Funktionstraining

Dieses Thema im Forum "Physiotherapie, Ergotherapie, Sport usw." wurde erstellt von Petzi1, 14. April 2012.

  1. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Hallo an alle,

    ich war in der karl aschoff klinik in reha und dort wurde mir für zu hause ein funktionstraining für wassergymnastik und trockengymnastik verordnet. Heute hatte ich die Verordnung nun im Briefkasten. Wie läuft das denn jetzt ab? Muss ich die verordnung meinem Hausarzt oder rheumatologen vorlegen? Die ärztin von dort hat gemeint das das Funktionstraining die rheuma liga anbietet. weiß jemand wie schnell man einen Platz beim Funktionstraining bekommt? Muss ich die verordnung der rheuma liga zuschicken? Ich weiß es sind sehr viele Fragen aber ich bin mir einfach unsicher weil auf der verordnung nichts steht wer nun welchen zettel bekommt oder an wen man sich wenden muss. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Gruß

    Petzi1
     
  2. arabeske 20.06.2011

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  3. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Hi :)...

    ist bei mir schon fast 2 Jahre her, als ich das FT von der Reha verordnet bekommen habe, aber wenn ich mich recht erinnere, musste ich zuerst damit zu meiner Rheumatologin, die hat noch irgendwas ausgefüllt oder angekreuzt, abgestempelt... weiß ich nicht mehr so genau...
    danach bin ich damit zur Krankenkasse, die haben mir Adressen rausgesucht von der Rheumaliga...
    und da hab ich angerufen... Mitgliedschaft beantragt... und ab dem darauf folgenden Monat konnte ich anfangen...
    ob ich die Verordnung zur Rheumaliga geschickt hab oder bei der KK abgegeben habe kann ich auch nicht mehr erinnern...

    am Besten, du fragst bei deiner KK nach, denn die übernehmen die Kosten...
    ich zahl nur den Beitrag für die Rheumaliga = 39 € im Jahr
     
  4. took1211

    took1211 Guest

    Funktionssport

    Hallo petz1,
    ich habe so eine Verordnung von meiner Hausärztin erhalten,
    auf der stand die Anzahl,der Zeitraum(von - bis) und die Begründung.
    Danach habe ich mich im Ort erkundigt,wo ich das absolvieren kann.
    Es gibt Physiotherapieeinrichtungen,die das in ihrem umfangreichem Angebot
    anbieten.Eine andere Vereinigung wäre eine Reha-und Gesundheitssportvereinigung.
    Wenn du dann eine entsprechende Gruppe gefunden hast,holst du dir einen
    Termin.
    Mit der Verordnung,Name und Anschrift der Sportgruppe und dem Datum,wann
    du beginnen kannst,gehst du zur Krankenkasse.Diese prüft alles und schickt
    dir eine Bestätigung bzw.eine Absage zu.Meistens klappt das alles.
    In so einer Gruppe wird man dann Mitglied und muss einen Beitrag entrichten,
    wegen Unfallschutz u.a.Bei mir kostet es im Monat 15 €,die KK zahlt 14 € dazu.
    Aus Krankheitsgründen(Operationen) kann der Zeitraum auf Antrag auch
    verlängert werden.
    Das sind meine Erfahrungen.Hoffe,es hilft dir ein wenig.
    lgtook

     
  5. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Hallo Petzi1,

    die Karl-Aschhoff Klinik hat dir das Funktionstraining ausgestellt. Daher gehört das noch zur Reha-Maßnahme. Ich denke, dass diese Verordnung für 6 Monate ausgestellt ist.
    Ich bekam das auch damals nach der Reha in der Aschhoff-Klinik und bin mit diesem Rezept, weil ich Bechterew habe, in einer Bechterew-Gymnastik-Gruppe erschienen. Dort habe ich das 6monatige Rezept abgegeben und an der Gymnastik teilgenommen.
    Soweit ich das mitbekomme, hast du cP, weswegen es sinnvoll wäre, die Rheumaliga aufzusuchen. Rufe dort an, die nennen dir eine Gruppe in deiner Nähe, die Funktionstraining anbietet oder eine Physiopraxis, die das anbietet. Nach einem halben Jahr, wenn dieses Rezept ausgelaufen ist - es ist übrigens zeitlich begrenzt und kommt nicht darauf an, wie oft du teilnimmst, nach 6 Monaten ist es einfach abgelaufen - kann z.B. dein Rheumatologe dir Funktionstraining verordnen. Das Rezept geht dann meist über 2 Jahre (bei Bechtis - wahrscheinlich bei cP auch?).

