30 prozent schwer behinderung

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von baris, 14. April 2012.

  1. baris

    baris Neues Mitglied

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    14. April 2012
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    2
    hallo alle zusammen ich habe 30 prozent schwer behinderung bekommen und mit dieser prozent bin ich nicht zufrieden was kann ich volgendes machen.ich habe chronische arthiritis und bahntscheibe vorfall und keratokanus im augen vielendank
     
  2. Plüschfussel

    Plüschfussel Mitglied

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    115
    Für den GDB ist der Ausmaß Deiner Beeinträchtigungen durch die Erkrankungen interessant, die Du als Nachteil zu einem gesunden gleichaltrigen Menschen darstellen mußt.

    Dh. zb. der Bandscheibenvorfall alleine ergibt keine Schwerbehindertenprozente, weil fast jeder Mensch in seinem Leben Bandscheibenvorfälle erleidet, die er zum großen Teil nicht einmal sonderlich bemerkt und die oft sogar von alleine heilen.
    Du mußt schon darlegen und durch den Facharzt dokumentieren lassen, in welchem Maß Dich deine Beeinträchtigungen behindern.
    Und auch bei einem Keratokonus kommt es auf deine Sehstärke an und wie dieser Dich in Deinem Alltag behindert.

    Das Aufzählen von Krankheiten bringt beim Versorgungsamt überhaupt nicht viel.

    Du müßtest also einen Widerspruch formulieren und darin Deine Beschwerden ausführlich schildern und abwarten, ob Dir ein
    Abhilfebescheid zugesprochen wird.
    Wenn Du der Meinung bist dieser sei unzureichend, kannst Du das Widerspruchsverfahren weiterlaufen lassen und abwarten,
    ob Du damit durchdringst.

    Alternativ stellt man einen Verschlimmerungsantrag im nächsten Jahr mit den neuen Befunden vom Doc.

    Hast Du auf der Arbeit Probleme, daß Du zb. Deine Arbeit nicht mehr bewältigst oder zb. eine konkrete Ermahnung oder Abmahnung über
    Deine Leistungen wegen der Behinderung vorliegt. Die Problematik darf nicht subjektiv nur gefühlt sein, sondern Du mußt die konkret nachweisen können,
    dann kommt ein Gleichstelungsantrag infrage, den Du ab 30 % GDB stellen kannst.
    Die Formulare für den Gleichstellungsantrag kannst Du im Net herunterladen.

    Die Gleichstellung bewirkt, daß Du auf der Arbeit mit einem Schwerbehinderten ( ab 50 % GDB) gleichgestellt wirst.
    Diese Prozente bewirken aber keinen Anspruch auf zb. eine Rente oder den erweiterten Urlaubsanspruch.
    Du erhälst jedoch die Gleichstellung beim Kündigungsschutz, sodaß bei einer Kündigung das Integrationsamt zustimmen muß.

    Liebe Grüße Plüsch
     
    #2 14. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 14. April 2012
  3. baris

    baris Neues Mitglied

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    14. April 2012
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    2
    vielen dank für ihre freundliche hilfe :)
     
  4. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo baris,
    herzlich Willkommen!

    Schau mal unter "Schwerbehinderung",
    da hab ich mal was zu "Sonderkündigungsschutz" (Mai/11)
    geschrieben. Es wird darin auf die Wirkung der Prozente eingegangen.
    Viell. bringt Dich das weiter.....
    Schönes Wochenende wünscht Juliane.
     
  5. Brigitte54

    Brigitte54 Neues Mitglied

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    Brigitte54

    Hallo Baris, Ich hatte auch zuvor 30% Habe PCP, dann habe ich Einspruch eingelegt , dies wurde dann auch gerichtlich gemacht!! Und Du brauchst einen guten Artzt! Ich weis nicht wo Du die 30% bekommen hast?? Bei mir läuft das alles über Zentrum Bayern Familie und Soziales Versorgungsamt. Wenn Du mehr wissen willst kannst mich ja mal kontaktieren. Viele Grüsse Brigitte
     
  6. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    2.519
    Ort:
    Weserbergland
    Moin,
    Schau mal ins Telefonbuch, es gibt sicher den
    SoVD oder den VdK in Deiner Nähe.
    Die solltest Du schon an Deiner Seite haben,
    das sind Spezialisten auf diesem Gebiet.

    Schönen Sonntag wünscht Juliane.
     
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