Funktionstraining

Dieses Thema im Forum "Physiotherapie, Ergotherapie, Sport usw." wurde erstellt von Petzi1, 14. April 2012.

  1. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    16. September 2011
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    Worms
    Hallo an alle,


    vielen Dank für die vielen Antworten. Bei meiner verordnung ist ein Blatt dabei auf dem steht das man es dem Arzt vorlegen muss. Und da ich über die Krankenkasse in Reha gegangen bin vermute ich das die Krankenkasse erst die Verordnung genehmigen muss oder? Ich finde es etwas verwirrend weil mir nicht gesagt wurde wer das alles sehen muss und wer da noch sein okay geben muss. Ich hoffe nur das die Krankenkasse sich nich quer stellt und ihr okay gibt das ich es machen kann.


    Gruß

    Petzi1
     
  2. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    @ Petzi,
    bei der ersten Verordnung gibt es keine Probleme, das wird anstandslos bezahlt... wie es nach den 2 Jahen weiter geht, werde ich demnächst sehen...
     
  3. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Guten Morgen Petzi,so schauts aus. Lass dich nicht von den vielen "schlechte-Erfahrungen-Berichte" Threads nervös machen. Die KKs sind interessiert die Kosten gering zu halten und das ist gut so. Im Fall von Eigeninitiative wie beim Rehasport arbeitest du denen ja in die Hände, es wird keine Schwierigkeiten geben. Viel Freude in der GruppeKira
     
  4. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Worms
    Vielen Dank für euere Antworten. Ich denke auch das die Krankenkassen daran interessiert ist das ich so lange wie möglich fit bleibe. Deswegen ist es gut wenn ich das Funktionstraining mache.


    Liebe Grüße

    Petzi1
     
  5. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    107
    Hi,

    Zusatzzahlungen wie hier zu lesen als Zusatzbeitrag pro Termin oder aber auch eine "Zwangsmitgliedschaft" bei der Rheuma-Liga oder aber auch anderem Verein sind als Voraussetzung nicht zulässig. Dies betrifft sowohl Funktionstraining als auch Reha-Sport. Da man von derartigen Praktiken des öfteren hören (oder auch in Foren lesen) konnte, wurde dies explizit in die Rahmenvereinbarung Reha-Sport und Funktionstraining aufgenommen:

    http://www.bar-frankfurt.de/2574.html

    --> dort ist die Rahmenvereinbarung sowie die Qualifikationsvoraussetzung kostenfrei als pdf zu finden.

    dort findet man unter 17.5 :

    "17.5
    Nach § 31 SGB I ist es nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers für die
    Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen etc.
    oder Vorauszahlungen von den Teilnehmer/-innen zu fordern. Nach § 32 SGB I ist es unzulässig,
    davon abweichende Vereinbarungen zu treffen.
    Mitgliedsbeiträge bei freiwilliger Mitgliedschaft sind möglich."

    Eine weitgehend vollständige Liste der Anbieter von Funktionstraining findet man bei den Landesvertretungen der Rentenversicherung Bund (z.B. Niedersachsen: http://www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de/cae/servlet/contentblob/102012/publicationFile/31003/Nachsorge.pdf ); die Anbieter bieten i.d.R. Funktionstraining sowohl für GKV als auch Rentenversicherung an. Anbieter für Rehasport findet man über den jeweiligen Behinderten-Landessportbund. Online gibt es da meist eine Suchmaske.

    Übrigens ist auch ein Beitrag zu einer Unfallversicherung nicht statthaft, denn dazu schließt der Anbieter eine Gruppenversicherung ab, z.B. über die Mitgliedschaft im Sportbund.

    Wenn jemand von mir derartig unseriös Geld fordern würde, hätte ich schon keine Lust mehr auf Sport!

    Gruß, Chrischan
     
  6. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
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    Beiträge:
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    Ort:
    München
    Grüß dich Chrischan,

    sag ich ja :) danke für die bestätigenden Textpassagen.
    Die Mühe hatte ich mir nicht gemacht.

    Viele Grüße
    Kira
     
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