    LG
    Pezzi
     
  6. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Vielen Dank für euere schnellen Antworten. Ich habe jetzt eine Mitgliedschaft in der Rheuma Liga beantragt. Ich werde die Verordnung am 24 April mit zum Rheumatologen nehmen. Der kann mir bestimmt sagen wer die Verordnung noch bekommt. Oder wo ich damit überall hin muss. Ansonsten werde ich mich mal bei der Rheuma Liga erkundigen. Hoffe das ich inerhalb von drei monaten anfangen kann sonst verfällt die Verordnung nämlich.
    Ich wünsche euch einen schönen Sonntag.


    Gruß

    Petzi1
     
  7. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Hallo Petzi1,
    du kannst damit eigentlich gleich anfangen.
    Ich habe die nicht dem Rheumatologen vorlegen müssen. Damit ging es gleich zur Gruppe, die das Funktionstraining durchführte.
    Verordnet hat es doch die Reha-Klinik, da muss es kein weiterer Arzt "nochmal verordnen". Bevor du Zeit verschenkst: Rufe mal bei der Rheumaliga in deiner Nähe an und frage, wo Gruppen oder Physios, die so etwas anbieten, in deiner Nähe sind.
    Am Funktionstraining mit dem Rezept der Rehaklinik kannst du eigentlich ohne Mitgliedschaft in der Rheumaliga teilnehmen. Nach Ablauf dieses Rezeptes kann es sein, dass sie dich zur Mitgliedschaft ermuntern.

    Wir haben in unseren bundesweiten Bechterew-Gruppen Patienten, die mit so einem Rezept kommen, nicht Mitglied bei uns sind, aber aufgrund des Rezeptes mitmachen. Eine Gruppe, die Funktionstraining anbietet, muss unabhängig von der Mitgliedschaft Leuten das Funktionstraining anbieten.

    Also: Ruf´ am Montag gleich an.

    LG
    Pezzi
     
  8. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Zusammen, Rehasportverordnungen ( idR für Bechterewler) und Funktionstraining ( idR für andere Rheumatiker wie cP)sind nicht dasselbe. Die angebotenen Übungen unterscheiden sich deutlich und dazu sind auch gültiger Zeitraum und Anzahl unterschiedlich. Außerdem zahlt die Kk einen größeren Anteil beim Rehasport, da teurer. Sämtliche anbietenden und Rezept abrechnen dürfenden Organisationen, sowie Vereine kann man beim Behindertenamt der Stadt oder der Kk erfragen. Das Behindertenamt kennt zwangsläufig alle wegen der genutzten Räume, die Kk oft nur die "üblichen Verdächtigen". Egal wer das Rezept ausstellt, es muss zunächst von der Kk abgezeichnet werden. Wo du zum Sport gehen willst kannst du dir immer dann aussuchen, wenn keine Organisation auf dem Rwzept vermerkt ist oder aber du dir die Änderung von der Kk abhaken lässt, was kein Problem ist, da für die kein Unterschied besteht. Eine "Zwangs"mitgliedschaft ist weder beim DVMB noch der Rheumaliga noch in Physiozentren zulässig, das sind unschöne Methoden für Zahlenkorrekturen. Da die an diverser Stelle an Mitgliedsentwicklung gemessen werden. Hat die Kk das Rezept unterschrieben kannst du damit zur Gruppe deiner Wahl. Gute Gruppen bieten dir in der Übergangsphase an ohne Rezept zum "Probeturnen" zu kommen. Viele GrüßeKira
     
  9. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    stimmt Kira...
    bei mir war es aber eine ganz einfache Kostenrechnung:
    ohne Mitgliedschaft in der Rheumaliga hätte ich 1 € pro Mal zahlen müssen... macht ca. 50 € im Jahr (1mal wöchentl. und Feiertage berücksichtigt)
    mit Mitgliedschaft nur 39 € im Jahr...

    was mir allerdings nicht gefällt ist, dass ich jedesmal, wenn ich nicht kann (auch wenn ich krank bin) 5,50 € bezahlen muss, denn die KK zahlt nur die teilgenommenen Std., der Platz wird aber freigehalten... gilt aber für mit und ohne Mitgliedschaft...
     
  10. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Das ist auch nicht in Ordnung, Sprodde.Das sind offene Gruppen für max. X Teilnehmer. Du hast die Möglichkeit in einem Zeitraum X soundso oft teilzunehmen. Damit korrekt abgerechnet werden kann sind Listenzu führen und zu unterschreiben. Nur pro Teilnahme mit nachweislicher Unterschrift darf abgerechnet werden. Diese Gruppen dürfen keinen Gewinn machen, keine Kassen haben mit Plus, abgesehen vom Handlungsspielraum für Gehälter und Mieten. Sie dürfen keine Einnahmen machen,das täten sie aber, wenn du zahlst für etwas, das nicht an die KK abgeführt wird - abgeführt werden kann - wenn du an Tag X gar nicht da warst. Es ist sogar so, dass du bei AU u.U. gar nicht teilnehmen darfst und Probleme mit evtl. Arbeitgeber und der Kk bekommen kannst. Vorsicht also :) GrußKira
     
  11. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Hallo Kira,
    kleine Frage: Was lief dann bei mir anders? Meine Verordnung aus der Reha-Klinik habe ich bei der Gruppe abgegeben, die haben das dann abgerechnet. Das lief definitiv nicht über die Krankenkasse sondern über die DRV, die auch die Reha übernahm.

