde (ebd.). Somit kann auch eine teilweise Erwerbsminderung das
    „volle Ausscheiden aus dem Erwerbsleben herbeiführen." zitat aus link
    http://www.sfb580.uni-jena.de/typo3/uploads/tx_publicationlist/Schubert_et_al_EMR_Verschlossener_Arbeitsmarkt_2007.pdf

    viel. wird so deutlich, warum unterschiedliche ärzte und deren einschätzungen oder gutachten, nicht unbedingt
    bei anderen instutitionen beachtung finden oder verwendet werden (können).

    d.h. zur letztendlichen entscheidung einer EMR zählt allein die einschätzung und gutachterliche beurteilung
    durch die DRV. wozu diese durchaus berechtigt ist. und die DRV gibt auch vor, welche mittel und wege zur
    feststellung einer eingeschrenkten oder nicht mehr vorhandenen arbeitsfähigkeit, genutzt werden um zu einem
    ergebnis zu kommen.

    bedeutet: sowohl eine rehamaßnahme, oder ein erneutes gutachten sind allein die entscheidung der DRV.

    für den betroffenen heisst das, wenn er sich diesen tatsachen entgegenstellt oder eine maßnahme ablehnt,
    wird wohl die begutachtung und entscheidungsfindung im nachhinein für ihn probleme bringen.

    @und nochwas:

    ich hätte ja nun gerne AndySan mal zu seiner Meinung gehört, denn der ist seit vielen postings
    von uns wohl sprachlos geworden?

    hinweis :
    dies sind kurze zusammenfassungen meiner person, die natürlich nicht auf vollständigkeit beruhen können.
    weitere fragen oder auskünfte dazu beantworte ich gern per pn, um hier nicht den rahmen zu sprengen.

    saurier
     
    #17 24. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2012
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