    LG
    Pezzi
     
  12. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    @ Kira

    sie machen ja auch keinen Gewinn mit meinen 5,50 €... sie bezahlen davon das Bewegungsbad und die Physiotherapeutin, denn die KK zahlt das nicht, wenn ich wegen Krankheit nicht teilnehmen kann... der Platz wird mir aber freigehalten, muss also auch bezahlt werden...
    wenn ich länger ausfalle, kann ich mich abmelden... dann wird der Platz aber neu besetzt und ich muss wieder auf die Warteliste...
     
  13. delphin

    delphin Guest

    Hallo

    Ich habe dieses Funktionstrainig auch nach meiner jetztigen Reha verordnet bekommen. Da ich aber bereits durch die Rheumaliege schon 2 Jahre dieses Funktionstraining mache brauchte ich die eigentliche Verordnung nicht. Ich bin Mitglied in der Rheumaliga und das hat den Vorteil . Muss alle 2 Jahre mir nur eine neue Verordnung vom HA genehmigen.In unser Gruppe sind sowohl Bechterew als auch andere Rheumatiker , immer wieder kommen auch Leute , die aus der Reha oder andere Erkrankte mit Rücken oder Knie für ein halbes Jahr dazu.

    Lg. der delphin
     
  14. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Hallo Delphin,

    das ist ja interessant. Ich hatte in einem anderen Thread schon die Frage gestellt, aber ohne Antwort:

    Bei mir sind die ersten 2 Jahre Funktionstraining fast um (nach der Reha verschrieben). Wie stehen die Chancen auf eine weitere Verordnung?
    Ich hatte in dem Rheuma-Info-Blatt gelesen, die Krankenkassen lehnen gerne eine weitere Verordnung ab, mit der Begründung, der Patient hätte 2 Jahre lang genug Gelegenheit gehabt, zu lernen, wie es geht, und man könne zu Hause selber Übungen machen...

    da habe ich aber kein Bewegungsbad :(...
    kann mir meine Rheumatologin das weiter verschreiben? und zahlt das die KK?
     
  15. delphin

    delphin Guest

    Hallo Sprodde

    Bisher hatte ich und meine reumatischen Sportsfreunde ;) noch keine Probleme . Bei mir läuft die Zeit im November wieder aus, ich vermute das mir die zuständien der Rheumaliga aus Paderborn sich wieder bei mir rechtzeitig melden. Und mich auf vordern mir eine neue Verordnung zu holen. Von den Problemen der KK wissen wir auch alle, aber bis jetzt hatte noch keiner eine Ablehnung. Wobei ich auch gehört habe , das die Barmer große Sperenzien macht, und leider bin ich bei denen.Bist Du denn in der Rheumaliga ? Ich weiß das die zuständigen der Rheumaliga sich dann auch um die Belange kümmern.

    Lg. der delphin

    Krankheit lässt den Wert der Gesundheit erkennen.
     
  16. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Ja, bin ebenso wie du bei der Rheumaliga und bei der Barmer...
     
  17. delphin

    delphin Guest

    na dann werden uns ja vielleicht noch Überraschungen bevorstehen.

    Lg. der delphin
     
  18. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    ich werde es sehen, sonst leg ich Widerspruch ein...
    und hoffe, meine Ärztin kann das begründen :top:

    Gruß
    Sprodde
     
  19. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Pezzi, du hast Recht, ich korrigiere wird das Rezept in der Reha ausgestellt brauchts keine Genehmigung der Kk, weil die DRV die Kosten trägt. Bekommt man das Rezept über einen Arzt muss es zur Kk. :) Viele Grüße Kira
     
  20. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Sprodde, wie gesagt es ist nicht in Ordnung. Als Betreiber einer solchen Gruppe hat man mit vereinzelten Ausfällen zu rechnen. Wassergym zB ist idR mit max 13Teilnehmern zugelassen. Man muss davon ausgehen, dass nie alle anwesend sind und die Kosten dennoch gedeckt sind. Teilnehmerzahlen sind abhängig von Versicherung der Gruppe, Beckengröße etc. . Die Satzungen sprechen oft anderes als die Umsetzung. "Aufgestanden - Platz vergangen" in einer begonnenen Therapiemaßnahme ist nicht im Sinne der Genesung, Gesunderhaltung und damit nicht im Sinn der Kostenträger. Wie gesagt - Vorsicht. GrußKira
     
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